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Ausgleich des Urlaubes?

Themenstarteram 18. August 2011 um 15:16

Hey an alle Österreicher und die, die das Recht hier auch kennen :D

also: mir ist vor 2 Wochen einer auf der Autobahn ungebremst ins Heck reingefahren, ich war im Stillstand, auf der Abfahrt wegen Staubildung.

Der Schuldige steht zu 100% fest(hatte dazu auch noch 0,7Promille)

Nun meine Frage: Meine Freundin und ich hätten von 8.8.2011 an 2 Wochen Urlaub gehabt, die wir nun zu Hause mit Schmerzen verbringen mussten.

Heute hat mir mein Anwalt erklärt, dass es keine Entschädigung auf Dinge, wie Lebensfreude oder wie zB. Urlaub gibt.

Warum nicht?

1. Mein Auto hat einen Totalschaden

2. Mit dem Abfindungsvorschlag der gegnerischen Versicherung kann ich mir darum kein gleichwertiges Auto kaufen

3. Wir haben sogar jetzt noch immer Schmerzen!

4. Urlaub ist im Eimer

5. Ich hab seit dem Unfall keine ruhige Nacht gehabt, einfach zu viele Gedanken wegen der Autosuche, wie was läuft. Dann zur Therapie gehen. Alles Nervernaufreibende Dinge.

Ich kann mich einfach nicht zufrieden stellen, dass man meist bei einem Totalschaden immer schlecht davon kommt? Das ist doch keine relevante Erklärung.

Bitte um hilfreiche Antworten,

gruß aus Wien

Beste Antwort im Thema

Moin nach Österreich :)

 

ich werde mal gleich direkt ohne Umschweife. 

 

meinst du wirklich das dir irgend wer hier im Forum weitere "hilfreiche" Antworten geben kann?

 

Das was dir dein Anwalt gesagt hat entspricht nun mal der Rechtsprechung.

 

Und der Anwalt hat es dir sicher auch umfassend erläutert.

 

Je eher du dich damit abfindest, desto besser ist das und umso schneller wirst du auch wieder gesund.

 

Gute Besserung

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Moin nach Österreich :)

 

ich werde mal gleich direkt ohne Umschweife. 

 

meinst du wirklich das dir irgend wer hier im Forum weitere "hilfreiche" Antworten geben kann?

 

Das was dir dein Anwalt gesagt hat entspricht nun mal der Rechtsprechung.

 

Und der Anwalt hat es dir sicher auch umfassend erläutert.

 

Je eher du dich damit abfindest, desto besser ist das und umso schneller wirst du auch wieder gesund.

 

Gute Besserung

Ich bin mir nicht sicher aber gibt es nicht so etwas wie "Schmerzensgeld"?

Wir hatten seinerzeit einen Unfall, in der folgenden Verhandlung wurde ein Schmerzensgeld festgelegt.

Ist aber schon ein paar Tage her, ca. 30 Jahre.

Bist Du zum Arzt, hast evtl. ein Schleudertrauma o.Ä.? 2 Wochen Schmerzen müssen doch eine Ursache haben. Da würde ich versuchen anzupacken und nicht bei den 2 Tagen Urlaub.

Aber vermutlich hat dein Anwalt dies bereits geprüft.

Themenstarteram 18. August 2011 um 16:33

Ja natürlich will ich auch mal einschlafen können ohne dauernd die ganzen Probleme im Kopf zu haben und am nächsten Tag einmal ohne Kopfschmerzen aufzustehen und mich nach kleinen Anstrengungen nicht gleich entkräftigt fühlen.

Ich finde es einfach nicht richtig wie das ganze abläuft. Natürlich wird einem in der Welt nix geschenkt. Nur die Sache ist die, dass der Alfa mein erstes Auto war und ich ihn einfach nur fair ersetzt haben will, mehr will ich ja gar ned. Und auf einen Rechtsstreit lass ich mich auf keinen Fall ein, dass ich mein Geld erst in 1 Jahr sehe und dabei nichts rausgekommen ist.

am 18. August 2011 um 16:54

schmerzensgeld kannst du einklagen am zivilweg:

Schmerzengeldsätze - Schmerzengeld Höhe - Berechnung im Einzelfall - Richtsätze

Üblicherweise werden für leichte Schmerzen (je nach zuständigem Gericht) rund € 100 pro Tag zugesprochen. Für mittlere Schmerzen € 150,00 bis € 220,00 und für schwere Schmerzen € 200,00 bis € 350,00. Zu beachten ist, dass kein Anspruch darauf besteht, einen entsprechenden „Tagessatz“ zu erhalten, sondern das Gericht (in der Regel nach Beiziehung eines Sachverständigen) im Einzelfall entscheidet, welcher Betrag angemessen ist.

quelle: http://www.rechtsfreund.at/schmerzengeld.htm

fuer den "verfallenen" urlaub wirst du nichts bekommen, auch der "schmerz" der quaelt bei der autobeschaffung wird sich nicht im positiv im geldboersel auswirken.

hast du nach dem unfall einen arzt aufgesucht?

Themenstarteram 18. August 2011 um 17:34

Ja war ich, der hat mich direkt zur Physikalischen Therapie geschickt ... seit dem wirds immer besser.

Ha, eben die Autobeschaffung macht mir große Sorgen. Entweder ich greif tief in die Tasche oder ich muss ein 3-4 Jahre älteres Modell nehmen. Daumen hoch, ich bin überhaupt nicht angepisst!

