Auto angemeldet verkauft - Knöllchen
Hallo zusammen,
ich hatte vor ca 2 Wochen meinen alten Berlingo verkauft. Er war noch angemeldet und hatte seit 6 Monaten keine HU mehr. Ich dachte mir gehst du das Risiko mal ein, weil würde ein angemeldetes Auto ohne HU kaufen, das 23 Jahre alt ist und eine Viertel Million KM gelaufen ist?
Es hat sich ein Käufer gefunden und der Wagen ging nach Düsseldorf. Das Abmelden würde vertraglich festgehalten, Veräusserungsanzeige hab ich auch gemacht.
Leider kam letzte Woche dann ein Knöllchen aus Düsseldorf nach Hause. 25€ weil ich einen PKW im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt habe, dessen HU 6-8 Monate abgelaufen ist.
Ich wundere mich dass es nur 25€ sind. Dachte das wäre teurer inklusive Punkt? Aber kann ich dem Ordnungsamt nicht auch mitteilen, dass das Auto da nicht mehr in meinem Besitz und Eigentum war und das Knöllchen er Widerspruch an den Käufer abwälzen?
75 Antworten
Ja, funktioniert genau so. Ich war vor ein paar Jahren mal am anderen Ende der Story - das gab aber tatsächlich auch nur eine Ermahnung.
Hallo, den Sachverhalt dem Ordnungsamt mitteilen und gut ist. Hier gibt es für dich keine Probleme, nur zusätzliche Arbeit und der dazugehörige Ärger.
Demnächst, wie alt dss Fahrzeug ist nur abgemeldet übergeben.
Ist mir auch schon passiert vor ca. 30 Jahren, da ist der Käufer ca. 1 Jahr ohne ummelden weiter gefahren. Falsch Parken war da noch das geringste Problem.
Mal schauen ob die Diskussion gleich wieder los geht.
Die Fraktion an- gegen abgemeldet übergeben!🙂🙂
tatra, dein Einsatz bitte😉
Musterbrief für Bamako:
"Sehr geehrte Damen und Herren, das Fahrzeug mit dem Kennzeichen XYZ habe ich am <Datum, Uhrzeit> an Herrn ABC <Adresse> verkauft. Die Veräußerungsanzeige ist gleichzeitig an die Zulassungsstelle ... übersandt worden. Anbei Kopien des Kaufvertrags und der Veräußerungsanzeige. Mit freundlichen Grüßen".
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Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 15. April 2025 um 08:36:16 Uhr:
Mal schauen ob die Diskussion gleich wieder los geht.Die Fraktion an- gegen abgemeldet übergeben!🙂🙂
tatra, dein Einsatz bitte😉
So dann fange ich mal an 😁 😉
Ein angemeldetes Auto verkaufen ist immer ein Risiko.
Hinterher ist das Gejammer immer groß aber selber Schuld
Fazit: Immer abgemeldet verkaufen 🙂
Ok vielen Dank. Dann werde ich einfach widersprechen.
Ich vermute (bzgl geringe Höhe des Bußgeldes) dass es einen Unterschied macht, ob man Fahrens oder parkend erwischt wird. Laut Bußgeldkatalog sollte 6 Monate HU überzogen ja 100€ +1Punkt in Flenstown sein.
Zitat:
@Leiterwagen schrieb am 15. April 2025 um 08:52:15 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 15. April 2025 um 08:36:16 Uhr:
Mal schauen ob die Diskussion gleich wieder los geht.Die Fraktion an- gegen abgemeldet übergeben!🙂🙂
tatra, dein Einsatz bitte😉
So dann fange ich mal an 😁 😉
Ein angemeldetes Auto verkaufen ist immer ein Risiko.
Hinterher ist das Gejammer immer groß aber selber Schuld
Fazit: Immer abgemeldet verkaufen 🙂
Ist bei dem vorliegenden Sachverhalt unerheblich. Verkaufe ich abgemeldet und er stellt die Möhre wohin wird der letzte Halter ermittelt.
Einzig die Veräusserungsanzeige mit korrekt festgehaltenem Übergabedatum/Uhrzeit hilft da weiter.
Zitat:
@Bamako schrieb am 15. April 2025 um 08:59:18 Uhr:
Laut Bußgeldkatalog sollte 6 Monate HU überzogen ja 100€ +1Punkt in Flenstown sein.
