auspuff leer räumen???

VW Derby 86

Hi!

ich bin enttäuscht von meinem sportendschalldämpfer mit "kräftig, sonorem" klang...
was bringt es, wenn ich den mittelschalldämpfer leermache und ein rohr reinschweiße? ich hab einen polo mit nz motor.

geht da leistung flöten? wie komme ich ohne viel geld auszugeben zu mehr klang???

ich bin für jede antwort dankbar!

32 Antworten

Wie?

Hab ich das jetzt richtig gelesen ?

Der trägt dir ne Atrappe ein?

Wo ist das?
Ich will da auch hin.

Also dein Prüfer kann sich da schon mal auf etwas gefasst machen, eine solche Atrappe darf er gar nicht eintragen! Wenn er das noch wissentlich macht um so schlimmer!

Im Übrigen ist eine solche Eintragung nicht mal das papier wert auf dem sie steht! Vor einem gericht hält diese net mal ne min lang durch!

Du nennst dich einen ordentlichen, ehrlichen Tuner? Wenn du ein ehrlicher Tuner sein willst, musst du dir auch darüber im klaren sein, dass du Atrappen niemanls ehrlich eintragen lassen kannst 😉

Das sagen die Leute doch immer wenn Ihnen nichts mehr einfällt...
"Ich kenn einen der trägt mir alles ein"

Ja nee is schon klar

Jetzt kommen wir also wieder einmal zu dem Thema: "Wer trägt die Verantwortung?"

Ich sag es mal so klip und klar.
Damit es endlich jeder verstanden hat.

Wenn der PRüfer dir was einträgt, und sei es ein Bierdosenhalter am Kühlergrill, dann haftet er mit seinem Namen und seiner Lizenz für eine direkte oder indirekte Gefahr die ensteht. Punkt.

Dir kann rein garniemand etwas anhaben.
Warum solltest du auch.
Der Prüfer ist schließlich der Experte und muss entscheiden was Verkehrstauglich ist.

Der Mann der weiß was Sache ist hat gesagt: "Ist okay." also bist du aus dem Schneider.
Das einzige was passieren kann ist, dass dir die Karre bis zur Klärung der Verhandlung (sollte es zu einer kommen) stillgelegt wird.
Rein Rechtlich kann dir niemand was.
Hat also höchstens für dich die Konsequenz das alles wieder ab muss.

Falsch, unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Und wenn man Jemandem nachweisen kann, dass er darauf aufmerksam gemacht wurde, umso schlimmer sogar noch, dann kann man ihm sogar Vorsatz vorwerfen...

Hallo?

Das Unwissenheit nicht schützt ist klar.

Aber, du kannst nicht entscheiden was Sicher ist und was nicht.
Das kann und darf nur der Prüfer.

Wenn es nicht so wäre würde es ja auch keinen TüV geben...

Das unwissenheit nicht vor Strafe schütz ist wohl jedem klar.
aber wenn der Tüv oder ähnliches was einträgt kannst/ musst du als Halter davon aussgehen das dies korrekt ist und du kannst in garkeinem Fall dafür belangt werden.Was der Prüfer einträgt ist korrekt.Wenn ein Prüfer mehr durchlässt und der eine nicht,liegt das nur daran das jeder Prüfer daie Gesetzeslage eine grosse Grauzone hat indem jeder Prüfer sein Wissen seine Erfahrungen und seinen Spielraum hat.

Wenn die Leute hier meinen das mann immernoch dafür grade stehen muss bedeutet dies ja wir brauchen garnicht mehr zum Tüv irgendwas abhnehmen lassen sondern unterschreiben einfach selber.Falls du irgendwann mal was ausgetragen bekommst,sag einfach du weisst es besser als ein Prüfer.Wenn du letztendlich sowieso dafür zur verantwortung gezogen werden kannst und der Prüfer fein raus ist würde ja jeder Prüfer alles eintragen weil es ihn scheissegal sein kann, da er ja nich mehr dafür zur veranwortung gezogen werden kann.
Und ist das alles so???

Also ich weiss ja nicht, woher ihr euer laienhaftes Wissen her habt, aber daß man als Halter nicht belangt werden kann, ist schlichtweg falsch.

Alleine der Wortlaut "Attrappe" sagt dem gesunden Menschenverstand, dass man anderen gegenüber bewusst vormachen möchte, dass ein zulässiges Teil verbaut wurde, in dem Wissen, dass es eben nicht so ist.

Und da man sich als Halter ja Zugang zu sämtlichen STVZO's und geltenden Richtlinien besitzt, hat man auch immer die Chance/Pflicht im Vorfeld sich sämtliche relevanten Auflagen, Richtlinien Bescheinigungen und Paragrafen zeigen zu lasssen, die eine Eintragung legal machen.

Und hat man hingegen schon die Kenntnis, dass eine anstehende Eintragung/Änderung illegal ist, schützt das in keiner Weise vor Strafe.

Ein Halter sind nunmal für den ordnungsgemässen Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich.

