Ausbremsen und Bedrohen
Hallo, ich möchte einen Sachverhalt schildern der mich sehr verunsichert hat.
Zugetragen hat sich das Ereignis vor 2 Tagen auf einer Staatsstraße.
Diese Straße hat eine Spur in jede Richtung, ist Kurvig und zumeist mit Durchgezogener Linie bestückt.
Auf der Straße ist es zumeist sehr unübersichtlich und ich bin mit 80 bei erlaubten 100 gefahren.
Ich fahre diese Strecke täglich und zumeist wartet eh früher oder später ein LKW hinter eine Kurve oder einem Hügel, dem man mit 60 hinterher fährt.
Hinter mir gab es einen Drängler der so dicht auffuhr, dass nicht nur das Nummernschild sondern auch die lichter nicht mehr im Rückspiegel zu sehen waren. Außerdem fuhr er teilweise so versetzt auf der Mittellinie, dass man meinen konnte, er setzt auf dem gefährlichen teil zu einem riskanten Überholmanöver an.
Endlich kam eine Stelle, an der er auf einer langen übersichtlichen geraden überholen konnte. Dies tat er auch und ich dachte der Spuk sei vorbei. Aber nein, er scherte direkt vor mir ohne Sicherheitsabstand ein und bremste mich von 80 auf 20 bis 30 herunter. Ich konnte bei diesem unvermittelten Bremsmanöver gerade noch rechtzeitig reagieren. Dann begann er ein Beschleunigungs- und Abbremsspiel welches ich als Machtgehabe gute 20 Sekunden hinnahm. Irgendwann rutsche mit dann ein Stinkefinger heraus. (blöd)
Der Vordermann blieb komplett stehen und zwang mich ebenfalls zum anhalten.
Ich hätte zu diesem Zeitpunkt nicht vorbei fahren können, da Gegenverkehr an uns vorbei fuhr und hinter uns auch ein paar Autos warteten. Ich wusste dass er aussteigen will und die Situation bedrohlich werden könnte.
Als der Gegenverkehr vorbei wahr wollte ich mich dieser Situation entziehen und an ihm vorbei fahren. Da stand er aber schon auf der Straße und ich auf der Gegenfahrbahn. Ob ich noch hätte rückwärts fahren können weiß ich nicht. Aber ich Stand auf einer Staatsstraße und wusste weder vor noch zurück und direkt vor mir Stand jemand, der mich bedrohlich anschaute.
Ich wollte nur noch aus dieser Situation raus und habe sehr langsam und vorsichtig versucht nach vorne zu fahren, in der Hoffnung, dass er spätestens dann weg geht und ruhe gibt. Aber er stemmte sich mit den Händen auf meine Motorhaube und ging sich gegen mein Auto stemmend 2 Schritte rückwärts, bevor er
mit der Faust auf meine Motorhaube schlug, sich an der Motorhauben kannte nach oben zog um dann mit zwei Faustschlägen meine Windschutzscheibe zu zertrümmern. Ich war dermaßen geschockt von dem was da gerade passiert, dass ich zwar nicht Beschleunigt habe, aber auch nicht sofort reagiert und gebremst habe. In der ganzen Zeit in der das passiert ist, habe ich etwa eine halbe Autolänge geschafft. (trotzdem aber blöd Nr. 2 glaube ich)
Nachdem er meine Scheibe eingeschlagen hat, ist er von meinem Auto runter. Ich bin zügig rechts ran gefahren und habe die Polizei angerufen, nachdem ich ein Foto von ihm gemacht habe, da er an mir vorbei fuhr und weg war.
Ich wartete ca 15 Minuten an Ort und Stelle auf die Polizei, als er dann wieder zurück fuhr, sich vor mein Auto stellte und sich bei mir entschuldigte.
Jetzt die Frage, wer hat hier was zu befürchten? Ich bin immer noch fix und fertig wegen dem Ganzen.
Beste Antwort im Thema
Ich finde immer interessant, dass es einigen Leuten erst nicht schnell genug gehen kann, diese dann aber immer noch die Zeit haben ihre vorherigen "Hindernisse" auszubremsen und ihnen die Autos zu zertrümmern.
