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Ausdruck aus der Reparaturanleitung - Pflicht oder nicht

Themenstarteram 10. März 2015 um 20:50

Ganz allgemeine Frage - ob eine autorisierte Werkstatt verpflichten ist, mir nach meiner Anfrage eine Teilenummer mitteilen und einen Ausdruck aus der Reparaturanleitung auszudrucken soll. Danke

Beste Antwort im Thema

Ist sie. Und das erforderliche Werkzeug hat sie auf Verlangen auch gleich mitzugeben.

mfg

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Ist sie. Und das erforderliche Werkzeug hat sie auf Verlangen auch gleich mitzugeben.

mfg

Hallo, also ich meine nein, wieso sollte sie das denn müssen? Damit du dir die Teile irgendwo günstig kaufen und selbst reparieren kannst? Davon leben die Werkstätten natürlich nicht, auch nicht vom Ausdruck der (wahrscheinlich) urheberrechtlich geschützen Reparaturanleitung! Klar könnte man argumentieren, dass das was mit "Kundenservice" zu tun hat, aber wie schon gesagt, m.E. leben die halt von der Arbeit, sprich Reparaturen.

 

Allerdings kann man die Teilenummern auch anders herausbekommen...;)

 

Viele Grüße,

Chris

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 10. März 2015 um 21:58:32 Uhr:

Ist sie. Und das erforderliche Werkzeug hat sie auf Verlangen auch gleich mitzugeben.

mfg

Seeeeehr gut...;o)

Grüße, Chris

am 10. März 2015 um 21:23

Das muss die Werkstatt natürlich nicht machen, darauf hast du keinen Anspruch.

Moin,

wenn sie das ein paar Mal machen würden, können sie ja auch direkt aus der Fachwerkstatt eine Selbsthilfe-Hebebühne machen...vom Betrag für die Kaffeekasse für den Ausdruck der Reparaturanleitung kann man die Mechatroniker schlecht bezahlen...nicht mal mit Mindestlohn...

Gruß...

Selbstverstandlich bekommst du auch die festnetz und handy nr. Vom Meister und senior mechanic.

Rudiger

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 10. März 2015 um 21:58:32 Uhr:

Ist sie. Und das erforderliche Werkzeug hat sie auf Verlangen auch gleich mitzugeben.

mfg

Zitat:

Ist sie. Und das erforderliche Werkzeug hat sie auf Verlangen auch gleich mitzugeben.

Vergiss die Gratis-Ersatzteile nicht. :D

Zitat:

@Vanquishchris schrieb am 10. März 2015 um 21:59:51 Uhr:

Hallo, also ich meine nein, wieso sollte sie das denn müssen?

Wahrscheinlich darf sie das nicht mal (Copy-Right).

Gruß Metalhead

es ist sein erster Beitrag hier , begrüsst Ihn mit Blumen :-)

Hier sind Blumen *tadaaa* :)

Nein, diese Pflicht haben sie nicht. Wie das Ganze zusammenkommt oder auseinander, ist leider Deine Angelegenheit.

Umkehrschluss: Wieso gibt es so viele Video-Tutorials und Selbsthilfebücher, wenn doch Reparaturanleitungen rausgegeben werden müssten?

Weil es diese Pflicht eben nicht gibt.

Es mag u.a. Toyota DIY geben, aber das bezieht sich rein auf die Ersatzteilidentifikation, keine Montagevorschriften.

cheerio

irgentwo war da mal was mit eu-recht. gilt aber nur für freie werkstätten. natürlich gegen bezahlung.

irgendwo ist IMMER was mit eu-recht :D

Die ominöse EU-Regelung besagt lediglich, dass es auch nicht markengebundenen Werkstätten möglich sein muss, Zugang zu Reparaturanleitungen und sonstigen wichtigen Informationen des Herstellers zu haben. Manche Hersteller veröffentlichen deswegen zumindest ihre elektronischen Teilekataloge , siehe z.B. BRP

Die Reparaturanleitungen müssen aber keineswegs an Privatleute abgegeben werden, zumindest nicht ksotenlos. Ein aktzeptables Manual aus der Reihe "sp wird's gemacht" oder die Bücher von Haynes kosten nicht die Welt und beinhalten fast alles, was der gewöhnliche Schrauber selbst machen kann.

Grüße

SpyderRyder

Themenstarteram 11. März 2015 um 18:02

Erstmal Danke an Alle für die Information. Ich wollte eigentlich mal erkundigen, was der Gesetzgeber darüber spricht. Ich erinnere mich an der Zeit vor ca. 10 Jahren - damals ist es gar kein Problem gewesen, überall solche Information zu kriegen. Ohne wenn und aber

Wer glaubt das denn !!

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