Wenn's wirklich so simpel wäre, sich aus der Verantwortung zu ziehen, bau ich mir morgen alles möglich in meinen Polo und behaupte zukünftig einfach, dass der Prüfer gemeint hätte, das alles müsste man nicht eintragen. Mir kann dann ja keiner ans Bein pinkeln, oder ? 😉

Zitat:

Original geschrieben von thommen


Also dein Prüfer kann sich da schon mal auf etwas gefasst machen, eine solche Atrappe darf er gar nicht eintragen! Wenn er das noch wissentlich macht um so schlimmer!

HAHA

das istn witz oder`? mein auto, siehe unten.

hab mein tüffi gefragt ob er mir mein msd austrägt. das alles in verbindung mit der eintragung eines supersport esd´s.

er sagte mir dazu wenn das alles nicht zu laut wird is das kein ding.

das ist ja wohl eine gerechtfertigte eintragung mit hand und fuss, wenn man in der toleranz bleibt, sollte das doch auch alles legal sein 😉

mfg

es ist doch so das mann eigenbau auspufanlagen eingetragen beckomt

also folgendes mus dabei beachtet werden

1lautstärke darf nen beschtimten grenzwert nicht ereichen

2asu mus immernoch den werten der norm endschprechen

3keine leistungssteigerung des motors bescheinigung mus beigefügt werden beigefügt werden (leistungsprüfstand)

4und sie mus dicht sein

wen man das ales hinkriegt kost die abnahme der auspufanlage ein kleines vermügen sonderabnahme halt mit festichkeitsprüfung und db messung und leistungsprüfstand

das ist die ausage des tüv nord prüfers gewesen vor 2-3 monaten hab nämlich selber mit den gedanken geschpielt da was zu basteln

Zitat:

Original geschrieben von [ iLLuSioN ]


...
Wenn's wirklich so simpel wäre, sich aus der Verantwortung zu ziehen, bau ich mir morgen alles möglich in meinen Polo und behaupte zukünftig einfach, dass der Prüfer gemeint hätte, das alles müsste man nicht eintragen. Mir kann dann ja keiner ans Bein pinkeln, oder ? 😉

Klar kann dir da einer an`s Bein pinkeln.

Wenn du so blöd bist und es dir nur "sagen" lässt und nix schriflich hast. 😉

Ich hab z.B. vor ein paar Tagen nen Kollegen von mir angesprochen der wiederum ein guter Kumpel eines Prüfers ist.
Es ging um die Felgengeschichte.
(Ihr erinnert euch)

Ich hab jetzt hier in meiner Brieftasche von dem Prüfer ne unterschriebene und gestempelte Bestätigung, dass er mir die 7x13" bei Einhaltung der Freigängigkeit einträgt.
Ausserdem steht noch mit drauf, dass bei vorher schon vorgeführten Fahzeugen (Polo 86c 2F) eine unbedenklichkeit festgestellt wurde.

Tja, ich bin geschickt unde hab`s mit schriflich geben lassen 😉

Hi Also ich habe die erfahrung gemacht das wenn der Auspuff lauter werden soll nimmt man einfach ne dose Karamba sprüht diese am besten bei warmem motor und auf der Autohof in den Auspuff und gibt dann mal auf der Bahn 20 km voll stoff dann ist auch der letzte rest deiner Dämmwolle ausm Endtopf.

Mfg Chris

@DespiDevil
Was soll daran jetzt besonders sein das er dir 7x13 einträgt???Warum sollter das nicht tun???Er wird dir bestimmt auch 8,5x13 eintragen wennn nix schleift und alles schön abgedeckt ist und eine angleichung des Tachos gemacht ist, je nach Reifenwahl.
Aber ich verstehe nicht warum du so ein Theater machst.Erfüll einfach alle Auflagen fahr zum Tüv oder ähnlichem und lass s dir eintragen und dann ist gut.Dann steht genau das was verbaut wurde eingetragen und dir kann auch keiner was anhaben.Der Umbau wurde ja durch einen Prüfer abgenommen.

Aber generell finde ich das alle Leute zuviel über das Thema Tüv und Eintragungen reden.Macht die Umbauten einfach ordentlich sagt den Prüfern für was das Auto genützt wird und dann gibt es da eigentlich wenig probleme.Es ist fast alles möglich abgenommen zu bekommn.Wenn ich jetzt sage ich will aus meinen Polo einen dreiachser bauen und das später alles abgenommen bekommen, dann würden bestimmt die meisten von euch drüber lachen und sagen das geht niemals.Aber wenn man solch einen Umbau macht und alle Auflagen erfüllt geht auch das.Siehe den 928 als pick up mit 3 Achsen.
Ich möchte damit nur sagen das man sehr sehr viel machen kann wenn alles Ordentlich gemacht ist.
Und ein Schalldämpfer Ersatzrohr eingetragen zu bekommen ist nun wrklich kein Problem.Ist dann halt eine eigenbau Auspuffanlage,wenn alle Aflagen erfüllt werden is das echt kein ding und stellt absolut keine Gefahr da.

@POLOEXTREM

Ob ein Umbau ordentlich gemacht wurde oder nicht, ist kein Garant auf Legalität ...