Und diese Therapie- und Arztkosten muss auch der Schädiger bzw. seine Versicherung erstatten.

am 19. August 2011 um 10:48

Zitat:

Original geschrieben von checki88

Ha, eben die Autobeschaffung macht mir große Sorgen. Entweder ich greif tief in die Tasche oder ich muss ein 3-4 Jahre älteres Modell nehmen.

Der kaputte Wagen ist der Alfa Romeo, der in Deinem Profil erwähnt ist? ...dann ist das leider vollkommen normal, dass Du für das, was Sachverständige und Versicherung als Wiederbeschafung ansehen, keinen vergleichbaren Wagen bekommst.

In einem ähnlichen Fall (den ich hier auch im Forum beschrieb) mußte ein Bekannter auf einen Passat ausweisen, der älter war, sowie mehr Kilometer gelaufen hatte ...und dennoch teurer war, als das, was die Versicherung bezahlte!

Auch Du wirst nichts dagegen machen können!

Gruß!

PS: ...der schei. Passat ist übrigens seit dem immerzu kaputt, was der Alfa nie war... praktisch das Gegenteil von dem, was die Fahrzeugpreise repräsentieren...

am 19. August 2011 um 10:50

Das Problem ist halt einfach, dass (Situation in Deutschland, wird in Österreich wohl ähnlich sein) für den Wiederbeschaffungswert vergleichbare Fahrzeuge herangezogen werden - das bedeutet, dass für einen 5er Touring auch E-Klasse, Audi A6, aber eben auch Skoda Superb eine Rolle spielen können. Und wenn du dann ein Auto hast, das innerhalb seiner Klasse gesehen relativ teuer ist, hast du leider ins Klo gegriffen. Leidenschaft für eine gewisse Marke ist nunmal auch leider kein Argument.

Zitat:

Original geschrieben von self

Das Problem ist halt einfach, dass (Situation in Deutschland, wird in Österreich wohl ähnlich sein ) für den Wiederbeschaffungswert vergleichbare Fahrzeuge herangezogen werden - das bedeutet, dass für einen 5er Touring auch E-Klasse, Audi A6, aber eben auch Skoda Superb eine Rolle spielen können. Und wenn du dann ein Auto hast, das innerhalb seiner Klasse gesehen relativ teuer ist, hast du leider ins Klo gegriffen.

Unfug.

Was zählt sind aber nur reelle und keine ideellen Werte. Bei neueren Autos kein Thema auch gleichwertige zu finden. Bei gut gepflegten älteren oder seltenen Modellen sieht das ganze schon schwieriger aus. Trotzdem hat man nur Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Der Wiederbeschaffungswert ist ja quasi nichts anderes als das was man für das Auto bekommen hätte wenn man es vor dem Unfall verkauft hätte. Und als Käufer interessiert es nunmal nicht dass der Wagen einen schon 10mal problemlos in den Urlaub nach Italien begleitet hat, man sein erstes Kind darin gezeugt oder was auch immer.

Zitat:

Original geschrieben von self

Das Problem ist halt einfach, dass (Situation in Deutschland, wird in Österreich wohl ähnlich sein) für den Wiederbeschaffungswert vergleichbare Fahrzeuge herangezogen werden - das bedeutet, dass für einen 5er Touring auch E-Klasse, Audi A6, aber eben auch Skoda Superb eine Rolle spielen können.

Ich glaube nicht das eine Versicherung damit durchkommen würde wenn sie bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts eines 5er BMWs Preise eines Skodas mit einfliessen lässt.

Bei der Preisermittlung zählt das exakte Modell,bei Modellpflege vielleicht noch das Vorgänger oder Nachfolgemodell.

Zumindest in Deutschland wird dem Geschädigten ein Nutzungsausfall bezahlt, wenn kein (Miet-)Ersatzwagen genommen wurde für die Zeit der Wiederbeschaffung (meist 2 Wochen). Zudem werden Kosten, wie Verschrottung und Neuanmeldung übernommen, wenn ich mich nicht ganz stark irre.

Themenstarteram 19. August 2011 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Zumindest in Deutschland wird dem Geschädigten ein Nutzungsausfall bezahlt, wenn kein (Miet-)Ersatzwagen genommen wurde für die Zeit der Wiederbeschaffung (meist 2 Wochen). Zudem werden Kosten, wie Verschrottung und Neuanmeldung übernommen, wenn ich mich nicht ganz stark irre.

Nein diesen Ersatzwagen bekommt man auch nur, wenn man das in der eigenen Versicherung dabei hat - ich hab das leider nicht und somit kein Auto.

Danke für eure Antworten.

Wie "Meik´s 190er" schon erwähnt hat werden leider keine ideellen Werte ersetzt - zumindest in Österreich, was ich sehr traurig finde. Denn als Geschädigter hat man nur Scherereien und das regt mich einfach auf ... hätte der Zigeuner 0,0 gehabt, dann hätte er die Situation bestimmt einschätzen können, aber nein es musste so kommen wie es war. Ah ja, kann man leider nix machen - damit muss ich mich eben abfinden. ;)

Das ist leider tatsächlich immer so, dass der Geschädigte die ganzen Scherereien hat. :(

Aber - ihr habt überlebt und werdet wieder gesund. Hätte er nen LKW gehabt, gäb es diesen Thread nicht.

am 19. August 2011 um 21:43

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Der Wiederbeschaffungswert ist ja quasi nichts anderes als das was man für das Auto bekommen hätte wenn man es vor dem Unfall verkauft hätte.

Nein. Der WBW ist das, was du aufwenden müsstest, um gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Bei der Preisermittlung zählt das exakte Modell

Der Skoda war meinetwegen ein Fehlgriff, aber DAS ist Unfug!

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