Ausbau Orginal Fordradio, Einbau neues DVD Radio (deutsche Norm)
Servus, ich bin neu hier und suche nach Hilfe.
Ich habe mir vor 14 Tagen einen sehr gut erhaltenen Essi Bj 97 gekauft. Nun stehe ich vor dem Problem, ich habe ein nagelneues DVD Radio zu Hause liegen, es würde in jeden Normalen schmalen Radioschacht passen. Nur der vom Essi ist zu hoch(ist amerikanischer Standard wurde mir mal gesagt).Wie kann ich das alte Orginalradio ausbauen, und mein neues in den Schacht einsetzen? Muss ich dafür noch Zuberhör oder ähnliches kaufen?
Ich hoffe auf eure mithilfe, bisher habe ich Opel gefahren und den kenn ich in u auswenndig, aber Ford ist ein neues Pflaster für mich.
Lg Robbi
48 Antworten
Zitat Magirus:
WO sollte also stehen, dass das kabel an die handbremse angeklemmt werden muss?!
Hey Magirus... wenn du stolzer Besitzer eines DVD-Radio´s bist kannst du es zum einen in der Anleitung des Radio´s entnehmen, und zum anderen kannst du es doch googeln... 😉
Navi-Monitor is nicht DVD Monitor... nur falls das einer als Argument bringt... es wird lediglich die DVD-Option gesperrt, wenn man das Radio an die Handbremse koppelt.
DVD schau´n als Fahrer wird dem "Handy am Steuer" gleichgesetz und kostet dich 1 Punkt... es gibt kein Gesetz wo ausdrücklich das "DVD schau´n" verboten wird... es gibt aber 10000000 Gesetze wo drin steht wie man sich im Strassenverkehr RICHTIG verhält... und ab da an hat man verloren 😁
Zitat:
Original geschrieben von Actionos
kannst du es zum einen in der Anleitung des Radio´s entnehmen
mir wäre keine anleitung bekannt, in der die entsprechenden § aufgeführt sind.....
hierbei handelt es sich lediglich um unverbindliche installationsanweisungen, mit denen sich die hersteller vor eventuellen regressansprüchen schützen, diese hinweise haben aber KEINE rechtsverbindlichkeit!
Zitat:
und zum anderen kannst du es doch googeln...
DU hast gepostet, das dies "vorschrift" wäre...
also musst DU auch die entsprechenden verweise auf die stvzo bzw. deren anhänge liefern......
im übrigen lässt sich auch über google KEIN hinweis zur stvzo finden, aus dem hervorgeht dass das kabel an die handbremse angeklemmt werden muss!
Zitat:
DVD schau´n als Fahrer wird dem "Handy am Steuer" gleichgesetz und kostet dich 1 Punkt..
auch dazu hätte ich gerne von DIR den entsprechenden verweis in den bkat genannt!
zur rechtslage:
-es ist NICHT verboten das kabel nicht an die handbremse zu koppeln
-es ist NICHT verboten die dvd während der fahrt laufen zu lassen
-es ist NICHT mit dem handy am ohr gleichzusetzen
das einzigste was mir dvd gucken während der fahrt verbieten könnte, ist der §23 der StVO, im übrigen verbietet dir dieser § (je nach auslegung):
-das gespräch mit dem beifahrer während der fahrt
-das hören von musik während der fahrt
-das rauchen einer zigarette während der fahrt
-das anschauen des navi-bildschirms während der fahrt
-das bedienen der klimaanlage während der fahrt
-.......
Zitat:
und ab da an hat man verloren
verloren hat man dann, wenn man meint klug-zu-scheißen seine argumente aber nicht belegen kann, und dann mit "allerwelts gesetzen" ankommt (diese noch nichtmalmehr nennt) die im prinzip ALLE tätigkeiten außer dem reinen fahrbetrieb untersagen sofern dadurch eine ablenkung entsteht......und dann in einem forum auf jemanden trifft der sich etwas besser mit der materie auskennt als man selbst, und auf die spitzfindig gestellten fragen von diesem jemand keine konkreten verweise auf die gesetzeslage liefern kann......
oder wie man in der schule gesagt hätte: setzen, 6!
*loooooooooooooooool* 😁 😁 😁
wo is denn der ausgebrochen..??? hahahahahahahaha
Hör mal zu... wenn du diskutieren willst... dann is das für dich das falsche Forum...
