Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Zumindest in Deutschland wird dem Geschädigten ein Nutzungsausfall bezahlt, wenn kein (Miet-)Ersatzwagen genommen wurde für die Zeit der Wiederbeschaffung (meist 2 Wochen). Zudem werden Kosten, wie Verschrottung und Neuanmeldung übernommen, wenn ich mich nicht ganz stark irre.
Nein diesen Ersatzwagen bekommt man auch nur, wenn man das in der eigenen Versicherung dabei hat - ich hab das leider nicht und somit kein Auto.
Danke für eure Antworten.
Wie "Meik´s 190er" schon erwähnt hat werden leider keine ideellen Werte ersetzt - zumindest in Österreich, was ich sehr traurig finde. Denn als Geschädigter hat man nur Scherereien und das regt mich einfach auf ... hätte der Zigeuner 0,0 gehabt, dann hätte er die Situation bestimmt einschätzen können, aber nein es musste so kommen wie es war. Ah ja, kann man leider nix machen - damit muss ich mich eben abfinden. 😉