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Auswirkungen der Corona-MwSt.-Senkung - Kfz-Kauf, Finanzierung bzw. Leasing

Themenstarteram 5. Juni 2020 um 9:35


[Edit: Dieser Thread wurde aus einer anderen Diskussion herausgetrennt.
Thema:
Auswirkungen der Corona-MwSt.-Senkung auf bestehende und abzuschließende Verträge bei Barkauf, Finanzierung und Leasing von Kraftfahrzeugen

Es gelten die Regeln des Sticky-Threads der MT-Werkstatt

 

DJ BlackEagle, Zimpalazumpala, NoGolf | MT-Team | Moderation]

 

Habs auch schon im Q3 Forum geschrieben...

 

Jetzt hat die Lieferverzögerung ja vielleicht doch noch ein Vorteil. Beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer, wenn wir die Wagen nun er später bekommen, wird ja die Mwst mit dem gesenkten Satz fällig

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@REDSUN schrieb am 14. Juni 2020 um 20:33:57 Uhr:

glaubt ihr ernsthaft, dass der gesenkte Steuersatz dem Endkunden zugutekommt?

Glauben kann man in der Kirche.

Was Du hier machst ist vorsorgliches Bashing ohne Grundlage auf der Basis Deiner Vermutungen.

Zitat:

Schwer vorstellbar, dass Rewe und co die Butter etc. aufgrund der 3% Steuersenkung neu auszeichnet - die werden schön in die Gewinnkasse gebucht, alles andere glaube ich erst wenn ich es sehe :D

Das hat mit dem Themenkreis hier überhaupt nichts zu tun.

Zitat:

Was dein Auto angeht, wird man dir sagen das du es vor der Senkung geordert hast, und somit nicht davon betroffen bist, wollen wir wetten? ;)

Falsch. Maßgeblich ist das Datum der Leistungserbringung und nicht das Bestelldatum.

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Zu Zeiten von Corona wäre es leichtgläubig einen Vertrag seitens der Bank abzuschließen, ohne Bestätigung das ein regelmäßiger Geldeingang vorhanden ist.

Nun ja mal abwarten wie es weiter gehen wird.

am 1. Juli 2020 um 16:11

Zitat:

@DOm3 schrieb am 1. Juli 2020 um 15:57:45 Uhr:

Ich hab heute mal direkt bei Volkswagen nachgehört, da mein Händler überhaupt keine Infos bis dato hat.

Ich habe meinen Tiguan am 13.05 bestellt. Abholung ist für den 27.07 anvisiert.

Leider komme ich nicht in denn Genuss wofür Volkswagen gerade tatkräftig Werbung im Fernsehen macht.

Die Aktion betrifft Leute die nach dem 21.06.2020 ein Auto bestellt haben und die Auslieferung ab 01.07.2020 haben.

Das einzige was ich bekomme sind die 3% MwSt zurück. Dafür muss ein neuer Finanzierungsantrag gestellt werden, mit allem drum und dran (Lohnabrechnungen etc).

Viel Aufwand für eigentlich nichts.

Komische Methode bei VW, ich musste bei BMW nicht nochmal alle Unterlagen einreichen.

Vertrag wird nur auf die 16% angepasst, lediglich die Unterschrift muss unter den neuen Vertrag.

Bestellt Ende April, Auslieferung nächste Woche.

am 3. Juli 2020 um 7:41

Guten Morgen zusammen,

mein Händler hat mir heut morgen geschrieben dass ich kurz bevor ich nach Ingolstadt meinen TT abholen fahre, den Kaufpreis minus der Mehrwertsteuersenkung zahle.

Somit hat sich das ganze doch gelohnt.

Gruß

Micha

Themenstarteram 7. Juli 2020 um 16:52

Zitat:

@Radelka_Styles schrieb am 3. Juli 2020 um 09:41:58 Uhr:

Guten Morgen zusammen,

mein Händler hat mir heut morgen geschrieben dass ich kurz bevor ich nach Ingolstadt meinen TT abholen fahre, den Kaufpreis minus der Mehrwertsteuersenkung zahle.