Nochmal zum MITSCHREIBEN...!!!
Ich zitiere mich selbst: "Es gibt kein Gesetz wo ausdrücklich das "DVD schau´n" verboten wird"
Wenn du LESEN könntest, und vielleicht sogar LOGISCH denken... dann hättest du dir deinen Text sparen können.
Noch ein Zitat von mir: "Es gibt aber 10000000 Gesetze wo drin steht wie man sich im Strassenverkehr RICHTIG verhält...!"
Komisch... klingt irgendwie nach §23... 😁
Glückwunsch...!!! Du hast deine Inkompetenz soeben bewiesen...! 😁
Das du die Pfanne nen bisschen heiss hast wird ja hier:
http://www.motor-talk.de/.../...-bild-waehrend-der-fahrt-t2392911.html
schon bewiesen...
nen kleiner Choleriker... na die sind ja überall beliebt 😁
Ach ja... hier noch aus´m Polizei.Forum:
"Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt.
Kennzahl: 123612
50 Euro, 3 Punkte, natürlich Vorsatz möglich also Verdoppelung!"
oder wie du schon erwähnst:
"Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war
§ 23 Abs. 1 Satz, § 49 Abs. 1 Nr. 22"
Ich erwarte schon ganz sehnsüchtig deine Antwort 😁 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von Actionos
Ich erwarte schon ganz sehnsüchtig deine Antwort 😁 😁 😁
kein problem!
Zitat:
Hör mal zu... wenn du diskutieren willst... dann is das für dich das falsche Forum...
wenn du mit mir diskutieren willst, solltest du entsprechende quellen bereithalten anstatt dein jugendliches berufsschulgeschwafel hier zu verbreiten!
Zitat:
"Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt.
Kennzahl: 123612
50 Euro, 3 Punkte, natürlich Vorsatz möglich also Verdoppelung!"
auch hier erzählst du wieder vollkommenen dummfug!
diese tbnr kostet 80€!
allerdings hat diese besetzung oder gar ladung nicht mit einem dvd radio zu tun....!
Zitat:
"Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war
§ 23 Abs. 1 Satz, § 49 Abs. 1 Nr. 22"
diesen tatbestand kennt der tatbestandskatalog nicht!
der worauf du anspielst kostet im übrigen lediglich 10€....
Zitat:
Du hast deine Inkompetenz soeben bewiesen...!
wer hier inkompetent ist, darüber solltest du nicht urteilen!
du wirst nach quellen gefragt und kommst mit irgendeinem forumgeschwafel das nichtmalmehr dem aktuellen stand entspricht!
im übrigen warte ich immernoch darauf, das du uns endlich mal die § nennst, aus denen hervorgeht das man das kabel an die ahndbremse klemmen muss weil man sonst durch die hu fällt, ebenso wie ich darauf warte das du uns hier offenlegst woher du die gewissheit hast, das dvd-gucken mit handy am ohr gleichgesetzt ist!
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Papperlapapp, ob es dafür Paragraphen gibt oder nicht is mir persönlich völlig schnulli !!!
Sollte eigentlich jedem einleuchten, dass es ablenkt vom eigentlichen Fahrbetrieb😉
Würde mir ewig Vorwürfe machen, wenn ich nen Kind übersehe, nur weil mein Beifahrer zu mir sagt: "Guck x der Gary Cooper reitet aber schön durch die Prärie", oder "ist das Dolly Buster oder Gina Wild"? !!!!
Bei uns in in Berlin hängt an einem ausgemusterten Gasometer ein riesiger Bildschirm, auf dem Werbefilme abgespielt werden. Selbst der lenkt die Leute schon ab, wenn sie mit 100Km/h -obwohl nur 80 erlaubt- über die Stadautobahn fahren😎
Letztendlich muss es ein jeder für sich selbst entscheiden, ob er während der Fahrt unbedingt Filme laufen lassen muss 😉
Fand das Mäusekino im Kadett GSI schon peinlich😁😁😁😁😉
Zitat:
Original geschrieben von hahohe92
Sollte eigentlich jedem einleuchten, dass es ablenkt vom eigentlichen Fahrbetrieb
das steht außer frage...
wenn allerdings ein schlaumeier meint hier rumzuposaunen, das sowas zum nicht-bestehen der hu führt, sollte er dafür entsprechende quellen bereithalten......
fakt ist es ist defintiv NICHT verboten......und solange dadurch keine konkrete ablenkung entsteht (diese muss die polizei um das zu verfolgen aber auch erstmal nachweisen!) ist es vollkommen legitim die dvd laufen zu lassen!