In welchem Land?
https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html
Im der deutschen BKatV ist der Regelsatz 25€ bei 4-8 Monate überschrittener HU am PKW. Punkt 186 😉
+1 abgemeldet verkaufen 😁
Nein der PKW war zu dem Zeitpunkt noch auf mich zugelassen und gestempelte Kennzeichen drauf.
Da meine Druckerpatronen leer war, hatte ich den Vertrag per Hand geschrieben. Ich hatte also im übrigen keine formelle Veräußerungsanzeige.
Allerdings hat ein Scan des Vertrages per Email und ein paar Zeilen mit Informationen per Mail sowohl der Zulassungsstelle als auch der Versicherung ausgereicht!
Zitat:
@Bamako schrieb am 15. April 2025 um 09:50:19 Uhr:
Nein der PKW war zu dem Zeitpunkt noch auf mich zugelassen und gestempelte Kennzeichen drauf.Da meine Druckerpatronen leer war, hatte ich den Vertrag per Hand geschrieben. Ich hatte also im übrigen keine formelle Veräußerungsanzeige.
Allerdings hat ein Scan des Vertrages per Email und ein paar Zeilen mit Informationen per Mail sowohl der Zulassungsstelle als auch der Versicherung ausgereicht!
Wie man sieht eben nicht.
Fakt:
Veräusserungsanzeige ist Pflicht.
https://www.bussgeldkatalog.org/veraeusserungsanzeige/
Er hat ja eine Veräußerungsanzeige gemacht, indem er die Zulassungsstelle per erläuternder Email und Kaufvertrags-Scan informiert hat. Die Veräßerungsanzeige braucht keine besonderes Formular zu sein.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 15. April 2025 um 11:29:36 Uhr:
Er hat ja eine Veräußerungsanzeige gemacht, indem er die Zulassungsstelle per erläuternder Email und Kaufvertrags-Scan informiert hat. Die Veräßerungsanzeige braucht keine besonderes Formular zu sein.
Nö, da könnte ja jeder sagen, han isch an Schitte Pit verkoft… ach wie einfach.
Veräusserungsanzeige ist a bisserl mehr als das.
Wenn im Kaufvertragsscan keine Übergabe dokumentiert ist mit beidseitiger Signatur… kannste mit dem Ausdruck deine Stullen einpacken.
Einfach dem Link folgen und lesen.
Form nicht vorgegeben, korrekt…der Inhalt schon.
Welche Pflichten der Verkäufer hat ist in §15(5) FZV festgelegt. Wenn der Kaufvertrag eine Bestätigung des Käufers bzgl der Übergabe der ZB enthält ist alles gut.
Vom Vorwurf der OWi befreit das den Verkäufer aber auch nicht zwingend, denn er hat den Verstoß ja bis zum Zeitpunkt des Verkaufs begangen. Dieser kann nun bis zum Eintritt der Verjährung noch geahndet werden.
Ob die Behörde das aber für opportun hält oder angesichts der Veräußerung von einer Verfolgung absieht werden wir hoffentlich durch eine entsprechende Rückmeldung des TE erfahren 😉
Zitat:
@Bamako schrieb am 15. April 2025 um 09:50:19 Uhr:
Da meine Druckerpatronen leer war, hatte ich den Vertrag per Hand geschrieben.
Wenn in dem Vertrag, dessen Kopie Du an die Kfz-Stelle und die Versicherung geschickt hast, die folgenden Daten enthalten sind, dann reicht das.
-Amtliches Kennzeichen, Fahrgestellnummer, evtl. noch Marke und Typ
-Angaben zum Verkäufer (Name, Anschrift, Nummer des Personalausweises)
-Angaben zum Käufer (Name, Anschrift, Nummer des Personalausweises)
-Unterschriften von Käufer und Verkäufer
-Datum und Uhrzeit der Übergabe des Kfz
Ist denn das Auto denn inzwischen ab- oder auf den Käufer umgemeldet?
Hast Du schon eine Abrechnung der Kfz-Steuer, das geht normalerweise innerhalb weniger Tage.
Ansonsten frag' doch da mal nach, nach dem aktuellen Status Deines Autos.