Aufstellung eines Blitzerfahrzeugs
Hallo,
mich würde mal interessieren,
wie ein Fahrzeug zum Blitzen aufgestellt sein muss.
Meine Kollegin hat vorhin im Vorbei fahren behauptet, da stehe ein Blitzer und der steht aber falsch.
Darf der auf dem Gehweg stehen?
Muss der Blitzer parallel zur Fahrbahn stehen?
Dürfen die Vorderräder eingeschlagen sein?
Ich hab mir da noch nie Gedanken gemacht, mich hat es bisher nicht betroffen.
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kai R. schrieb am 24. Juli 2018 um 16:35:30 Uhr:
Zitat:
@ceinsler schrieb am 24. Juli 2018 um 15:34:32 Uhr:
Die Vorderreifen sollten schon auf den Potenziellen Verkehrsünder ausgerichtet sein, nicht das die vorbeifliegende Schwalbe geblitzt wird....
hä?In der Regel blitzen die durch das Rückfenster nach hinten. Dabei steht das Auto parallel und die Kamera im Kofferraum ist auf den zu überwachenden Fahrstreifen ausgerichtet. Bisschen auffällig sonst.
Ausserdem fliegen die Schwalben an Bordsteinen normalerweise nicht. Sie stehen rum.
Die Aufstellung des Messwagens und die Ausrichtung des Messgerätes sind vorgeschrieben und werden Protokolliert.
Das sind dann die Stellen wo ein versierter Anwalt das Haar in der Suppe findet.
Moorteufelchen
47 Antworten
Zitat:
@reox schrieb am 25. Juli 2018 um 11:04:04 Uhr:
Bei uns in einer Nebenstraße wird grade eine Fassade saniert. Fußgänger müssen auf die Straße oder generell den Fußweg wechseln. Wenn da was passiert, kann sich die Baufirma schon mal warm anziehen.
Das Argument ist jetzt hoffentlich nicht ernst gemeint ?!
Die Baufirma hat doch sicherlich den Baubereich vorschriftsmäßig abgesperrt und durch Zeichen 259 und dem Zusatzschild "Fußgänger bitte Gehweg oder Straßenseite gegenüber benutzen" ausgeschildert.
Für Zuwiderhandlungen ist die Baufirma nicht verantwortlich, jedenfalls dann nicht, wenn alles vorschriftsmäßig abgesperrt und ausgeschildert wurde.
Zitat:
@reox schrieb am 25. Juli 2018 um 11:19:15 Uhr:
Kannst du mal die Sicherheitsabstände, die von Fußgängern und Muttis mit Kinderwagen eingehalten werden müssen, verlinken?
Nö, warum soll Ich das tun ?!
Du kannst doch Google selbst bedienen.
Zitat:
@reox schrieb am 25. Juli 2018 um 11:19:15 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 25. Juli 2018 um 11:12:52 Uhr:
...Und da sind noch nicht mal die nach beiden Seiten erforderlichen Sicherheitsabstände dabei.
...Kannst du mal die Sicherheitsabstände, die von Fußgängern und Muttis mit Kinderwagen eingehalten werden müssen, verlinken?
Soweit ich weiß, muss eine nutzbare Restbreite von 1 m verbleiben, wenn das Parken auf dem Gehweg freigegeben ist.
Grundsätzlich auf dem Gehweg stehen darf er dank Sonderrechten (Geissleins Auslegung der Sonderrechte sind allerdings meistens irgendwo zwischen merkwürdig und absurd), 1 m Platz scheint auch da zu sein: kein Problem...
Zitat:
@heiron schrieb am 25. Juli 2018 um 06:46:08 Uhr:
Guten Morgen,
also das Fahrzeug stand auf dem Gehweg am Ende einer Schulbushaltestelle.
Das gestrichelte ist ein Fahrradschutzstreifen.
Sorry, das Foto bekam ich erst heute morgen.
