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Ausbildungs rahmenplan für bkf

Themenstarteram 13. Juli 2012 um 19:25

Hallo mache eine Ausbildung zum BKF in NRW komme jetzt ins 3 Jahr und mein Chef meint aufeinmal das ich Fernverkehr machen muss das will ich aber nicht aber er meinte das es im rahmenplan Stünde das ich 4wochen Fernverkehr machen muss!ich finde dazu aber nix ob das stimmt kann mit einer helfen?danke

Beste Antwort im Thema
am 14. Juli 2012 um 5:04

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Da steht auch was von "Routen ins Ausland planen und durchführen" und dahinter, dass das im 3. Lehrjahr stattfindet und irgendwas mit 120 (wahrscheinlich so eine Art "Credit-Points")

Der verlinkte Rahmenlehrplan ist nicht für die Ausbildung im Betrieb, sondern für den "... berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule..." (Siehe Teil 1- Vorbemerkungen); die dort aufgeführten Zahlen sind die Mindestunterrichtsstunden in der Berufsschule.

Um die Vorgaben im Betrieb zu sehen, sollte man sich in den Ausbildungsrahmenplan (hier zu finden) ansehen. Dort sind für die Durchführung des Transports und das führen von Nutzfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ab dem 2. Lehrjahr mindestens 42 Wochen vorgesehen. Die Unterscheidung Nah- und Fernverkehr gibt es dort nicht mehr. Der mögliche Einsatz im Fernverkehr richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestalter, das z.B. im BKrQG zu finden ist.

Wenn der TE nicht in den Fernverkehr will, hat er den falschen Beruf gewählt. Und man muss sich fragen, in welchem Laden er denn arbeitet, wenn die Verantwortlichen es zulassen, dass die Fahrzeuge versifft werden.

Berufskraftfahrer heißt nicht, auf dem Lager und der Werkstatt ausgebildet zu werden. Der Beruf hat den Begriff "fahren" im Namen.

Es gibt je schon jede Menge Anregungen, wie der TE es anstellen kann, zu einem sauberen Auto zu kommen.

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am 13. Juli 2012 um 19:47

https://docs.google.com/viewer?...

 

Da steht auch was von "Routen ins Ausland planen und durchführen" und dahinter, dass das im 3. Lehrjahr stattfindet und irgendwas mit 120 (wahrscheinlich so eine Art "Credit-Points")

Also wie es aussieht sollst/musst du das machen. Außerdem finde ich das gut von deinem Chef, dass er dich in ALLE Bereiche mal reinschnuppern lässt.

Während meiner Ausbildung (zum Installateur) musste ich auch so einiges, was ich nicht wollte. So musste ich zum Beispiel JEDEN Dezember im kalten Lager mit den anderen beiden Lehrlingen die Inventur machen. Weißt du wie ätzend das ist 8 Stunden lang irgendwelche Sachen zu zählen?

Lehrjahre sind keine Herrenjahre...

 

Ich weiß auch garnicht, wieso du dich da so anstellst. Meine Güte es sind vier Wochen. Das ist doch überschaubar. Außerdem ist Fernverkehr doch wesentlich angenehmer. Oder macht deine Freundin Stress?

 

Gut, es gibt auch Unterschiede im Nahverkehr.

LIDL Filialen mit einem Kühlsattel beliefern ist was anderes, als mit nem Kühlsattel im Bereich Hessen/Rheinland-Pfalz/NRW ganze Zentrallager anzuliefern und Abholungen durchzuführen.

Aber auf die Dauer brauche ich sowas nicht. Aber das mit dem LIDL habe ich ein paar mal gemacht: NIE NIE NIE WIEDER! Da vergeht einem der Spaß am LKW fahren.

Themenstarteram 13. Juli 2012 um 20:16

Habe da generell keine Lust drauf da drin zu schlafen in den versifften Buden kann da auch nicht drin pennen also bekomme kein Auge zu bin mal ne zeit lang nur nachts Gefahren und da musste ich immer drei Std warten konnte nicht pennen obwohl Tod müde!

am 13. Juli 2012 um 21:05

Also liegt dein Problem NUR dadrin, dass die LKWs schmutzig sind?

Dann würde ich ganz lieb mit dem Chef reden, ob er dir 25€ gibt und du davon Pflegemittel (Polsterschaum, Cockpitreinigungstücher, Cockpitspray, Polsterschaum, Glasreiniger, Küchenpapier) käufst.

