Ausländische Regelungen: tatsächliches Gesamtgewicht contra zulässiges Gesamtgewicht
Hallo zusammen,
mir ist klar, dass das Zuggesamtgewicht dann letztlich auch noch reinspielt - gehen wir im Folgenden aber bitte einfach von der Annahme aus, dass das zulässige Zuggesamtgewicht in keinem Fall überschritten wird
Beispiel:
- zulässige Anhängelast Zugfahrzeug: 1500 Kg
- zGG Anhänger: 1800 Kg
- Tatsächliches Gewicht des beladenen Anhänger sei 1450 Kg
In Deutschland zählt nun das tatsächliche Gesamtgewicht und ich düfte das Gespann so ziehen.
Zu den deutschen Regelungen finden sich zu dieser Thematik auch mehr als genug Infos. Aber wie steht es z.B. bei Fahrten ins benachbarte Ausland?
Mich persönlich interessieren vorrangig die Regelungen der Verkehrsordnungen von Österreich, Tschechien und Frankreich. Logisch können auch andere Staaten angegeben werden.
Zählt dort auch das tatsächliche Gewicht (wie bei uns) oder das zGG in den Fahrzeugpapieren?
Danke
Gruß
NoGolf
Ergänzung:
die Frage stellt sich bei mir z.B. zu meiner Motorrad-Wohn-Box mit 2t zGG, Leegewicht irgendwo bei 600 Kg, mit 2 Motorrädern und Gepäck beladen unter 1200 Kg tatsächlichem Gewicht 😉
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Beiträge im Thread mit Lösungen nach Ländern:
(mit nachvollziehbarer Quellenangabe)
- Österreich von @PIPD black
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Beste Antwort im Thema
Gefunden
1) Le poids réel de la voiture ne doit pas excéder son PTAC (Art. R312-2 du Code de la route)
le PTAC : 'poids total autorisé en charge' du véhicule tracteur indiqué sur la colonne F2 de la carte grise
Das reale Gewicht des Fahrzeugs darf sein PTAC nicht übersteigen.
PTAC ist das erlaubte Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs in Betrieb, angezeigt durch F2.
Also Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.
2) Le poids réel de la remorque ne doit pas excéder son PTAC (Art. R312-2 du Code de la route)
Das reale Gewicht des Anhängers darf sein PTAC nicht übersteigen.
Wieder das Gesamtgewicht des Anhängers.
3) Le poids réel de l'attelage (remorque + voiture) ne doit pas excéder le PTRA de la voiture (Art. R312-2 du Code de la route)
le PTRA du véhicule tracteur : 'poids total roulant autorisé' indiqué sur la colonne F3 de la carte grise du véhicule tracteur.
Das reale Gewicht des Gespanns (Anhänger + Zugfahrzeug) darf nicht übersteigen das PTRA des Zugfahrzeugs
Das PTRA des Zugfahrzeugs: "Gesamtes erlaubtes rollendes Gewicht" angezeigt durch F3.
Da haben wir es doch: das reale Gewicht darf nicht größer sein als F3. Da steht nichts von "poids total autorisé" also Gesamtmasse des Anhängers.
4) Le poids réel de la remorque ne doit pas excéder 1,3 fois le poids réel de la voiture (Art. R312-3 du Code de la route)
Ok jetzt wird es interessant:
Das reale Gewicht des Anhängers darf nicht übersteigen das 1,3 fache des realen Gewichts des Zugfahrzeugs.
War mir jetzt auch neu. Wenn man einen Anhänger mit tatsächlichen 1000kg ziehen will muss das Zugfahrzeug in diesem Moment mindestens 1300kg wiegen.
Alles das findet sich wohl in Artikel R312-2 und R312-3 der Französischen "Code de la route".
Quellen:
http://carnetalim.free.fr/calcul.php
https://www.telecartegrise.com/.../...oids-maximum-de-ma-caravane.html
https://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?...
https://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?...
59 Antworten
Zitat:
@Nogolf schrieb am 7. Mai 2020 um 20:00:03 Uhr:
Es kommt in Österreich also tatsächlich ergänzend das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ins Spieltatsächliches Gewicht des Anhängers + Zuladung muß also ggf. zusätzlich kleiner als das zul. Gesamtgewicht meines Zugfahrzeugs sein
Schon witzig. Da hat man 1500kg gebremste Anhängelast, aber darf trotzdem nur die 500kg Zuladung des Zugfahrzeugs ausnutzen. Damit dürften die Hälfte aller Camper, die nach Italien fahren, in Österreich illegal unterwegs sein.
