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Aus aktuellem Anlass: Unterbodenbeleuchtung! Legal oder nicht? Wenn legal dann wie?
Hallo,
ich habe das MT Forum durch sucht und habe nun mehrere Threads gelesen indem es Leute gibt die behaupten es ist EGAL WIE illegal, allerdings habe ich auch Leute gelesen die behaupten es sei legal wenn die Beleuchtung nur eingeschaltet werden kann wenn die Zündung AUSGESCHALTET ist.
Also lasst uns nun den ultimativ LETZTEN Thread zum Thema Unterbodenbeleuchtung eröfnen und endlich eine Klärung des "Problems" auf die Beine stellen.
Beste Antwort im Thema
Motorraumbeleuchtungen sind zulässig, solange sie nur als Wartungshilfsbeleuchtung dienen und während der Fahrt ausgeschaltet sind bzw. bei geschlossener Motorhaube kein Licht nach außen dringen kann.
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126 Antworten
Also ich war im Januar beim TÜV, die haben mir das mit der Einstiegsbeleuchtung auch so gesagt. Bin ohne Probleme durch. (den Schalter zum Einschalten während der fahrt habe die zum Glück nicht gesehn :-) )
Der Schalter stört dann ja auch nicht weiter. Wenn die Türen während der Fahrt geschlossen bleiben, kann das Licht ja auch nicht nach außen strahlen.
Weiss jemand ob ein paar Led Leuchtstreifen unter der Motorhaube erlaubt wären ?
Dies wären im Dunklen sicher hilfreich um Wartungsarbeiten zu erledigen.
Motorraumbeleuchtungen sind zulässig, solange sie nur als Wartungshilfsbeleuchtung dienen und während der Fahrt ausgeschaltet sind bzw. bei geschlossener Motorhaube kein Licht nach außen dringen kann.
Ok, klingt Logisch obwohl ein beleuchteter Kühler beim W202 ....
:rolleyes:
Zitat:
hallo
ich verkauf seit jahren zusatzbeleuchtungen fürs auto und hab schon einige erfahrungen in dem bereich gemacht bis vor 5 mon. war grundsätzlich JEDE zusatzbeleuchtung die NICHT Weiß war verboten (weiß im innenraum ist ok)
es gibt seit anfang januar ein paar kleine aussnamen man DARF sich unterbodenbeleuchtungen, einstiegsbeleuchtungen... einbauen wenn eine ABE dabei ist UND wenn sie so eongebaut sind das ein betrieb der leuchten während der fahrt nicht möglich ist. (z.b. ein schalter im Kofferaum )
soviel zur rechtlichen seite
im praktischen bereich siet es so aus das es niemanden stört wenn man ein paar leuchten dranhat solange sie AUS sind und selbst wenn sie an sind schaut die polizei oft nicht hin
aber vorsicht seit 1,01,04 kann man für das benutzen von zusatzleuchten z.b. auch blaue fußraumbeleuchtung punkte in flensburg bekommen
.....
man könnte jetzt noch seitenlang sich darum streiten wie die polizei die gesetze auslegt und wie nicht ich denke jeder weiß das es nie 100% legal ist und jeder muss selbst wissen ob er das risiko eingeht.
.....
p.s. wenn jemand tips braucht was man beleuchtungstechnisch alles machen kann meldet euch ihr glaubt gar nicht was uns die technik heute alles möglich macht.......
Wie schaut es aus wenn ich zb Unterbodenbeleuchtung über die Handbremse laufen lasse sprich das sie nur angeht wenn ich Handbremse anziehe?
Dann kann ich sie ja unmöglich unter der Fahrt anmachen oder
Zitat:
@KingstarZ schrieb am 22. Januar 2020 um 12:32:50 Uhr:
Wie schaut es aus wenn ich zb Unterbodenbeleuchtung über die Handbremse laufen lasse sprich das sie nur angeht wenn ich Handbremse anziehe?
Dann kann ich sie ja unmöglich unter der Fahrt anmachen oder
Auch dafür gibt es keine Zulassung.
Es soll ja schon Zeitgenossen gegeben haben, die nicht bemerkten, daß sie mit angezogener Handbremse fuhren...