Auto abmelden ohne Kennzeichen vom Verkäufer?
Hallo Forum, habe mal eine Frage.
Am 29.01 werde ich ein Fahrzeug von einem Privatverkäufer kaufen, Probefahrt etc. ist alles schon durch.
Leider wohnen wir 150km voneinander weg und leben in 2 verschiedenen Bundesländern. Am 29.01 erhalte ich Papiere, Schlüssel etc. Die Kennzeichen möchte der Verkäufer verständlich nicht mitgeben, da ich so lange das Auto angemeldet ist damit Schabernack treiben könnte. Mein Wunsch wäre es nun das Fahrzeug einfach abzumelden oder umzumelden. Geht jedoch nicht ohne die Schilder. Der Verkäufer kann das Auto nicht abmelden da er die komplette nächste Woche in Zeiten arbeiten in denen die Zulassungsstelle geschlossen ist, am Samstag ist sie auch geschlossen.
Mein Vorschlag wäre die Kennzeichen trotzdem mitzunehmen, sie aber einmal mit der Spraydose zu bearbeiten so dass sie nicht mehr nutzbar sind, die Stempel lasse ich natürlich in Ruhe damit ich mir von meiner Zulassungsstelle nichts anhören muss. Sobald ich das Auto abhole, nehme ich die neuen Schilder mit (Fahrzeug steht dann bei einem Kollegen einen Ort weiter in der Garage).
Ist eine sehr blöde Notlösung, aber etwas besseres fällt mir nicht ein. Hat jemand von euch vielleicht eine elegantere Lösung? (Ja, das Fahrzeug soll am Samstag gekauft werden).
LG
14 Antworten
Die Kennzeichen zu besprühen oder die Siegel vorab zu entfernen würde ich lassen.
Wenn Dir der Verkäufer die Papiere, Schlüssel mitgibt muss er Dir bei einem angemeldeten kfz auch die amtlichen Kennzeichen mitgeben.
Oder er setzt ihn außer Betrieb vorher,dann kann er sie behalten.
Der Verkäufer kann auch jemand anderes zur Zulassungsstelle schicken,den Hobel abzumelden und Dir gleich KZK mitbringen, dann kannst den Hobel am 29.gleich mitnehmen
Papiere und Kennzeichen eines angemeldeten Fahrzeugs zu trennen führt immer zu Problemen.
Der eine kann nicht ummelden, der andere nicht abmelden.
Oder Du meldest um ohne das amtliche Kennzeichen zu wechseln. Dann ist der Wagen auf Dich angemeldet, mit seinen Kennzeichen.
Für die ummeldung ohne KennzeichenWechsel brauchst die Kennzeichen nicht vorlegen,nur ZB 1 und 2
Wenn die Voraussetzungen für ikfz vorliegen,kannst das Fahrzeug auch im Beisein des Halters auf Dich umschreiben, und anschließend nach Hause fahren. Aber auch nur,wem die Kennzeichen nicht geändert werden sollen.
Zitat:
Papiere und Kennzeichen eines angemeldeten Fahrzeugs zu trennen führt immer zu Problemen.
Der eine kann nicht ummelden, der andere nicht abmelden.
Oder Du meldest um ohne das amtliche Kennzeichen zu wechseln. Dann ist der Wagen auf Dich angemeldet, mit seinen Kennzeichen.
Für die ummeldung ohne KennzeichenWechsel brauchst die Kennzeichen nicht vorlegen,nur ZB 1 und 2
Vielen vielen Dank für deine Antwort, das ist genau das Schlupfloch was ich gesucht habe. Sprich ich könnte ganz normal alles abwickeln, die Kennzeichen bei ihm lassen. Danach das Auto bei mir zuhause ummelden, neue Kennzeichen drucken lassen (die identisch mit seinen sind?) Und würde dann mit den "neuen" Kennzeichen hinfahren und das Fahrzeug mitnehmen?
LG
edit : Brauche ich dann eine Vollmacht vom Vorbesitzer für die Ummeldung?
