Ausländische Regelungen: tatsächliches Gesamtgewicht contra zulässiges Gesamtgewicht
Hallo zusammen,
mir ist klar, dass das Zuggesamtgewicht dann letztlich auch noch reinspielt - gehen wir im Folgenden aber bitte einfach von der Annahme aus, dass das zulässige Zuggesamtgewicht in keinem Fall überschritten wird
Beispiel:
- zulässige Anhängelast Zugfahrzeug: 1500 Kg
- zGG Anhänger: 1800 Kg
- Tatsächliches Gewicht des beladenen Anhänger sei 1450 Kg
In Deutschland zählt nun das tatsächliche Gesamtgewicht und ich düfte das Gespann so ziehen.
Zu den deutschen Regelungen finden sich zu dieser Thematik auch mehr als genug Infos. Aber wie steht es z.B. bei Fahrten ins benachbarte Ausland?
Mich persönlich interessieren vorrangig die Regelungen der Verkehrsordnungen von Österreich, Tschechien und Frankreich. Logisch können auch andere Staaten angegeben werden.
Zählt dort auch das tatsächliche Gewicht (wie bei uns) oder das zGG in den Fahrzeugpapieren?
Danke
Gruß
NoGolf
Ergänzung:
die Frage stellt sich bei mir z.B. zu meiner Motorrad-Wohn-Box mit 2t zGG, Leegewicht irgendwo bei 600 Kg, mit 2 Motorrädern und Gepäck beladen unter 1200 Kg tatsächlichem Gewicht 😉
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Beiträge im Thread mit Lösungen nach Ländern:
(mit nachvollziehbarer Quellenangabe)
- Österreich von @PIPD black
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Beste Antwort im Thema
Gefunden
1) Le poids réel de la voiture ne doit pas excéder son PTAC (Art. R312-2 du Code de la route)
le PTAC : 'poids total autorisé en charge' du véhicule tracteur indiqué sur la colonne F2 de la carte grise
Das reale Gewicht des Fahrzeugs darf sein PTAC nicht übersteigen.
PTAC ist das erlaubte Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs in Betrieb, angezeigt durch F2.
Also Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.
2) Le poids réel de la remorque ne doit pas excéder son PTAC (Art. R312-2 du Code de la route)
Das reale Gewicht des Anhängers darf sein PTAC nicht übersteigen.
Wieder das Gesamtgewicht des Anhängers.
3) Le poids réel de l'attelage (remorque + voiture) ne doit pas excéder le PTRA de la voiture (Art. R312-2 du Code de la route)
le PTRA du véhicule tracteur : 'poids total roulant autorisé' indiqué sur la colonne F3 de la carte grise du véhicule tracteur.
Das reale Gewicht des Gespanns (Anhänger + Zugfahrzeug) darf nicht übersteigen das PTRA des Zugfahrzeugs
Das PTRA des Zugfahrzeugs: "Gesamtes erlaubtes rollendes Gewicht" angezeigt durch F3.
Da haben wir es doch: das reale Gewicht darf nicht größer sein als F3. Da steht nichts von "poids total autorisé" also Gesamtmasse des Anhängers.
4) Le poids réel de la remorque ne doit pas excéder 1,3 fois le poids réel de la voiture (Art. R312-3 du Code de la route)
Ok jetzt wird es interessant:
Das reale Gewicht des Anhängers darf nicht übersteigen das 1,3 fache des realen Gewichts des Zugfahrzeugs.
War mir jetzt auch neu. Wenn man einen Anhänger mit tatsächlichen 1000kg ziehen will muss das Zugfahrzeug in diesem Moment mindestens 1300kg wiegen.
Alles das findet sich wohl in Artikel R312-2 und R312-3 der Französischen "Code de la route".
Quellen:
http://carnetalim.free.fr/calcul.php
https://www.telecartegrise.com/.../...oids-maximum-de-ma-caravane.html
https://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?...
https://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?...
59 Antworten
Zitat:
@ZSaleh schrieb am 8. Mai 2020 um 13:34:59 Uhr:
Meine Erfahrung aus 2016:GLC250D mit 2500kg Anhängelast und 5100kg Gesamtzuggewicht und
Tabbert WoWa mit 2800kg Gesamtgewicht laut Papiere.
Wie genau war denn das Gesamtzuggewicht im der Zulassungsbescheinigung unter Bemerkungen eingetragen?
