Ausstiegsbeleuchtung

Opel Astra F

Hallo Ihr lieben,

ich habe vor mir eine Ausstiegsbeleuchtung an meinem Astra F anzubringen.Das heißt, wenn ich die Fahrer oder beifahrertür offen mache soll eine Leuchte unter dem auto angehen die mir das stückchen ausleuchtet wo ich gerade hintrette, damit ich nicht wie so oft im matsch oder in hundekacke trette. (sorry für die wortwahl)

Die Leuchte soll auch ausschliesslich nur dann angehen wenn ich die tür aufmache, ambesten noch mit Fotozelle, wär ja doof wenn die tags über angeht. Wisst ihr ob sowas erlaubt ist? DIe leuchte soll auch nur Weiß sein...kein buntes schnick schnack oder so. Wie schliesse ich das teil am besten an??

29 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


oder hast du die offen bei der fahrt.
meine aussage bezog sich darauf....das es auch durchaus leute gibt, die die leuchten in die schweller pappen bzw. auf den unterboden.....was dann wiederrum (selbst wenn es nur im stand angeschaltet ist) nicht zulässig wäre.....

du kennst den unterschied zwischen einer ein- und aus- stiegsbeleuchtung und einer unterbodenbeleuchtung?

wenn ja dann gut es geht hier um keine unterbodenbeleuchtung.

dann mußt du dir für solche aussagen das richtige tehma aussuchen und nicht einfach igentetwas das nicht zum tehma paßt behaupten.

kannst dir aber auch die mühe machen und alles von anfang an durchlesen.

da wirst du kein wort vom unterboden finden, weil ich den unterschied kenne

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


sind die roten leuchten von außen ersichtlich bzw. haben eine lichtwirkung nach außen, ist das nicht zulässig!

die ausstiegsbeleuchtung muss entweder über eine zulassung verfügen oder so verbaut sein, das wärhend der fahrt kein licht nach außen dringen kann (z.b. in den unterseiten der türen)......

die innen beleuchtung kann man farblich gestallten wie einem beliebt, selbst der lichtschein darf raus es darf nur kein direktes licht raus (leuchte direckt nach außen gerichtet)

sonst dürfte vw noch nicht mal blaue tachobeleuchtung fahren.

es darf auch nicht blenden und instumente müßen gut ablesbar sein

NEE es scheint nicht direkt nach draußen, sondern nur in den innenraum so dass dieser rot erleuchtet ist.

Verstehe ich das richtig dass ich dann auch rote tachobeleuchtung haben dürfte, diese müsste aber so stark sein dass ich ohne prbleme den tacho bei dunkelheit lesen kann?

Müsste ja dann mit Roten LED´s gehen die einen entsprechenden Abstrahlwinkel haben.

Lieber pc-bastler1

Ich glaube, über die StVO und StVZO musst du MagirusDeutzUlm nicht belehren.
Bevor du einem Polizisten den Unterschied zwischen Unterflurbeleuchtung und Ein- bzw Ausstiegsbeleuchtung erklärst, solltest du mal lieber üben, wie man mehrere Beiträge mit einmal beantwortet; sprich, lern endlich mal mehrere Zitate in einen Beitrag zu packen, statt alles einzeln zu beantworten.

Im übrigen ist die Innenraumbeleuchtung nur dann legal, solange sie von außen nicht sichtbar ist. Selbst der Lichtschein einer hellen Fußraumbeleuchtung, der den Innenraum von außen sichtbar ausleuchtet, ist nicht zulässig. Andere Verkehrsteilnehmer könnten durch diese nicht normale Lichterscheinung irretiert oder abgelenkt werden. Vielleicht solltest du dich mal durch die ganzen Thread lesen, in denen dieses Thema schon unzählige Male durchgekaut wurde.

Ich mach mal ein foto und stelle es rein. dass seht ihr wie das leuchtet

Zitat:

Original geschrieben von marapale


NEE es scheint nicht direkt nach draußen, sondern nur in den innenraum so dass dieser rot erleuchtet ist.

Verstehe ich das richtig dass ich dann auch rote tachobeleuchtung haben dürfte, diese müsste aber so stark sein dass ich ohne prbleme den tacho bei dunkelheit lesen kann?

