Ausländische Auto mit ECE R67 zulassung im Deutschland
Hallo, ich habe problem mit meinem Fahrzeug. Ich habe gekauft meinem Cupra ab 08/2018 im DE, dann gemacht Zulassung in PL und umgereüstet dieses Fahrzeug auch in PL.
Autogasanlage ist gemacht mit ECE R67 Direktiv. Jetzt ich muss zulasse meinem Auto im Deutschland und ich weiß von 2017 hier ist große problem mit LPG und TÜV.
Frage ist- was kann ich mache? Für diese Anlage R115 nicht da. Ich muss suche neue Auto?
PS ich habe bezahlt KFZ-Steuer, aber Polizei gesagt ich muss habe meine Kennzeichen gewechselt 🙁
Beste Antwort im Thema
Wenn es dafür kein vorhandenes Abgasgutachten gibt, kann man die „Eintragung“ eh vergessen. Seit einiger Zeit sind nur noch Anlagen mit Genehmigung nach ECE 115 Eintragungsfähig.
31 Antworten
Zitat:
@S2-Limo schrieb am 5. April 2019 um 18:43:56 Uhr:
Kannst du das Auto nicht in Polen zugelassen lassen?
Ich kann, aber dann Cupra wird es mein zweites Auto in Polen sein, so 2x Versicherung für Autos, welche nicht fahren..
Andere problem ist ich mache ca 60.000km pro Jahr, und habe ich keine Idea für nachste Auto.
Ich habe wenige Autos mit LPG gefunden, und wenn es sich meist um Leichen handelte, schlecht Zustand.
Ich wohne im Baden-Württemberg, viele Umweltzone hier ist, so ich muss habe Auto mit grüne Plakette.
Wenn ich muss kaufe andere Auto, ich möchte nicht mehr als 4000€ bezahlen, weil ich habe keine Ahnung wie lange ich bleibe in DE.
Zitat:
@S2-Limo schrieb am 5. April 2019 um 19:18:51 Uhr:
Aber der Cupra muss ja nicht in Polen gefahren werden.
Ich bin seit 10/2018 in DE, ich habe Anmeldung hier und 1-Jahre Arbeitsvertrag. Ich habe bezahlt Steuer. Ich war auf der Verkehrspolizeipräsidium in Stuttgart - hier habe ich gehören jetzt dieses Fahrzeug ist illegal, weil jetzt hier meine Wohnsitz ist
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Ich habe diese Quittung im Zollamt erhalten. Die Frau, mit der ich gesprochen habe, sagte, dass ich jetzt legal mit diese Zettel fahren kann.
Wie ist deine Meinung?
Du musst hier das Zollrecht und die KFZ-Zulassungsverordnung unterscheiden.
Was für den Zoll passt, muss noch lange nicht korrekt sein nach der KFZ-Zulassungsverordnung des Bundeslandes, in dem Du wohnst... Ich gehe davon aus, dass Du in Baden-Württemberg wohnst.
http://www.landesrecht-bw.de/.../portlets.jw.MainAction?...
Für Dich: §7, §13, §20, §21, §22
Meiner Ansicht nach musst du speziell den §20 Absatz 1 und Absatz 6 beachten...
§20 Absatz 1
"(1) In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist."
§20 Absatz 6
"(6) Als vorübergehend im Sinne der Absätze 1 und 2 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr. Die Frist beginnt
1.
bei Zulassungsbescheinigungen mit dem Tag des Grenzübertritts und
2.
bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem Internationalen Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr mit dem Ausstellungstag."
Schlussendlich würde ich die für Dich zuständige KFZ-Zulassungsstelle um schriftliche Aussage, dass Du das Fahrzeug mit polnischen Kennzeichen trotz Wohnsitz in Deutschland bewegen darfst, bitten. Natürlich nur, wenn Du wirklich nur einen beschränkten Zeitraum, hier 1 Jahr, in Deutschland wohnhaft sein wirst….
Viel Spass beim lesen....
Die FZV ist Bundesrecht.
20 Abs 6 ist wohl passend.
Vorübergehend ist ein Zeitraum bis zu einem Jahr. Der Aufenthalt in D über ein Jahr hinaus dauern soll,muss der Wagen ein D angemeldet werden.
