Auto als gestohlen erkennen?
Hallo,
ich möchte mir ein Auto kaufen. Da es sich um ein Privatkauf handelt, möchte ich zu 100% ausschließen, dass es gestohlen sein könnte. Der Verkäufer möchte den kaufbetrag nur bar haben.
Ich habe die FIN Nummer. Kann ich anhand dessen rausfinden, ob es sicher nicht gestohlen ist? Auch wenn es sehr unwahrscheinlich und fast schon lächerlich ist 😂😅
Danke 🙂
48 Antworten
In Deutschland wechseln ca. 18.000 Fahrzeuge täglich den Besitzer. Wenn da jeder Kaufinteressent vorher bei der Polizei vorbeigehen würde, um sich zu erkundigen ...
Was spräche denn gegen eine Datenbank, wo man nach Eingabe der FIN erfahren würde, ob das Fahrzeug gestohlen wurde? Wenn da nur eine Ja-/Nein-Antwort käme, kann es ja nicht der Datenschutz sein, der dagegen spricht.
Umgekehrt sind bargeldlose Verkäufe auch immer ein Risiko, daher kann man auch den Verkäfer verstehen.
Was spricht gegen eine Barabwicklung, wenn sämtliche Fahrzeugpapiere (ZLB1+2 bzw. Brief+Schein, TüV Berichte, ggf. noch Werkstattrechnungen/Historie, Servicehefte/-nachweise vorgelegt oder übergeben werden. Der Schlüsselsatz incl. Reserveschlüssel auch noch vorhanden ist.
Bei einem gestohlenen FZG wird dieses alles fehlen oder sich auf den letzten evtl gefälschten HU-Bericht, Papiere beschränken, Kein Serviceheft oder digitaler Servicenachweis vorhanden sein, Schlüssel unvollständig, etc, etc.
Zitat:
@JoergFB schrieb am 28. April 2025 um 07:42:22 Uhr:
Umgekehrt sind bargeldlose Verkäufe auch immer ein Risiko,
Warum nicht zahlen per Sofort-Überweisung? Das Geld ist innerhalb von 10 Sekunden auf dem Empfängerkonto und kann von dort auch nicht mehr zurück gebucht werden.
Wäre auch eine Möglichkeit, wenn beide Vertragspartner Onlinezugang haben und die Überweisungslimits entsprechend gesetzt sind.
Natürlich im Vorfeld, hatte ich vergessen, einen entsprechenden Kaufvetrag mit allen üblichen Angaben und Überprüfung der Personalien vornehmen. Abholung/Übergabe nur durch den Verkäufer/Käufer persönlich und nicht gerade auf dem Lidl-Parkplatz, sondern an dem Ort, wo das FZG seit längerem zugelaasen ist.
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Zitat:
@Rockville schrieb am 28. April 2025 um 07:27:11 Uhr:
1.In Deutschland wechseln ca. 18.000 Fahrzeuge täglich den Besitzer. Wenn da jeder Kaufinteressent vorher bei der Polizei vorbeigehen würde, um sich zu erkundigen ...2.Was spräche denn gegen eine Datenbank, wo man nach Eingabe der FIN erfahren würde, ob das Fahrzeug gestohlen wurde? Wenn da nur eine Ja-/Nein-Antwort käme, kann es ja nicht der Datenschutz sein, der dagegen spricht.
1. Machen auch die wenigsten Wachen.
2. Angeblich der Datenschutz. So eine Datenbank würde auch den Betrug mit gestohlenen und selbst ausgefertigten Zulassungsbescheinigungen so gut wie verhindern.
Zitat:
@Rockville schrieb am 28. April 2025 um 07:44:39 Uhr:
Zitat:
@JoergFB schrieb am 28. April 2025 um 07:42:22 Uhr:
Umgekehrt sind bargeldlose Verkäufe auch immer ein Risiko,Warum nicht zahlen per Sofort-Überweisung? Das Geld ist innerhalb von 10 Sekunden auf dem Empfängerkonto und kann von dort auch nicht mehr zurück gebucht werden.
Echtzeitüberweisung ... Sofort Überweisung ist ein externer Zahlungsanbieter... bieten bis heute noch nicht alle Banken, bei etlichen ist die Betragshöhe begrenzt... was man mal mehr oder weniger kompliziert selbstständig ändern lassen muss, einige haben feste Höchstgrenzen, die weit unterhalb von den möglichen 100 000 EURO liegen...... automatisch zurückgebucht nicht, das ist korrekt .. zurückgefordert werden kann es zivilrechtlich selbstverständlich, sofern da irgendwas unrechtmäßig gelaufen ist...
Sicherlich rennen nicht alle Käufer von 18 000 Autos täglich zur Polizei .. es geht nur um Einzelfälle wo man ein Risiko vermutet ... wie geschrieben, da geht man mal zu seiner Wache um die Ecke und wenn die nicht gerade an einem überlaufenden Kriminalitätshotspot liegt, geht das auch schnell und unkompliziert...möglicherweise geht das auch Telefonisch, natürlich nicht über die 110, jedes Revier hat eine normale TelNummer für Anfrage die kein Notfall sind...
Bei zu kaufenden Autos würde ich auch alles mögliche prüfen:
1.) Ist das Auto aktuell zugelassen?
2.) Passen die Papiere zur FIN?
3.) Sind mind. 2 Autoschlüssel dabei, denn gestohlene Autos haben meist nie mehr als nur einen Schlüssel, den man im Haus/in der Wohnung entwendet hat, dabei.
4.) Historie des Fahrzeugs -> frühere Werkstattrechnungen und/oder TÜV-Berichte vorhanden?
