Auto angemeldet verkauft - Knöllchen

Hallo zusammen,

ich hatte vor ca 2 Wochen meinen alten Berlingo verkauft. Er war noch angemeldet und hatte seit 6 Monaten keine HU mehr. Ich dachte mir gehst du das Risiko mal ein, weil würde ein angemeldetes Auto ohne HU kaufen, das 23 Jahre alt ist und eine Viertel Million KM gelaufen ist?

Es hat sich ein Käufer gefunden und der Wagen ging nach Düsseldorf. Das Abmelden würde vertraglich festgehalten, Veräusserungsanzeige hab ich auch gemacht.
Leider kam letzte Woche dann ein Knöllchen aus Düsseldorf nach Hause. 25€ weil ich einen PKW im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt habe, dessen HU 6-8 Monate abgelaufen ist.

Ich wundere mich dass es nur 25€ sind. Dachte das wäre teurer inklusive Punkt? Aber kann ich dem Ordnungsamt nicht auch mitteilen, dass das Auto da nicht mehr in meinem Besitz und Eigentum war und das Knöllchen er Widerspruch an den Käufer abwälzen?

75 Antworten

Und? Was habe ich geschrieben? TÜV-Besuch mit anschließender Ummeldung.
Und falls es Dir entgangen ist: Das Auto wurde zwischenzeitlich getüvt und umgemeldet.
Ergo: Dein Beitrag ist völllig sinnlos.

Zitat:

@Ratbo schrieb am 15. April 2025 um 09:19:52 Uhr:



Zitat:

@Leiterwagen schrieb am 15. April 2025 um 08:52:15 Uhr:


So dann fange ich mal an 😁 😉
Ein angemeldetes Auto verkaufen ist immer ein Risiko.
Hinterher ist das Gejammer immer groß aber selber Schuld
Fazit: Immer abgemeldet verkaufen 🙂

Ist bei dem vorliegenden Sachverhalt unerheblich. Verkaufe ich abgemeldet und er stellt die Möhre wohin wird der letzte Halter ermittelt.
Einzig die Veräusserungsanzeige mit korrekt festgehaltenem Übergabedatum/Uhrzeit hilft da weiter.

Wenn ich ein Auto verkaufe ist es abgemeldet und natürlich auch ohne die Nummernschilder.

(Selbstverständlich auch mit einem Verkaufsvertrag)

Ohne eigene Nummernschilder kommt er ja dann nicht weit oder der Käufer holt das Auto mit einem Anhänger ab. Dadurch minimiert sich mein Ärger gegen Null. Es gibt als Verkäufer auch keinen vernünftigen Grund das Auto nicht abzumelden

Wenn ein Verkäufer das Auto angemeldet verkauft, hat immer ein hohes Risiko. Da gibt es kein Zweifel.
Aber wie schon gesagt einfach selbst Schuld

Kann man so nicht sagen… „immer ein hohes Risiko“
Wenn das stimmen würde, hätte ich doch mindestens in der Hälfte der Fälle (50 % Risiko unterstellt) meiner ca.30 Verkäufe angemeldet also ca.15 mal diesen Stress haben müssen.
Tatsächlich gab es aber nur in 1 dieser 30 Vorgänge ein Problem wegen der nicht erfolgten zeitnahen Um- oder Abmeldung.

Nicht höher als das Risiko, morgens aus dem Haus zu gehen und irgendein Unglück zu erleiden, sag ich mal.
Wenn man alles richtig macht bleibt es überschaubar.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 17. April 2025 um 11:46:21 Uhr:


Kann man so nicht sagen… „immer ein hohes Risiko“
Wenn das stimmen würde, hätte ich doch mindestens in der Hälfte der Fälle (50 % Risiko unterstellt) meiner ca.30 Verkäufe angemeldet also ca.15 mal diesen Stress haben müssen.
Tatsächlich gab es aber nur in 1 dieser 30 Vorgänge ein Problem wegen der nicht erfolgten zeitnahen Um- oder Abmeldung.

Nicht höher als das Risiko, morgens aus dem Haus zu gehen und irgendein Unglück zu erleiden, sag ich mal.
Wenn man alles richtig macht bleibt es überschaubar.