275 Antworten
Zitat:
@Matsches schrieb am 6. Juni 2019 um 10:09:07 Uhr:
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 6. Juni 2019 um 09:29:01 Uhr:
Deswegen habe ich eine Dashcam!
Ob ich die in DEM Fall benutzen und damit meine versuchte Körperverletzung BEWEISEN würde?
ALso ich glaub, ich würds nicht tun.😁
Würde ich! Der Typ hätte schlechte Karten, da er die verbotene Aktion gestartet und fortgesetzt durchgezogen hat!
Die Liste der Tatvorwürfe gegen ihn (Verkehrsrowdy) wäre lang und ein halbwegs guter Anwalt würde dem TE problemlos helfen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 6. Juni 2019 um 11:57:35 Uhr:
Zitat:
@Blackhawk50000 schrieb am 6. Juni 2019 um 11:34:07 Uhr:
Person "M" steht vor eurem Auto,
Person "M" ist bereits bedrohlich ausgestiegen und sie nicht wirklich freundlich ausWas hättet Ihr, getan?
Anhalten, Hupen und Person "M" zum Verlassen der Fahrbahn auffordern.
😁😁😁
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 7. Juni 2019 um 06:41:11 Uhr:
Würde ich! Der Typ hätte schlechte Karten, da er die verbotene Aktion gestartet und fortgesetzt durchgezogen hat!
Die Liste der Tatvorwürfe gegen ihn (Verkehrsrowdy) wäre lang und ein halbwegs guter Anwalt würde dem TE problemlos helfen.
Ach so meinst Du das.
"Der hat angefangen".
Naja warum nicht.
Versuchen kann mans ja mal.
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Juni 2019 um 13:11:54 Uhr:
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 6. Juni 2019 um 12:46:05 Uhr:
Ich wäre einfach stehengeblieben und hätte angefangen mit meinem Handy die Situation zu filmen.
Vor allem, wenn da schon Autos hinter dir waren, wars doch perfekt, keine Gefahr, daß dir einer hinten reinfährt.
Im Gegenteil ... Zeugen der Situation!
Der Kollege wäre sehr wahrscheinlich sofort davongezogen, sobald du dein Handy auf ihn gerichtet hättest.Kann so kommen, muss nicht, mit Sicherheit gibt es Phsychopaten die werden dann erst richtig wild.
Du musst immer davon ausgehen, das der wilde Mann da vor dir sich im Recht sieht.
... und mit einem spitzfindigen Anwalt kann der Rowdy auch noch Pluspunkte sammeln und dem Handynutzer Probleme bereiten. Stichwort: "Handynutzung während der Fahrt" oder "Verletzung am Recht des eigenen Bildes"!
(Fahrt zählt bereits bei laufendem Motor oder stehen im Verkehrsraum beim verkehrsbedingten, kurzzeitigen Halten!)
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 6. Juni 2019 um 14:27:11 Uhr:
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 6. Juni 2019 um 13:32:44 Uhr:
Naja, selbst wenn der wild wird, was soll er denn machen?
Dir die Scheibe einschlagen?
Super, hast du dann auf Video
Der HAT doch die Scheibe eingeschlagen, die WSS!Hätte er sich mit derselben Gewalt für die Seitenscheibe entschieden, wäre mehr kaputt als nur die Scheibe, da ist dann nix mehr mit ...
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 6. Juni 2019 um 14:27:11 Uhr:
Zitat:
... und danach kann man immer noch weiterfahren.
Täusche dich mal nicht in der Haltbarkeit einer PKW-Seitenscheibe. Das ist im Gegensatz zur Frontscheibe mit Verbundsicherheitsglas (VSG) ein durch Vorspannung "gehärtetes" Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG). Da hat er mit seinen weichen Fäustchen schon arge Probleme!
