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Auto an Bruder verliehen, Knöllchen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten

Themenstarteram 13. September 2018 um 10:31

Hallo, habe eine Frage an die Knöllchen-Auskenner!

Habe mein Auto an meinen Bruder verliehen, in einer Baustelle wurde er außerorts mit 67 Km/h statt 30 Km/h geblitzt. Laut Internet-Bußgeldkatalog 120€ und 1 Punkt, aber kein Fahrverbot.

Im Anhörungsbogen steht, dass ich die Aussage verweigern kann, wenn es sich beim Beschuldigten um einen Angehörigen handelt, was hier ja zutrifft.

Mit was muss ich realistisch rechnen, wenn ich dies auch so tue? "Androhung" der Bußgeldstelle ist z.B. das Führen eines Fahrtenbuchs, möchte ich aber vermeiden, dann muss mein Bruder eher die 120€ bezahlen und den Punkt kassieren.

Hat jemand Erfahrung/Kenntnis wie die Bußgeldstellen (hier: Rheinland-Pfalz) in der Praxis mit solch einem Sachverhalt umgehen?

Beste Antwort im Thema

Das ist wieder so ein typischer Fall der mich als Steuerzahler wieder nur unnötig Geld kostet und ein schönes Beispiel dafür das die Halterhaftung eingeführt werden sollte.

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Ich sage ja nicht, dass es so ist, aber es wäre auch nicht unlogisch. Bei Kapitalverbrechen wie Mord kann ich die Aussage verweigern, wenn der Angeklagte ein Verwandter ist, bei harmlosen Ordnungswidrigkeiten wird dieses Recht über den Umweg des Fahrtenbuchs ausgehebelt.

Wie wäre es mal ganz anders, zu seinen Fehler zu stehen und nicht immer nur mit allen Mittel und Wegen versuchen sich aus der Verantwortung zu ziehen ? Erwachsenenbildung !

Themenstarteram 13. September 2018 um 18:56

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 13. September 2018 um 20:04:13 Uhr:

Wie wäre es mal ganz anders, zu seinen Fehler zu stehen und nicht immer nur mit allen Mittel und Wegen versuchen sich aus der Verantwortung zu ziehen ? Erwachsenenbildung !

Prima, hier habe ich was für dich, vorletzter Punkt.

Also ich finde 67 km/h außerorts recht langsam. Klar, war ein 30er Bereich und ich fahre an solchen Stellen schon allein deshalb maximal Tacho 35 bis 40, um den Hintermann zu ärgern (oft wird man dann einfach überholt, was mir auch recht ist, bin ich den drängelnden Hintermann wenigstens los), aber da hätten auch 84 km/h gemessen werden können. Wäre durchaus realistisch.

Tacho 75 ist dagegen doch reinste Schleicherei und das 30er Limit wurde genug gewürdigt. :)

Ich weiß nicht was ihr habt... und wie man´s nun macht...

Aussitzen und Fahrtenbuch riskieren oder den Bruder verpfeifen, das bleibt nun ja doch die Entscheidung des TE. Ich wüsste allerdings, wem ich mein Auto nicht mehr leihe. Nur darauf kommt´s an.

Wobei, wenn man mal überlegt: Warum sollte man selbst für den Fehler des Bruders geradestehen, wenn auch nur indirekt, weil man ihn deckt?

Also mal andersrum gedacht: Mein Bruder nutzt mein (!) Auto und möchte es auch zukünftig (!) nutzen?

Dann soll er die 120* € bezahlen und mich 100 % schadlos halten. Das ist nur gerecht.

Oder er gibt mir 250 € und wir sitzen es gemeinsam aus. Deal. ;)

PS:

Sind ja doch nur kleine Beträge und bleibt in der Familie. :)

Edit:

*kommt noch ein wenig etwas drauf, ich glaube 28,50 €... ;)

Und eins noch:

Warum nicht gleich die ganz großen Geschütze auffahren? Wahrscheinlich lag´s ja doch an einer fehlerhaften Messung. Richtig? Warum sollte auch der Bruder derart schnell fahren?

PPS/Edit/Edit:

Dass das Bußgeld mal nicht verdoppelt wird, weil man bei 67 statt 30 gar von Vorsatz ausgehen könnte. ;)

Für eine Fahrtenbuchauflage existiert in diesem Fall keine Rechtsgrundlage, denn der Halter weiß ja, wer gefahren ist. Wenn so eine Auflage kommen sollte, dagegen Einspruch erheben mit genau der Begründung: Auflage überflüssig, da Fahrer bekannt, musste aber nicht benannt werden.

Das wird dann aufgehoben, Beamte ticken so.

Glaubst du das denn selbst? Die Fahrtenbuchauflage wird doch gemacht, damit die Behörde zukünftig den Fahrer ermitteln kann, nicht damit der Halter sich besser daran erinnert.

Zitat:

@Koi-Karpfen schrieb am 13. September 2018 um 21:07:57 Uhr:

Für eine Fahrtenbuchauflage existiert in diesem Fall keine Rechtsgrundlage, denn der Halter weiß ja, wer gefahren ist. Wenn so eine Auflage kommen sollte, dagegen Einspruch erheben mit genau der Begründung: Auflage überflüssig, da Fahrer bekannt, musste aber nicht benannt werden.

Das wird dann aufgehoben, Beamte ticken so.

Ne Du tickst so !

Die meisten Auflagen werden wohl nicht auf Grund Gedächtnisverlusst auferlegt, sondern auf Grund bewusster Informationsverweigerung .