Müsste ja dann mit Roten LED´s gehen die einen entsprechenden Abstrahlwinkel haben.

du kannst die farbe frei wählen solange du zahlen und nadeln sauber erkennen kannst.

entweder durch die LED`s oder über plasmafolie oder einfach eine kombination aus beiden.

da die folie licht undurchlässig von hinten ist kannst du die zahlen mit einer plasma folie in einer anderen farbe beleuchten wie deine zeiger.

bei mir sind es blaue LED´s und eine plasmafolie

SO ihr lieben hier die fotos..sorry wegen der qualität aber besser gings nicht.

Auto-001
Auto-003
Auto-004

Während der Fahrt solltest du diese Beleuchtung lieber abgeschaltet lassen.

Wie es sich im Stand damit verhält, kann ich nicht sagen.
Eventuell kann dir MagirusDeutzUlm dazu noch ein bisschen mehr erzählen. Wie gesagt, er arbeitet bei der Polizei.

Zur Not fährst du einfach zur nächsten Prüfstelle von TÜV oder DEKRA und fragst da mal nach, wie es sich im Stand damit verhält. Die können dir sicher auch weiter helfen.

Zitat:

Original geschrieben von marapale


SO ihr lieben hier die fotos..sorry wegen der qualität aber besser gings nicht.

hat schon mal einer an deine scheibe geklopft und gefragt was es kostet 😁😎😰

mir ist es eindeutig zu hell, wenn dich die polizei damit angehalten hatte und nichts gesagt hat bestätigt es nur das es erlaubt ist.
mir konnte auch noch keiner einen absatzt in der stvo zeigen wo es nicht erlaubt ist seine fahrzeuginnenbeleuchtungsfarbe frei zu wählen.
alle behaupten und erzählen nur, eben nur die denen es nicht gefällt
das unterbodenbeleuchtung, kühlergrillbeleuchtung und farbliches standlicht nicht erlaubt ist, ist genau geregelt da es außenbeleuchtung ist.

der rest ist geschmackssache und darf nicht während der fahrt die sicht nach draußen verschlechtern und blenden besonderst nachts, genauso wie schalter und instrumente gut ablesbar sein müßen.
(so wurde es mir von einem tüv mitarbeiter erklärt bevor ich meine plasmascheiben eingebaut hatte)

PS: darf ich nun meine normale innen beleuchtung nicht währen der fahrt an machen weil einer so schön geschrieben hat:

Zitat:

Im übrigen ist die Innenraumbeleuchtung nur dann legal, solange sie von außen nicht sichtbar ist. Selbst der Lichtschein einer hellen Fußraumbeleuchtung, der den Innenraum von außen sichtbar ausleuchtet, ist nicht zulässig.

das heist alle astra-f haben keine original zugelssene innenbeleuchtung oder wie ist das nun

Alter, stell dich doch nicht dümmer an als du bist ...

Ich denke du hast so viel Ahnung ... dann solltest du auch wissen, dass die originale Innenraumbeleuchtung in unveränderter Form sehr wohl im Stand eingeschaltet sein darf. Es heißt ja nicht umsonst "Leselampe".
Mit der neutralen gelblichen Farbe kann jeder Verkehrsteilnehmer in Verbindung bringen, dass es sich dort um eine normale Leselampe handelt. Ist es allerdings in einer anderen Farbe, könnte es andere Autofahrer ablenken.

Wir beide, und sicher auch andere hier wissen doch selbst, dass man gar nicht so extrem drauf achtet, ob es da nun auf normale Art, oder durch bunte LEDs in einem am Rand geparkten Auto leuchtet. Leuchtet allerdings der ganze Innenraum wie in den gezeigten Fotos, dann ist es schon auffällig.
Man muss immer bedenken, dass in Deutschland jedes Gesetz einen Grund hat. Wenn er auch für normale Bürger nicht ersichtlich ist, scheint es ihn doch zu geben ... und wenn es nur zur finanziellen Abzocke dient.
Damit sind nun aber keineswegs die Gesetzeshüter gemeint, die in die eigene Tasche wirtschaften, wie viele immer so schön sagen. Die Polizei setzt nur die Einhaltung der Gesetze durch ... sie machen auch nur ihren Job.