Somit hat sich das ganze doch gelohnt.

Gruß

Micha

Gleiche Info von meinem Händler.

Rechnung wurde jetzt mit 16% erstellt. (Bestellung Januar)

Kleiner positiver Nebeneffekt bei mir:

BMW hat mir den Preis für die Inzahlungnahme meines Gebrauchten in der Auftragsbestätigung vom März als Bruttopreis angegeben.

Eigentlich interessiert mich als Selbständiger die Mehrwertsteuer nicht, da es ein Durchlaufposten ist. Aber in dem Fall berechne ich BMW auf der Rechnung für den Gebrauchten natürlich den vereinbarten Bruttopreis und zieh 16 statt 19 % MwSt ab - bringt mir mal eben ungefähr 500 € netto Mehrertrag, damit hatte ich gar nicht gerechnet... :D

Habe heute die Auftragsbestätigung für meinen Skoda Karoq erhalten. Darin ist nur der Hauspreis und keine MwSt angegeben, und der Hauspreis ist derselbe wie der der Bestellung. Ich habe das Gefühl, das er die MwSt-Senkung selbst einstreichen will, oder was meint ihr?

Lg Oli

Die Rechnung mit der ausgewiesener MwSt erhältst du nach Auslieferung

am 11. Juli 2020 um 10:01

Ich denke, dass es sehr spannend wird, wie die Händler verfahren. Mein im April bestellter Seat wird wohl im September ausgeliefert.

 

Mich würde sehr interessieren, wie bei ähnlichen Fällen die Händler vorgegangen sind. Haben sie den Mehrwertsteuervorteil an den Kunden weitergegeben oder selbst eingesackt?

 

Ggf. könnte man dazu auch eine Umfrage oder einen eigenen Thread starten?

am 11. Juli 2020 um 10:38

Zitat:

@ChrStraub schrieb am 11. Juli 2020 um 12:01:34 Uhr:

Ich denke, dass es sehr spannend wird, wie die Händler verfahren. Mein im April bestellter Seat wird wohl im September ausgeliefert.

Mich würde sehr interessieren, wie bei ähnlichen Fällen die Händler vorgegangen sind. Haben sie den Mehrwertsteuervorteil an den Kunden weitergegeben oder selbst eingesackt?

Ggf. könnte man dazu auch eine Umfrage oder einen eigenen Thread starten?

Grade praktiziert, bestellt Ende April. Auftrag noch mit 19%.

Montag hole ich Ihn ab, Rechnung nun mit 16%.

Alles andere würde auch gegen geltendes Steuerrecht verstoßen.

Ein Händler interessiert der Bruttobetrag rein gar nicht. Nur netto zählt für diesem.

Es zählt nicht der Tag der Bestellung, sondern der Tag der Erstzulassung, liegt dieser in den Zeitraum wo die Steuer gesenkt ist, wird dieser natürlich auch an den Kunden weitergeben.

Gilt nicht fürs Leasing, da werden dir einfach 3% auf die Rate, der besagten 6 Monate vergütet.

Beste Grüße

am 11. Juli 2020 um 10:41

Bei mir war es so: auto März bestellt und kam im Juni aber zugelassen habe ich ihn anfang juli und da es bei mir eine Finanzierung ist mit Anzahlung wurde es so geregelt dass ich die 3% Differenz von der Anzahlung erstattet bekomme aber die raten und das dahrlen gleich bleiben.

am 11. Juli 2020 um 10:47

Zitat:

@Beyaz0305 schrieb am 11. Juli 2020 um 12:41:36 Uhr:

Bei mir war es so: auto März bestellt und kam im Juni aber zugelassen habe ich ihn anfang juli und da es bei mir eine Finanzierung ist mit Anzahlung wurde es so geregelt dass ich die 3% Differenz von der Anzahlung erstattet bekomme aber die raten und das dahrlen gleich bleiben.

