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Auswirkungen der Corona-MwSt.-Senkung - Kfz-Kauf, Finanzierung bzw. Leasing

Themenstarteram 5. Juni 2020 um 9:35


[Edit: Dieser Thread wurde aus einer anderen Diskussion herausgetrennt.
Thema:
Auswirkungen der Corona-MwSt.-Senkung auf bestehende und abzuschließende Verträge bei Barkauf, Finanzierung und Leasing von Kraftfahrzeugen

Es gelten die Regeln des Sticky-Threads der MT-Werkstatt

 

DJ BlackEagle, Zimpalazumpala, NoGolf | MT-Team | Moderation]

 

Habs auch schon im Q3 Forum geschrieben...

 

Jetzt hat die Lieferverzögerung ja vielleicht doch noch ein Vorteil. Beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer, wenn wir die Wagen nun er später bekommen, wird ja die Mwst mit dem gesenkten Satz fällig

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@REDSUN schrieb am 14. Juni 2020 um 20:33:57 Uhr:

glaubt ihr ernsthaft, dass der gesenkte Steuersatz dem Endkunden zugutekommt?

Glauben kann man in der Kirche.

Was Du hier machst ist vorsorgliches Bashing ohne Grundlage auf der Basis Deiner Vermutungen.

Zitat:

Schwer vorstellbar, dass Rewe und co die Butter etc. aufgrund der 3% Steuersenkung neu auszeichnet - die werden schön in die Gewinnkasse gebucht, alles andere glaube ich erst wenn ich es sehe :D

Das hat mit dem Themenkreis hier überhaupt nichts zu tun.

Zitat:

Was dein Auto angeht, wird man dir sagen das du es vor der Senkung geordert hast, und somit nicht davon betroffen bist, wollen wir wetten? ;)

Falsch. Maßgeblich ist das Datum der Leistungserbringung und nicht das Bestelldatum.

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ja dann wirds leider nichts...

@2 tall ist den bekannt wie sich das ganze auf leasing auswirkt?

Auch beruht die gesamte Kalkulation ja auf einer Berechnung mit dem 19% STEUERSATZ.

Wenn das Fahrzeug jetzt nach dem 1.7 ausgeliefert ändert sich dann ja auch die Kalkulation

am 19. Juni 2020 um 17:29

Hallo liebe Community,

mein Fahrzeug steht seit knapp einer Woche auf dem Hof des Händlers und ich wollte diesen erst im Juli zulassen damit ich von den 16% profitieren kann. Habe heute mit meinem Verkäufer telefoniert welcher sich laut ihm informiert hat bezüglich meines anliegens.

Seine Aussage war, da es sich um eine finanzierung handelt (ford auswahl finanzierung) könne die absenkung der Mehrwertsteuer nicht angewandt werden.

Bin aufgrund der vielen verschiedenen funde durch google und auch hier echt verwirrt.

Soll ich mich mal mit der Bank in Verbindung setzen oder mehr druck beim Händler machen?

Besten Gruß

am 19. Juni 2020 um 18:31

Wenn die Bank den Darlehensbetrag nicht reduzieren will,

dann hat entweder der Händler 2,5 % mehr Marge oder du 2,5 % mehr Liqudität

im Geldbeutel.

Denke das Thema ist der Händler, der 2,5% mehr Marge haben möchte.

Frag einfach mal bei Ford direkt nach ...

2,5% ?

am 19. Juni 2020 um 21:13

2,5 % vom Bruttopreis.

z.B. Bruttopreis 100.000 / 119 (alte MwSt) * 116 (verminderte MwSt) = 97.478,99 (neuer Bruttopreis)

ich stehe auf dem Schlauch... wir sprechen hier grundsätzlich vom Nettopreis bei einer Bestellung. Da kommen momentan 19% MwST drauf. Ab 01.07. nur 16%.

Was vorher 100.000 x 1,19 war ist nun 100.000 x 1,16 nicht mehr und nicht weniger. Deine Rechnung ist doch formal irreführend.

am 19. Juni 2020 um 21:32

100.000 Netto * 1,19 = 119.000 Brutto

100.000 Netto * 1,16 = 116.000 Brutto

Differenz 3.000/119.000* 100 = 2,5%

Bei Vorsteuerabzugsberechtigten ist Netto die interessante Größe

Bei Personen die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind ist Brutto die interessante Größe

am 20. Juni 2020 um 16:37

Müsste es nicht selbst beim Leasing die 3% auf den gesamten Kaufpreis geben? (Netto)

Leasing ist im Grunde nix anderes als ein Darling und dir werden ja auch Zinsen auf die volle Summe berechnet.

Das Autohaus bekommt ja von dir (Bank leiht dir das Geld) im Prinzip die volle Sumne.

Also müsste dann ja auch mit 16% gerechnet werden.

Oder sehe ich das falsch?

Gehe ich am 1.7 in ein Autohaus und lasse mir ein Angebot machen, müsste dieses ja mit 16%

berechnet werden, da spielt es ja keine Rolle ob ich das Geld bar auf den Tisch lege, oder aber mir dieses von einer Bank leihe.

Anders würden ja die vollen 3% der Bank zugute kommen.

Die 3% Steuern sind für Bank, Leasing, Autohaus ein durchlaufender Posten. Die schauen auf die Netto Summe. Als privater Käufer kannst Du das nicht. Da ist nur die Bruttosumme von Bedeutung. Wie dadurch sich die Leasingkosten ändern ist oben ja schon gerechnet worden.

am 21. Juni 2020 um 12:04

Ich meine damit, das ja der komplette Grundpreis auf dem der Leasingvertrag basiert, ja um 3% günstiger ist.

Nur dessen Besteuerung.

wie läuft es jetzt bei VW? Sie schenken Neuwagenbestellern mit Auslieferung ab 01.07. die MwSt. Explizit steht online nur diese Voraussetzung und das Ende der Aktion. Mein Passat wird Ende Juli geliefert (bestellt im März). Hat da schon jemand nachgefragt?

Ich hab heute mal direkt bei Volkswagen nachgehört, da mein Händler überhaupt keine Infos bis dato hat.

 

Ich habe meinen Tiguan am 13.05 bestellt. Abholung ist für den 27.07 anvisiert.

 

Leider komme ich nicht in denn Genuss wofür Volkswagen gerade tatkräftig Werbung im Fernsehen macht.

 

Die Aktion betrifft Leute die nach dem 21.06.2020 ein Auto bestellt haben und die Auslieferung ab 01.07.2020 haben.

 

Das einzige was ich bekomme sind die 3% MwSt zurück. Dafür muss ein neuer Finanzierungsantrag gestellt werden, mit allem drum und dran (Lohnabrechnungen etc).

 

Viel Aufwand für eigentlich nichts.

Das eine neue Abrechnung etc. nötig ist glaube ich nicht. Die haben doch alle Daten und der Vertrag wäre ja auch so los gelaufen. Ich musste das letzte mal 2012 eine Abrechnung kopieren.

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