Wenn es äquivalent zu F.3 eingetragen war hat die französische Polizei natürlich richtig gehandelt. Und in D war dann das Gespann auch illegal, auch wenn die Anhängelast darunter lag. In den Bemerkungen sind Zusatzbestimmungen eingetragen, die Bedingungen erweitern, aber auch weiter einschränken können. Und wenn dort eine maximale zGM für den gesamten Zug eingetragen ist dann gilt diese, auch wenn tatsächliches Gewicht und Anhängelast noch passen.
Und wie schon geschrieben, gibt es in F anscheinend Anhängelast nicht, deshalb auch kein O.1/O.2.
Um auf den Ausgangspunkt zurück zu kommen ist die Frage wie die Polizei in F ein deutsches Gespann nach französischem Recht auf Zulässigkeit überprüfen kann, wenn kein F.3 eingetragen ist.
Zitat:
@Dandy46 schrieb am 11. Mai 2020 um 11:57:31 Uhr:
Zitat:
@egn schrieb am 11. Mai 2020 um 07:03:33 Uhr:
In Frankreich wird die Zulässigkeit immer über das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger bestimmt. Diese muss kleiner gleich F.3 sein. Ich habe in der Straßenverkehrsordnung nichts über tatsächliches Gewicht gefunden. Damit kann die Kontrolle auch immer ohne Waage erfolgen.Da in den deutschen Papieren F.3 nicht drin steht darf bei einer Kontrolle nicht einfach der gleiche Vergleich gemacht werden.
Wenn in Frankreich vom "theoretischen" Gespanngewicht ausgegangen wird (und F.3 ist nichts anderes), damit bei Kontrollen ohne Waage ausgekommen werden kann, dann lag @ZSaleh drüber.
Es kann ja durchaus möglich sein, dass die französischen Gesetzgebung von der deutschen abweicht und hier das "unterstellte Gewicht" maßgebend ist.Ich bin ADAC-Mitglied. Wenn mir das passiert wäre, hätte ich den Vorfall dokumentiert und nach Prüfung durch einen ADAC-Anwalt ggf an die Dienststelle der Polizisten gegeben.
Dann müsste es doch gewaltig verwundern, dass der ADAC diesbezüglich Null Informationen bezüglich Gespannfahren in F bereit hält, die darauf eingehen.
Das ist ja bei weitem kein Einzelfall und sollte dem ADAC daher bekannt sein.
Eine sehr wahrscheinliche Möglichkeit, die angesichts der Tatsache, dass es dazu zumindest in D, offenbar keine Info gibt, die das Verhalten der französischen Kontrolleuere erklären könnte, wäre:
Es wurde falsch gehandelt....
Gefunden
1) Le poids réel de la voiture ne doit pas excéder son PTAC (Art. R312-2 du Code de la route)
le PTAC : 'poids total autorisé en charge' du véhicule tracteur indiqué sur la colonne F2 de la carte grise
Das reale Gewicht des Fahrzeugs darf sein PTAC nicht übersteigen.
PTAC ist das erlaubte Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs in Betrieb, angezeigt durch F2.
Also Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.
2) Le poids réel de la remorque ne doit pas excéder son PTAC (Art. R312-2 du Code de la route)
Das reale Gewicht des Anhängers darf sein PTAC nicht übersteigen.
Wieder das Gesamtgewicht des Anhängers.
3) Le poids réel de l'attelage (remorque + voiture) ne doit pas excéder le PTRA de la voiture (Art. R312-2 du Code de la route)
le PTRA du véhicule tracteur : 'poids total roulant autorisé' indiqué sur la colonne F3 de la carte grise du véhicule tracteur.
Das reale Gewicht des Gespanns (Anhänger + Zugfahrzeug) darf nicht übersteigen das PTRA des Zugfahrzeugs
Das PTRA des Zugfahrzeugs: "Gesamtes erlaubtes rollendes Gewicht" angezeigt durch F3.
Da haben wir es doch: das reale Gewicht darf nicht größer sein als F3. Da steht nichts von "poids total autorisé" also Gesamtmasse des Anhängers.
4) Le poids réel de la remorque ne doit pas excéder 1,3 fois le poids réel de la voiture (Art. R312-3 du Code de la route)
Ok jetzt wird es interessant:
Das reale Gewicht des Anhängers darf nicht übersteigen das 1,3 fache des realen Gewichts des Zugfahrzeugs.
War mir jetzt auch neu. Wenn man einen Anhänger mit tatsächlichen 1000kg ziehen will muss das Zugfahrzeug in diesem Moment mindestens 1300kg wiegen.
Alles das findet sich wohl in Artikel R312-2 und R312-3 der Französischen "Code de la route".
Quellen:
http://carnetalim.free.fr/calcul.php
https://www.telecartegrise.com/.../...oids-maximum-de-ma-caravane.html
https://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?...
https://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?...
Zitat:
@egn schrieb am 11. Mai 2020 um 16:06:02 Uhr:
Zitat:
@ZSaleh schrieb am 8. Mai 2020 um 13:34:59 Uhr:
Meine Erfahrung aus 2016:GLC250D mit 2500kg Anhängelast und 5100kg Gesamtzuggewicht und
Tabbert WoWa mit 2800kg Gesamtgewicht laut Papiere.Wie genau war denn das Gesamtzuggewicht im der Zulassungsbescheinigung unter Bemerkungen eingetragen?
Wenn es äquivalent zu F.3 eingetragen war hat die französische Polizei natürlich richtig gehandelt. Und in D war dann das Gespann auch illegal, auch wenn die Anhängelast darunter lag.
nun mach mal einen Punkt:
Über F können wir gerne streiten, was bisher mangels jeglicher diesbezüglicher Info schwierig ist.
In D ist das Gespann, so wie von
@ZSalehbeschrieben definitiv zulässig.
Du darfst in D mit einem Kleinwagen, der 800kg zul Anhängelast hat, einen leeren Bootstrailer (ca 600kg) mit 3,5T zul GG ziehen und das auch, wenn ein zul.Gespanngewicht eingetragen ist, welches größer ist, als das reale Gewicht des Zug-Fz plus dem Gewicht des leeren Anhängers.
Lediglich jemand der nur Führerschein B oder B96 hat, dürfte das in D (und in A) nicht, aber das war hier nicht gefragt und ich hoffe, dass das (Fahren ohne passenden Führerschein...) auf @ZSaleh nicht zutrifft, denn dann wäre die Strafzahlung eindeutig rechtens.
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Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 11. Mai 2020 um 16:45:21 Uhr:
Gefunden1
4) Le poids réel de la remorque ne doit pas excéder 1,3 fois le poids réel de la voiture (Art. R312-3 du Code de la route)
Ok jetzt wird es interessant:
Das reale Gewicht des Anhängers darf nicht übersteigen das 1,3 fache des realen Gewichts des Zugfahrzeugs.
War mir jetzt auch neu. Wenn man einen Anhänger mit tatsächlichen 1000kg ziehen will muss das Zugfahrzeug in diesem Moment mindestens 1300kg wiegen.Alles das findet sich wohl in Artikel R312-2 und R312-3 der Französischen "Code de la route".
Danke für Deine Mühe, aber Deine Schlussfolgerung scheint mir falsch! 😉
Zitat:
Das reale Gewicht des Anhängers darf nicht übersteigen das 1,3 fache des realen Gewichts des Zugfahrzeugs.
Demnach darf ich mit einem Zugfahrzeug, das 1000 kg real wiegt nur einen Hänger ziehen, der maximal 1.300 kg wiegt; selbst wenn die zul. Anhängelast 1.500 kg betrüge. 😉
Genau das steht da aber
Zur Aufklärung:
Zul. Gesamtzuggewicht ist in den Fahrzeug Papieren und am Aufkleber am Auto vorhanden. Damals 5100Kg jetzt 5000kg.
Mit 18 Führerschein gemacht und aktuell 56. Also den alten dreier und bis 50 sogar die 12000Kg eingetragen gehabt da WoMo Fahrer gewesen.
Leider habe ich alles schriftliche weggeschmissen vor Zorn. Hatte aber in D klären lassen und die Info bekommen dass es damals wohl so stimmt. Das Gespann muss laut Papierangaben passend sein in F da nicht immer gewogen wird sondern nach Papiere entschieden wird. Hatte ich damals so hingenommen daher die Änderungen vornehmen lassen damit laut Papiere es keinen Grund der Beanstandungen gibt.
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 11. Mai 2020 um 18:31:50 Uhr:
Genau das steht da aber
Dann lies Deinen Text noch einmal:
Zitat:
Das reale Gewicht des Anhängers darf nicht übersteigen das 1,3 fache des realen Gewichts des Zugfahrzeugs.
War mir jetzt auch neu. Wenn man einen Anhänger mit tatsächlichen 1000kg ziehen will muss das Zugfahrzeug in diesem Moment mindestens 1300kg wiegen.
Bei Dir steht es aber anders herum. 🙄
Ok stimmt, ich war wohl nicht mehr ganz wach.
Haben sich dann alle fertig amüsiert?
Zitat:
@ZSaleh schrieb am 11. Mai 2020 um 22:24:06 Uhr:
Zur Aufklärung:Zul. Gesamtzuggewicht ist in den Fahrzeug Papieren und am Aufkleber am Auto vorhanden. Damals 5100Kg jetzt 5000kg.
Mit 18 Führerschein gemacht und aktuell 56. Also den alten dreier und bis 50 sogar die 12000Kg eingetragen gehabt da WoMo Fahrer gewesen.
Leider habe ich alles schriftliche weggeschmissen vor Zorn. Hatte aber in D klären lassen und die Info bekommen dass es damals wohl so stimmt. Das Gespann muss laut Papierangaben passend sein in F da nicht immer gewogen wird sondern nach Papiere entschieden wird.
"das das "wohl" so stimmt".....
Mal ganz im Ernst:
Diese Auskunft ist doch kompletter Bullshit.
Ein Beispiel:
Du bist nur mit dem Pkw unterwegs. Der hängt wegen der Beladung tief in den Federn. Du kommst in eine Kontrolle. Der Kontrolleur lässt sich deine ZB1 zeigen und kann auf der ZB1 das zul. Gesamtgewicht des Fz ablesen. Da er keine Waage hat, kontrolliert er das tatsächliche Gewicht dann anhand der zul GG.-Angabe in deinen Papieren und lässt dich daraufhin unbehelligt weiter fahren?
Das wäre dann im Prinzip das gleiche.
Ohne Wägung ist nun mal nicht feststellbar, ob ein zul. Gewicht überschritten wird oder nicht. Das ist in F nicht anders, wie in D und bei dir wurde doch sogar eine Wägung durchgeführt, die eindeutig belegt, dass dein eingetragener Wert für die zul. Anhängelast nicht überschritten wurde.
Daher ist zumindest für deutsche Verhältnisse alles klar und dein Gespann wäre in D eindeutig zulässig gewesen. Es ist wirklich traurig bis peinlich, dass es innerhalb der EU nicht mal möglich ist, immer noch existierende unterschiedliche Regelungen zumindest eindeutig zu verstehen.
(Vielleicht sollte in deutschen ZB1 von Pkws noch der Zusatz unter Bemerkung in französisch eingetragen werden, dass Anhänger grundsätzlich bis zu einem zul. GG von 3,5T zugelassen sind...)
In diesem Fall geht es doch ausschließlich um die Frage, ob es in Frankreich ein Gesetz gibt, welches eine zulässige Anhängelast, wie sie in D eingetragen ist und welche sich in D auf die tatsächliche Anhängelast bezieht, mit dem zul Gesamtgewicht des Anhängers gleich setzt.
Nur dann wäre die Strafzahlung in F rechtens und würde damit der Gesetzeslage in D oder A widersprechen.
Dazu fehlt m.E. bis jetzt jeglicher eindeutiger offizieller Hinweis und anhand der Schwierigkeiten bei der exakten Übersetzung (inkl. der exakten Deutung...) sieht man, woran das zum größten Teil liegt.
Da könnten sich deutsche Automobilclubs mal profilieren, denn ähnliche Probleme gibt es bei der Übersetzung der franz. Gespann-Geschwindigkeitsregelung.
Diesbezüglich habe ich aber noch nichts finden können.
Da müsste man sich (die Automobilclubs) natürlich mit französischen Behörden besprechen und, unbedingt, die Geschichte an ganz konkreten Beispielen festmachen, denn sonst gibt es mit Sicherheit wieder Schwierigkeiten bei der Übersetzung bzw. Auslegung.
Dann sollte es von Automobilclubs Informationszettel in der jeweiligen Landessprache geben, damit die Gefahr von sinnlosen Diskussionen ohne ausreichende Sprachkenntnisse, veringert wird.
Die grüne Versicherungskarten gab es mehr oder weniger aus ähnlichem Grund.
Das wäre eine echte Hilfe für Gespannfahrer.
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 11. Mai 2020 um 23:33:47 Uhr:
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 11. Mai 2020 um 18:31:50 Uhr:
Genau das steht da aberDann lies Deinen Text noch einmal:
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 11. Mai 2020 um 23:33:47 Uhr:
Zitat:
Das reale Gewicht des Anhängers darf nicht übersteigen das 1,3 fache des realen Gewichts des Zugfahrzeugs.
War mir jetzt auch neu. Wenn man einen Anhänger mit tatsächlichen 1000kg ziehen will muss das Zugfahrzeug in diesem Moment mindestens 1300kg wiegen.