Das ist in dem Fall dann auch richtig, du hast die 3% direkt am Anfang bei der Anzahlung vergütet bekommen.

am 11. Juli 2020 um 11:11

Zitat:

@Schako63 schrieb am 11. Juli 2020 um 12:38:42 Uhr:

Es zählt nicht der Tag der Bestellung, sondern der Tag der Erstzulassung, liegt dieser in den Zeitraum wo die Steuer gesenkt ist, wird dieser natürlich auch an den Kunden weitergeben.

So natürlich ist es glaube ich nicht. Der Händler ist zumindest rechtlich nicht dazu verpflichtet.

Aber schön zu hören, wenn es in der Praxis bisher immer so gehandhabt wurde. Zumindest habe ich bisher kein Gegenbeispiel gesehen.

am 11. Juli 2020 um 11:19

Zitat:

@ChrStraub schrieb am 11. Juli 2020 um 13:11:50 Uhr:

Zitat:

@Schako63 schrieb am 11. Juli 2020 um 12:38:42 Uhr:

Es zählt nicht der Tag der Bestellung, sondern der Tag der Erstzulassung, liegt dieser in den Zeitraum wo die Steuer gesenkt ist, wird dieser natürlich auch an den Kunden weitergeben.

So natürlich ist es glaube ich nicht. Der Händler ist zumindest rechtlich nicht dazu verpflichtet.

Aber schön zu hören, wenn es in der Praxis bisher immer so gehandhabt wurde. Zumindest habe ich bisher kein Gegenbeispiel gesehen.

Der Händler ist dazu verpflichtet. Sobald die Zulassung in dem besagten Zeitraum fällt.

Wie soll das bitte sonst gehen, man bekommt auch erst nach Zulassung eine Rechnung, diese trägt dann ein Datum im besagten Zeitraum.

Anderes sieht es aus, wenn die Zulassung am 30.6. zb. ist und die Rechnung ein Datum vom 1.7. aufweist, dann gilt der Tag der Erstzulassung und somit 19%

Erst mit Zulassung und Zahlung, kommt es zum vollzogenen Geschäft.

Der Nettobetrag bleibt immer der selbe!!!( Händler hat weder vor noch Nachteile)

Zwischen Werk und Händler ist das ein reines Nettogeschäft, der Händler zahlt eine Vorsteuer, wurde der Wagen im besagten Zeitraum, auf dem Kunden zugelassen, wird dem Händler auch nur die besagten 16% als Vorsteuer angelastet.

Alles andere wäre Betrug von Seiten des Händlers und fällt bei der Jahressteuer auf.

Kunde zahlt 19% und Händler führt nur 16% ab = Betrug

PS: Auf welcher rechtlichen Grundlage, sollte der Händler dies dem Kunden verwehren? Du wirfst hier irgendwelche Aussage in den Raum ohne jegliche Erklärung.

Auf was stürzt sich deine These?

Ich lasse mich natürlich eines besseren belehren aber dann bitte mit Erklärung!

Glauben ist nicht wissen!

am 11. Juli 2020 um 12:48

Natürlich muss der Händler 16% auf der Rechnung ausweisen. Die Frage ist nur, ob der Netto- oder der Bruttopreis bleibt.

Hier ist die ganze Thematik vom ZDK erläutert. Darauf stützt sich meine Aussage. https://www.zkf.de/.../ZDK-Information_zur_MwSt-Senkung.pdf

am 11. Juli 2020 um 12:55

Ich habe nur mal eben Überflogen, werde das heute Abend mal genauer in Augenschein nehmen.

Danke für den Link.

Meine Schwester ist Anwältin für Wirtschaft & Steuerrecht.

Lasse Sie da auch mal ein Blick drauf werfen.

Liebe Grüße

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