5.) Nach Möglichkeit das Auto direkt im Beisein des Verkäufers bei der Zulassungsstelle anmelden, um einen Schwindel live und direkt aufdecken zu können -> Erst danach wird das Geld übergeben.
Bei konsequenter Anwendung aller 5 Tipps wird dir kein normal denkender Mensch ein Auto verkaufen.
Zitat:
@Porhmeus schrieb am 28. April 2025 um 09:08:27 Uhr:
Bei zu kaufenden Autos würde ich auch alles mögliche prüfen:
1.) Ist das Auto aktuell zugelassen?
2.) Passen die Papiere zur FIN?
3.) Sind mind. 2 Autoschlüssel dabei, denn gestohlene Autos haben meist nie mehr als nur einen Schlüssel, den man im Haus/in der Wohnung entwendet hat, dabei.
4.) Historie des Fahrzeugs -> frühere Werkstattrechnungen und/oder TÜV-Berichte vorhanden?
5.) Nach Möglichkeit das Auto direkt im Beisein des Verkäufers bei der Zulassungsstelle anmelden, um einen Schwindel live und direkt aufdecken zu können -> Erst danach wird das Geld übergeben.
Ein paar Punkte stimme ich zu, ein paar na ja... Theorie und Praxis... Wer fährt den bitteschön beim Privatdeal zur Zulassungstelle und macht die Zahlung nach dem Ummelden?? zumal das in etlichen Ecken garnicht funktioniert, da Terminpflicht, oder Käufer/Verkäufer garnicht in der gleiche Ecke wohnen ... und der auch mal weit in der Zukunft liegt...
Ich berlin, mein letzter Privatverkauf, Käufer in kommt aus der Ecke Leipzig, sollte ich da etwa mitfahren? neue freundschaft ??😁😁
Zitat:
@Porhmeus schrieb am 28. April 2025 um 09:08:27 Uhr:
Bei zu kaufenden Autos würde ich auch alles mögliche prüfen:
1.) Ist das Auto aktuell zugelassen?
Würde ich als Käufer absolut nicht erwarten und als Verkäufer niemals machen.
Zitat:
@Porhmeus schrieb am 28. April 2025 um 09:08:27 Uhr:
2.) Passen die Papiere zur FIN?
Ist das nicht logisch das zu prüfen beim Fahrzeugkauf?
Zitat:
@Porhmeus schrieb am 28. April 2025 um 09:08:27 Uhr:
3.) Sind mind. 2 Autoschlüssel dabei, denn gestohlene Autos haben meist nie mehr als nur einen Schlüssel, den man im Haus/in der Wohnung entwendet hat, dabei.
Wieso das? Meinst du wirklich, dass heutzutage proffesionelle Diebe sich keine Schlüssel mehr besorgen können?
Zitat:
@Porhmeus schrieb am 28. April 2025 um 09:08:27 Uhr:
4.) Historie des Fahrzeugs -> frühere Werkstattrechnungen und/oder TÜV-Berichte vorhanden?
Einer der Punkte die mich zumindest genauer hinsehen lässt bei Privatkauf aber auch beim Händler.
Zitat:
@Porhmeus schrieb am 28. April 2025 um 09:08:27 Uhr:
5.) Nach Möglichkeit das Auto direkt im Beisein des Verkäufers bei der Zulassungsstelle anmelden, um einen Schwindel live und direkt aufdecken zu können -> Erst danach wird das Geld übergeben.
Ist praktisch heutzutage in vielen Städten in Deutschland absolut nicht mehr umsetzbar.
Es geht ja nicht nur um die Terminprobleme bei den Zulassungsstellen, sondern auch darum, dass der Käufer aus einer ganz anderen Region kommen kann. Dann kann ich doch nicht mit zu "seiner" Zulassungsstelle fahren, siehe obiges Beispiel Berlin-Leipzig.
Aber selbst, wenn der Käufer aus demselben Landkreis käme, wären das bei mir 15 km zur Zulassungsstelle und wieder 15 km zurück, plus Wartezeit. Warum sollte ich das machen?
Und dann hieß es ja noch: "Erst danach wird das Geld übergeben." Da könnte ja der böswillige Käufer einfach abhauen ohne zu bezahlen.
Die Tipps berücksichtigen manchmal nur einseitig die Interessen. Je nach Position nur die des Käufers oder nur die des Verkäufers. Gute Tipps berücksichtigen die Interessen beider Seiten.
Zitat:
@Rockville schrieb am 28. April 2025 um 10:45:00 Uhr:
Und dann hieß es ja noch: "Erst danach wird das Geld übergeben." Da könnte ja der böswillige Käufer einfach abhauen ohne zu bezahlen.
Was einem bekannten Autohändler (bekannt aus Fernsehen und Social Media) ja letztens mit einer G-Klasse (er war jedoch Käufer) passiert ist.
Verstehe ich gerade nicht. Wie kann ihm das passiert sein, wenn er der Käufer war?
Gibt es den Herrn auch weniger verklausuliert?
Guckst du
Ist natürlich ein Extremfall mit viel krimineller Energie.
OK, "bekannt aus Fernsehen und Social Media" hängt wohl davon ab, was man sich so anschaut und wo man sich Netz herumtreibt. Ich kannte den Herrn nicht.
Mit dem Video konnte ich jetzt irgendwie nichts anfangen, da scheint die Hälfte zu fehlen.
Edit:Hier ist das ganze Video: https://www.youtube.com/watch?v=9zvv5n6Zr7A
Ist mir aber zu sehr auf Drama gestylt.