Zitat:
@Manfred B. schrieb am 7. Mai 2020 um 20:42:22 Uhr:
Halbwegs! Ist das genug für die Grünen im entsprechenden Ausland?
ADAC ist zwar schon mal gut, aber wissen wissen die auch leider nicht alles! Wissen nur wirklich gut, wie man Prämien kassiert und erhöht!
Halbwegs war schon genau aus dem Grund so formuliert. Natürlich wird eine ausländische Behörde eine Rechtsauskunft aus Deutschland nicht unbedingt anerkennen. Aber wenn der entsprechende Jurist vom ADAC dir dazu eine Antwort gibt, wirst du daraus sofort ersehen wie verbindlich die ist und wie verbindlich sie nicht ist. Das wird er dir nämlich gleich auch mit beantworten.
Entsprechende Anfragen von mir beim ADAC wurden immer schnell und kompetent und richtig beantwortet. Ich kann mich da nicht beklagen und würde erst recht nicht in die Allgemeinplätze verfallen.
Zitat:
@Nogolf schrieb am 7. Mai 2020 um 20:00:03 Uhr:
Zitat:
@PIPD black schrieb am 7. Mai 2020 um 19:44:30 Uhr:
Hilft dir das weiter?
https://www.oeamtc.at/.../...riften-zum-ziehen-von-anhaengern-16179702Allerdings ... danke ... das ist schon mal eine nachvollziehbare Aussage für Austria:
Zitat:
@Nogolf schrieb am 7. Mai 2020 um 20:00:03 Uhr:
Zitat:
Auflaufgebremste schwere Anhänger:
wenn das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges - bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 und N1 (Zusatz "G" im Zulassungsschein bei der Fahrzeugklasse) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend - noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt.
d.h. unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!Es kommt in Österreich also tatsächlich ergänzend das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ins Spiel
In dem Zitat steht exakt das, was in Deutschland generell auch gilt.....(§42 STVZO)
Auch in Deutschland darf bei normalen Pkw die Anhängelast das zul GG des Fz grundsätzlich nicht überschreiten.
Darauf muss der Hersteller des Fz bei der Typprüfung des Fz achten und letztendlich zählt dann das an Anhängelast, was in der Zulassung steht, die wiederum die entsprechenden Werte der Typprüfung wieder gibt.
Für den Fahrer des Fz und für potentielle Kontrolleure zählt also die Anhängelast, die in den Papieren (der Zulassung) steht und nur das.
Mehr Gedanken musst du dir dazu nicht machen....und eine (weitere) Vorschrift, dass die Anhängelast das zul. GG des Anhängers nicht überschreiten darf, was damit ohnehin nichts zu tun hätte, gibt es nicht....
Fahr einfach mit deinen vorher genannten Gespann-Kombinationen, überschreite die zul Anhänge- und Stützlast des Autos nicht und gut ist.
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 8. Mai 2020 um 09:09:06 Uhr:
Zitat:
@Nogolf schrieb am 7. Mai 2020 um 20:00:03 Uhr:
Es kommt in Österreich also tatsächlich ergänzend das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ins Spieltatsächliches Gewicht des Anhängers + Zuladung muß also ggf. zusätzlich kleiner als das zul. Gesamtgewicht meines Zugfahrzeugs sein
Schon witzig. Da hat man 1500kg gebremste Anhängelast, aber darf trotzdem nur die 500kg Zuladung des Zugfahrzeugs ausnutzen. Damit dürften die Hälfte aller Camper, die nach Italien fahren, in Österreich illegal unterwegs sein.
Du hast den zitierten Text, der auch in D gilt, nicht verstanden.....
Es geht nicht um die Zuladung deines Autos, die ohnehin nicht in den Papieren steht, sondern um das zul Gesamtgewicht des Autos und das wird bei 1500kg eingetragener zul Anhängelast vermutlich mehr als 1500kg betragen.
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Meine Erfahrung aus 2016:
GLC250D mit 2500kg Anhängelast und 5100kg Gesamtzuggewicht und
Tabbert WoWa mit 2800kg Gesamtgewicht laut Papiere.
Tatsächliches Gewicht WoWa 2320kg.
