Ausländischen KFZ Brief verloren - wie zulassen ?
Hallo !
Mein Onkel hat vor Jahren mal einen Camaro aus Österreich mitgebracht (denke Baujahr 76 oder sowas). Er stand jetzt Jahre rum, nun wollte er ihn mal fertig machen und anmelden. Der Camaro hatte damals englische Papiere dabei, in Östereich war er nicht zugelassen.
Leider hat er dieses englische Dokumenten-Dings nicht mehr - und den Kaufvertrag findet er auch nicht mehr.
Jetzt die Frage:
Ist es überhaupt notwendig die englischen Papiere zu haben ?
Mein Kumpel hat mal vor Jahren nen alten Käfer aus der Scheune gezogen, da gab´s auch garnichts an Papieren mehr dazu.
Er hat dann eine Anfrage an das KBA gesendet, die haben dann nach einer Wartezeit bestätigt dass der Käfer nicht als gestohlen gemeldet ist.
Mit dem Zettel ist er dann zum TÜV und zur Zulassungsstelle - und fertig war der Käfer (zumindest Zulassungstechnisch...).
Ist es hier sinnvoll einfach zu sagen man hat die Papiere verloren hat (ohne den Hinweis das es englische Papiere waren...). Denke das würde jede Menge Arbeit sparen, da ein deutscher Beamter bei sowas bestimmt die Panik bekommt.
Beim Käfer damals kannte ja auch keiner die Vorgeschichte, vielleicht war der vorher ja auch im Ausland zugelassen ?
Hat zumindest damals keiner gefragt - und selbst wenn- woher hätte es mein Kumpel wissen sollen ? Die Scheune sollte abgerissen werden und niemand was genaues über den Käfer.
Ich bitte um Ratschläge wie man das am einfachsten bewerkstelligen könnte, ohne hier eine Horde Amtschimmel aufzuscheuchen.
Danke & Gruß
Kababus
28 Antworten
Hi leute,
Ich bin auf dem stand das fahrzeuge ohne papiere eine unbedenklichkeitsbescheinigung vom zoll benötigen (10% einfuhrsteuer + 19%umsatzsteuer, grundlegend dafür ist der schätzwert des fahrzeuges). Angeblich braucht man diese fuer die spätere technische abnahme beim tüv.was ist an der aussage dran?anscheinend geht es ja auch ohne verzollung und deutschen papieren.mein fahrzeug (camaro '78) hat garkeine papiere.
Gruß lingel
Ich vermute mal, dass gerade bei US-Fahrzeugen zunächst der Verdacht im Raum steht, dass der Wagen gerade frisch aus USA importiert wurde- besonders wenn Du keine Papiere hast, die das Gegenteil beweisen (schon in EU mal zugelassen). Deshalb musst Du den Wagen eventuell nochmal versteuern- nur damit (oder halt mit den Fahrzeugpapieren aus einem EU-Raum) kannst Du den zulassen...
Wenn er definitiv schon mal in UK zugelassen war, sollte man das über eine Anfrage bei den Behörden ja vielleicht heraus bekommen und eine Bescheinigung erhalten...
Gruß,
Steffen
Zitat:
@Electra455 schrieb am 19. August 2015 um 22:44:44 Uhr:
Ich vermute mal, dass gerade bei US-Fahrzeugen zunächst der Verdacht im Raum steht, dass der Wagen gerade frisch aus USA importiert wurde- besonders wenn Du keine Papiere hast, die das Gegenteil beweisen (schon in EU mal zugelassen). Deshalb musst Du den Wagen eventuell nochmal versteuern- nur damit (oder halt mit den Fahrzeugpapieren aus einem EU-Raum) kannst Du den zulassen...
Wenn er definitiv schon mal in UK zugelassen war, sollte man das über eine Anfrage bei den Behörden ja vielleicht heraus bekommen und eine Bescheinigung erhalten...Gruß,
Steffen
Die Steuer kannst Du Dir in der Tat sparen, wenn Du nachweisen kannst, dass das Fahrzeug - wie oben beschrieben - tatsächlich früher in UK gelaufen ist. Für den Nachweis dafür wendest Du Dich mit Daten zum Fahrzeug (Hersteller, VIN) an die britische Zulassungsbehörde (DVLA) und lässt Dir eine Bescheinigung schicken. Als ersten Startpunkt kannst Du
HIERklicken.
