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Ausbildungs rahmenplan für bkf
Hallo mache eine Ausbildung zum BKF in NRW komme jetzt ins 3 Jahr und mein Chef meint aufeinmal das ich Fernverkehr machen muss das will ich aber nicht aber er meinte das es im rahmenplan Stünde das ich 4wochen Fernverkehr machen muss!ich finde dazu aber nix ob das stimmt kann mit einer helfen?danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Da steht auch was von "Routen ins Ausland planen und durchführen" und dahinter, dass das im 3. Lehrjahr stattfindet und irgendwas mit 120 (wahrscheinlich so eine Art "Credit-Points")
Der verlinkte Rahmenlehrplan ist nicht für die Ausbildung im Betrieb, sondern für den "... berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule..." (Siehe Teil 1- Vorbemerkungen); die dort aufgeführten Zahlen sind die Mindestunterrichtsstunden in der Berufsschule.
Um die Vorgaben im Betrieb zu sehen, sollte man sich in den Ausbildungsrahmenplan (hier zu finden) ansehen. Dort sind für die Durchführung des Transports und das führen von Nutzfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ab dem 2. Lehrjahr mindestens 42 Wochen vorgesehen. Die Unterscheidung Nah- und Fernverkehr gibt es dort nicht mehr. Der mögliche Einsatz im Fernverkehr richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestalter, das z.B. im BKrQG zu finden ist.
Wenn der TE nicht in den Fernverkehr will, hat er den falschen Beruf gewählt. Und man muss sich fragen, in welchem Laden er denn arbeitet, wenn die Verantwortlichen es zulassen, dass die Fahrzeuge versifft werden.
Berufskraftfahrer heißt nicht, auf dem Lager und der Werkstatt ausgebildet zu werden. Der Beruf hat den Begriff "fahren" im Namen.
Es gibt je schon jede Menge Anregungen, wie der TE es anstellen kann, zu einem sauberen Auto zu kommen.
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28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von schmonses
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Dann würde ich ganz lieb mit dem Chef reden, ob er dir 25€ gibt und du davon Pflegemittel (Polsterschaum, Cockpitreinigungstücher, Cockpitspray, Polsterschaum, Glasreiniger, Küchenpapier) käufst.
Sag ihm, du willst den LKW mal gründlich sauber machen, weil du dich sonst davor ekelst.
[...]Vielleicht bezahlt er dir das sogar noch (die Zeit fürs Saubermachen)[...]
Wo gibts denn sowas? Den LKW sauber machen in seiner eigenen Freizeit? Mit Reinigungsmitteln zum Selbstkostenpreis? Da tun sich jetzt hier aber Abgründe auf...
Da braucht sich der Chef auch nicht wundern wenn die Buden so versifft sind.
Wie meinst du das mit Reinigungsmitteln zum Selbstkostenpreis? Ich schrieb, dass wenn ich was kaufe dem Chef den Kassenbon gebe und der es mir sofort bar auf die Hand ausbezahlt.
Fürs Saubermachen bekomme ich in der Regel auch Geld aber es sind ja nicht alle Chefs so. Und da würde ich lieber den LKW unentgeltlich mit nach Hause nehmen und grundreinigen, wenn ich damit 1 Woche oder mehr im Fernverkehr fahren muss, als dass ich in so einem verdreckten Ding schlafen und arbeiten muss.
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Fürs Saubermachen bekomme ich in der Regel auch Geld aber es sind ja nicht alle Chefs so. Und da würde ich lieber den LKW unentgeltlich mit nach Hause nehmen und grundreinigen, wenn ich damit 1 Woche oder mehr im Fernverkehr fahren muss, als dass ich in so einem verdreckten Ding schlafen und arbeiten muss.
Da teile ich Deine Meinung!
Selbst wenn man das Geld nicht erstattet bekommt werden niemand die 5€ für Reinigungsmittel ins Armenhaus treiben.
Ein sauberes Führerhaus ist unbezahlbar und ich lebe darin.