Am besten man lässt die Beleuchtung im originalen Zustand, dann gibt es auch keine Probleme mit der Polizei, keine Konflikte mit dem Gesetz und keinen Kurzschluss durch fehlerhafte Installation die bunten Spielereien.

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti


Alter, stell dich doch nicht dümmer an als du bist ...

Ich denke du hast so viel Ahnung ... dann solltest du auch wissen, dass die originale Innenraumbeleuchtung in unveränderter Form sehr wohl im Stand eingeschaltet sein darf. Es heißt ja nicht umsonst "Leselampe".
Mit der neutralen gelblichen Farbe kann jeder Verkehrsteilnehmer in Verbindung bringen, dass es sich dort um eine normale Leselampe handelt. Ist es allerdings in einer anderen Farbe, könnte es andere Autofahrer ablenken.

Wir beide, und sicher auch andere hier wissen doch selbst, dass man gar nicht so extrem drauf achtet, ob es da nun auf normale Art, oder durch bunte LEDs in einem am Rand geparkten Auto leuchtet. Leuchtet allerdings der ganze Innenraum wie in den gezeigten Fotos, dann ist es schon auffällig.
Man muss immer bedenken, dass in Deutschland jedes Gesetz einen Grund hat. Wenn er auch für normale Bürger nicht ersichtlich ist, scheint es ihn doch zu geben ... und wenn es nur zur finanziellen Abzocke dient.
Damit sind nun aber keineswegs die Gesetzeshüter gemeint, die in die eigene Tasche wirtschaften, wie viele immer so schön sagen. Die Polizei setzt nur die Einhaltung der Gesetze durch ... sie machen auch nur ihren Job.

Am besten man lässt die Beleuchtung im originalen Zustand, dann gibt es auch keine Probleme mit der Polizei, keine Konflikte mit dem Gesetz und keinen Kurzschluss durch fehlerhafte Installation die bunten Spielereien.

dann zeig mir das gestetz wo es 100% direkt drinn steht was die innenbeleuchtung für eine lichtfarbe haben darf.
ansonsten einfach nichts sagen und schweigen.
nur weil es anderen nicht gefällt ist es noch lange nicht verboten.

entweder in deiner nächsten anwort ist ein link wo es nachzulesen steht:
es ist nur eine weiße / gelbliche innenbeleuchtung zugelassen oder du schwiegst

es steht nur drinn es darf nicht blenden und die sicht behindern aber nichts von der lichtfarbe

Wann ich schweige, überlässt du bitte mir.

Ich muss dir nichts beweisen. Übrigens habe ich auch nirgends erwähnt, dass mir eine farbige Innenraumbeleuchtung nicht gefallen würde.
Du siehst, dass dein Hinweis immer alles ganz genau zu lesen bei dir wohl am wenigsten hängen bleibt.

Ich hatte auch schon blaue Innenraumbeleuchtung. Fußraum (Neon), Leselampe (LED). Die LED war saumäßig dunkel und hatte nach eienr Woche keine Leuchtkraft mehr. Die Fußraumbeleuchtung flog irgendwann raus, weil was anderes geplant war, aber nie umgesetzt wurde.
Dem muss ich hinzufügen, dass diese Beleuchtung zu keinem Zeitpunkt von außen sichtbar war. Die LEDs waren zu schwach und die Neonröhren im Fußraum waren nicht vorn, sondern unterm Sitz verbaut und hatten damit keine Chance auch nur annährend nach außen zu scheinen. Immerhin sind Neon-Röhren (oder auch Leuchtstoffröhren) wesentlich dunkler als CCFLs (Kaltlichtkathoden).

Jetzt komm von deinem Trip wieder runter ... wenn du schlechte Laune hast, dann lass sie nicht hier im Forum aus, sondern direkt an dem Punkt, der die schlechte Laune verursacht. Sollte ich der Punkt sein, kannste gern meine Telefonnummer haben und dich bei mir ausheulen.

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti


Wann ich schweige, überlässt du bitte mir.

Ich muss dir nichts beweisen. Übrigens habe ich auch nirgends erwähnt, dass mir eine farbige Innenraumbeleuchtung nicht gefallen würde.
Du siehst, dass dein Hinweis immer alles ganz genau zu lesen bei dir wohl am wenigsten hängen bleibt.