Zitat:
@Matsches schrieb am 7. Juni 2019 um 06:49:13 Uhr:
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 7. Juni 2019 um 06:41:11 Uhr:
Würde ich! Der Typ hätte schlechte Karten, da er die verbotene Aktion gestartet und fortgesetzt durchgezogen hat!
Die Liste der Tatvorwürfe gegen ihn (Verkehrsrowdy) wäre lang und ein halbwegs guter Anwalt würde dem TE problemlos helfen.Ach so meinst Du das.
"Der hat angefangen".
Naja warum nicht.
Versuchen kann mans ja mal.
Nicht dieses "Kindergarten-Der-Hat-Angefangen"!
Nein, du hast Ihn gefilmt als er eine Straftat begangen hat und einen versuchten tätlichen Angriff begann. Zunächst mit Sachbeschädigung und möglicher folgender Körperverletzung! Eine Notwehrsituation unter Stress! Und nein, ich kann mich nicht darauf berufen/verlassen, dass mir die nachfolgenden Verkehsteilnehmer zu Hilfe gekommen wären!
Wir wohl in den seltensten Fällen passieren,dass einer aus dem Auto von hinten raus springt und den Unhold von der Haube zieht.
Gruß M
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Juni 2019 um 07:12:17 Uhr:
Wir wohl in den seltensten Fällen passieren,dass einer aus dem Auto von hinten raus springt und den Unhold von der Haube zieht.Gruß M
eben, da bist du auf dich alleingestellt! Also hilf dir selbst!
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 7. Juni 2019 um 06:51:25 Uhr:
... und mit einem spitzfindigen Anwalt kann der Rowdy auch noch Pluspunkte sammeln und dem Handynutzer Probleme bereiten. Stichwort: "Handynutzung während der Fahrt" oder "Verletzung am Recht des eigenen Bildes"!
(Fahrt zählt bereits bei laufendem Motor oder stehen im Verkehrsraum beim verkehrsbedingten, kurzzeitigen Halten!)
Den Richter möchte ich sehen, der das Filmen einer Straftat zur Beweissicherung sanktioniert, vor allem, wenn man bedenkt, dass der Angreifer hinsichtlich seines Aggressionspotentials nicht einzuschätzen ist.
Zitat:
@d118bmw schrieb am 7. Juni 2019 um 07:22:46 Uhr:
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 7. Juni 2019 um 06:51:25 Uhr:
... und mit einem spitzfindigen Anwalt kann der Rowdy auch noch Pluspunkte sammeln und dem Handynutzer Probleme bereiten. Stichwort: "Handynutzung während der Fahrt" oder "Verletzung am Recht des eigenen Bildes"!
(Fahrt zählt bereits bei laufendem Motor oder stehen im Verkehrsraum beim verkehrsbedingten, kurzzeitigen Halten!)Den Richter möchte ich sehen, der das Filmen einer Straftat zur Beweissicherung sanktioniert, vor allem, wenn man bedenkt, dass der Angreifer hinsichtlich seines Aggressionspotentials nicht einzuschätzen ist.
Halte ich auch für unwahrscheinlich, habe aber selbst schon das hin und her im Vorfeld miterlebt, ehe es überhaupt zum Gerichtstermin kommt. Da wird jeder noch so kleine Strohhalm vom Winkeladvokaten aufgegriffen und die Gefahr, dass die Sache im Vergleich endet (dann mit geteilten Verfahrenskosten) ist groß!
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 7. Juni 2019 um 06:51:25 Uhr:
... und mit einem spitzfindigen Anwalt kann der Rowdy auch noch Pluspunkte sammeln und dem Handynutzer Probleme bereiten. Stichwort: "Handynutzung während der Fahrt" oder "Verletzung am Recht des eigenen Bildes"!
Ach was, du darfst jederzeit jeden bei Straftaten zur Beweissicherung filmen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 7. Juni 2019 um 07:33:15 Uhr:
... die Gefahr, dass die Sache im Vergleich endet (dann mit geteilten Verfahrenskosten) ist groß!
Die Gefahr ist gleich null sofern du keinem Vergleich zustimmst. 😉
Gruß Metalhead