Gruß Michi
Hallo also Nahverkehr mache ich jetzt schon über ein Jahr muss ich denn dann noch Fernverkehr machen wegen den 42 Wochen?und wenn man das Auto sauber haben will dann nur samstags wenn man frei hat!gibt es bei euch nachtzuschlag?bei uns nicht das ist auch noch so ein Grund es werden keine Überstunden bezahlt man kann sie auch nicht abfeiern nix alles nur für die Firma!und mein Chef hat mich Grade angerufen und sagte das ich ab Montag bei einer anderen Firma bin wo wir immer Laden da soll ich jetzt 5 Wochen stapler fahren so viel zum Rahmen plan 3 Schichten ohne Zulagen!das ist doch nicht normal!und Lager und Werkstatt habe ich schon hinter mir!!!!
Zitat:
Original geschrieben von chaotix
......außerdem heißt Fernverkehr nicht zwangsweise im LKW pennen!
HUB- und/oder Begegnungsverkehr reicht ja wohl völlig aus - um da reinzuschnuppern.
Spesen und Nachtzuschläge sind auch nicht zu verachten, denn die hat Dir Dein Arbeizgeber on top auf die Ausbildungsvergütung zu zahlen. ;)
Es gibt bei und keine Zuschläge außer Spesen!
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Also liegt dein Problem NUR dadrin, dass die LKWs schmutzig sind?
Dann würde ich ganz lieb mit dem Chef reden, ob er dir 25€ gibt und du davon Pflegemittel (Polsterschaum, Cockpitreinigungstücher, Cockpitspray, Polsterschaum, Glasreiniger, Küchenpapier) käufst.
Sag ihm, du willst den LKW mal gründlich sauber machen, weil du dich sonst davor ekelst.
Was meinst du, was der Augen machen wird. Vielleicht bezahlt er dir das sogar noch (die Zeit fürs Saubermachen) oder kommt auf die Idee, das den anderen Ferkeln, die den LKW so zugerichtet haben vom Lohn abzuziehen.
So ist das bei unserer Firma. Wenn ich was an Auto-Pflege-Zeug kaufe, gibt mir der Chef das Geld dafür. Er erlaubt mir den LKW mit nach Hause zu nehmen, um ihn dort sauber zu machen oder ich mache es direkt auf dem Hof. Einmal hat er dem Verursacher sogar meine Arbeitszeit, die ich mit Saubermachen verbracht habe vom Lohn abgezogen.
Oder hast du noch ein anderes Problem mit dem "im LKW schlafen" ? Ein generelles Problem mit Schlafen im LKW? Was habt ihr denn für LKW, wenn ich fragen darf
Wir haben Volvo,scania,iveco,daf,einen actros
Man,
Zitat:
Original geschrieben von Marcel 205xs
Wir haben Volvo,scania,iveco,daf,einen actros
Man,
Das nenne ich ja mal einen bunten Fuhrpark! Stellt ja für die Werkstatt eine echte Herausforderung da die alle am laufen zu halten.
Wieviele Lkw hat den die Firma (ab 7,5to)?
Gruß Michi
Ich sags mal so deine Vorstellungen vom BKF und der realen Welt eines BKF driften scheinbar meilenweit auseinander.Wenn in deinem Ausbildungsbetrieb auch Fernverkehr gefahren wird ist es ja wohl selbstverständlich das innerhalb der Ausbildung der Azubi auch Fernverkehr fahren muss.
Um die 350 LKW ascheberg,kesselsdorf,und Mannheim!kann sein das meine Vorstellungen anders sind aber das dann auch nur weil man mit es so beim vorstellungs Gespräch erzählt wurde es sind jedes Jahr die 10 Azubis,die jetzt fertig sind waren auch nur zwei im Fernverkehr!Und sind die vorstellungen auf die andere Firma bezogen?