Ist nur komisch dass alle Nase lang hier im Forum einer heult weil das schief gelaufen ist 😕

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Na ja, bei einem handgeschriebenen Kaufvertrag ist das Risiko schon höher, dass was schiefgeht...

Zitat:

@Bamako schrieb am 15. April 2025 um 07:53:08 Uhr:


...Ich wundere mich dass es nur 25€ sind. Dachte das wäre teurer inklusive Punkt?....

Für den Fahrer wäre es teurer geworden. Der Halter zahlt nur die 25€. Wenn der Wagen nur irgendwo steht...(ist mir nämlich auch erst kürzlich passiert)

Zitat:

@Bamako schrieb am 15. April 2025 um 07:53:08 Uhr:


...Aber kann ich dem Ordnungsamt nicht auch mitteilen, dass das Auto da nicht mehr in meinem Besitz und Eigentum war und das Knöllchen er Widerspruch an den Käufer abwälzen?

Mit schriftlichem Kaufvertrag usw. würde ich das auf alle Fälle tun.

Unsere Zulassungsstelle verlangt bei einer Veräußerungsanzeige immer einen entsprechenden Vertrag mit den Angaben zum Käufer. Dafür erhält man dann auch auf Anfrage Nachricht, wann und wo eine Ummeldung oder Stillegung erfolgt ist.

Die Frage angemeldet oder abgemeldet verkaufen wurde hier schon oft genug diskutiert. Ausnahmsweise ist es diesmal nicht Gegenstand der Debatte.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 17. April 2025 um 12:00:15 Uhr:



Zitat:

@Bamako schrieb am 15. April 2025 um 07:53:08 Uhr:


...Ich wundere mich dass es nur 25€ sind. Dachte das wäre teurer inklusive Punkt?....
Für den Fahrer wäre es teurer geworden. Der Halter zahlt nur die 25€. Wenn der Wagen nur irgendwo steht...(ist mir nämlich auch erst kürzlich passiert)

Das ist falsch. Nicht vorführen zur HU ist ein reiner Halterverstoß. Als Fahrer bist du dafür nicht verantwortlich. Und die Höhe der Verwarnung ist hier völlig korrekt.

Tatbestandsnummer: 329119

Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
4 bis zu 8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 186.2.2 BKat 0 25,00

https://www.kba.de/.../bkat_owi_22_08_2024.pdf?...

Zerfetzt euch bitte nicht über ein Problem, welches keins ist. 😁

Wenn man ein zugelassenes Fahrzeug verkauft, ermöglicht man einem größeren Käuferkreis, das Auto zu kaufen. Manchmal ist es praktischer, manchmal macht man es aus nächstenliebe und manchmal ist es fast schon nötig, wie in meinem Fall.

Klar, wo es was zu betrügen gibt, werden Betrüger wie Fliegen von der Scheisse angezogen (der Vergleich hinkt gar nicht mal). Manchmal geht es dann auch Schief.

Manchmal sitzen die Fliegen mit ihrer Scheisse auf der Verkäuferseite und der Käufer ist der Dumme der übern Tisch gezogen wird.

Wer also kein Risiko beim Verkauf eingehen möchte, sollte konsequenterweise auch nur Neuwagen selbst kaufen. 😁

Zitat:

@Leiterwagen schrieb am 17. April 2025 um 11:48:21 Uhr:



Zitat:

@Pauliese schrieb am 17. April 2025 um 11:46:21 Uhr:


Kann man so nicht sagen… „immer ein hohes Risiko“
[...]
Ist nur komisch dass alle Nase lang hier im Forum einer heult weil das schief gelaufen ist 😕

MT ist nicht die Welt. Hier trifft sich nur ein kleiner Teil.

Bei round about 1Mio privater Zulassungen in 2023 ist die Anzahl derjenigen die sich hier melden doch sehr klein.

Ich hatte heute übrigens schon eine Rückfrage im Briefkasten.

Das Ordnungsamt will den Kaufvertrag sehen. Gut, habe ich Ihnen per Mail geschickt.

Ich bewerte diese Anfrage aber schon als weitestgehend positiv, es ist ja nämlich schonmal keine Ablehnung.

Ich habe im übrigen nie wieder was von der Angelegenheit gehört.

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