Hab neulich auch ein Wagen ohne Papiere aus dem EU-Ausland erworben. Anruf bei der KFZ-Zulassung brachte Klarheit: Der Amtsleiter braucht für die Zulassung: Ein Kaufvertrag, VIN muss lesbar sein, dann natürlich TÜV Bescheinigung (Prüfung und ggf. AU oder H-Gutachten).
Hab mir das Ganze per Mail schriftlich bestätigen lassen, falls ich da mit den Dokumenten aufschlage und der Mitarbeiter am Tresen mich mit den Papieren wieder nach Hause schicken will!
Und ja, der TüV braucht in vielen Fällen ein Datenblatt - das braucht er manchmal auch wenn die Papiere vorhanden sind aber z.B. die Motorgröße bei den original Papieren nicht vermerkt ist.
Hab dem Kollegen schon mal ein Auszug aus dem WHB gegeben, wo neben der Fahrgestellr. gleich der verbaute Motor notiert ist.
Von daher, ruf bei Deiner Zulassungsstelle und lass die sagen, was Du vorlegen musst. Ggf. das Ganze schriftlich bestätigen lassen. Dann biste auf der sicheren Seite!
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Zitat:
@Werner39 schrieb am 21. August 2015 um 17:54:22 Uhr:
Hab neulich auch ein Wagen ohne Papiere aus dem EU-Ausland erworben. Anruf bei der KFZ-Zulassung brachte Klarheit: Der Amtsleiter braucht für die Zulassung: Ein Kaufvertrag, ...
Lies mal ganz oben: Es gibt keinen Kaufvertrag mehr...
DochZitat:
@sprintasport schrieb am 21. August 2015 um 18:50:11 Uhr:
Lies mal ganz oben: Es gibt keinen Kaufvertrag mehr...Zitat:
@Werner39 schrieb am 21. August 2015 um 17:54:22 Uhr:
Hab neulich auch ein Wagen ohne Papiere aus dem EU-Ausland erworben. Anruf bei der KFZ-Zulassung brachte Klarheit: Der Amtsleiter braucht für die Zulassung: Ein Kaufvertrag, ...
es liegt ein Kaufvertrag vor oder zumindest ein Schenkungsvertrag!
Wie jetzt? Achtung jetzt wird es ein wenig kompliziert:
Der schriftliche Kaufvertrag dient der Zulassungsstelle im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher "Fahrzeugbrief"😉 bzw. gleichartiger ausländischer Papiere als Beweis, das der Mann am Tresen "Verfügungsberechtigt" ist.
(Den schriftlichen Kaufvertrag hatte ich , soweit alles tacko!)
Nun, in dem geschilderten Fall gibt es keinen schriftlichen Kaufvertrag. Okay. Aber, ich unterstelle dem Mann jetzt mal das er Eigentümer ist (nicht Besitzer oder Verfügungsberechtigter ;-) und keinen Fahrzeugdiebstahl begangen hat. Er hat also das Auto vom Onkel übernommen, will es nun auf seinen Namen anmelden und der Onkel war Eigentümer des Wagens (egal ob KFZ Papiere vorhanden sind oder nicht - ist jetzt nicht die Baustelle!) Wichtig ist nur, das der Onkel Eigentümer des Wagens zum Zeitpunkt der Übergabe war. Ist das so, dann gehe ich auch ein Rechtsgeschäft mit ihm ein und nicht etwa mit dem vorherigen Eigentümer!! Deshalb braucht es keinen "ursprünglichen" schriftlichen Kaufvertrag des Onkels für die Zulassung auf den Neffen!
Da nun ein KFZ Kauf bzw. eine Schenkung in Dland keiner Formvorschrift unterliegt, reicht ein mündlicher Vertrag, oder sogar "schlüssiges Verhalten" (es muss jeweils nur ein Antrag und eine Annahme vorliegen - also ein zweiseitiges Rechtsgeschäft). Die Rechte und Plichten des Verkäufers und Käufers beim Kauf unterliegen in diesem Fall der gesetzlichen Regelung.
