Aus aktuellem Anlass: Unterbodenbeleuchtung! Legal oder nicht? Wenn legal dann wie?
Hallo,
ich habe das MT Forum durch sucht und habe nun mehrere Threads gelesen indem es Leute gibt die behaupten es ist EGAL WIE illegal, allerdings habe ich auch Leute gelesen die behaupten es sei legal wenn die Beleuchtung nur eingeschaltet werden kann wenn die Zündung AUSGESCHALTET ist.
Also lasst uns nun den ultimativ LETZTEN Thread zum Thema Unterbodenbeleuchtung eröfnen und endlich eine Klärung des "Problems" auf die Beine stellen.
Beste Antwort im Thema
Motorraumbeleuchtungen sind zulässig, solange sie nur als Wartungshilfsbeleuchtung dienen und während der Fahrt ausgeschaltet sind bzw. bei geschlossener Motorhaube kein Licht nach außen dringen kann.
126 Antworten
ohh, sorry hab ich falsch gelesen, aber es ist trotzdem illegal auch wenn es dich nicht blendet
nur wenn die zündung aus ist darf es möglich sein das das licht angeht, sowohl im auto als auch draußen!
die standart (serienmäßige) innenraumbeleuchtung wärend der fahrt anmachen ist ebenfals verboten und sobald nicht mehr das standard trübe gelb drinnen ist gibts ärger weil die blendwirkung bei jedem anderen licht stärker ist
thx cu
Zitat:
Original geschrieben von MeisterD
Meines Wissens nach ist es verboten die Innenraumbeleuchtung während der Fahrt einzuschalten.
Genauso ist es.
Aber warum gibt es dann ein Röhrenpacket zu kaufen, welches eine ABE hat. Das einzige was du dafür machen musst ist es über den Türkontakt zu schalten. Und du darfst es unter dein Auto bauen!!!
von wem ist denn das röhrenpacket??? würde mich mal interresieren.
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Hersteller müsste ich mal schauen. Aber verkauft wird es bei Conrad electronics! Und ich sag mal so ne Beleuchtung brauchst du eh bloß wenn du stehst!
Zitat:
Original geschrieben von Vento-LE
Aber warum gibt es dann ein Röhrenpacket zu kaufen, welches eine ABE hat. Das einzige was du dafür machen musst ist es über den Türkontakt zu schalten. Und du darfst es unter dein Auto bauen!!!
Es sollte sich eigentlich inzwischen herumgesprochen haben, daß eine ABE für die Eintragung einer solchen Beleuchtung NICHT ausreicht. Benötigt wird eine fahrzeugspezifische Bauartzulassung, um so etwas (unter Beachtung einiger weiterer Auflagen) überhaupt als "Einstiegsbeleuchtung" eingetragen zu bekommen. Und eintragungspflichtig ist eine solche Beleuchtung in jedem Fall.
wie schonmal geschrieben
warum macht ihr das net einfach so die anlage einbauen und die röhre per stecker so das ihr se vor der fahrt abnehmen könnt somit habt ihr während der fahrt keine dran. bullen können auch nichts . und wenn ihr se mal auf nem treffen oder so braucht einfach dranhängen und einstöpseln
die einfachste methode
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
wie schonmal geschrieben
warum macht ihr das net einfach so die anlage einbauen und die röhre per stecker so das ihr se vor der fahrt abnehmen könnt somit habt ihr während der fahrt keine dran. bullen können auch nichts . und wenn ihr se mal auf nem treffen oder so braucht einfach dranhängen und einstöpseln
die einfachste methode
Eigentlich ne gute Möglichkeit, aber immer 4 große Röhren an und abbauen. Das noch am Unterboden! Neeeeee.......
Und wenn ich sie abgebaut habe, klappern sie im Kofferraum:-(
Denke sie einfach nur auf abgesperrten Gelände einzuschalten ist die beste Lösung..
Zitat:
Original geschrieben von Elephant Joyeux
Denke sie einfach nur auf abgesperrten Gelände einzuschalten ist die beste Lösung..
...wobei du aber stets bedenken mußt, daß du das abgesperrte Privatgelände mit dem Wagen mit montierter UBB nicht auf eigenen Rädern in Richtung öffentlichen Straßenverkehr verlassen darftst....
Zitat:
Original geschrieben von Elephant Joyeux
Denke sie einfach nur auf abgesperrten Gelände einzuschalten ist die beste Lösung..
War auch ohne eingeschaltetem Motor gemeint
Hallo
ihr könnt alles einbauen was ihr wollt aber bei der benutzung ist es so unterbodenbeleuchtung bei fahrt nur auf nicht öffentlichen strassen alles andere
auf dem parkplatz anschaltensolange das auto nicht bewegt wird haben die keine chance wird spätestens am staatsanwalt scheitern habe sehr viele diskussionen geführt mit den grünen aber das war vor drei jahren als es noch nicht so gang und gebe war mit dem eintragen ist es so das mann es als ausstiegs hilfe genutz werden darf diese müssen nicht in den türen sein ist niergendswo gesetzlich festgelegt und nur bei abgeschalteter zündung muss auch nich weis nicht warum ihr euch so nen kopf macht hinbauen damit spielen und fertig wenn die grünen euch ziehen sowieso beim ersten mal eine verwarnung alles andere könnt ihr beschwerde einreichen zb nebelscheinwerfer ist eine serienmäsig verbaute leuchteinrichtung darf aber nur bei nebel angeschaltet werden also alles auffasungssache
Zitat:
Original geschrieben von alxtuning
... ist es so das mann es als ausstiegs hilfe genutz werden darf...
"Ausstiegshilfen" sind ebenso wie "Unterbodenbeleuchtungen" NICHT EINTRAGUNGSFÄHIG. Eintragungsfähig mit bestehender Bauartzulassung und unter Beachtung der Einbauvorschriften sind einzig und allein "Einstiegshilfen".
Ausstiegshilfe = Einstiegshilfe ???
Wo ist da der Unterschied?
Will jetzt endlich auch mal Klarheit in dem Thema haben. Ich hab jetzt schon so viele verschiedene Meinungen gehört, dass ich keine Ahnung hab was stimmt und was nicht...
Da muss es doch irgendwo Gesetze zum nachlesen geben...
Zitat:
Original geschrieben von jay_mc
Ausstiegshilfe = Einstiegshilfe ???
Wo ist da der Unterschied?
Eine Einstiegshilfe soll den Bereich vor dem Türschweller bei geöffneter Tür ausleuchten, damit man beim Einsteigen nicht über den Schweller stolpert. Zum Aussteigen benötigt man keine Beleuchtung, da man dabei nirgendwo drüber stolpern kann.