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Auspuff dB was ist erlaubt

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 21. November 2017 um 16:13

Bei meinem Golf 1 Cabrio ist im Fahrzeugschein volgendes eingetragen.

 

Standgeräsch 84dB

Fahrgeräusch 76dB

 

welche werte werden beim Tüv oder bei der Polizei gemessen dB was dürfte ich zb. max haben?

 

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16 Antworten

Dein Auto darf maximal so laut sein wie es in den Fahrzeugpapieren drin steht. Also Standgeräusch max. 84 dB (A) und Fahrgeräusch 76 dB (A) in diesem Fall.

edit: Man kann mehr eintragen lassen meine ich, aber auf Grund der Lärmschutzverordnung wird das wohl keiner mehr machen.

Themenstarteram 21. November 2017 um 17:13

ok weisst du auch bei welcher genauen entfernung das gemessen wird

Themenstarteram 21. November 2017 um 17:31

Interresant ist auch bei meinem VW Buggy Bj.67 sind keine Fahrgeräusch und Stangeräusch dB eingetragen hat es das gesetz früher noch nicht gegeben

Zitat:

@KevinVWBuggy schrieb am 21. November 2017 um 18:31:25 Uhr:

Interresant ist auch bei meinem VW Buggy Bj.67 sind keine Fahrgeräusch und Stangeräusch dB eingetragen hat es das gesetz früher noch nicht gegeben

Na dann kannst de ja selber einen Auspuff bauen. :D

Bei meinem Ammikarrn ist das auch so. Und da sich damit eh keiner auskennt, hab ich selber einen 2 flutigen Edelstahlauspuff gebaut. Jede Zylinderreihe kann nun kernig für sich selbst blubbern.

am 22. November 2017 um 11:57

Zitat:

@sgjp77 schrieb am 21. November 2017 um 18:06:31 Uhr:

Dein Auto darf maximal so laut sein wie es in den Fahrzeugpapieren drin steht. Also Standgeräusch max. 84 dB (A) und Fahrgeräusch 76 dB (A) in diesem Fall.

edit: Man kann mehr eintragen lassen meine ich, aber auf Grund der Lärmschutzverordnung wird das wohl keiner mehr machen.

Standgeräusch ist mWn. nicht definiert, es dient bei einer Kontrolle nur als Richtwert z.B. +5dB Toleranz da das Fahrgeräusch nicht ohne Meßaufbau zu ermitteln läßt. Deshalb sind hohe Standgeräusche über 100dB auch möglich.

Vielleicht können wir das Halbwissen hier etwas reduzieren - Quelle Wikipedia:

"Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen.

Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht.

Bei jüngeren Fahrzeugen mit einem P hinter der dB-Angabe im Brief werden nur 5 dB Toleranz dazugerechnet.

Fahrzeuge vor Baujahr 1954 unterliegen keiner genau definierten Begrenzung; es galt mit der allgemeinen Vorschrift des § 1 StVO, dass keine "Belästigung" entstehen durfte. Außerdem musste bei der Konstruktion der Fahrzeuge der "allgemeine Stand der Technik" eingehalten werden."

Damit ist diese Aussage schon mal komplett falsch:

Zitat:

@sgjp77 schrieb am 21. November 2017 um 18:06:31 Uhr:

Dein Auto darf maximal so laut sein wie es in den Fahrzeugpapieren drin steht. Also Standgeräusch max. 84 dB (A) und Fahrgeräusch 76 dB (A) in diesem Fall.

edit: Man kann mehr eintragen lassen meine ich, aber auf Grund der Lärmschutzverordnung wird das wohl keiner mehr machen.

In meinem Schein sind Standgeräusch 91 DB und Fahrgeräusch 80 DB eingetragen,

dieser Wert kommt mir ziemlich hoch vor.

Da kann ich ja mit Gr.A Auspuff fahren. :):D:cool:

16V mit KR Motor.

Themenstarteram 23. November 2017 um 4:03

hab selber gruppe a ich bin im wert :)

Warum sollte man nicht Gruppe A Anlage fahren? Gibt genug mit EU-Zulassung - hab auch eine drunter...

Die lautesten und nicht zugelassenen Anlagen sind Gruppe N - haben überhaupt keine Schalldämpfer.

Zitat:

Warum sollte man nicht Gruppe A Anlage fahren? Gibt genug mit EU-Zulassung

Leider sind das keine echten Gruppe A anlagen mehr.

Zitat:

Die lautesten und nicht zugelassenen Anlagen sind Gruppe N - haben überhaupt keine Schalldämpfer.

Doch ein esd in seriendurchmesser.

Dazu sollte man erwähnen das Lautstärke auch extrem stark subjektiv ist!

Es gibt Sportauspuff Anlagen die gut und gerne leiser sind als Serie aber durch den Ton eben lauter vor kommen.

