Ausgleich des Urlaubes?

Hey an alle Österreicher und die, die das Recht hier auch kennen 😁

also: mir ist vor 2 Wochen einer auf der Autobahn ungebremst ins Heck reingefahren, ich war im Stillstand, auf der Abfahrt wegen Staubildung.

Der Schuldige steht zu 100% fest(hatte dazu auch noch 0,7Promille)

Nun meine Frage: Meine Freundin und ich hätten von 8.8.2011 an 2 Wochen Urlaub gehabt, die wir nun zu Hause mit Schmerzen verbringen mussten.

Heute hat mir mein Anwalt erklärt, dass es keine Entschädigung auf Dinge, wie Lebensfreude oder wie zB. Urlaub gibt.

Warum nicht?

1. Mein Auto hat einen Totalschaden
2. Mit dem Abfindungsvorschlag der gegnerischen Versicherung kann ich mir darum kein gleichwertiges Auto kaufen
3. Wir haben sogar jetzt noch immer Schmerzen!
4. Urlaub ist im Eimer
5. Ich hab seit dem Unfall keine ruhige Nacht gehabt, einfach zu viele Gedanken wegen der Autosuche, wie was läuft. Dann zur Therapie gehen. Alles Nervernaufreibende Dinge.

Ich kann mich einfach nicht zufrieden stellen, dass man meist bei einem Totalschaden immer schlecht davon kommt? Das ist doch keine relevante Erklärung.

Bitte um hilfreiche Antworten,
gruß aus Wien

Beste Antwort im Thema

Moin nach Österreich 🙂

ich werde mal gleich direkt ohne Umschweife. 

meinst du wirklich das dir irgend wer hier im Forum weitere "hilfreiche" Antworten geben kann?

Das was dir dein Anwalt gesagt hat entspricht nun mal der Rechtsprechung.

Und der Anwalt hat es dir sicher auch umfassend erläutert.

Je eher du dich damit abfindest, desto besser ist das und umso schneller wirst du auch wieder gesund.

Gute Besserung

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Zitat:

Original geschrieben von self



Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Der Wiederbeschaffungswert ist ja quasi nichts anderes als das was man für das Auto bekommen hätte wenn man es vor dem Unfall verkauft hätte.
Nein. Der WBW ist das, was du aufwenden müsstest, um gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.

Nicht streiten Jungs! Das ist doch genau das gleiche: Der Verkäufer bekommt 10.000 EUR für ein vergleichbares Fahrzeug am Schadentag und der Käufer gibt ihm 10.000 EUR für das Fahrzeug...

naja das du aufgrund einer verletzung nicht in den urlaub fahren kannst ist natürlich ne dumme sache. aber du kannst ja nicht eine "urlaubsentgangen" pauschale einklagen. warum auch? ebenso gibts eben keine entfallenen lebensfreude kosten.

dir steht der wert deines wagens zu (der zu 90% IMMER geringer ist als man selber denkt!), ein schmerzensgeld (da kannst dir auch nicht allzuviel erwarten..kleines beispiel wen auch ganz krass: mopedunfall, oberschenkel x mal gebrochen, um 90 grad gedreht, offener bruch...18 monate krankgeschrieben, ein jahr reha um wieder laufen zu können hat unterm strich 20.000dm "gebracht" anno 1992 rum) und mit VIEL GLÜCK könnte man die stornokosten für den urlaub einklagen...VIELLEICHT!

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