Gruß M
Hier beginnt der Ärger. Ich war in der Zulassungstelle, ich wurde gefragt, ob mein Wohnsitz hier ist.
Ich sagte wahrheitsgemäß, dass ich es nicht weiß, weil ich nicht weiß, wie lange ich hier bleiben werde.
Nach Angaben einer Frau von der Zulassungsstelle reicht es aus, in Deutschland einen Anmeldung zu haben, und wenn ich einen Arbeitsvertrag habe, gibt es für sie nichts zu besprechen.
Zitat:
1) In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
Durch Deinen festen Wohnsitz und den Arbeitsvertrag hier in D ist ein regelmäßiger Standort begründet und Du wirst um die Anmeldung nicht drumherum kommen. Wird bei Euch sicherlich auch genauer überwacht,als bei uns in der Provinz.
Respekt übrigens,dass Du in der Zulassungsstelle wahrheitsgemäß geantwortet hast. Meist werden ja irgendwelche Märchen ausgepackt.
Gruß M
So jetzt alles klar... Keine Fahrspaß.. Ich muss einen langweiligen Diesel bis 150PS suchen, weil ich mache über 60tkm pro Jahr 🙁
Vielen Dank!
Wird das alles von Bundesland zu Bundesland so unterschiedlich behandelt?
Wenn ich mich hier so umsehe, "wimmelt" es nur so von Fahrzeugen mit polnischem Kennzeichen, die zu polnischen EU-Bürgern gehören, die sich hier in D wegen des Arbeitsplatzes regulär in eine Wohnung eingemietet haben, (also ganz offiziell Hauptmieter sind), und hier also auch wohnen.
Man könnte in den Entscheidungen des EuGH ja mal danach suchen, ob derartige Fälle schon behandelt worden sind?
Zur Suche: ->
Suchformular
http://curia.europa.eu/juris/recherche.jsf?language=de
Europäisches Recht ist Vorrangrecht; steht dem das nationale entgegen, darf das nationale nicht angewendet werden.
Wo kein Kläger da kein Richter.
Unterschiedlich gehandhabt wird das nicht, nur nicht überall gleich intensiv verfolgt/recherchiert.
Durch den festen Arbeitsplatz und die Hauptwohnung hier,sind die Kinder der bspw polnischen Bürger auch Kindergeldberechtigt. Deshalb ist es mehr als legitim,dass hier dann auch Kfz Steuer erhoben wird,die durch die Anmeldung des Kfz dann fällig wird.
Gruß M
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 12. April 2019 um 12:14:07 Uhr:
Wird das alles von Bundesland zu Bundesland so unterschiedlich behandelt?Wenn ich mich hier so umsehe, "wimmelt" es nur so von Fahrzeugen mit polnischem Kennzeichen, die zu polnischen EU-Bürgern gehören, die sich hier in D wegen des Arbeitsplatzes regulär in eine Wohnung eingemietet haben, (also ganz offiziell Hauptmieter sind), und hier also auch wohnen.
Man könnte in den Entscheidungen des EuGH ja mal danach suchen, ob derartige Fälle schon behandelt worden sind?
Zur Suche: ->Suchformular
http://curia.europa.eu/juris/recherche.jsf?language=deEuropäisches Recht ist Vorrangrecht; steht dem das nationale entgegen, darf das nationale nicht angewendet werden.
Auch wenn ich es dem polizisten während der inspektion nicht erkläre ...
Zitat:
@windelexpress schrieb am 12. April 2019 um 11:23:42 Uhr:
Die FZV ist Bundesrecht.
Danke für die Info, ich war tatsächlich der Meinung, dass es Länderrecht sei....
Zitat:
@windelexpress schrieb am 12. April 2019 um 12:36:46 Uhr:
und die Hauptwohnung hier,
Das wäre ja noch die Frage; nur weil jemand Hauptmieter ist, heißt es noch lange nicht, daß es seine Hauptwohnung ist; es könnte ja dennoch eine Nebenwohnung sein.
Frage mal die ganzen ausländischen Monteure, die bspw. bei Nordstream 2 mitarbeiten; auch wenn die da monatelang am Stück arbeiten und da auch vor Ort wohnen, u. U. auch mit ihrer ganzen Familie, verlegen die keinesfalles ihre Hauptwohnung dorthin. -> Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU.