Aufstellung eines Blitzerfahrzeugs

Hallo,
mich würde mal interessieren,
wie ein Fahrzeug zum Blitzen aufgestellt sein muss.
Meine Kollegin hat vorhin im Vorbei fahren behauptet, da stehe ein Blitzer und der steht aber falsch.

Darf der auf dem Gehweg stehen?
Muss der Blitzer parallel zur Fahrbahn stehen?
Dürfen die Vorderräder eingeschlagen sein?

Ich hab mir da noch nie Gedanken gemacht, mich hat es bisher nicht betroffen.

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Juli 2018 um 16:35:30 Uhr:



Zitat:

@ceinsler schrieb am 24. Juli 2018 um 15:34:32 Uhr:


Die Vorderreifen sollten schon auf den Potenziellen Verkehrsünder ausgerichtet sein, nicht das die vorbeifliegende Schwalbe geblitzt wird....

hä?

In der Regel blitzen die durch das Rückfenster nach hinten. Dabei steht das Auto parallel und die Kamera im Kofferraum ist auf den zu überwachenden Fahrstreifen ausgerichtet. Bisschen auffällig sonst.

Ausserdem fliegen die Schwalben an Bordsteinen normalerweise nicht. Sie stehen rum.
Die Aufstellung des Messwagens und die Ausrichtung des Messgerätes sind vorgeschrieben und werden Protokolliert.
Das sind dann die Stellen wo ein versierter Anwalt das Haar in der Suppe findet.
Moorteufelchen

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Zitat:

@ceinsler schrieb am 25. Juli 2018 um 09:02:09 Uhr:


Zu stosszeiten, sprich früh 7-8 oder 12-14 Uhr stellen die sich bestimmt nicht da hin. Ganz blöd sind die ja auch nicht.

Für die Sicherheit der an der Bushaltestelle aussteigenden und zusteigenden Busfahrgäste ist es auch förderlich nach der Bushaltestelle zu blitzen.

Auf dem Foto wimmelt es nur so von Fußgängern,Radfahrer, Kinderwägen. Wie konnte ich das nur übersehen. Warum sollten die es absichern, steht das Auto auf der Straße, hab ich nochmal was übersehen?

Wenn dann ein Fußgänger an solchen stellen überfahren werden ist das Geschrei groß, die pösen Raser, warum wird da nicht besser Kontroliert.

Wie man's macht, macht man's verkehrt.

Wenn man am Ortsein- od. Ortsausgang steht, da wo kein Fußgänger behindert wird, steht…
Abzocke!

Wenn man in der Stadt steht, dort wo mehr Fußgänger/Kinder unterwegs sind, deren Schulwege mehr Schutz brauchen, steht…
Behinderung/Gefährdung!

Zukünftig müssen Stadt- u. Verkehrsplaner wohl die Bewegungsflächen für Autos, Fußgänger, Radfahrer und Messfahrzeuge gleichzeitig mit berücksichtigen.

😉

Das Foto vermittelt den Eindruck, dass die Neigungswinkel der Fahrbahn und des Fußweges deutlich voneinander abweichen. Auch wäre zu klären, wo sich der Messbedienstete während der Messung befand. Das könnte alles Einfluss auf das Messergebnis haben. Eine Überprüfung könnte sinnvoll sein. Dass die da verkehrswidrig stehen, wäre hingegen für sich allein genommen kein Argument.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Juli 2018 um 09:53:23 Uhr:


Das Foto vermittelt den Eindruck, dass die Neigungswinkel der Fahrbahn und des Fußweges deutlich voneinander abweichen.

Und ich wage zu bezweifeln, daß er genau gerade stand. Die eingeschlagenen Räder lassen da einiges vermuten......

Vorallem wie ist der Neigungswinkel der Sonneneinstrahlung, ist Hoch-tiefdruckeinfluß oder gar ein Gewitter im Anmarsch. Alles Argumente die einen Einspruch rechtfertigen.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 25. Juli 2018 um 09:37:56 Uhr:


Auf dem Foto wimmelt es nur so von Fußgängern,Radfahrer, Kinderwägen. Wie konnte ich das nur übersehen. Warum sollten die es absichern, steht das Auto auf der Straße, hab ich nochmal was übersehen?

Wenn dann ein Fußgänger an solchen stellen überfahren werden ist das Geschrei groß, die pösen Raser, warum wird da nicht besser Kontroliert.

Völlig unabhängig davon, ob der Gehweg stark frequentiert ist, gibt es eine Vorschrift, wie breit ein Gehweg minimal mit den dazugehörigen Sicherheitsabständen nach beiden Seiten zu sein hat.
Für mich schaut es jedenfalls nicht danach aus, daß die minimale Fußgängerwegbreite inkl. Sicherheitsabstände hier eingehalten wurden.

