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Außerbetriebsetzung wegen fehlendem Versicherungsschutz- Beschwerde?

Themenstarteram 17. März 2014 um 15:58

Hallo,

ich bin noch so aufgebracht, dass ich am überlege, ob ich eine Beschwerde über eine Mitarbeiterin bei der KFZ Zulassungsstelle verfassen soll und bitte euch um eure Einschätzung, ob dies überhaupt Sinn macht.

Am Freitag bekam ich Post von der Zulassungsstelle, dass bei allen meinen Fahrzeugen im Januar die Versicherung erloschen wäre. Da dies meiner Meinung nach unmöglich war, wendete ich mich an meine Versicherung, die mir bestätigte, dass dies nicht der Fall wäre und sie keinerlei Änderungen vorgenommen hätten. Jedoch haben sie meinen Versicherungsschutz aktualisiert, welcher 48 Stunden später bei der KFZ Zulassungsstelle auch ersichtlich sein sollte. Es wurde der Verdacht geäußert, dass es vielleicht daran lag, dass sich die Firmenbezeichnung geändert hatte und sich seit Januar ein anderer "Zweitname" an den Versicherungsnamen reiht.

Auf Grund der "Drohungen", was passieren könnte, bin ich natürlich nicht mehr mit den Fahrzeugen gefahren. Ich musste mich auch um ein Leihauto für heute kümmern um in die Arbeit zu kommen. Heute morgen, durfte ich dann gleich die "nette" Mitarbeiterin am Telefon erleben, die mir auch nicht zuhören wollte, als ich sie darauf hinwieß ob es wohl nur um die Firmenänderung ging. Sie könnte mir da auch nicht helfen, ich müsste mich an meine Versicherung wenden und vor Dienstag bräuchte ich sowieso nicht mehr anrufen. (obwohl die Daten im Laufe des Tages noch zweimal eingespielt würden - was ich allerdings zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste) Und natürlich, dürfte ich die Fahrzeuge auf keinen Fall bewegen und die Verwaltungsgebühr muss ich auf jeden Fall bezahlen, obwohl ich ja scheinbar meine Versicherungsbeiträge nicht bezahle...

Da ich mir nicht mehr zu helfen wusste, habe ich mich wieder an meine Versicherung gewandt. Diese hat sich dann mit der KFZ Stellen Mitarbeiterin in Verbindung gesetzt und die Sache geklärt. Die Dame hatte wirklich die Mitteilung, dass sich der Versicherungsname zu Datum xy geändert hat zum Anlass genommen, mir und meiner Versicherung zu unterstellen, dass kein Versicherungsschutz vorliegt. Nicht nur hatte ich Ausgaben für den Leihwagen (auf denen ich wohl sowieso sitzen bleiben werde) sondern zudem habe ich mich wie eine "Kriminelle" gefühlt, auf Grund ihrer "Nettigkeit" am Telefon.

Was meint ihr, würde eine Beschwerde etwas bringen, oder ist das nur vergeudete Zeit?

Danke für eure Einschätzung!

Beste Antwort im Thema
am 25. März 2014 um 12:08

Zitat:

Das ist natürlich ne suuuuper Begründung :rolleyes: Ich sehe also, dass du mangels Ahnung nix beitragen kannst...

Ich soll dir also das, was du beim ersten Mal nicht verstanden hast, noch einmal aufschreiben; meinetwegen.

"...

Behörden haben per Definition keine Mitbewerber, die die Leistung billiger / schneller / kundenfreundlicher / effizienter anbieten könnten.

Somit besteht im Gegensatz zur Privatwirtschaft weder die Motivation, noch die Notwendigkeit zu effizienten Strukturen... ."

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Hi,

also spätestens nach dem Telefonat mit der Versicherung wäre ich niemals auf die Idee gekommen mir einen Leihwagen zu nehmen.

Das Ding war versichert und korrekt zugelassen. Punkt.

Beschweren kann man sich natürlich, Einzelheiten des Gespräches kenne ich natürlich nicht.

Gruß Metalhead

Dienstaufsichtsbeschwerde - Formlos, fristlos, fruchtlos. Würde ich dennoch machen.

Zitat:

Original geschrieben von Carina0488

Was meint ihr, würde eine Beschwerde etwas bringen, oder ist das nur vergeudete Zeit?

Es schadet nie, sich schriftlich zu beschweren, und die Rechnungskopien der Mietwagen beizufügen.

Beschwer dich auf jeden Fall, aber ich fürchte das wird nichts bringen. Ich hätte an deiner Stelle nach erfolgter Rücksprache mit der Versicherung jegliche Drohungen von ihr ignoriert und wäre trotzdem gefahren.

Ist ja nicht so das die Polizei bei dir vor der Tür steht und guckt ob du fährst nur weil die Trulla meint das du das nicht darfst.