Zitat:
Original geschrieben von Marcel 205xs
Um die 350 LKW ascheberg,kesselsdorf,und Mannheim!kann sein das meine Vorstellungen anders sind aber das dann auch nur weil man mit es so beim vorstellungs Gespräch erzählt wurde es sind jedes Jahr die 10 Azubis,die jetzt fertig sind waren auch nur zwei im Fernverkehr!
Naja, dann hast du jetzt auf alle Fälle schon mal gelernt dass nur das zählt was geschrieben steht. Mündliche Absprachen sind im Arbeitsverhältnis nix ;)
Im übrigen wäre ich mir nicht sicher ob du an eine andere Firma "verliehen" werden darfst, ob du dich dagegen wehrst ist dann immer so eine Überlegung wie ruhig du deine Lehre beenden möchtest. Es könnte auch schon sein dass du zu meckerig warst mit dem Fernverkehr und deshalb schon mal "Probeweise" zur anderen Firma abgeschoben wirst...
Grüße
Steini
Ja das habe ich schon lange gelernt!aber ansonsten muss man sich dort alles selber bei bringen!bekommt hier jemand nachtzuschlag?steht mir das zu?
Zitat:
Original geschrieben von Marcel 205xs
Ja das habe ich schon lange gelernt!aber ansonsten muss man sich dort alles selber bei bringen!bekommt hier jemand nachtzuschlag?steht mir das zu?
Per Gesetz nicht, da gibt es IMHO nur ab einer bestimmten Anzahl von Nachtarbeitsstunden etwas mehr Urlaubsanspruch. Das ist wie mit den Spesen: Der Chef darf es Steuerfrei vergüten, muss aber nicht. Höchstens es ist im Arbeitsvertrag bzw Tarifvertrag geregelt.
Grüße
Steini
Ich glaube ich habe wirklich ein Andres Bild von dem Beruf wenn ich die ganzen Beiträge lese Vllt bin ich wirklich falsch in dem Beruf!
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Zitat:
Original geschrieben von Marcel 205xs
Ja das habe ich schon lange gelernt!aber ansonsten muss man sich dort alles selber bei bringen!bekommt hier jemand nachtzuschlag?steht mir das zu?
Per Gesetz nicht, da gibt es IMHO nur ab einer bestimmten Anzahl von Nachtarbeitsstunden etwas mehr Urlaubsanspruch. Das ist wie mit den Spesen: Der Chef darf es Steuerfrei vergüten, muss aber nicht. Höchstens es ist im Arbeitsvertrag bzw Tarifvertrag geregelt.
Grüße
Steini
Selbstverständlich steht dir für geleistete Nachtarbeit ein angemessener Zuschlag oder ein Zeitausgleich zu.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html ( Abs.5 )
Achso: Nacharbeit ist die Zeit zwischen 23.00 und 6.00.
Zuschlagspflichtig dann wenn mehr als 2 Stunden in der o.g. Zeit gearbeitet wird.
Zitat:
Original geschrieben von tommmmes
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Per Gesetz nicht, da gibt es IMHO nur ab einer bestimmten Anzahl von Nachtarbeitsstunden etwas mehr Urlaubsanspruch. Das ist wie mit den Spesen: Der Chef darf es Steuerfrei vergüten, muss aber nicht. Höchstens es ist im Arbeitsvertrag bzw Tarifvertrag geregelt.
Grüße
Steini
Selbstverständlich steht dir für geleistete Nachtarbeit ein angemessener Zuschlag oder ein Zeitausgleich zu.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html ( Abs.5 )
Achso: Nacharbeit ist die Zeit zwischen 23.00 und 6.00.
Zuschlagspflichtig dann wenn mehr als 2 Stunden in der o.g. Zeit gearbeitet wird.
Wo gibt's das denn? Die ganzen DHL und Dachser und wie sie alle heißen Nachtfahrer von den ganzen subuntrrnehmern fangen 18.30 an und sind morgens um 4.30 bis 6.00 fertig (im wahrsten Sinne des Wortes ) dafür gibt's 1600 brutto. Arme Sklaven