Bei Dir steht es aber anders herum. 🙄
Gibt es dazu bei den deutschen Automobilclubs einen Hinweis?
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 11. Mai 2020 um 16:45:21 Uhr:
Gefunden1) Le poids réel de la voiture ne doit pas excéder son PTAC (Art. R312-2 du Code de la route)
le PTAC : 'poids total autorisé en charge' du véhicule tracteur indiqué sur la colonne F2 de la carte grise
Das reale Gewicht des Fahrzeugs darf sein PTAC nicht übersteigen.
PTAC ist das erlaubte Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs in Betrieb, angezeigt durch F2.
Also Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.2) Le poids réel de la remorque ne doit pas excéder son PTAC (Art. R312-2 du Code de la route)
Das reale Gewicht des Anhängers darf sein PTAC nicht übersteigen.
Wieder das Gesamtgewicht des Anhängers.3) Le poids réel de l'attelage (remorque + voiture) ne doit pas excéder le PTRA de la voiture (Art. R312-2 du Code de la route)
le PTRA du véhicule tracteur : 'poids total roulant autorisé' indiqué sur la colonne F3 de la carte grise du véhicule tracteur.
Das reale Gewicht des Gespanns (Anhänger + Zugfahrzeug) darf nicht übersteigen das PTRA des Zugfahrzeugs
Das PTRA des Zugfahrzeugs: "Gesamtes erlaubtes rollendes Gewicht" angezeigt durch F3.
Da haben wir es doch: das reale Gewicht darf nicht größer sein als F3. Da steht nichts von "poids total autorisé" also Gesamtmasse des Anhängers.
Diese 3 Punkte sind damit letztendlich genau wie in D und A.
F3 gibt es in D nicht und daher wird bei Bedarf (Bedarf ist eigentlich nur dann vorhanden, wenn die zul ZuGesamtmasse von der Summe aus zulGG und zul Anhängelast abweicht) die zul Zug-Gesamtmasse unter Bemerkungen eingetragen.
Das war bei ZSaleh der Fall, die zul Zug-Gesamtmasse war größer als das reale "rollende" Gewicht.
Selbst der Punkt 4, den es in D nicht gibt:
Zitat:
4) Le poids réel de la remorque ne doit pas excéder 1,3 fois le poids réel de la voiture (Art. R312-3 du Code de la route)
Ok jetzt wird es interessant:
Das reale Gewicht des Anhängers darf nicht übersteigen das 1,3 fache des realen Gewichts des Zugfahrzeugs.
ist bei @ZSaleh erfüllt.
Fazit:
1. Bis jetzt wurde immer noch keine gesetzliche Grundlage für das Verhalten der französischen Kontrolleure im Fall von @ZSaleh gefunden.
2. Über die Einschränkung (Regel 4), die es in D nicht gibt, werden Gespannfahrer in D vermutlich nicht informiert.
Die dürfte gerade für Gespannfahrer mit Geländewagen sehr interessant sein, denn bei denen kann das reale Anhängergewicht schnell das 1,3-fache des realen Zugwagengewichts überschreiten.
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 11. Mai 2020 um 16:45:21 Uhr:
Das reale Gewicht des Anhängers darf nicht übersteigen das 1,3 fache des realen Gewichts des Zugfahrzeugs.
War mir jetzt auch neu. Wenn man einen Anhänger mit tatsächlichen 1000kg ziehen will muss das Zugfahrzeug in diesem Moment mindestens 1300kg wiegen.
Anders herum, mit 1000Kg PKW darf man einen 1300Kg Anhänger ziehen
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 13. Mai 2020 um 13:00:03 Uhr:
Zitat:
@Gorgeous188 schrieb am 11. Mai 2020 um 16:45:21 Uhr:
Das reale Gewicht des Anhängers darf nicht übersteigen das 1,3 fache des realen Gewichts des Zugfahrzeugs.
War mir jetzt auch neu. Wenn man einen Anhänger mit tatsächlichen 1000kg ziehen will muss das Zugfahrzeug in diesem Moment mindestens 1300kg wiegen.Anders herum, mit 1000Kg PKW darf man einen 1300Kg Anhänger ziehen
das ist m.E. eines der wenigen Dinge, die in diesem Thread bereits 100%-ig geklärt waren...
Zitat:
@navec schrieb am 13. Mai 2020 um 14:00:06 Uhr:
das ist m.E. eines der wenigen Dinge, die in diesem Thread bereits 100%-ig geklärt waren...
Ja so ist das, wenn man es liest und direkt, ohne den Thread weiter zu verfolgen, auf Antworten klickt, Sorry dafür.