Frankreich kontrolliert worden mit wiegen. Gesamtzuggewicht 4680kg = OK.
Strafzettel erhalten weil der WoWa zu schwer laut Papiere für die Anhängelast des GLC ist. Da sind die Herren nur nach Papierangaben vorgegangen.
Nach der Fahrt die Anhängelast des GLC auf 2800kg erhöht wobei das Gesamtzuggewicht auf 5000kg verringert worden ist.
Seitdem bin ich nun in Europa Gesetzkonform unterwegs egal was zählt.
Gruß Zuli
Zitat:
@ZSaleh schrieb am 8. Mai 2020 um 13:34:59 Uhr:
Meine Erfahrung aus 2016:GLC250D mit 2500kg Anhängelast und 5100kg Gesamtzuggewicht und
Tabbert WoWa mit 2800kg Gesamtgewicht laut Papiere.Tatsächliches Gewicht WoWa 2320kg.
Frankreich kontrolliert worden mit wiegen. Gesamtzuggewicht 4680kg = OK.
Strafzettel erhalten weil der WoWa zu schwer laut Papiere für die Anhängelast des GLC ist. Da sind die Herren nur nach Papierangaben vorgegangen.
Was ja definitiv nicht richtig war, denn die zul. Anhängelast des Fz hattest du ja eindeutig nicht überschritten.....zumindest wenn die Herren wirklich nach Papierangaben gegangen wären. Da steht nämlich nichts vom zul.GG eines Anhängers.
Das zul. Gesamtzuggewicht hättest du mit der Logik (Motto:es zählt nicht die tatsächliche Anhängelast, also nehmen wir einfach das zul.GG des Anhängers) dann vermutlich auch überschritten.
Vielleicht konnten sie die Angaben in den deutschen Papieren nicht richtig übersetzen. Dass man sich in dem Moment, zumal wenn man französisch nicht perfekt in Wort und Schrift beherrscht, gegenüber Polizisten nicht durchsetzen kann, ist eine andere (traurige) Geschichte.
Es gibt zwar in F eine sehr merkwürdige Regelung für erhöhte Geschwindigkeiten mit dem Anhänger, aber von dem was du hier berichtet hast, habe ich noch nie gelesen.
In A und D ist das zumindest nicht so....
Zitat:
@ZSaleh schrieb am 8. Mai 2020 um 13:34:59 Uhr:
... Strafzettel erhalten weil der WoWa zu schwer laut Papiere für die Anhängelast des GLC ist. Da sind die Herren nur nach Papierangaben vorgegangen. ...
@ZSaleh
Darf man erfahren, wie teuer so was dann kommt (egal, ob gerechtfertigt oder nicht)? 😉
Ich musste damals 300€ zahlen. Zahlbar sofort in Bar oder Kreditkarte. Ich wohne nicht weit enfernt von der französischen Grenze (Elsaas) wo ich kontrolliert worden bin. Sind dann auch bei nächster Gelegenheit umgedreht und nach Potsdam gefahren. War auch sehr schön dort.
Zitat:
@navec schrieb am 08. Mai 2020 um 14:27:08 Uhr:
Was ja definitiv nicht richtig war, denn die zul. Anhängelast des Fz hattest du ja eindeutig nicht überschritten.....zumindest wenn die Herren wirklich nach Papierangaben gegangen wären. Da steht nämlich nichts vom zul.GG eines Anhängers.
Weiß jetzt nicht genau wie du das meinst. Für die Herren war klar, dass laut Papiere die Anhängelast 2500kg beträgt beim Auto und das zul GG beim Wowa 2800kg, ebenfalls laut Papiere. Das passte für die Herren nicht zusammen. Die Tatsache das beim Wiegen der WoWa als tatsächlichen Gewicht weniger hatte als die Anhängelast war nicht entscheidend. Den haben Sie nur gewogen um das Gesamtzuggewicht ausrechnen zu können.
Mein französisch reicht aus für smalltalk aber meine Frau spricht fließend. Diskussion half nicht weiter daher auch umgedreht. Seither Frankreich nicht wieder betreten mit dem Gespann. Wir haben Deutschland noch nicht durch und sind begeistert von den Möglichkeiten in unserem Land.
