Aufstellung eines Blitzerfahrzeugs

Hallo,
mich würde mal interessieren,
wie ein Fahrzeug zum Blitzen aufgestellt sein muss.
Meine Kollegin hat vorhin im Vorbei fahren behauptet, da stehe ein Blitzer und der steht aber falsch.

Darf der auf dem Gehweg stehen?
Muss der Blitzer parallel zur Fahrbahn stehen?
Dürfen die Vorderräder eingeschlagen sein?

Ich hab mir da noch nie Gedanken gemacht, mich hat es bisher nicht betroffen.

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Juli 2018 um 16:35:30 Uhr:



Zitat:

@ceinsler schrieb am 24. Juli 2018 um 15:34:32 Uhr:


Die Vorderreifen sollten schon auf den Potenziellen Verkehrsünder ausgerichtet sein, nicht das die vorbeifliegende Schwalbe geblitzt wird....

hä?

In der Regel blitzen die durch das Rückfenster nach hinten. Dabei steht das Auto parallel und die Kamera im Kofferraum ist auf den zu überwachenden Fahrstreifen ausgerichtet. Bisschen auffällig sonst.

Ausserdem fliegen die Schwalben an Bordsteinen normalerweise nicht. Sie stehen rum.
Die Aufstellung des Messwagens und die Ausrichtung des Messgerätes sind vorgeschrieben und werden Protokolliert.
Das sind dann die Stellen wo ein versierter Anwalt das Haar in der Suppe findet.
Moorteufelchen

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 25. Juli 2018 um 13:37:54 Uhr:


Derweil ist es doch so einfach, wenn man die Mindestbreite, die ein Gehweg minimal aufweisen muß, nur kennt, weiß man rein aus logischer Natur, daß das Messfahrzeug hier nicht stehen darf.

Tja, der Richtwert, der im übrigen nirgens festegeschrieben ist, liegt bei 80 cm. Die sind hier dicke gegeben. Was nicht gegeben ist, ist die Entfernung zum Haltestellenschild. Das sind nie im Leben 15 Meter. Bei unseren Meßprotokollen müssen solche Werte angegeben werden, auch der Abstand zum Bordstein und zur gegenüberliegenden Begrenzung. Nur so kann garantiert werden, das die Karre auch genau gerade stand. Sonst zerrupft jeder Gutachter die Sache in der Luft. Ich persönlich hätte mich allerdings in den alten Zeiten so nicht hingestellt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 25. Juli 2018 um 13:37:54 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 25. Juli 2018 um 13:22:50 Uhr:


...ich selbst schaffe es nicht mehr.
😉

Derweil ist es doch so einfach, wenn man die Mindestbreite, die ein Gehweg minimal aufweisen muß, nur kennt, weiß man rein aus logischer Natur, daß das Messfahrzeug hier nicht stehen darf.
Das Bsp. mit der Baustelle mag für Dich einen direkten Bezug zu der Situation zu sein.
Sind aber im Grunde genommen völlig unterschiedliche Situationen, welche nicht verglichen oder als Argumentationsansatz hierfür verwendet werden sollten.

Da bist Du auf dem Holzweg, das was Du meinst sind Baurechtliche Vorgaben wie Gehwege anzulegen sind. Z.B. wenn eine Straße neu gebaut oder saniert wird.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 25. Juli 2018 um 13:50:44 Uhr:


... Was nicht gegeben ist, ist die Entfernung zum Haltestellenschild. Das sind nie im Leben 15 Meter.
...

Die gelten doch nur, wenn auf der Fahrbahn geparkt wird.

Damit der Bus leicht einfahren kann, parallel zum Bordstein stehen/halten kann und dann leicht ausfahren kann.

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