Wenn doch Fußgänger nach deiner Argumentation hier überfahren werden, dann also doch nur, weil die wegen dem Blitzerfahrzeug den Gehweg nicht nutzen können und auf die Straße ausweichen.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 25. Juli 2018 um 10:41:03 Uhr:


Vorallem wie ist der Neigungswinkel der Sonneneinstrahlung, ist Hoch-tiefdruckeinfluß oder gar ein Gewitter im Anmarsch. Alles Argumente die einen Einspruch rechtfertigen.

Der Sonnenstand selbst hat da keinen direkten Einfluss. Der Einfluss der Luftdichte auf die Geschwindigkeit der Radarwellen bzw. die Ablenkung des Laserscanners sind zu vernachlässigen. Ein EMP durch ein Gewitter würde sich eher zugunsten des VT auswirken. Fehlende Sachkenntnis wirkt sich hingegen schon aus. ...

Ich sehe da keine Behinderung. Da ist noch mindestens 1m gehweg frei. Wenn man natürlich Angst hat geblitzt zu werden holt man sich sämtliche Argumente aus dem Hinterkopf.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 25. Juli 2018 um 10:47:16 Uhr:


...

Wenn doch Fußgänger nach deiner Argumentation hier überfahren werden, dann also doch nur, weil die wegen dem Blitzerfahrzeug den Gehweg nicht nutzen können und auf die Straße ausweichen.

Bei uns in einer Nebenstraße wird grade eine Fassade saniert. Fußgänger müssen auf die Straße oder generell den Fußweg wechseln. Wenn da was passiert, kann sich die Baufirma schon mal warm anziehen.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 25. Juli 2018 um 10:56:46 Uhr:


Ich sehe da keine Behinderung. Da ist noch mindestens 1m gehweg frei. Wenn man natürlich Angst hat geblitzt zu werden holt man sich sämtliche Argumente aus dem Hinterkopf.

Aber eigentlich ist das auch nach zu vollziehen.

Zukünftig muss also mindestens an jeder Straße eine genormte "Blitzer-Aufstellfläche" eingerichtet werden, von der keinerlei Behinderung und Gefahr für andere ausgehen kann. Diese und der Erfassungsbereich müssen natürlich ständig frei gehalten werden. Ist aber unproblematisch, weil Parkplätze gibt's ja eh genug.

😉

Zitat:

@ceinsler schrieb am 25. Juli 2018 um 10:56:46 Uhr:


Ich sehe da keine Behinderung. Da ist noch mindestens 1m gehweg frei. Wenn man natürlich Angst hat geblitzt zu werden holt man sich sämtliche Argumente aus dem Hinterkopf.

Auch wenn dieser 1 Meter breite Restgehweg genügend freiraum vermittelt, unterschreitet das die vorgeschriebene Mindestgehwegbreite um ein Vielfaches. Und da sind noch nicht mal die nach beiden Seiten erforderlichen Sicherheitsabstände dabei.

Aber Ich kann ja auch so argumentieren, wenn Ich beim Parken die vorgeschriebene Rastfahrbahnbreite von 3.05 Metern nicht einhalten kann.

Hier geht es definitiv nicht darum "Angst vor dem geblitzt werden" zu haben, sondern um die Sicherheit.

Zitat:

@reox schrieb am 25. Juli 2018 um 09:43:03 Uhr:



Zukünftig müssen Stadt- u. Verkehrsplaner wohl die Bewegungsflächen für Autos, Fußgänger, Radfahrer und Messfahrzeuge gleichzeitig mit berücksichtigen.

So in etwa?

In der Satellitenansicht sieht man, was ich meine.

"Unsere" Blitzer blitzen übrigens abgesetzt vom Fahrzeug. Nur die Messgeräte werden unauffällig am Straßenrand, gerne auch in einem Gebüsch oder unter der Leitplanke, platziert, das Fahrzeug mit dem Bedienpersonal steht dann ein paar Meter weiter in einem Feldweg oder auf einem Parkplatz.

Bitte wie im letzten großen Aufregerthread die Behörde benachrichtigen und auf mögliche Fehler hinweisen, damit zumindest die zukünftig geblitzten Verkehrsteilnehmer ordentlich abkassiert werden können. Vielen Dank.

PS: Ernsthaft?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 25. Juli 2018 um 11:12:52 Uhr:


...Und da sind noch nicht mal die nach beiden Seiten erforderlichen Sicherheitsabstände dabei.
...

Kannst du mal die Sicherheitsabstände, die von Fußgängern und Muttis mit Kinderwagen eingehalten werden müssen, verlinken?

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