Sprachlich sowieso:-)
Gruß Zuli
Zitat:
@ZSaleh schrieb am 9. Mai 2020 um 17:28:28 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 08. Mai 2020 um 14:27:08 Uhr:
Was ja definitiv nicht richtig war, denn die zul. Anhängelast des Fz hattest du ja eindeutig nicht überschritten.....zumindest wenn die Herren wirklich nach Papierangaben gegangen wären. Da steht nämlich nichts vom zul.GG eines Anhängers.Weiß jetzt nicht genau wie du das meinst. Für die Herren war klar, dass laut Papiere die Anhängelast 2500kg beträgt beim Auto und das zul GG beim Wowa 2800kg, ebenfalls laut Papiere. Das passte für die Herren nicht zusammen. Die Tatsache das beim Wiegen der WoWa als tatsächlichen Gewicht weniger hatte als die Anhängelast war nicht entscheidend.
...ja eben, was soll man dazu sagen....ich würde das durchaus schon Willkür nennen, sprachliche Barrieren zu nutzen, um Touristen ab zu zocken. Man ist dem dann vor Ort quasi ausgeliefert und hinterher hat man keine Lust den erheblichen Aufwand zu betreiben, dem fundiert zu widersprechen.
Die Polizisten wissen den Unterschied zwischen Anhängelast und zul. GG des Anhängers ganz genau und konnten dir ja sogar dein reales Zug-Gesamtgewicht ausrechnen.
Was "technisch zulässige Anhängelast" unter Punkt O.1 in deiner ZB1 in französisch bedeutet, sollten französische Polizisten, die deutsche Fz kontrollieren, eigentlich wissen....so selten kommt eine Kontrolle eines deutschen Gespanns in Frankreich vermutlich nicht vor.
In deutschen ZB1 oder in den EU-Übereinstimmungserklärungen von Pkw gibt es m.E. keinen Eintrag für das max. zul. GG des Anhängers.
Die generelle max. zul. Anhängelast für Pkw beträgt 3,5T (s. z.B. §42 STVZO). Das dürfte europaweit gelten und auch da wäre dein Anhänger mit 2,8T max. zul. Gewicht noch nicht mal annähernd dran.
In D darf ich unseren 3,5T-Bootstrailer leer (ca 600kg) mit vielen Kleinwagen ziehen und das wird offiziell in F nicht anders sein.
O.1 Poids de la remorque techn. Perm. Freinée en kg (sans frein)
O.2 Techn. Perm. Poids de la remorque effrénée en kg (avec frein)
Falls es mal jemand benötigt 😉
Hier die komplette Übersetzung eines deutschen Fahrzeugscheines ins Französische:
https://www.auto-allemagne.fr/2015/10/07/fahrzeugschein/
Ich habe mich mal ein bisschen weiter durchgeklickt. Der Fahrzeugschein heißt Certificat d' immatriculation, oder Carte Gris. Witzigerweise wird dort gar kein O.1 oder O.2 vergeben. Wird schlicht weder abgedruckt noch erklärt.
Dafür habe ich etwas anderes gefunden: F3
https://www.caroom.fr/.../lire-certificat#champ_f3
Sous-catégorie F3. Celle-ci indique la masse du véhicule, ainsi que la masse de tout ce que le véhicule serait susceptible de tracter, comme une remorque ou un autre véhicule, aussi indiquée en kg. Etablie par le pays où le véhicule est immatriculé.
Unterkategorie F3. Dies gibt die Masse des Fahrzeugs sowie die Masse von allem an, was das Fahrzeug eventuell ziehen wird, wie z. B. ein Anhänger oder ein anderes Fahrzeug, ebenfalls in kg angegeben. Wird von dem Land vergeben, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
F3 gibt es wiederum im deutschen Fahrzeugschein nicht.
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 9. Mai 2020 um 23:23:19 Uhr:
O.1 Poids de la remorque techn. Perm. Freinée en kg (sans frein)
Danke für die Info.
Ich habe keine Ahnung, wie genau das zu übersetzen wäre, daher frage ich mal nach:
Ist das was dort in französisch unter O.1 des ZugFz steht, mit zul.GG des Anhängers zu verwechseln?
Zitat:
F3 gibt es wiederum im deutschen Fahrzeugschein nicht
genau weiß ich es nicht, da ich auch das nicht genau übersetzen könnte, aber ich vermute, dass das der Wert ist, der bei vielen deutschen ZB1 unter Bemerkungen steht:
zul Zug. Gesamtgewicht (des ZugFz)
Wenn dort nichts steht, ist es i.d.R. automatisch so, dass sich das zul Zug-Gewicht des Fz aus zul. Anhängelast plus zul. GG des Fz zusammen setzt.