An sich gilt aber, man darf nichts verschlechtern!

Die Lautstärke des Standgeräuschs wird am Endrohr gemessen (ca. 0,5 Meter Abstand) und das ist bei Kontrollen der wichtigere, weil messbarer Wert. Der kontrollierende Polizist kann auch bei gehaltenen 3000Upm messen und als Fahrgeräusch deklarieren. Hat der Polizist Zweifel an der Lautstärke, kann er anweisen, das Kfz bei einem Gutachter/Prüfer auf Lautstärke messen zu lassen. Diese Werte sind dann auch rechtskräftig und bindend.

Es wird immer schwieriger, die dB-Werte via TÜV eintragen zu lassen, weil eben die Emissionsgesetze strenger werden.

Damals wurde auch beim Eintragen von Weber-Vergasern die dB-Werte nach oben korrigiert, da deren Ansauggeräusch höher ist. Das Gutachten des Tuners war hier die Grundlage.

So ist es auch beim Sportauspuff: sind die dB-Werte nach Umbau höher, kann/muss der Prüfer die Werte eintragen, bzw. der Kfz-Besitzer muss die Werte eintragen lassen. Ist eine ABE vorhanden und das Eintragen ausdrücklich nicht vorgeschrieben, sind die dB-Werte wohl in der Toleranz des Serienzustands.

Es existiert wohl auch ein EU-Gesetz/eine Vorgabe die besagen, dass man Klappenauspuffanlagen nicht via Fernsteuerung lauter stellen darf, obwohl es teilweise ab Werk möglich ist. Da scheiden sich aber die Geister und die Gesetztestexte sind hier auch recht schwammig.

PS: Gruppe A Auspuffe sind im Jargon Anlagen, die einen Innendurchmesser von mehr als 60mm haben. Sie sorgen für mehr Durchsatz und sind beliebt bei Tuningmaßnahmen wie Kanäle erweitern (in Verbindung mit passendem Krümmer und Kat) oder auch bei Turbonachrüstungen unerlässlich. Diese Anlagen haben 2 oder mehr Schalldämpfer und müssen nicht zwanghaft lauter sein als Serie. Die beliebte Supersprint Gruppe A-Anlage war eigentlich nur mit zusätzlichem Mitteldämpfer eintragbar. Die Variante durchgehendes Rohr und nur Endschalldämpfer war ursprünglich nur für den Rennsport gedacht obwohl viele diese Variante im Brief eingetragen haben. Aber auch eine Eintragung im Schein kann angezweifelt und durch einen Gutachter überprüft werden. Eine Eintragung ist also kein Freibrief.

Gruppe N Anlagen haben zwar einen Seriendurchmesser (40 bis 55mm), aber meist nur einen Endschalldämpfer. Meines Wissens sind das reine Rennsportanlagen, die kaum eintragungsfähig sind/waren(?).

Kurzum: erlaubt ist jede Auspuffanlage, die die dB-Werte in den Kfz-Papieren nicht überschreiten. Sind die Werte mit einer Nachrüst-Anlage höher, muss der TÜV das abnehmen und eintragen.

Zitat:

Gruppe A Auspuffe sind im Jargon Anlagen, die einen Innendurchmesser von mehr als 60mm haben.

Es gibt mehrere Varianten, da hat sich im laufe der zeit viel verändert.

Serie 1

Rohrdurchmesser 63,5mm mit einem esd ohne verengungen.

Die anlagen gelten als die ersten anlagen und gabs auch so bei supersprint zu kaufen. Die anlagen brachten es auf gute 120phon und wurden daher auch 120phon anlagen genannt um sie von neueren anlagen auseinander zu halten. Die alten Bastuckanlagen waren da an lautstärke nur spielzeug.

Serie 2

Supersprint reduzierte den rohrdurchmesser auf 60mm aber es gab sie denoch als ein esd variante.

Serie 3

Andere hersteller blieben bei 63,5mm und verbauten 3 Schalldämpfer ohne/mit verengungen. Unter die kategorie zählt auch die Bastuck mit rotem Gutachten.

Serie 4 (heutige abe euro anlage)

63,5mm mit 3 schalldämpfer und verengungen in Rohr/Schalldämpfern .

Zitat:

Es wird immer schwieriger, die dB-Werte via TÜV eintragen zu lassen, weil eben die Emissionsgesetze strenger werden.

Je älter das fahrzeug desto mehr spielraum sind möglich.

Zitat:

Aber auch eine Eintragung im Schein kann angezweifelt und durch einen Gutachter überprüft werden. Eine Eintragung ist also kein Freibrief.

Bei alten Fahrzeugen und alten Eintragungen gilt Bestandschutz.

Es ist aber klar dass ein 2011er AMG keine 100db anlage eingetragen haben kann wenn er nach dem Baujahr in der strengeren Gruppe fällt

 

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