Also liegt ein Kaufvertrag vor, oder ggf. ein Schenkungsvertrag falls er kein Geld bezahlt hat und zwar mit dem Onkel! Alles tacko, falls das Auto Eigentum des Onkels war, der Neffe ist ja nicht die Zulassungsstelle ;-)
Deshalb braucht es bei der Zulassung "normalerweise" auch kein Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag, der ZBII reicht als Nachweis! Blöd nur, dass in diesem Fall beide Eigentumsnachweise fehlen bzw. der mündliche Kaufvertrag gegenüber der Zulassungsstelle glaubhaft gemacht werden muss. Diesen Sachverhalt kennt im Zweifel auch die Zulassungsstelle. Also, anrufen! Die Umstände erklären und "aushandeln" wie der Eigentumsnachweis ohne schriftlichen Kaufvertrag bei Verlust der Fahrzeugpapiere erbracht werden kann.
Er kann sich das Geraffel aber auch sparen, wenn der Mann ein Kaufvertrag aus dem Internet runterlädt und dann den Wagen schriftlich vom Onkel erwirbt (zum Beispiel für einen symbolischen Euro). Geht natürlich nur, wenn der Onkel noch greifbar ist. Günstig wäre dann auch, im Kaufvertrag zu vermerkten, dass die Papiere verloren gegangen sind. Das ist natürlich nur ein guter Tipp wenn er sich sicher ist, dass der Onkel den Wagen nicht irgendwo "gemopst" hat :-)
Soll der Wagen jedoch auf den Namen des Onkels angemeldet werden. Dann muss der Onkel den oben beschriebenen Eigentumsnachweis mit der Zulassungsstelle aushandeln.
vgl. hierzu; http://www.oldtimer-markt.de/.../Zulassung-ohne-Fahrzeugpapiere
Und noch was: Bitte nicht immer diese "Unsitte" begehen und aus dem Zusammenhang zitieren!! Hab meinen Fall geschildert um zu zeigen das es sich "lohnt" mit der Behörde zu reden. Deshalb auch der abschließende Rat die Zulassungsstelle zu kontaktieren um den konkreten Fall dort zu schildern um Klarheit in diesem Fall zu bekommen....Ja, ja das Leben ist nicht immer einfach..
Zitat:
@Werner39 schrieb am 22. August 2015 um 09:48:33 Uhr:
Doch es liegt ein Kaufvertrag vor oder zumindest ein Schenkungsvertrag!Zitat:
@sprintasport schrieb am 21. August 2015 um 18:50:11 Uhr:
Lies mal ganz oben: Es gibt keinen Kaufvertrag mehr...
Ich merke, Du kennst Dich mit Vertragsrecht aus. Das war hier aber nicht das Thema. Die Frage ist doch, was die Zulassungsstelle mit dem Kaufvertrag will. Einerseits dient er dem Eigentumsnachweis. OK. Er soll er aber auch dazu dienen nachzuweisen, dass das Fahrzeug schon einmal in der EU zugelassen war. Wenn, dann doch in der Regel unter dem Vorbesitzer - von dem trotz fehlender Fahrzeugpapiere auch ein Datensatz vorhanden sein müsste. In diesem Fall hatte der Vorbesitzer das Fahrzeug zwar eingeführt, es aber nie zugelassen. Die Behörde weiß also noch immer nicht nicht, wo die letzte Zulassung erfolgte. Damit ist aus Sicht der Behörden völlig zurecht die Frage offen, ob das Fahrzeug überhaupt bereits versteuert ist oder nicht. Und selbst ein nachträglich ausgestellter Kaufvertrag kann den Status Quo aus Behördensicht nicht klären. Wichtig ist für die Behörde (für den Nachweis der Versteuerung), ob das Fahrzeug bereits in der EU lief. Deshalb sollte die Recherche des Themenstarters vorrangig in Richtung letzter Zulassung laufen und sich nicht nur mit dem Eigentumsnachweis aufhalten.
Aber ganz unabhängig davon: Der Fall dürfte längst geklärt sein, der Eröffnungspost liegt 3 Jahre zurück. Der User "V8lingel", der den Thread wieder aufgewärmt hat, scheint mir nicht identisch mit dem Themenstarter und vermutlich liegen bei ihm ganz andere Bedingungen vor.