Ja nee is klar, aber mir geht auch vielmehr darum, dass ich es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren könnte, wenn etwas passiert! Anschließend dann vielleicht auch noch auszusteigen, und ohne rot zu werden dem anderen die Schuld zu geben🙄
Schlimmstenfalls vor einem am Boden liegenden blutendem Kind zu stehen und der Mutter in die Fratze brüllen: "Hätte dit Gör doch uffjpasst,wär nischt passiert" !
Beifahrer habe ich grundsätzlich dabei, um mich mit ihnen zu Unterhalten 😉
Naja, manche Pärchen haben sich wahrscheinlich nicht mehr viel zu sagen, dann wird´s eben multimedial😛😉
Achso, dicke Freunde werdet ihr beeden bestimmt nich mehr, oder ?😁😁
Na, das mit dem Gesetzestext würde mich schon sehr interessieren, dafür sind wir hier ein Forum.
Denke wenn diese jetzt nicht gepostet werden, wissen andere genauso viel, als wenn sie den thread nicht gelesen hätten.
und das falsche forum ist es nicht, passt zum thema, da entstehen nun mal paar mehr fragen als zur überschrift passend.
rofl.... 😁 😁 😁 *
Du hast echt ne Leseschwäche!!!! 😁 😁 😁
Moment... ich schreib grösser für Hirni´s 😁
1.) ES GIBT KEIN KONKTRETES GESETZ ZU DVD IM FZG
2.) KOMMT ES ZU EINER AUFFÄLLIGKEIT IM STRASSENVERKEHR, OB SCHLENKER, SPURABWEICHUNG ETC... WIRD BEIM VORSÄTZLICHEN ABLENKEN VON MEDIENMITTEL IM FZG, DAS MIT EINEM BUSSGELD VON MINDESTENS 40€ UND 1 PUNKT GEAHNDET....
ES LIEGT IMMER IM ERMESSEN DER POLIZEI WANN ES ZU EINER STRAFTAT BZW ORDNUNGSWIDRIGKEIT VERFOLGT WIRD.
Ich hoffe ich konnte den Hobby-Anwalt helfen... denn der hat ja scheinbar die meisten Fragen hier 😁 😁 😁
Deine Quelle steht in der Strassenverkehrordnung wie du nachlesen kannst... die hast du doch bestimmt zur Hand 😁
Ach äääähm... nur so als Tip...:
Bau dir mal eben ein DVD-Radio ein... dann mach einen Unfall... und sag dem Polizist doch bitte "Ich hab nur eben auf mein DVD-Radio geschaut, und auf einmal krachts" Deine Versicherung wird dich zum Mitglied des Monat´s küren... und die Polizei lacht dich aus mit deiner Gesetzes-Schwafelei 😁
Von meiner Seite war´s das... für mich hast du dich genug zum Honk gemacht...
Viel Glück als Rechtsanwaltgehilfe... Anwalt wirst du leider nie... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Actionos
Von meiner Seite war´s das... für mich hast du dich genug zum Honk gemacht...
ich (wir) warten im übrigen immernoch auf die quelle, aus der du dein wissen beziehst, das wenn man das kabel nicht an die handbremse anklemmt, dies zum durchfallen bei der hu führt!
wer sich hier zum honk gemacht hat, hast du ja eindeutig bewiesen.....erst nen großen auftritt schieben, dann sang- und klanglos sich aus dem thread verabschieden, weil man sich zu fein ist die eigenen fehler (das man dummfug erzählt hat) einzugestehen.....
also verbleiben wir weiterhin: setzen, 6!
das du andere als "hirnis" etc. betitulierst hilft dir im übrigen nicht wirklich weiter! damit machst du dich nur unbeliebt hier im forum!
Mensch Dynamo, da hast´e ja wat losjetreten😁😁😁
Wenn du dit nächste x Langeweile beim Fahren hast, steckste den Finger in Arsch und DRESDEN 😛😉
Zitat:
Original geschrieben von Actionos
ich weiss das ich Recht habe 😉
die beweisführung dazu steht immernoch offen..... *lol* 🙄