Bei der Methode brauchst du keine neuen Kennzeichen, du behältst die alten Kennzeichenschilder mit allen drei Plaketten.
Eine Vollmacht brauchst du nicht, wenn du ZB I und ZB II vorlegen kannst ist das ausreichend.
Kennzeichenmitnahme kann man hier nachlesen:
https://www.bmvi.de/.../...ick-ueber-die-kraftfahrzeugkennzeichen.html
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Zitat:
@Audianer83 schrieb am 26. Januar 2022 um 22:37:42 Uhr:
Zitat:
Papiere und Kennzeichen eines angemeldeten Fahrzeugs zu trennen führt immer zu Problemen.
Der eine kann nicht ummelden, der andere nicht abmelden.
Oder Du meldest um ohne das amtliche Kennzeichen zu wechseln. Dann ist der Wagen auf Dich angemeldet, mit seinen Kennzeichen.
Für die ummeldung ohne KennzeichenWechsel brauchst die Kennzeichen nicht vorlegen,nur ZB 1 und 2
Vielen vielen Dank für deine Antwort, das ist genau das Schlupfloch was ich gesucht habe. Sprich ich könnte ganz normal alles abwickeln, die Kennzeichen bei ihm lassen. Danach das Auto bei mir zuhause ummelden, neue Kennzeichen drucken lassen (die identisch mit seinen sind?) Und würde dann mit den "neuen" Kennzeichen hinfahren und das Fahrzeug mitnehmen?LG
edit : Brauche ich dann eine Vollmacht vom Vorbesitzer für die Ummeldung?
Das fette entfällt.
Beim ummelden eines zugelassenen Fahrzeug sind die Kennzeichen nicht erforderlich.
Nur ZB1 und 2.
Das ist auch kein Schlupfloch, das ist ein ganz normaler Halterwechsel unter Beibehaltung des amtlichen Kennzeichens.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. Januar 2022 um 06:18:02 Uhr:
Das ist auch kein Schlupfloch, das ist ein ganz normaler Halterwechsel unter Beibehaltung des amtlichen Kennzeichens.
Das funktioniert nicht.
Beim Halterwechsel können die Kennzeichen NICHT beibehalten werden.
Schon mal GAR nicht bei Wechsel des Zulassungsbezirks.
Diese Ausnahmeregelung gibt' NUR, wenn der Halter von A nach B den Wohnort wechselt.
Beispiel:
Meine Schwiegermutter hat ihre Kennzeichen beim Umzug in einen anseren Kreis mitgenommen.
Als sie zwei Jahre später starb, habe ich den Wagen übernommen.
Bei der Ummeldung auf mich musste ich dann neue Kennzeichen nehmen.
Halterwechel unter Beibehaltung der Kennzeichen funktioniert nur
bei Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbereichs.
schleuti
Doch, du kannst ein angemeldetes KFZ mit den ursprünglich zugeteilten AKZ beim Umzug oder Verkauf auch in einem neuen Zulassungsbezirk mit den alten AKZ ummelden.
Allerdings sind auch hier die AKZ im Original bei der Zulassungsstelle vorzuzeigen, zumindest wurde in Halle der QR-Code der "fremden" Zulassungsplakette beim Ummelden eingescannt
Zitat:
@schleuti schrieb am 27. Januar 2022 um 07:58:38 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. Januar 2022 um 06:18:02 Uhr:
Das ist auch kein Schlupfloch, das ist ein ganz normaler Halterwechsel unter Beibehaltung des amtlichen Kennzeichens.
Das funktioniert nicht.
Beim Halterwechsel können die Kennzeichen NICHT beibehalten werden.
Schon mal GAR nicht bei Wechsel des Zulassungsbezirks.
Diese Ausnahmeregelung gibt' NUR, wenn der Halter von A nach B den Wohnort wechselt.Beispiel:
Meine Schwiegermutter hat ihre Kennzeichen beim Umzug in einen anseren Kreis mitgenommen.
Als sie zwei Jahre später starb, habe ich den Wagen übernommen.