Ich würde sagen, da hat die Versicherung Mist gebaut. Wenn es nur ein simpler Versicherungswechsel war, dann ändert die Zulassungsstelle gar nichts. Wenn die Versicherung eine Anzeige nach § 25 FZV geschickt hat, dann musste die Zulassungsstelle reagieren. Da aber sowohl die Wechsel als auch die Anzeigen elektronisch übermittelt werden, wird da irgendwo der Fehler liegen.

Deine Beschwerde hat also nur wenig Aussicht auf Erfolg, denn wenn die Versicherung ja schon "alles geklärt" hat, dann passt alles. Sollte ein Fehler auf der Versichererseite vorliegen, dann wende dich wegen einer eventuellen Kostenerstattung an deine Versicherung.

Der Knasus Kaktus in diesem Fall ist die Meldung der Versicherung ans Straßenverkehsamt, deren Inhalt wir leider nicht kennen. Je nach Art der Mitteilung hat entweder die Versicherung oder das Straßenverkehrsamt etwas falsch gemacht. Um das heraus zu bekommen, könnte ein Gespräch über diesen Sachverhalt mit den Leiter des Straßenverkehrsamt weiterhelfen. Liegt der Fehler da im Haus, kannst du dich direkt beim Richtigen beschweren oder anschließend bei der Versicherung.

Hallo TE,

die Zulassungsstelle trifft in keinster Weise die Schuld, denn ohne eine Aktion der Versicherung gibt es keine Veranlassung die Außerbetriebsetzungsmaßnahmen einzuleiten.

Hier hat wohl Deine Versicherung einen Fehler gemacht.

Die Zulassungsstellen müssen bei Anzeigen nach § 25 FZV schnell und kompromisslos reagieren, zum Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer.

Das dabei eine bestimmte Wortwahl / Schreibweise gewählt wird, dient auch dazu, dem Halter klar aufzuzeigen, dass die Nutzung von Kraftfahrzeugen mit fehlendem Haftpflichtversicherungsschutz durchaus Straftaten sind.

Ich würde an Deiner Stelle erst einmal klären, warum die Versicherung den Schutz bei der Zulassungsstelle aufgehoben hat.

Nur eine Namensänderung trägt nicht unbedingt zum Verlust des Versicherungsschutzes bei. Es ist doch egal, wer ein Fahrzeug versichert, die Hauptsache, es ist versichert.

Themenstarteram 17. März 2014 um 18:46

Danke für eure Antworten.

Ich gehe insofern davon aus, dass es die Schuld der Mitarbeiterin war, da sie mir bei unserem letzten Telefonat mitgeteilt hat, dass es ihr Fehler war, ich die Unterlagen vernichten kann und die Verwaltungsgebühr nicht bezahlen muss. (Das hatte ich im Anfangsbeitrag nicht erwähnt.)

Allerdings werde ich morgen nochmal genauer nachforschen was es nun mit dem ganzen auf sich hatte.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Die Zulassungsstellen müssen bei Anzeigen nach § 25 FZV schnell und kompromisslos reagieren, zum Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer.

Das dabei eine bestimmte Wortwahl / Schreibweise gewählt wird, dient auch dazu, dem Halter klar aufzuzeigen, dass die Nutzung von Kraftfahrzeugen mit fehlendem Haftpflichtversicherungsschutz durchaus Straftaten sind.

Das rechtfertigt aber noch lange nicht die pampige Art dieser Mitarbeiterin am Telefon, die sich nicht einmal anhören wollte, was dieser zur Sache zu sagen hatte (und was die Sache eigentlich schon hätte klären können).

Auf jeden Fall Beschwerde beim Vorgesetzten der Dame; wenn sich rausstellen sollte, daß seitens des Amts alles korrekt lief, kann der TE ja immer noch bei der Versicherung nachhaken.

Zitat:

Original geschrieben von Martin P. H.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Die Zulassungsstellen müssen bei Anzeigen nach § 25 FZV schnell und kompromisslos reagieren, zum Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmer.

Das dabei eine bestimmte Wortwahl / Schreibweise gewählt wird, dient auch dazu, dem Halter klar aufzuzeigen, dass die Nutzung von Kraftfahrzeugen mit fehlendem Haftpflichtversicherungsschutz durchaus Straftaten sind.

Das rechtfertigt aber noch lange nicht die pampige Art dieser Mitarbeiterin am Telefon, die sich nicht einmal anhören wollte, was dieser zur Sache zu sagen hatte (und was die Sache eigentlich schon hätte klären können).

Auf jeden Fall Beschwerde beim Vorgesetzten der Dame; wenn sich rausstellen sollte, daß seitens des Amts alles korrekt lief, kann der TE ja immer noch bei der Versicherung nachhaken.

