ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto abmelden dan nach Hause fahren???WICHTIG!!

Auto abmelden dan nach Hause fahren???WICHTIG!!

Themenstarteram 30. Mai 2007 um 20:07

Hallo @ all,

will morgen mein Auto abmelden, darf ich nach der Abmeldung noch das Auto nach Hause fahren???

DANKE!!!

Grüsse

Beste Antwort im Thema
am 31. Mai 2007 um 9:12

Hallo,

@Schwatzmaul:

Leider falsch.

§10 Abs. 4 der FZV sagt dazu explizit:

"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Link zur FZV

Also schon ganz so, wie es bisher beschrieben wurde.

Grüße

Schreddi

104 weitere Antworten
Ähnliche Themen
104 Antworten

An dem Tag wo du den Wagen abmeldest ist er immer noch versichert. Genau so der Weg zur Zulassungsstelle, wenn du ihn anmelden möchtest ist dieser dann sofort Versichert.

 

Aber immer den direkten Weg nehmen!

Zitat:

Original geschrieben von xx2xx3

Also hätte ich gestern noch durch die Gegend fahren dürfen bis 0:00 Uhr ?

NEIN!!!!

Versicherungs und Steuerrechtlich ja, aber nicht Zulassungstechnisch.

Du darfst lediglich auf direktem Weg nach der Stilllegung nach Hause oder zum Händler/Käufer/Schrottplatz fahren.

Siehe bereits genannten Gesetzes-Auszug

Ansonsten dürfte es schwer fallen zu erklären, warum man nachts um 22:00 Uhr noch auf dem Heimweg von der Zulassungsstelle ist.

Hallo zusammen,

auch wenn dieser Thread schon älter ist möchte ich mal nachfragen:

Nachdem mich mein Händler auf die Möglichkeit hingewiesen hat, dass man mit dem abgemeldeten Auto noch zum Abstellort fahren darf, habe ich ein wenig gesucht und auch diesen §10, Absatz 4 der FSV gefunden und gelesen.

Zitat:

FSV, §10 (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Was mir nicht ganz klar ist: Es steht dort, dass Fahrten zur Zulassung nur im gleichen Kreis und im angrenzenden Kreis erlaubt sind; bei den Rückfahrten nach der Abmeldung steht diese Einschränkung nicht dabei. Könnte ich so also auch zum Händler fahren, der zwei Kreise entfernt liegt?

Danke & Gruß

jurilein

Ja, Rückfahrten sind innerhalb Deutschlands bis 24 Uhr möglich schreibt jene Behörde.

Hallo ich wollte für meine frage kein neuen thread eröffnen.

Ich hab vor mein Auto beim Autoverwerter verschrotten zu lassen wenn ich dem hier nun glauben schenken darf könnte ich ja nun theoretisch den Wagen erst bei der Zulassungstselle Abmelden und dann noch zum Verwerter fahren.

Aber da der Autoverwerter ja Stilllegegungs Papiere ausgibt müssste man dann vermutlich doppelt zur Zulassungsstelle oder interessiert das der Zulassungsstelle nicht das der Wagen beim verwerter entsorgt wurde?? Grüße

Interessiert nicht. Wenn du noch ein bisschen Geld loswerden willst, dann kannst du noch den Verwertungsnachweis bei der Zulassungsstelle erfassen lassen. Oder einfach aufheben...

Interessiert nicht. Lass Dir das Verwertungsdokument aushändigen.

Aber irgentwie ist meine theorie auch unsinn.

Da ich ja vorhab den wagen entgültig stilllegen zulassen muß ich das der Zulassungsstelle ja auch sagen demnach dürfte ich ja dann kein Meter mehr fahren oder wird noch unterschieden zwischen Fahrzeug abmelden und Fahrzeug endgültig Stilllegen wisst ihr das, wie geh ich am besten vor könnt ihr mir das sagen??

Auto zum Verwerter fahren. Verschrotten lassen. Mit Bestätigung und Nummernschilder zur Zulassungsstelle fahren und Auto abmelden.

Zitat:

@scrooge71 schrieb am 28. März 2016 um 19:44:14 Uhr:

wird noch unterschieden zwischen Fahrzeug abmelden und Fahrzeug endgültig Stilllegen wisst ihr das, wie geh ich am besten vor könnt ihr mir das sagen??

Nein, gibt keine Unterscheidung mehr. Melde dein Auto ab und fahre am Abmeldetag zum Verwerter und gib ihm die Papiere (und nimm ggf. dein Geld mit). Damit ist alles gut.

Du darfst das Auto nach der Abmeldung von der Zulassungsstelle auf direktem Wege, bis 24 Uhr am Tag der Abmeldung nach Hause fahren. Kennzeichen wieder ran und fertig. Abmeldebescheinigung reicht im Fall einer Verkehrskontrolle.

Ähnliche Frage:

Darf ich nachdem ich abgemeldet habe zu einem Händler fahren , wenn ich das Auto verkaufen will.

 

Nehmen wir an der Händler ist 70km weit. Ich gehe zur Zulassungstelle meines Kreises und melde ab.

Danach fahre ich auf dem direkten Wege zum Händler.

 

Ist das erlaubt ?

 

Danke im voraus

Ja, ist erlaubt. Du könntest überall in D dein Fahrzeug abmelden und hinfahren.

Da hatte ich letztens ein Kuriosum:

Altes Fz abgemeldet und die Nummerschilder sofort für das neue Fz wieder verwendet -geht ja heute am selben Tag. Nu stand der alte Bock ohne Kennzeichen auf dem Parkplatz der Zulassungsstelle und ich hatte die (alten) Kennzeichen mit neuen Plaketten fürs neue Auto in den Händen.

Da musste ich tatsächlich zum heimfahren für die alte Kiste neue Kennzeichen ohne Plaketten machen lassen (gleiche Nummer!!), da es nicht zulässig ist ohne Kennzeichen zu fahren, aber ich auch nicht die Alten, neu gestempelt für das neue Auto, verwenden durfte.....

Ich hätte mit dem neuen Auto und den ungestempelten Kennzeichen vom Vorbesitzer hinfahren sollen, meine Anderen Nummern so mitnehmen....

Warum ich die alten Kennzeichen weiterverwendet hab -die sind nun schon auf 5 Autos drauf gewesen :-) Muss man nicht verstehen :-)

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 29. März 2016 um 00:48:48 Uhr:

Da hatte ich letztens ein Kuriosum:

...

Nö, nix Kuriosum. Habe ich hier schon oft genug erklärt, aber es wollte ja kaum einer glauben, dass das so ist...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto abmelden dan nach Hause fahren???WICHTIG!!