Zitat:

@Koi-Karpfen schrieb am 13. September 2018 um 21:07:57 Uhr:

Für eine Fahrtenbuchauflage existiert in diesem Fall keine Rechtsgrundlage, denn der Halter weiß ja, wer gefahren ist. Wenn so eine Auflage kommen sollte, dagegen Einspruch erheben mit genau der Begründung: Auflage überflüssig, da Fahrer bekannt, musste aber nicht benannt werden.

Das wird dann aufgehoben, Beamte ticken so.

Die wenigsten SB in der Zulassungsstelle sind Beamte. So ein Blödsinn immer zu behaupten,alle in der Verwaltung seien Beamte.

Das Recht des Widerspruchs und wenn der erfolglos die Klage steht natürlich jedem frei.

Die Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts,um den Fahrer nicht Preis zu geben, steht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen, erleichtert dem Sachbearbeiter sogar die Begründung dieser. Gibt es Reichlich Urteile zu.

Dass man immer alles haben will? Da kommt man um das Bußgeld, Punkte, Fahrverbot Drumherum und möchte natürlich auch kein Fahrtenbuchauflage haben.

Aber Du fängst sicherlich schon so an,dass die GeschwindigkeitsBegrenzung überflüssig ist, genau wie das Blitzen, wozu eigentlich das Auto anmelden, ist überflüssig, kann man wenigstens nicht geblitzt werden,wenn kein Blech dran ist. Ist doch überflüssig.

Gruß M

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. September 2018 um 21:10:01 Uhr:

Glaubst du das denn selbst? Die Fahrtenbuchauflage wird doch gemacht, damit die Behörde zukünftig den Fahrer ermitteln kann, nicht damit der Halter sich besser daran erinnert.

Genau dafür gibt's die Fahrtenbuchauflage aus 31a StVZO. Wenn man sich durch das Zeugnisverweigerungsrecht vom OWI drücken kann und noch die Fahrtenbuchauflage abwenden, wäre dieser Paragraph wohl nicht geschaffen worden.

Gruß M

Zitat:

@Thomas123er schrieb am 13. September 2018 um 20:56:27 Uhr:

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 13. September 2018 um 20:04:13 Uhr:

Wie wäre es mal ganz anders, zu seinen Fehler zu stehen und nicht immer nur mit allen Mittel und Wegen versuchen sich aus der Verantwortung zu ziehen ? Erwachsenenbildung !

Prima, hier habe ich was für dich, vorletzter Punkt.

Dann lese mal das selbst. Man, wenn man einen Fehler macht, sollte man auch mal Arsch zeigen und nicht immer " mimimi"

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 13. September 2018 um 20:04:13 Uhr:

Wie wäre es mal ganz anders, zu seinen Fehler zu stehen und nicht immer nur mit allen Mittel und Wegen versuchen sich aus der Verantwortung zu ziehen ?

Mimimimimimi.

Themenstarteram 13. September 2018 um 19:40

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 13. September 2018 um 21:32:33 Uhr:

Zitat:

@Thomas123er schrieb am 13. September 2018 um 20:56:27 Uhr:

 

Prima, hier habe ich was für dich, vorletzter Punkt.

Dann lese mal das selbst. Man, wenn man einen Fehler macht, sollte man auch mal Arsch zeigen und nicht immer " mimimi"

Ich verstehe nicht wieso man sich in eine Diskussion einschaltet, wenn man nichts zu sagen hat, was den Forumsregeln entspricht.

Kommentare deiner Art sind laut MT-Netiquette nicht erwünscht und überflüssig.

Wie ich schon vorher schrieb: ich will weder gegen Gesetze verstoßen, noch rumtricksen, sondern nur mein gesetzlich verbrieftes Recht wahrnehmen.

Das ist wieder so ein typischer Fall der mich als Steuerzahler wieder nur unnötig Geld kostet und ein schönes Beispiel dafür das die Halterhaftung eingeführt werden sollte.

Kannst es selbst gerne anders halten.

Fahrtenbuchauflage ist toll - nur was ist, wenn das Fahrzeug dann umgeschrieben wird? Und der Halter keinen neuen auf sich zulässt?

Zitat:

@Thomas123er [url=https://www.motor-talk.de/.../...schreitung-erhalten-t6441696.html?...]schrieb am 13. September 2018 um 21:40:38

Wie ich schon vorher schrieb: ich will weder gegen Gesetze verstoßen, noch rumtricksen, sondern nur mein gesetzlich verbrieftes Recht wahrnehmen.

Dein verbrieftes Recht ist es als Bruder,diesen im OWI Verfahren dank Zeugnisverweigerungsrecht nicht benennen zu müssen.

Wenn die Bußgeldstelle noch den ErmittlungsDienst losschickt, dann kann es durchaus trotzdem noch passieren,dass Dein Bruder ermittelt wird, denn in welche Richtung sie ermitteln müssten, wissen sie ja.

Sollte das erfolglos sein,wird Deine Zulassungsstelle einen Antrag auf Fahrtenbuchauflage für Dich als Fahrzeughalter erhalten. Die Chance,dass sie Dir eine Auflage erteilen stehen gut, wie oben schon geschrieben ist die Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrecht eine Dankbare Begründung. Der Halter hat ja grundsätzlich an der Ermittlung des für eine OWI verantwortlichen Fahrzeugführers mitzuwirken.

Und einer hat es hier schon schön geschrieben:

Die Fahrtenbuchauflage ist keine Strafe,sondern soll lediglich sicherstellen,dass in Zukunft die für eine OWI verantwortlichen Fahrer festgestellt werden können. (Könnte so aus dem Bescheid einer Fahrtenbuchauflage stammen:rolleyes:)

Gruß m

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