Das zul. Zug Gesamtgewicht steht bei vielen Fz zudem auf einem kleinen Schild (oftmals Beifahrerseite, an der B-Säule).
Im Französischen Fahrzeugschein gibt es keine Kategorie O. Kann also durchaus sein, dass die Herren Polizisten mit dieser Aufstellung nicht vertraut sind. Mein Text für O.1 und O.2 ist eine Übersetzung aus dem Deutschen Fahrzeugschein.
"Poids" heißt einfach nur Gewicht. Gesamtgewicht wird in F1 als "poids total autorisé" genannt.
Meiner Meinung nach bietet das durchaus Potenzial für Verwechslung.
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 10. Mai 2020 um 10:45:14 Uhr:
Im Französischen Fahrzeugschein gibt es keine Kategorie O. Kann also durchaus sein, dass die Herren Polizisten mit dieser Aufstellung nicht vertraut sind. Mein Text für O.1 und O.2 ist eine Übersetzung aus dem Deutschen Fahrzeugschein.
Sorry, hatte ich falsch verstanden
Zitat:
"Poids" heißt einfach nur Gewicht. Gesamtgewicht wird in F1 als "poids total autorisé" genannt.
Meiner Meinung nach bietet das durchaus Potenzial für Verwechslung.
Na ja, ich würde das nicht halbwegs entschuldigen oder klein reden.
Fahrzeugkontrollen (vor allem die bei ausländischen Verkehrsteilnehmern) sollten von unzureichend ausgebildeten Personen nicht durchgeführt werden und deutsche Gespannfahrer werden in Frankreich garantiert nicht zu einer unbedeutenden Minderheit gehören, so dass man von französischen Kontrolleuren nicht erwarten könnte, dass die Kontrolleure deren nationale ZB1 richtig interpretieren können.
Wenn man ausländische Gespanne kontrolliert, sollte man zumindest die nationalen Papiere von Gespannen, die aus dem größten, direkt angrenzenden Nachbarland stammen, richtig verstehen können (und wollen).
Insbesondere die techn. Angaben zu Gewichten....
Das was die Kontrolleure in dem Fall abgeliefert haben, ist schlichtweg unbefriedigend und trägt letztendlich dazu bei, dass ausländische Verkehrsteilnehmer sich latent unsicher fühlen, was die genauen Verkehrsregeln betrifft.
Der ADAC und andere deutsche Automobilclubs sind diesbezüglich, jedenfalls so weit ich es sehe, für deutsche Gespannfahrer, vor allem in Frankreich, nicht besonders hilfreich.
Eine ausreichende Beschreibung der nationalen Besonderheiten für das Pkw-Gespannfahren, wo zum Beispiel der o.a. Fall (und damit das eigentliche Threadthema) klar gestellt ist, habe ich noch nicht gelesen, obwohl ja, wie man an diesem Thread erkennt, diesbezüglich deutliche Unsicherheiten bestehen.
Die Angaben zu den Gespannhöchstgeschwindigkeiten in F sind zudem, so weit ich es recherchiert habe, ebenfalls unzureichend.
Zitat:
@navec schrieb am 10. Mai 2020 um 11:19:54 Uhr:
Na ja, ich würde das nicht halbwegs entschuldigen oder klein reden.Fahrzeugkontrollen (vor allem die bei ausländischen Verkehrsteilnehmern) sollten von unzureichend ausgebildeten Personen nicht durchgeführt werden und deutsche Gespannfahrer werden in Frankreich garantiert nicht zu einer unbedeutenden Minderheit gehören, so dass man von französischen Kontrolleuren nicht erwarten könnte, dass die Kontrolleure deren nationale ZB1 richtig interpretieren können.
Wenn man ausländische Gespanne kontrolliert, sollte man zumindest die nationalen Papiere von Gespannen, die aus dem größten, direkt angrenzenden Nachbarland stammen, richtig verstehen können (und wollen).
Potenzial für Verwechslung, unzureichende Schulung über ausländische Fahrzeugpapiere, dazu Nicht-Verstehen-Wollen. Natürlich ist das keine Entschuldigung. Aber leider eine durchaus mögliche Kombination.