Schlecht aufgestellt , viel zu auffällig.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Geisslein schrieb am 25. Juli 2018 um 11:21:53 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 25. Juli 2018 um 11:04:04 Uhr:
Bei uns in einer Nebenstraße wird grade eine Fassade saniert. Fußgänger müssen auf die Straße oder generell den Fußweg wechseln. Wenn da was passiert, kann sich die Baufirma schon mal warm anziehen.Das Argument ist jetzt hoffentlich nicht ernst gemeint ?!
Die Baufirma hat doch sicherlich den Baubereich vorschriftsmäßig abgesperrt und durch Zeichen 259 und dem Zusatzschild "Fußgänger bitte Gehweg oder Straßenseite gegenüber benutzen" ausgeschildert.
Für Zuwiderhandlungen ist die Baufirma nicht verantwortlich, jedenfalls dann nicht, wenn alles vorschriftsmäßig abgesperrt und ausgeschildert wurde.
Du hast Recht.
Diese vorschriftsmäßige Aufstellung der Schilder ist, wie auf dem Foto zu erkennen, nicht erfolgt.
Eine Steilvorlage für jeden halbwegs begabten Blitzer-Anwalt.
Danke für diesen Hinweis.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 25. Juli 2018 um 11:23:37 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 25. Juli 2018 um 11:19:15 Uhr:
Kannst du mal die Sicherheitsabstände, die von Fußgängern und Muttis mit Kinderwagen eingehalten werden müssen, verlinken?Nö, warum soll Ich das tun ?!
Du kannst doch Google selbst bedienen.
Weil du von ominösen Sicherheitsabständen, die Fußgänger auf Fußwegen einhalten sollen, angefangen hast.
Zitat:
@reox schrieb am 25. Juli 2018 um 11:32:34 Uhr:
Weil du von ominösen Sicherheitsabständen, die Fußgänger auf Fußwegen einhalten sollen, angefangen hast.
Das sind keine "ominösen" Sicherheitsabstände, sondern die sind vorgeschrieben !
Wenn es Dich interessiert, nutze die Google-Suche oder eine andere vergleichbare Suchmaschine deiner Wahl.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 25. Juli 2018 um 11:38:48 Uhr:
welche Schilder müssen bei einem Blitzer aufgestellt werden?
"Vorsicht Gewitter!" , neues Zeichen Nr. 666 : Dunkle Wolke mit Blitz heraus 😮
Die Gewegrestbreite muß übrigen 80 cm betragen. Ob das eingehalten wird, kann man bei dem Foto nicht sagen.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 25. Juli 2018 um 11:38:48 Uhr:
Ich steh auf dem Schlauch, welche Schilder müssen bei einem Blitzer aufgestellt werden?
Keine.
Wenn man wegen einem Messfahrzeug auf die Straße wechseln muss, ist das Messfahrzeug für einen eventl. Unfall zwischen Fußgänger/KFZ verantwortlich.
Wenn man wg. einer Baustelle auf die Straße muss, dann kann man den Fußgänger in die Pflicht nehmen, der hätte ja vor Betreten der Straße auf den Verkehr achten können, oder den Kraftfahrer, der hätte ja mit Fußgängern auf der Straße im Baustellenbereich rechnen müssen. Hier kann man den Unfallbeteiligten eine Mitschuld geben.
So interpretiere ich die Gedankengänge von Geisslein, da er ja die Baustelle als Vergleich nicht zulässt.
Zitat:
@reox schrieb am 25. Juli 2018 um 12:10:01 Uhr:
Zitat:
@ceinsler schrieb am 25. Juli 2018 um 11:38:48 Uhr:
Ich steh auf dem Schlauch, welche Schilder müssen bei einem Blitzer aufgestellt werden?Keine.
Wenn man wegen einem Messfahrzeug auf die Straße wechseln muss, ist das Messfahrzeug für einen eventl. Unfall zwischen Fußgänger/KFZ verantwortlich.
Wenn man wg. einer Baustelle auf die Straße muss, dann kann man den Fußgänger in die Pflicht nehmen, der hätte ja vor Betreten der Straße auf den Verkehr achten können, oder den Kraftfahrer, der hätte ja mit Fußgängern auf der Straße im Baustellenbereich rechnen müssen. Hier kann man den Unfallbeteiligten eine Mitschuld geben.