Bei der Ummeldung auf mich musste ich dann neue Kennzeichen nehmen.Halterwechel unter Beibehaltung der Kennzeichen funktioniert nur
bei Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbereichs.
Wann war das?
Seit dem 01. Oktober 2019 ist die Kennzeichenmitnahme auch bei einem Halterwechsel möglich.
Wir sind jetzt im Jahr 2022, der TE möchte jetzt ein Kfz erwerben,welches angemeldet ist. Dann ist er nicht verpflichtet, das Kennzeichen zu wechseln.
§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen FZV
(4) Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen; die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber seinen Pflichten nach Satz 3 bereits nachgekommen ist. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten. Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die Fahrzeugdaten nach § 6 Absatz 4 mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises nach § 23 die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung). Sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, hat der Erwerber unverzüglich nach Halterwechsel die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen oder mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll.
ALSO es funktioniert und wird auch umfangreich in Anspruch genommen. Nicht jeder legt Wert auf ein Wunschkennzeichen oder ist gewillt wie bei uns 42 Euro für zwei Bleche zu zahlen.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 27. Januar 2022 um 08:19:00 Uhr:
schleutiAllerdings sind auch hier die AKZ im Original bei der Zulassungsstelle vorzuzeigen, zumindest wurde in Halle der QR-Code der "fremden" Zulassungsplakette beim Ummelden eingescannt
Dazu bist du nicht verpflichtet.
Es wird auch umgeschrieben mit Kennzeichen beibehalten, wenn noch Siegel ohne QR code am Fahrzeug sind.
Der QR Code kann nur von dem eingescannt und ans KBA übermittelt werden, dem die Siegel zugeteilt wurden.
Halle zieht sämtliche Daten zum Fahrzeug aus dem KBA, einschließlich der evtl.vorhandenen Druckstücksnummern.
o.k. wieder was neues für mich.
....
Zitat:
@Audianer83 schrieb am 26. Januar 2022 um 22:13:32 Uhr:
Hallo Forum, habe mal eine Frage.Am 29.01 werde ich ein Fahrzeug von einem Privatverkäufer kaufen, Probefahrt etc. ist alles schon durch.
Leider wohnen wir 150km voneinander weg und leben in 2 verschiedenen Bundesländern. Am 29.01 erhalte ich Papiere, Schlüssel etc. Die Kennzeichen möchte der Verkäufer verständlich nicht mitgeben, da ich so lange das Auto angemeldet ist damit Schabernack treiben könnte. Mein Wunsch wäre es nun das Fahrzeug einfach abzumelden oder umzumelden. Geht jedoch nicht ohne die Schilder. Der Verkäufer kann das Auto nicht abmelden da er die komplette nächste Woche in Zeiten arbeiten in denen die Zulassungsstelle geschlossen ist, am Samstag ist sie auch geschlossen.
Mein Vorschlag wäre die Kennzeichen trotzdem mitzunehmen, sie aber einmal mit der Spraydose zu bearbeiten so dass sie nicht mehr nutzbar sind, die Stempel lasse ich natürlich in Ruhe damit ich mir von meiner Zulassungsstelle nichts anhören muss. Sobald ich das Auto abhole, nehme ich die neuen Schilder mit (Fahrzeug steht dann bei einem Kollegen einen Ort weiter in der Garage).
Ist eine sehr blöde Notlösung, aber etwas besseres fällt mir nicht ein. Hat jemand von euch vielleicht eine elegantere Lösung? (Ja, das Fahrzeug soll am Samstag gekauft werden).
LG
....
Da bist Du als Autoverkäufer nicht auf dem aktuellen Stand .
Schade bei soviel Profi-Getue.
Du hast Recht!
Aber wenn der TE nicht die KZ weiterverwenden möchte, dann brauch er die Alten dennoch zur Vorlage bei der Zulassungsstelle.
Oder er kennzeichnet später um, das kostet aber erneut Gebühren!
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. Januar 2022 um 13:41:11 Uhr:
Da bist Du als Autoverkäufer nicht auf dem aktuellen Stand .Schade bei soviel Profi-Getue.