Aus aktuellem Anlass: Unterbodenbeleuchtung! Legal oder nicht? Wenn legal dann wie?
Hallo,
ich habe das MT Forum durch sucht und habe nun mehrere Threads gelesen indem es Leute gibt die behaupten es ist EGAL WIE illegal, allerdings habe ich auch Leute gelesen die behaupten es sei legal wenn die Beleuchtung nur eingeschaltet werden kann wenn die Zündung AUSGESCHALTET ist.
Also lasst uns nun den ultimativ LETZTEN Thread zum Thema Unterbodenbeleuchtung eröfnen und endlich eine Klärung des "Problems" auf die Beine stellen.
Beste Antwort im Thema
Motorraumbeleuchtungen sind zulässig, solange sie nur als Wartungshilfsbeleuchtung dienen und während der Fahrt ausgeschaltet sind bzw. bei geschlossener Motorhaube kein Licht nach außen dringen kann.
126 Antworten
Also mir wurde gesagt das selbst die Tatsache das die UBB montiert ist, illegal ist..
Da man sie ja einschalten KÖNNTE..das nennt der TÜV und CO. "gebrauchsfertig"
Ich würde sie nicht einschalten während der Fahrt...ABER stellt euch folgende Sache einmal vor:
Ihr fahrt zu einem VW Treffen..eurer Wagen ist tief,breit womöglich noch laut..vielleicht habt ihr alles legal eingetragen aber trotzdem zieht eurer Wagen die Blicke auf sich..Die Polizei führt wie schon fast immer (leider!!) ihre Kontrollen durch und checken deinen Wagen..gucken in die Radkästen obs schleift usw..und als sich der COP unters Auto begibt mit seinen Augen 🙂 sieht er die Röhren und ZACK haben sie was wo sie dir an die Karre pissen können..und ich denke spätestens ab diesem Zeitpunkt werden sie deinen Wagen noch mal ""gründlich" untersuchen und was finden!!
Und das nur wegen Beleuchtung die man vielleicht aufm Platz anschaltet??
Hmmm...
Hab das hier gerade durch Zufall bei ATU Online gefunden:
Einstiegsbeleuchtung, blau, 60cm
Setzen Sie Ihr Auto in Szene!
- 2 Röhren mit blauer Beleuchtung
- Länge: 60 cm
- E-geprüft
- wasserdicht
- schlagfest
- einfacher Einbau
Hinweise:
Als Einstiegsbeleuchtung zugelassen. Muss mit dem Türkontakt verbunden werden, um beim Betätigen der Zentralverriegelung die Beleuchtung zu aktivieren.
Nur für 12V, nicht für 24V!
39,90 Preis: EUR
Menge:
hallo
ich verkauf seit jahren zusatzbeleuchtungen fürs auto und hab schon einige erfahrungen in dem bereich gemacht bis vor 5 mon. war grundsätzlich JEDE zusatzbeleuchtung die NICHT Weiß war verboten (weiß im innenraum ist ok)
es gibt seit anfang januar ein paar kleine aussnamen man DARF sich unterbodenbeleuchtungen, einstiegsbeleuchtungen... einbauen wenn eine ABE dabei ist UND wenn sie so eongebaut sind das ein betrieb der leuchten während der fahrt nicht möglich ist. (z.b. ein schalter im Kofferaum )
soviel zur rechtlichen seite
im praktischen bereich siet es so aus das es niemanden stört wenn man ein paar leuchten dranhat solange sie AUS sind und selbst wenn sie an sind schaut die polizei oft nicht hin
aber vorsicht seit 1,01,04 kann man für das benutzen von zusatzleuchten z.b. auch blaue fußraumbeleuchtung punkte in flensburg bekommen
.....
man könnte jetzt noch seitenlang sich darum streiten wie die polizei die gesetze auslegt und wie nicht ich denke jeder weiß das es nie 100% legal ist und jeder muss selbst wissen ob er das risiko eingeht.
.....
p.s. wenn jemand tips braucht was man beleuchtungstechnisch alles machen kann meldet euch ihr glaubt gar nicht was uns die technik heute alles möglich macht.......
Hallo
ich habe nun beimTÜV NORD und GTÜ angerufen um gewissheit zu haben
also die haben mir folgendes gesagt, das alle leuchetn erlaubt sind sonlange sie:
-sie müssen an die Türkontakte angeschlossen sein
-es dürfen keien Schalter vorhanden sein
-Darf nicht über die Scheibe leuchten
-Farben sind egal alle erlaubt solange nicht zu hell!
-muß fest angebracht sein sodas es beim unfakk nicht durch die gegend fliegen kann
- Nur Unterbodenbeleuchtung muß ein Tüv-Gutachten udn Abnahme haben, zudem mit Schalter im Kofferraum.
So das wars mir wurde von beiden gesagt das man soweit das alles eihält alles machen darf was man will!
Ähnliche Themen
Also in meiner Gegend haben die grünen Kollegen nichts gegen eine Fußraumbeleuchtung, die alle 4 Fußräume ausleuchtet. Weil ich bin damit mal angehalten worden und dieser sch*** Schalter hatte einen Wackelkontakt und auf einmal gingen die grünen Lichter an. Und er hat sich nur gewundert, was es nicht alles für Sachen gibt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eine Einstiegshilfe soll den Bereich vor dem Türschweller bei geöffneter Tür ausleuchten, damit man beim Einsteigen nicht über den Schweller stolpert. Zum Aussteigen benötigt man keine Beleuchtung, da man dabei nirgendwo drüber stolpern kann.