So interpretiere ich die Gedankengänge von Geisslein, da er ja die Baustelle als Vergleich nicht zulässt.
Diese vorschriftsmäßige Aufstellung der Schilder ist, wie auf dem Foto zu erkennen, nicht erfolgt.
Welches Foto meintest Du?
Die Diskussion zu den Schildern bezieht sich auf die von reox angesprochene Baustelle, welche keine entsprechende Beschilderung "Fußgänger bitte Straßenseite wechseln" aufweist.
Hat mit dem Blitzer um den es in diesem Thread eigentlich gehen sollte nix zu tun.
Zitat:
@Hyrai schrieb am 25. Juli 2018 um 12:41:49 Uhr:
Die Diskussion zu den Schildern bezieht sich auf die von reox angesprochene Baustelle, welche keine entsprechende Beschilderung "Fußgänger bitte Straßenseite wechseln" aufweist.Hat mit dem Blitzer um den es in diesem Thread eigentlich gehen sollte nix zu tun.
Das Baustellen-Beispiel kam von mir, weil
hierangedeutet wird, dass ein Messfahrzeug für einen Fußgängerunfall verantwortlich wäre. Darauf hin habe ich angedeutet, dass eine Baustelle ebenfalls verantwortlich wäre. Da wurde entgegnet, wenn die Baustelle ordentlich beschildert ist, kann man die Baustelle nicht als Auslöser betrachten. Da kam mir der Gedanke, wenn ein Messfahrzeug beschildert wird, ist es(analog einer Baustelle) nicht mehr ursächlich für einen möglichen Unfall.
Und der nächste Gedanke war, ein nicht beschildertes Messfahrzeug stellt einen nicht genehmigten Zustand dar und kann keine amtlichen Messungen vornehmen.
Ich hoffe, ihr könnt meinen Gedankensprüngen folgen...
...ich selbst schaffe es nicht mehr.
😉
Zitat:
@Geisslein schrieb am 25. Juli 2018 um 11:47:47 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 25. Juli 2018 um 11:32:34 Uhr:
Weil du von ominösen Sicherheitsabständen, die Fußgänger auf Fußwegen einhalten sollen, angefangen hast.Das sind keine "ominösen" Sicherheitsabstände, sondern die sind vorgeschrieben !
Wenn es Dich interessiert, nutze die Google-Suche oder eine andere vergleichbare Suchmaschine deiner Wahl.
Zitat:
"
AusnahmenAbgesehen von temporären Einengungen (vgl. Baustellen-Umgehungen) können nur in zwei Fällen kleinere Mindestgehwegbreiten angesetzt werden:
?2,10 Meter bei Wohnwegen mit offenen bzw. niedrigen Einfriedungen (EFA, 3.2.4 und Tab. 2). Dieses Maß sollte grundsätzlich bei keinem straßenbegleitenden Gehweg in angebauten Straßen unterschritten werden, auch nicht auf kurzer Länge an Engstellen (EFA, 3.2.1 und 3.2.4).
?1,50 Meter bei beengten dörflichen Hauptstraßen mit geringem Fußverkehrsaufkommen (RASt 5.1.2)."
Zitat Ende.
Stellt ein geparktes Messfahrzeug eine temporäre Einengung dar?
Zitat:
@reox schrieb am 25. Juli 2018 um 13:22:50 Uhr:
...ich selbst schaffe es nicht mehr.
😉
Derweil ist es doch so einfach, wenn man die Mindestbreite, die ein Gehweg minimal aufweisen muß, nur kennt, weiß man rein aus logischer Natur, daß das Messfahrzeug hier nicht stehen darf.
Das Bsp. mit der Baustelle mag für Dich einen direkten Bezug zu der Situation zu sein.
Sind aber im Grunde genommen völlig unterschiedliche Situationen, welche nicht verglichen oder als Argumentationsansatz hierfür verwendet werden sollten.