Auto an Autohaus verkauft mit fehlenden Wartungsintervallen - nun meldet sich Autohaus
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig als Neuling... Und zwar habe ich vor 7,5 Wochen ein Auto an ein Autohaus in Zahlung gegeben. Ich habe eine erste Wartung laut Herstellervorgaben gemacht und habe dann später nur noch den Öl-/Luftfilter und einen Ölwechsel vornehmen lassen... nun hat sich das Autohaus gemeldet und will die Rechnungen der fehlenden Wartung sehen.. diese gibt es ja nicht, weil ich ja keine offizielle Wartung mehr habe vornehmen lassen.. die fehlenden Wartungsintervalle waren beim Verkaufs-/Kaufgespräch aber nie das Thema..
Nun meine Frage: Was kann hier auf mich zukommen? Ist es nicht die Pflicht des Autohauses gleich nach den Wartungsintervallen zu schauen? Schließlich habe ich mein verkauftes Auto während einer Probefahrt beim Händler gelassen, damit er sich dieses anschauen kann..
DAnke für eure Hilfe - habe hier echt Panik
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Charliesheen190 schrieb am 23. Mai 2019 um 09:09:17 Uhr:
Zitat:
@Charliesheen190 schrieb am 23. Mai 2019 um 09:09:17 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 23. Mai 2019 um 09:03:55 Uhr:
Lügen ist bestimmt der richtie Weg! rolleyes: Vor allem, wenn auch die Wahrheit nichts schadet.
Grüße vom Ostelch
Ich habe ja nicht gelogen.. er hat die fehlenden Wartungen nie angesprochen..
Eben darum. Warum soll er jetzt behaupten, er hätte sie selbst ausgeführt. Das wäre wohl, wenn ich den TE richtig verstanden habe, eine Lüge. Ich bin nicht verpflichtet, ein Auto nach Scheckheft zu warten. Mache ich es nicht riskiere ich die Garantie. Wenn der TE im Kaufvertrag oder im Verkaufsgespräch keinerlei Angaben dazu gemacht hat, ob und wie das Auto gewartet wurde und auch nicht danach gefragt wurde, dann hat der Händler schlampige Ankaufsverhandlungen geführt. Da sist nich tdas Problem des TE. Der Händler hat eine wesentlich weitergehende Plficht, ein Auto beim Ankauf zu prüfen als ein Privatkäufer, weil dem Händler einfach Sachkunde unterstellt wird. Ein Blick ins Scheckheft hätte dem Händler gezeigt, dass es keine Einträge gibt. Hat der TE schon geschrieben.
Es gibt hier also keinen Grund, irgendwelche Geschichten von Selbstwartungen zu erfinden. Das Auto ist auch noch so jung, dass es diese Zeit auch ohne Wartung heil überstehen kann. Öl- und Öl/Luftfilterwechsel wurden ja gemacht.
Grüße vom Ostelch
55 Antworten
Es ist für diesen Thread doch völlig unwichtig, aus welchen Gründen die Wartung nicht / anders gemacht wurde. Warum wieder diese Nebendiskussion?
Seite 1 :
Das Autohaus muss beim Verkauf gewährleistung geben, wäre wenn noch Garantie toll, leider ist dem nicht so. Das hätten die vorher prüfen müssen sind ja Profis. Einfach Antwort sollte man immer geben in dem Fall - gibt es nicht, hab ich nicht.
fertig.
Zitat:
@hydrou schrieb am 27. Mai 2019 um 07:20:46 Uhr:
Es war laut Angaben des TE aber eben keine Rückgabe nach Leasing oder Finanzierung, sondern ein ganz normaler Ankaufvorgang bzw. Intahlungnahme bei Kauf eines anderem Pkw. Von daher ist das nicht relevant.
Ich habe deshalb nach der Finazierung gefragt, weil der TE folgendes erwähnt hat:
Zitat:
@Charliesheen190 schrieb am 23. Mai 2019 um 09:45:47 Uhr:
Nein ich erhalte keine Zahlungen mehr..das Alte Auto wurde abgelöst, das neue Auto gekauft und finanziert..
Ähnliche Themen
Selbst wenn das so wäre, dass das Fahrzeug des TE finanziert war, dann hätte der Händler bei der Rücknahme die fehlenden Wartungen bemängeln und anrechnen müssen. Im Nachgang daraus etwas ableiten zu wollen, ist zu spät.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 27. Mai 2019 um 08:33:33 Uhr:
Zitat:
@Charliesheen190 schrieb am 23. Mai 2019 um 09:29:09 Uhr:
Sorry wenn ich mich falsch ausgedrückt habe eventuell.. ich habe nach 20.000 km eine Wartung nach Vorschrift des Herstellers gemacht.. das war die einzigste Wartung..den Ölwechsel und Filterwechsel hatte ich bei einer Kette machen lassen.. sonst hatte das Auto nicht das geringste Problem, so dass ich auf die anderen Wartungen verzichtet hatte..was ja auch im servicebuch ersichtlich gewesen wäre...guckst Du hier!
liest sich für mich, als wenn der in einer Werksatt gemacht wurde!
Gehe zu der Kette, und zu der Werkstatt, und lass dir die Rechnungen ausdrucken. Dann hast du alles was du benötigst. Wenn was fehlt, selber gemacht. Als privatperson hebst du keine Rechnungen auf.
Sollten die Rechnungen nicht mehr im Computer sein, siehe oben, du hebst keine Rechnungen auf.
Rudiger
Zitat:
@Rudiger schrieb am 27. Mai 2019 um 19:24:12 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 27. Mai 2019 um 08:33:33 Uhr:
guckst Du hier!
liest sich für mich, als wenn der in einer Werksatt gemacht wurde!
Gehe zu der Kette, und zu der Werkstatt, und lass dir die Rechnungen ausdrucken. Dann hast du alles was du benötigst. Wenn was fehlt, selber gemacht. Als privatperson hebst du keine Rechnungen auf.
Rudiger
Warum soll der TE schon wieder etwas behaupten, was nicht den Tatsachen entspricht? Er hat keine Wartungen selbst ausgeführt. Punkt. Es gibt keinen Grund, hier dem Autohaus einen Bären aufzubinden, weil es sowieso keine Ansprüche daraus herleiten kann, dass das Serviceheft "etwas lückenhaft" ist. Das war beim Kauf zu erkennen. Dumm gelaufen eben.
Grüße vom Ostelch
Weiß gar nicht was für ein Brimborium hier veranstaltet wird.
Das Autohaus hat doch das Auto vom TE abgekauft... wenn die jetzt im Nachhinein noch festgestellt haben, daß etwas fehlt, ist es doch nicht dem TE sein Bier hier irgendwelche Nachweiße zu liefern.
Das Autohaus hat schlichtweg beim Ankauf geschlampert.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 28. Mai 2019 um 12:21:56 Uhr:
Zudem im Vertrag dazu ja nichts steht. Also Thema erledigt.
So ist´s. Alles weitere wäre reine Gutmütigkeit (wobei ich das Nachliefern von Rechnungen, sofern durch einen Anruf/Email auftreibbar, durchaus als zumutbaren Aufwand eines jeden Geschäftspartners ansehe)
hat denn das Autohaus nun den TE nochmal "angemahnt" vielleicht hat sich das ja eh längst erledigt alles