Sag ihm, du willst den LKW mal gründlich sauber machen, weil du dich sonst davor ekelst.

Was meinst du, was der Augen machen wird. Vielleicht bezahlt er dir das sogar noch (die Zeit fürs Saubermachen) oder kommt auf die Idee, das den anderen Ferkeln, die den LKW so zugerichtet haben vom Lohn abzuziehen.

 

So ist das bei unserer Firma. Wenn ich was an Auto-Pflege-Zeug kaufe, gibt mir der Chef das Geld dafür. Er erlaubt mir den LKW mit nach Hause zu nehmen, um ihn dort sauber zu machen oder ich mache es direkt auf dem Hof. Einmal hat er dem Verursacher sogar meine Arbeitszeit, die ich mit Saubermachen verbracht habe vom Lohn abgezogen.

Oder hast du noch ein anderes Problem mit dem "im LKW schlafen" ? Ein generelles Problem mit Schlafen im LKW? Was habt ihr denn für LKW, wenn ich fragen darf

Irgendwie finde ich das etwas befremdlich.

Also wenn die Hütten bei euch alle versüfft sind kann ich das verstehen das man darin nicht schlafen will.

Oder hast du die da den falschen Beruf ausgesucht ????

Kannte mal jemanden der hat Schornsteinfeger lernen wollen, wollte aber nicht aufs Dach und hatte ekel vor Ruß.

am 13. Juli 2012 um 22:49

Ich schlaf übrigens gerne im LKW :D

am 14. Juli 2012 um 3:19

......außerdem heißt Fernverkehr nicht zwangsweise im LKW pennen!

HUB- und/oder Begegnungsverkehr reicht ja wohl völlig aus - um da reinzuschnuppern.

Spesen und Nachtzuschläge sind auch nicht zu verachten, denn die hat Dir Dein Arbeizgeber on top auf die Ausbildungsvergütung zu zahlen. ;)

am 14. Juli 2012 um 5:04

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Da steht auch was von "Routen ins Ausland planen und durchführen" und dahinter, dass das im 3. Lehrjahr stattfindet und irgendwas mit 120 (wahrscheinlich so eine Art "Credit-Points")

Der verlinkte Rahmenlehrplan ist nicht für die Ausbildung im Betrieb, sondern für den "... berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule..." (Siehe Teil 1- Vorbemerkungen); die dort aufgeführten Zahlen sind die Mindestunterrichtsstunden in der Berufsschule.

Um die Vorgaben im Betrieb zu sehen, sollte man sich in den Ausbildungsrahmenplan (hier zu finden) ansehen. Dort sind für die Durchführung des Transports und das führen von Nutzfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ab dem 2. Lehrjahr mindestens 42 Wochen vorgesehen. Die Unterscheidung Nah- und Fernverkehr gibt es dort nicht mehr. Der mögliche Einsatz im Fernverkehr richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestalter, das z.B. im BKrQG zu finden ist.

Wenn der TE nicht in den Fernverkehr will, hat er den falschen Beruf gewählt. Und man muss sich fragen, in welchem Laden er denn arbeitet, wenn die Verantwortlichen es zulassen, dass die Fahrzeuge versifft werden.

Berufskraftfahrer heißt nicht, auf dem Lager und der Werkstatt ausgebildet zu werden. Der Beruf hat den Begriff "fahren" im Namen.

Es gibt je schon jede Menge Anregungen, wie der TE es anstellen kann, zu einem sauberen Auto zu kommen.

am 14. Juli 2012 um 8:57

Zitat:

Der mögliche Einsatz im Fernverkehr richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestalter, das z.B. im BKrQG zu finden ist.

Nein das stimmt nicht, zum rest hab ich volle Zustimmung. Bei der 3. Jährigen BKF Ausbildung mit anschließendem Gesellenbrief darf/dürfte man schon wenn man mit 18 Jahren den Führerschein C/CE hat Fernverkehr fahren. Natürlich im Rahmen der Ausbildung.

Es ist ja keine BKRFQG .... Sondern die richtige 3. Jährige Ausbildung da ist kein alter Festgesetzt.

Es gehört alles dazu.

Werkstatt,

Lager,

Nahverkehr,

Fernverkehr.

Denn du musst ja nachher auch deine Prüfung ablegen.