Ich hatte auch schon blaue Innenraumbeleuchtung. Fußraum (Neon), Leselampe (LED). Die LED war saumäßig dunkel und hatte nach eienr Woche keine Leuchtkraft mehr. Die Fußraumbeleuchtung flog irgendwann raus, weil was anderes geplant war, aber nie umgesetzt wurde.
Dem muss ich hinzufügen, dass diese Beleuchtung zu keinem Zeitpunkt von außen sichtbar war. Die LEDs waren zu schwach und die Neonröhren im Fußraum waren nicht vorn, sondern unterm Sitz verbaut und hatten damit keine Chance auch nur annährend nach außen zu scheinen. Immerhin sind Neon-Röhren (oder auch Leuchtstoffröhren) wesentlich dunkler als CCFLs (Kaltlichtkathoden).

Jetzt komm von deinem Trip wieder runter ... wenn du schlechte Laune hast, dann lass sie nicht hier im Forum aus, sondern direkt an dem Punkt, der die schlechte Laune verursacht. Sollte ich der Punkt sein, kannste gern meine Telefonnummer haben und dich bei mir ausheulen.

also alles nur gerede, wie immer erst diskutieren und dann nichts beweisen.

davon bekomme ich erst die schlechte laune, wenn man was behauptet und dann nichtmal nachweisen kann das es stimmt.
hauptsache erst diskutieren und sachen behaupten die nicht nachweißbar sind
somit werden nur unötige sachen in umlauf gebracht die eventuell nicht mal stimmen

danke für das aufschlußreiche gespräch

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti


Eventuell kann dir MagirusDeutzUlm dazu noch ein bisschen mehr erzählen.

könnte ich...... 😁

das issn thema da kannst du eine diplom-arbeit zu schreiben......

und das beste ist, das du dabei sogar verdammt gut abschneiden würdest, weil da so kompliziert ist, das keiner von den prof's bock hat sich da reinzuarbeiten......

Zitat:

Wie gesagt, er arbeitet bei der Polizei.

das hab ich nie behauptet! aber auch nie in frage gestellt ^^ :-D

die farbe der innenraum bzw. tachobleuchtung ist wie bereits geschrieben wurde (bis auf einige kontrollanzeigen) NICHT vorgeschrieben, die kann auch lila-grün-gepunktet sein....

problematisch wirds allerdings dann, wenn die lampen selbst bzw. der lichtschein nach außen drängt (und so eine wirkung auf andere verkehrsteilnehmer haben könnte), da es hierbei dann in den bereich der stvzo geht, indem die lichtfarben bzw. leuchten vorgeschrieben sind...

Zitat:

Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche
gilt
für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung bzw. eine Taster und
Tachobeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten
aber die §§19, 30 StVZO.

Dringt diese Beleuchtung nach außen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der
vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das
Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere
Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt,
falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder
behindert werden könnte.

Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.

kann man ganz gut hier nachlesen:

richtlinien stvo

damit ist wohl die diskusion beendet was erlaupt ist und was nicht.
wie ich es die ganze zeit geschrieben hatte die farbe ist sowas von egal wie wenn in china ein sack reis aufplatzt.
sie darf nur nicht direkt nach außenleuchten , blenden oder die sicht einschrenken.
das signalbild wird nur durch : blink-, blitz-, lauflicht oder farbwechsler verändert die sind auch innen nicht zugelassen

der lichtschein wie er auch durch eine normale innenleuchte entsteht ist absolut zuläßig und darf auch nach außen.
sonst müßte jeder seine scheiben zuschweißen.

wenn jetzt komischer weise alle wieder einer meinung sind wundert es mich das erst ewig diskutiert werden muß.

und nun genug ot es ging um eine einstigsbeleuchtung unterhalb einer türverkleidung und nicht um unterbodenlicht.
selbs dort würde ich nur die richtigen farben verwenden: weiß nach unten und rot sichtbar, wie es bei serien leuchten ist.
dann gibt es wirklich keinerlei probleme

PS: auf keiner der beleuchtungen im fahrzeug gibt es eine zulassungs-, kab- oder sonstige prüf- nummern, das beinhaltet die original innenleuchte, einstigsbeleuchtung zb omega, handschufach oder kofferaum.
das zum tehma sie müßen zugelassen sein

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