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Auto abgemeldet,TÜV + AU fällig, Schein verlegt -.-

Themenstarteram 1. August 2009 um 11:31

Hi alle miteinander,

Und zwar, ich wollte diese Woche mein Auto anmelden um mit ihm in den Urlaub zu fahren. Aber TÜV und AU sind fällig.

Problem: hab den Schein verlegt....und ist nicht auffindbar

AU ist ja kein Problem, geht ja auch mim Brief. Wie siehts aber aus mit TÜV? Weil im Brief stehn ja nich gerade die Felgen, Federn und der KLR drin ;)

Konnte heute leider bei mir in der Arbeit niemanden Fragen, und bis Montag ist es noch sooo lang:D

Was soll ich nun machen? ist das möglich ohne Schein? Wie kann ich an den Schein + Eintragungen ran kommen?

Bitte helft mir mal schnell, ich will am Freitag in den Urlaub :D:D:D

 

grüße

 

Kevin

Beste Antwort im Thema
am 1. August 2009 um 11:51

Seit die Teile aber Zuslassungsbescheinigung I + II heißen bekommste den Schein (Zulassungsbescheinigung I) wieder mit nachhause

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20 Antworten

Wird der Fahrzeugschein beim abmelden des Autos nicht von der Zulassungsstelle eingezogen

Themenstarteram 1. August 2009 um 11:43

Das ist nun die Frage, bei meinem Mercedes war das nicht der Fall, da habe ich ihn mitbekommen. Beim Golf weis ich es nicht, da meine Mutter ihn abgemeldet hat, und zudem bei einer anderen Zulassungsstelle. Sie weis nicht mehr ob sie ihn mitbekommen hat oder nicht. Auserdem ist sie nun auch im Urlaub und nicht erreichbar...:rolleyes:

Wie soll man dann TÜV machen können, wenn der Schein bei der Zulassungsstelle verbleibt ?!

 

mfg

am 1. August 2009 um 11:47

Nein den Schein bekommt man 100% mit nachhause, da ja nix mehr in den Briefen eingetragen ist.

Die Daten vom Schein sind bei der Zulassung hinterlegt, nur wenn der weg ist musste denen

was unterschreiben, dann Geld bezahlen dafür.....

Mein Fahrzeugschein wurde immer von der Zulassungsstelle eingezogen und die Daten die im schein vermerkt sind stehen auch im Brief drin, man kann aber auch nur mit dem Fahrzeugbrief zum Tüv fahren.

am 1. August 2009 um 11:51

Seit die Teile aber Zuslassungsbescheinigung I + II heißen bekommste den Schein (Zulassungsbescheinigung I) wieder mit nachhause

Ich muss dazu sagen das meine letzte ab und Anmeldung 8 Jahre zurückliegt und ich noch den alten Brief und schein habe.

Wie das mit den neuen Fahrzeugschein ist ist mir nicht bekannt

Themenstarteram 1. August 2009 um 11:59

denk ich nämlich auch, weil im Brief ja nichts mehr vermerkt ist. Also ist TÜV ohne Schein nicht möglich, meiner Meinung nach.

Dann muss ich also erst Zulassunsgstelle neuen Schein besorgen, dann TÜV, dann wieder ZUlassungsstelle:rolleyes:

Sind da auch die Daten hinterlegt obwohl er abgemeldet ist ?

 

Vielen Dank schonmal

am 1. August 2009 um 13:56

Die Zulassungsstelle hat alle Daten die dein Auto betreffen im System.

Alle Eintragungen usw. allerdings kann ich dir nicht genau sagen wie das geht denn

ich verliere in der Regel nicht meine Unterlagen :(

Ich habe das gerade auch durchgemacht. Es ist wie beim Hauptmann von Köpenick. Ohne Schein (neuer Teil 1) kein TÜV und ohne TÜV (abgelaufen) kein Schein.

Die Daten sind im PC, wenn du zu der gleichen Zulassungsstelle gehst.

am 1. August 2009 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von Oldie65

Ich habe das gerade auch durchgemacht. Es ist wie beim Hauptmann von Köpenick. Ohne Schein (neuer Teil 1) kein TÜV und ohne TÜV (abgelaufen) kein Schein.

Die Daten sind im PC, wenn du zu der gleichen Zulassungsstelle gehst.

Und wie hast du dein Problem gelöst? evtl. würde das den TE auch interessieren ^^

Themenstarteram 1. August 2009 um 14:34

haha genau, würde mich evtl interessieren :D:D

Ja ich habe normal auch alles immer beisammen, Alles was ins Fahrzeug gehört ins Fzg, alles andere im Tresor. Nur diesmal haben wohl meine Mom und ich aneinander vorbei gearbeitet;)

du gehst mitm brief(teil2) und deinem ausweis zur zulassungsstelle,bei der das auto zuletzt angemeldet war und sagst das du den schein(teil1) nicht mehr hast.dann unterschreibst du da nen wisch,das wenn der wieder auftaucht du ihn zur vernichtung bringst,tust dus nicht,machst dich strafbar(könntest ja verkaufen wollen oder sowas)wennst den dann verbrennst is genausogut...

naja,dann haben die alle daten zu dem auto,dessen fahrgestellnummer im teil2 steht und du bekommst dann nen neuen schein,bzw ne bescheinigung um tüv zu machen,es sei denn der wagen is länger als 12 monate abgemeldet dann sind alle eintragungen nichtig und der wagen braucht eh ne neuabnahme...

so wurde es mir in der zulassungsstelle vor ca. 2 jahren erklärt...ausser das mitm schein verbrennen...

was sich seit dem geändert hat weis ich nicht.

wennst den schein dann hast tüv und au machen,dann die kiste zulassen

Ja, ist schon witzig. Ich bin zum TÜV-Chef und habe gesagt, dass ich meinen Schein nicht mehr finden kann. Dann hat er mir das so gesagt. Dann sind noch mehr TÜVler gekommen und haben bedeutungsvoll mit ihren Köpfen genickt. Sie wüssten auch nicht, wie das gehen kann. Ich konnte allmählich kaum noch über den Tresen schauen, so klein war ich. Da habe ich meinen Brief (alt) aus der Tüte geholt. Alle waren sie erleichtert, weil da drin noch die Daten stehen. Also habe ich einen Bericht gekriegt (und die Plaketten für AU und HU) mit dem einzigen leichten Mangel „Kraftfahrzeugschein fehlt“.

Ich denke schon, dass du keine Schwierigkeiten hast, wenn du zu der Zulassungsstelle gehst, die Schein und Brief ausgestellt hat.

Ich habe allerdings auch meine Scheine und Briefe alle eingescannt.

Beim Hauptmann von Köpenick war das so. Eine Arbeitserlaubnis konnte er nur mit einer Aufenthaltserlaubnis bekommen, eine Aufenthaltserlaubnis aber nur mit einer Arbeitserlaubnis (verschiedene Ämter).

ämter eben...hat man damit zu tun,is VIIIEEEL geduld angesagt...

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