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Auto an Bruder verliehen, Knöllchen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten

Themenstarteram 13. September 2018 um 10:31

Hallo, habe eine Frage an die Knöllchen-Auskenner!

Habe mein Auto an meinen Bruder verliehen, in einer Baustelle wurde er außerorts mit 67 Km/h statt 30 Km/h geblitzt. Laut Internet-Bußgeldkatalog 120€ und 1 Punkt, aber kein Fahrverbot.

Im Anhörungsbogen steht, dass ich die Aussage verweigern kann, wenn es sich beim Beschuldigten um einen Angehörigen handelt, was hier ja zutrifft.

Mit was muss ich realistisch rechnen, wenn ich dies auch so tue? "Androhung" der Bußgeldstelle ist z.B. das Führen eines Fahrtenbuchs, möchte ich aber vermeiden, dann muss mein Bruder eher die 120€ bezahlen und den Punkt kassieren.

Hat jemand Erfahrung/Kenntnis wie die Bußgeldstellen (hier: Rheinland-Pfalz) in der Praxis mit solch einem Sachverhalt umgehen?

Beste Antwort im Thema

Das ist wieder so ein typischer Fall der mich als Steuerzahler wieder nur unnötig Geld kostet und ein schönes Beispiel dafür das die Halterhaftung eingeführt werden sollte.

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Zitat:

@derbeste44 schrieb am 13. September 2018 um 21:32:33 Uhr:

 

.......

Dann lese mal das selbst. Man, wenn man einen Fehler macht, sollte man auch mal Arsch zeigen und nicht immer " mimimi"

Es ist wesentlich mutiger, sich unmoralisch aus der Sache rauszuwinden und dann die Krtik dafür hinzunehmen. Das macht der TE. Genaugenommen steht er sogar zu Fehlern, die er garnicht begangen hat und zu denen, die er erst künftig machen wird. Eigentlich ist er also besser als der Maßstab, den Du anlegst.

@TE

Falls der Fahrer ermittelt werden sollte, so steht auch eine Verdopplung der Geldbuße im Raum. Bei einer Übertretung von mehr als 50% der zulässigen Geschwindigkeit wird Vorsatz unterstellt.

Wie läuft das bei Firmenwagen , wenn zb. das fahrtenbuch schlampig geführt wird .

Dann schlägt die 1%+0,03% Pauschalbesteuerung zu. Für OWi's wäre das egal, wenn Du nicht von einer Fahrtenbuchauflage sprichst.

Ohne jetzt alle Vorposts zu würdigen.

TE, frag deinen Bruder, wie er dazu steht. Wenn er von dir erwartet, den Mund zu halten, dann tu genau das. Es ist dein verbrieftes Recht. Moralische Entscheidungen sind manchmal schwierig.

Mir fehlt noch das Kind! Wo ist das tote Kind, das der pöse Purche praktisch so gut wie überfahren hat?

@TE was für eine vernünftige Einschätzung der Situation abseits jeglicher moralinsauerer Polemik fehlt, sind folgende Angaben: Zeitspanne zwischen Verstoß und Zugang der Anhörung und Erkennbarkeit der Person auf dem mitgelieferten Foto.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 14. September 2018 um 14:26:47 Uhr:

Mir fehlt noch das Kind! Wo ist das tote Kind, das der pöse Purche praktisch so gut wie überfahren hat?

Ja blöd das Du es erst mit ins Spiel bringen musst.

Wenn man sich mal überlegt, wieviel Energie reingesteckt wird, um einer vermutlich berechtigten Strafe zu entgehen!? Erst recht, wenn die Strafe nichtmal einen selbst betrifft.

Ich meine, der Bruder wird ja sicherlich erwachsen sein und sollte somit in der Lage sein, zu erkennen, dass jegliches Handeln auch Konsequenzen nachsichziehen kann. Warum erwartet man hier, dass Einen der Andere schon raushauen wird ? Falsch verstandene Freundschaft ?

Themenstarteram 14. September 2018 um 15:08

Zitat:

@lemonshark schrieb am 14. September 2018 um 14:26:47 Uhr:

@TE was für eine vernünftige Einschätzung der Situation abseits jeglicher moralinsauerer Polemik fehlt, sind folgende Angaben: Zeitspanne zwischen Verstoß und Zugang der Anhörung und Erkennbarkeit der Person auf dem mitgelieferten Foto.

Der Anhörungsbogen ist fristgerecht zwei Wochen nach dem Vergehen eingegangen, mein Bruder ist auf dem Blitzerfoto, ebenso wie das Kennzeichen, klar zu erkennen.

Ich habe heute den Anhörungsbogen an die Bußgeldstelle zurückgeschickt und bei "wird der Verstoß zugegeben?" "nein" angekreuzt.

Ich weiß, dass ich auch hierzu keine Angaben hätte machen müssen, einige von euch haben mir auch davon abgeraten, aber ich wollte keinen Einspruch gegen einen möglichen Bußgeldbescheid einlegen müssen. Weitere Angaben - außer zur Person - habe ich nicht gemacht, jetzt harren wir der Dinge. Auf dem Anhörungsbogen war der Hinweis, dass die Bußgeldstelle Zugang zu den Fotos der Passstellen hat, also werden sie möglicherweise bald festellen, dass ich tatsächlich nicht gefahren bin. Mal sehen was dann passiert...

Erfahren wir es in einigen Wochen?

Themenstarteram 14. September 2018 um 17:14

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. September 2018 um 19:13:24 Uhr:

Erfahren wir es in einigen Wochen?

Als erste - nach meinem Bruder! ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. September 2018 um 07:23:57 Uhr:

Dann schlägt die 1%+0,03% Pauschalbesteuerung zu. Für OWi's wäre das egal, wenn Du nicht von einer Fahrtenbuchauflage sprichst.

Ne , eher so wenn da das Teure Eventfoto kommt mit der Aufforderung mal 4 Wochen Bus zu fahren .

Was passiert wenn der fahrer nicht bestimmt werden kann .

Bei schweren OWi's bzw. im Wiederholungsfall gibt es dann eine Fahrtenbuchauflage für die gesamte (!) Fahrzeugflotte.

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