Warst Du bei dem Gespräch dabei ? Man sollte sich immer beide Seiten anhören, bevor man etwas dazu sagt, aus diesem Grund habe ich das nicht erwähnt, denn ich war auch nicht dabei. Aber ich kann mir vorstellen, wenn jemand in Wut ist, reagiert er mitunter nicht freundlich, daraus ergibt sich dann vielleicht auch die eine oder andere Antwort, die im Normalfall nicht so gekommen wäre. Also sollte man solche Äußerungen nicht unbedingt für bare Münze nehmen. Hier sollte auch mal eine Lanze für die gebrochen werden, die sich da auch anmachen lassen müssen. ;)

Themenstarteram 17. März 2014 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von Martin P. H.

 

Das rechtfertigt aber noch lange nicht die pampige Art dieser Mitarbeiterin am Telefon, die sich nicht einmal anhören wollte, was dieser zur Sache zu sagen hatte (und was die Sache eigentlich schon hätte klären können).

Auf jeden Fall Beschwerde beim Vorgesetzten der Dame; wenn sich rausstellen sollte, daß seitens des Amts alles korrekt lief, kann der TE ja immer noch bei der Versicherung nachhaken.

Warst Du bei dem Gespräch dabei ? Man sollte sich immer beide Seiten anhören, bevor man etwas dazu sagt, aus diesem Grund habe ich das nicht erwähnt, denn ich war auch nicht dabei. Aber ich kann mir vorstellen, wenn jemand in Wut ist, reagiert er mitunter nicht freundlich, daraus ergibt sich dann vielleicht auch die eine oder andere Antwort, die im Normalfall nicht so gekommen wäre. Also sollte man solche Äußerungen nicht unbedingt für bare Münze nehmen. Hier sollte auch mal eine Lanze für die gebrochen werden, die sich da auch anmachen lassen müssen. ;)

Hier muss ich dir Recht geben, allerdings bin ich mir dessen sehr wohl bewusst, da ich auch täglich mit aufgebrachten Kunden Telefonkontakt habe. Für mich ist es eine Sache von Respekt den Gesprächspartner nicht zu unterbrechen und vor allem nicht von vornherein jemandem Unterstellungen an den Kopf zu werfen (Versicherungsbeiträge nicht bezahlt etc.) Zudem war ich zu diesem Zeitpunkt wirklich noch in der Annahme, dass meine Versicherung Mist gebaut hat, insofern hatte ich gar keinen Grund meine (noch nicht vorhandene) Wut an ihr auszulassen.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Warst Du bei dem Gespräch dabei ? Man sollte sich immer beide Seiten anhören, bevor man etwas dazu sagt, aus diesem Grund habe ich das nicht erwähnt, denn ich war auch nicht dabei.

Nein, da hast Du natürlich recht; aber wenn´s danach ginge, könnte man hier nie zu einer Frage was sagen, da wir immer nur die Sicht des jeweiligen TE kennen (dessen "Kontrahent" wird sich hier wohl kaum äußern! ;) ). Von daher muß man dem TE seine Darstellung erst mal glauben und kann höchstens nachhaken ("Bist Du Dir sicher, daß da nicht noch mehr war" etc.).

Hatten wir hier erst neulich, der TE reagierte ziemlich ungehalten auf die Nachfragen. Von daher "großes Fragezeichen", ob sich auch alles so zugetragen hatte, wie eingangs geschildert...

Hier dagegen habe ich den Eindruck, der TE reagiert ziemlich sachlich.

Hi,

ok - einerseits hat man schon etwas Respekt, wenn man von der Zulassungsstelle angerufen wird und solche Nachrichten bekommt. Im ersten Moment müsste ich auch mal nach Luft schnappen.

Andererseits hätte ich persönlich nach einem klärenden Gespräch mit meiner Versicherung absolut keine Bedenken gehabt, mit meinem Auto zu fahren und hätte den Teufel getan und mir einen Leihwagen auf eigene Kosten organisiert...

Also zwar Fehler vom Amt, aber irgendwo auch überschnell reagiert und Lehrgeld bezahlt... ich denke, die Kosten für den Leihwagen ersetzt niemand... dumm gelaufen ;)

Gruß cocker

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Man sollte sich immer beide Seiten anhören, bevor man etwas dazu sagt, aus diesem Grund habe ich das nicht erwähnt, denn ich war auch nicht dabei.

Gute Einstellung, da sollte man keinesfalls vorschnell Unterstellungen betreiben.

Wie aber passt das hier dazu?

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

die Zulassungsstelle trifft in keinster Weise die Schuld, denn ohne eine Aktion der Versicherung gibt es keine Veranlassung die Außerbetriebsetzungsmaßnahmen einzuleiten.

Hier hat wohl Deine Versicherung einen Fehler gemacht.

Woher nimmst Du denn das Wissen darüber, was wann übermittelt wurde, bzw. ob bei der Zula richtig darauf reagiert wurde?

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