Auch wenn der Tread recht alt ist würde ich gerne wissen, was bei so einem Fall passieren kann. Das heißt ja am Ende, dass das Auto welches vom Onkel in die EU (Österreich) eingeführt worden ist und nie in der EU angemeldet war, nochmal verzollt (10% Einfuhrsteuer + 19% Umsatzsteuer) werden muss.
Aber kann man nicht davon ausgehen, das ein Auto welches z.B. vor zig Jahren von USA eingeführt worden ist auch zugleich verzollt worden ist? Auch wenn man hierzu keine Papiere mehr auffinden kann (aus welchen Gründen auch immer)
Wie soll das Auto sonst in die EU eingeführt worden sein bzw. aus dem Zollhafen rausgegangen sein?
Wichtig wäre m.E. am Ende nur, ob das Auto eventuell irgendwo abhanden gekommen ist 🙂 sollte das nicht der Fall sein, bräuchte man nur ein Kaufvertrag und Übereinstimmungsbescheinigung dann sollte die Zulassungsstelle ein Brief ausstellen. So zumindestens die Theorie...
Hallo, ich muss das Thema auch nochmal "aufwärmen" 😉
Nur als Beispiel um mal zu sehen was dabei rauskommen würde.
Oldtimer aus Kroatien, Kaufvertrag liegt vor - jedoch ist der kroatische
Fahrzeugbrief abhandengekommen.
Wenn Person X nun beim Straßenverkehrsamt sagt, dass das Fahrzeug aus
Deutschland stammt und zig Jahre in der Scheune stand, der deutsche
Fahrzeugbrief jedoch abhanden gekommen ist, was würde dann dabei rauskommen?
Das Straßenverkehrsamt würde ja bei sich im System logischerweise keinen Eintrag
unter der Fahrgestellnummer finden 😉
Sicherlich kann das Straßenverkehrsamt auch den kroatischen Fahrzeugbrief anfordern,
das spielt aber nun keine Rolle bzw. könnte auch Monate dauern... 😉 VG
Spannendes Thema! Vor allem wann ist das Auto nach Deutschland überführt worden? Vor 2013? Wenn ja dann bräuchte man bestimmt die Zollpapiere bzw. das die EUSt gezahlt wurde. Sollte es nach dem EU Beitritt sein dann müsste man trotzdem die Zollpapiere vorzeigen. Ohne Zollpapiere kann es etwas schwieriger werden. Ein Weg wird es bestimmt irgendwie immer geben aber ich kenne ihn leider nicht….
Moin, 2015 war das. Kroatien gehört aber zur EU - somit verfällt die Verzollung.
Bin auf weitere Antworten gespannt 😉
Kroatien gehört seit 1.7.2013 zur EU aber die MwSt ist in jedem EU Land anders und deswegen einfach von einem anderen EU Land ins andere ist nicht. Aber wie gesagt sehr spezielles Thema drück dir die Daumen das es irgendwie klappt… am besten bei der Zulassungsstelle anrufen Sachverhalt schildern und hoffen das es ein kompetenter Beamter ist 🙂
Zitat:
@Mistreat schrieb am 28. März 2022 um 17:52:09 Uhr:
Wenn Person X nun beim Straßenverkehrsamt sagt, dass das Fahrzeug aus
Deutschland stammt und zig Jahre in der Scheune stand, der deutsche
Fahrzeugbrief jedoch abhanden gekommen ist, was würde dann dabei rauskommen?
Spätestens beim Blick auf das Typschild würde möglicherweise auffallen, dass keine deutsche ABE-Nummer draufsteht.
Moin Moin !
Zitat:
Spätestens beim Blick auf das Typschild würde möglicherweise auffallen, dass keine deutsche ABE-Nummer draufsteht.
1. Wenn es ein deutsches Fzg ist , kann das durchaus sein.
2. Wenn nicht, kann das Fzg trotzdem schon vor etlichen Jahren importiert worden sein , hier mal eine Vollabnahme bekommen haben und zugelassen gewesen sein. Je älter, desto wahrscheinlicher.
MfG Volker