Und bist dann richtig gelernt mit Gesellenbrief.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Dann würde ich ganz lieb mit dem Chef reden, ob er dir 25€ gibt und du davon Pflegemittel (Polsterschaum, Cockpitreinigungstücher, Cockpitspray, Polsterschaum, Glasreiniger, Küchenpapier) käufst.

Sag ihm, du willst den LKW mal gründlich sauber machen, weil du dich sonst davor ekelst.

[...]Vielleicht bezahlt er dir das sogar noch (die Zeit fürs Saubermachen)[...]

Wo gibts denn sowas? Den LKW sauber machen in seiner eigenen Freizeit? Mit Reinigungsmitteln zum Selbstkostenpreis? Da tun sich jetzt hier aber Abgründe auf...

Da braucht sich der Chef auch nicht wundern wenn die Buden so versifft sind.

Ich halte 4-Wochen im Fernverkehr für angemessen während einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Einfach mal die Erfahrung sammeln was Fernverkehr bedeutet schadet nicht.

Auch mal im Transit bzw. Im/Export durch/in die CH zu fahren schadet nicht. Dann erfährt man was sich so an Grenzen abspielt und man erlernt das Verfahren am Zoll.

Er lernt auch wie er sich seine Fahr/Ruhezeiten vernünftig einteilt. Im Begegnungsverkehr (4h hin - 4h zurück) lernt er das nicht. Da ist, soweit möglich, alles schon im Vorfeld geregelt. Natürlich schadet es auch nicht diesen Sektor in dem Beruf zu erfahren.

 

Das fällt doch alles in den Bereich der Erfahrung den viele Spediteure in Stellungsausschreibungen immer verlangen. 

 

Gruß Michi

am 14. Juli 2012 um 15:02

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

Zitat:

Der mögliche Einsatz im Fernverkehr richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestalter, das z.B. im BKrQG zu finden ist.

Nein das stimmt nicht, zum rest hab ich volle Zustimmung. Bei der 3. Jährigen BKF Ausbildung mit anschließendem Gesellenbrief darf/dürfte man schon wenn man mit 18 Jahren den Führerschein C/CE hat Fernverkehr fahren. Natürlich im Rahmen der Ausbildung.

Stimmt, du hast Recht. Nach § 2 BKrQG gibt es zwar eine grundsätzliche Festlegung des Mindestalters. Abs. 6 stellt dann aber AZUBI zum BKF frei, wenn sie eine Kopie des Ausb.-Vertrages mitführen.

am 14. Juli 2012 um 15:06

Zitat:

Original geschrieben von camion-rebel

Ich halte 4-Wochen im Fernverkehr für angemessen während einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer.

Ob es dem persönlichen Empfinden nach angemessen wäre, es reicht einfach nicht. Vorgeschrieben sind im 2. und 3. Lehrjahr nun mal 42 Wochen.

Und wenn zunächst die Einarbeitung mit einem erfahrenen Kollegen erfolgt und dann, zum Ende hin auch die selbstständige Erledigung von Aufträgen (nach dem Motto " Der Mensch wächst mit den Ansprüchen..") das Ziel ist, gitb das jede Menge Sicherheit da draußen.

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Ob es dem persönlichen Empfinden nach angemessen wäre, es reicht einfach nicht. Vorgeschrieben sind im 2. und 3. Lehrjahr nun mal 42 Wochen.

Ich habe mich in meiner Einlassung auf den TE bezogen! Das es eigentlich nicht reicht sehe ich auch so, aber immerhin ist es schonmal etwas.

 

Die von Dir erwähnten 42-Wochen, also im Endeffekt etwa ein Jahr (ink. Urlaub), sind natürlich das Optimum um einen Einblick in den Fernverkehr zu bekommen.

 

Aber dem TE stellt es ja schon bei 4-Wochen die Nackenhaare auf. Die Ausrede mit dem "verdreckten" Lkw lasse ich nicht gelten.

Wir alle, auch ich, haben mal als Neulinge bei einer Spedition angefangen und wie es halt Tradition ist das älteste Fahrzeug bekommen. Da muss man halt das Führerhaus putzen wie hier auch schon geschrieben wurde. Da hilft kein jammern, da muss man durch!

 

Gruß Michi 

am 14. Juli 2012 um 15:29

Die 42 Wochen sind für den Nah- und den Fernverkehr innerhalb der beiden letzten Jahre (also 42 aus 104 Wochen).

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