Dann bau ich mir ne Einstiegsbeleuchtung ein.
Woher soll denn mein Auto bzw. die Beleuchtung wissen ob ich einsteigen oder aussteigen will?
Sitzbelegungssensor?
Also den Beitrag find ich quatsch!
*nich persönlich gemeint*
Ich hab bei mir im Innenraum an den Schwellern rechts und links eine blaue Kathode die ich nach oben hin abgedeckt habe damit das licht nur zur seite (nach innen) leuchtet und nicht nach oben.
Hab Polizist gefragt ob ich das darf der hat sich das angeschaut und gemeint es ist okay.
Hat auch noch kein anderer Grüner was dagegen gesagt obwohl ich bei jedem vorbeifahrendem grün/weissen BMW immernoch skeptisch bin. Man siehts auch nur wenn man von oben (T4 zm Beispiel) bei mir ins auto guckt. und dann muss man auch schon lange hinschauen und genau gucken. denke nicht dass ein normaler autofahrer zeit hat das zu tun und dann auch noch zu sagen er wäre abgelenkt worden. meine fussraumbeleuchtung bleibt drin!
UBB find ich nich sinnvoll. sieht zwar an nem TFATF-Eclipse oder Civic toll aus aber wer hattn den hier schon.
Mags auch eher dezent.
ausserdem macht die UBB wie schon so oft diskutiert den Unterboden kaputt, instabil und rostanfällig. Der Aufwand das zu verhindern ist die UBB nicht wert.
Das is mein Statement.
Zitat:
Original geschrieben von Madsnowdevil
Dann bau ich mir ne Einstiegsbeleuchtung ein.
Woher soll denn mein Auto bzw. die Beleuchtung wissen ob ich einsteigen oder aussteigen will?
Sitzbelegungssensor?
Also den Beitrag find ich quatsch!
😁
Das muß ja auch nur so eingetragen werden, um dem Kind einen Namen zu geben und damit es eindeutig ist.
Ist nun mal so in den geltenden Vorschriften festgelegt worden (die ich nicht mit verfaßt habe...🙂 ).
kann mir eigentlich die rennleitung was wenn ich in den halterungen nur die leere hulle von den kaputten kathoden hängen habe aber die funktionierenden abgebaut sind?. praktisch hängt dann da nur ne attrappe ohne kabel
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
kann mir eigentlich die rennleitung was wenn ich in den halterungen nur die leere hulle von den kaputten kathoden hängen habe aber die funktionierenden abgebaut sind?. praktisch hängt dann da nur ne attrappe ohne kabel
Ja, das wird beanstandet, weil an einem KFZ verbaute Beleuchtungsanlagen auch funktionsfähig sein müssen. Im Klartext: Nicht funktionierende UBB = unzulässig, weil montierte Beuleuchtungsanlagen funktionieren müssen. - Funktionierende UBB = unzulässig, weil eintragungspflichtig, aber nicht eintragungsfähig und somit illegal.
Drahke glaube du hast etwas falsch verstanden .
was dran hängt ist ne leere kunststoffröhr mehr net der stecker wo inverter mit funktionierender Kathode und Röhre drankommen ist im schweller drin also nicht zu sehen. halt so eine röhre
http://www.revoltec.de/images/products/rm019/rm019_rb.jpg
ohne innereien ohne kabel dran nur die röhre. das ist doch keine beleuchtungseinheit
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
...ohne innereien ohne kabel dran nur die röhre. das ist doch keine beleuchtungseinheit
Es zählt, was von außen sichtbar ist und welchen Eindruck es beim Betrachter hervorruft. Die Röhre dürfte vom Betrachter eindeutig als Leuchtmittel zu identifizieren sein....
von aussen sind se auch net sichtbar da muss man schon unten drunter schauen sitzen hinter der fals beim schweller
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
von aussen sind se auch net sichtbar da muss man schon unten drunter schauen sitzen hinter der fals beim schweller
"Von außen sichtbar" bedeutet, daß man nichts abschrauben muß, um die Installation sehen zu können. Daß der Prüfende sich auch mal hinkniet, um den Unterboden zu begutachten, wird vorausgesetzt.....
Zitat:
Original geschrieben von carlight-tuning
...es gibt seit anfang januar ein paar kleine aussnamen man DARF sich unterbodenbeleuchtungen, einstiegsbeleuchtungen... einbauen wenn eine ABE dabei ist UND wenn sie so eongebaut sind das ein betrieb der leuchten während der fahrt nicht möglich ist. (z.b. ein schalter im Kofferaum ) ...
Hallo Carlight-Tuning:
Lässt sich das irgendwie schriftlich belegen? Ich bin ja auch ein großer Freund von UBB´s, finde ich persönlich einfach stylisch.
Aber war selber vor 2 Wochen genau deshalb hier bei uns bei der Dekra und habe nachgefragt, und die sagten mir, es ist immer VERBOTEN! Egal ob an- oder ausgeschaltet, alleine schon die Montage führt (nach deren Aussage) zum erlöschen der Betriebserlaubnis.
Also wie genau ist das nun mit ABE und Schalter im Kofferraum und so weiter...?