Fakt ist nunmal, dass Vorschriften/Richtlinien und deren Spielräume eingehalten werden müssen.

Hier mal ein kleiner Auszug:

Zitat:

Bis zum 12.09.1966 galten DIN-Phon-Werte, die heutzutage von den allermeisten Meßgeräten nicht mehr gemessen werden können. Eine Umrechnung in dB(A) ist nur schwer möglich. Wieder neu zugelassene Altfahrzeuge tragen ein ???D“ hinter den Geräuschwerten in den Fahrzeugpapieren.
Danach erfolgten die Messungen in dB(A) und zwar bis zum 7.11.1980 im sog. Fernfeldmeßverfahren. Danach betrug die Meßentfernung sieben Meter und die Standmessung wurde bei 75% der Nenndrehzahl durchgeführt, während das Fahrgeräusch bei 50km/h Konstantfahrt ermittelt wurde. Die Grenzwerte galten einheitlich für alle Kfz und wurden mit einem ???N“ in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Diese Grenzwerte mußten alle zwischen dem 13.09.1966 und 7.11.1980 erstmals zugelassenen Fahrzeuge erfüllen.
Ab dem 8.11.1980 erfolgte die Messung des Standgeräusches im sog. Nahfeldmeßverfahren, wobei ein Abstand von 50cm zur Auspuffmündung eingehalten werden muß, auf gleicher Höhe der Austrittsöffnung und im 45°-Winkel zur selbigen gemessen werden muß. Diese Änderung der Standgeräuschmessung wird durch ein ???P“ hinter dem entsprechenden Wert in den Papieren dokumentiert. Daneben traten im Bezug auf das Fahrgeräusch strengere EG-Richtwerte in Kraft, die durch ein ???E“ in der entsprechenden Rubrik der Fahrzeugpapiere gekennzeichnet sind.
Um eine Umrechnung der Standgeräusche von Fahrzeugen älterer Baujahre (also vor dem 8.11.1980 erstmals zugelassen) zu gewährleisten, hat man sich auf folgende Formel geeinigt:
Man addiert zum vorgegebenen Grenzwert der Nahfeldmessung 21 dB(A) hinzu. Danach gelten nochmals 5 dB(A) Toleranz. Erst bei Überschreiten dieses Wertes ist das Fahrzeug zu laut.
Der besagte Grenzwert, von dem man bei dieser Berechnung ausging, wurde bis vor kurzem aus dem fahrzeugspezifischen, also den in den Papieren stehenden Wert ermittelt. Nunmehr gelten die bei der Erstzulassung des Fahrzeugs geltenden gesetzlichen Grenzwerte der StVZO. Dadurch kann man unter Umständen nochmals ein paar dB(A) gewinnen.
Im Übrigen gilt: bis zum 1.4.1994 benötigten Abgasanlagen keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. D.h., Eigenbauten sind regelmäßig, wenn sie die beschriebenen Grenzwerte einhalten, eintragungs- bzw. abnahmefähig.

Ich weiss zwar nicht, ob es noch immer so ist, aber früher gab es sogar Vorschriften, wonach Geräuschmessungen nur auf genormten Straßenbelägen vorgenommen werden durften.

Was viele leider ebenfalls oftmals verwechseln/nicht wissen ist, dass die "hohen" Auspuffgeräusche, die einem wesentlich lauter vorkommen, in dB(A) gemessen wesentlich niedriger sind, als die tiefen Töne mancher Sportentschalldämpfer. Das führt dann subjektiv betrachtet zu einer Fehleinschätzung.

ihr labert euch hier alle selbst die schuhe voll...

als jemand der seinen kompletten auspufftrakt selbst gebaut hat weiß ich zufällig etwas bescheid.

was ist denn wichtig beim Auspuff wegen der STVzO ?
1. die Abgaswerte
2. die Lautstärke
3. die "qualität"

zu 1. das ein 86c mit Kat sowiso nur Schadstoffarm geschlüsselt ist kann das schon mal gar nicht schlechter werden, weil der Auspuffr bei diesem Auto gar keinen einfluß auf diese Werte nimmt. anders z.B. beim Golf IV mit euro 3 abgasnorm, da hat die Bauform des Auspuffs schon etwas mit dieser Abgasnorm zu tun.

2. die Lautstärke. ein original Auspuff hat 84 db standgeräusch. erlaubt sind aber 94 (glaube hat der Tüver damals bei meiner Abnahme gesagt, bin mir bei dieser Zahl aber nicht 100% sicher... bei mir sinds eingetragen 93 db ) also könnte es wohl sein das der Polo auch ohne MSD noch innerhalb dieser Grenzen liegt. !!

und 3. wenn der nicht verrostert ist und nirgens gegenschlägt giebts auch grünes licht.

wenn "sein" Tüv-Prüfer also dies alles für innerhalb der STvZO befindet und das ist nun mal sein job, das entscheiden zu können ist´s doch ok und rechtmäßig !!!

das es zb illegal ist felgen eingetragen zu haben die 10cm rausstehen versteht sich von selbst... auch wenn diese eingetragen sind.

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