Aufstellung eines Blitzerfahrzeugs
Hallo,
mich würde mal interessieren,
wie ein Fahrzeug zum Blitzen aufgestellt sein muss.
Meine Kollegin hat vorhin im Vorbei fahren behauptet, da stehe ein Blitzer und der steht aber falsch.
Darf der auf dem Gehweg stehen?
Muss der Blitzer parallel zur Fahrbahn stehen?
Dürfen die Vorderräder eingeschlagen sein?
Ich hab mir da noch nie Gedanken gemacht, mich hat es bisher nicht betroffen.
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kai R. schrieb am 24. Juli 2018 um 16:35:30 Uhr:
Zitat:
@ceinsler schrieb am 24. Juli 2018 um 15:34:32 Uhr:
Die Vorderreifen sollten schon auf den Potenziellen Verkehrsünder ausgerichtet sein, nicht das die vorbeifliegende Schwalbe geblitzt wird....
hä?In der Regel blitzen die durch das Rückfenster nach hinten. Dabei steht das Auto parallel und die Kamera im Kofferraum ist auf den zu überwachenden Fahrstreifen ausgerichtet. Bisschen auffällig sonst.
Ausserdem fliegen die Schwalben an Bordsteinen normalerweise nicht. Sie stehen rum.
Die Aufstellung des Messwagens und die Ausrichtung des Messgerätes sind vorgeschrieben und werden Protokolliert.
Das sind dann die Stellen wo ein versierter Anwalt das Haar in der Suppe findet.
Moorteufelchen
47 Antworten
für das Parken auf Gehwegen und so haben die in der Regel Sondererlaubnisse. Räder eingeschlagen macht nichts, aber in einer ausgerichteten Position muss das Ding natürlich stehen. Gehen wir davon aus, dass der Messangestellte das berücksichtigt hat.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 24. Juli 2018 um 14:50:07 Uhr:
für das Parken auf Gehwegen und so haben die in der Regel Sondererlaubnisse. Räder eingeschlagen macht nichts, aber in einer ausgerichteten Position muss das Ding natürlich stehen. Gehen wir davon aus, dass der Messangestellte das berücksichtigt hat.
Nur dann, wenn das Fahrzeug auf dem Gehweg, oder der Blitzer keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger darstellt.
Sonst haben die auf dem Geh oder Radweg nix verloren !
Zitat:
@Kai R. schrieb am 24. Juli 2018 um 14:50:07 Uhr:
für das Parken auf Gehwegen und so haben die in der Regel Sondererlaubnisse. Räder eingeschlagen macht nichts, aber in einer ausgerichteten Position muss das Ding natürlich stehen. Gehen wir davon aus, dass der Messangestellte das berücksichtigt hat.
Zumindest gibt es ein schönes Protokoll, wo der "Messdiener" alles schön angekreuzt und bestätigt hat.
Hier hatte ich mal eines in der Hand, wonach die Geschwindigkeit hinter einem (zweiten) 70iger Schild gemessen worden sein sollte. Das Foto des Delinquenten bewies jedoch das Gegenteil.
Bei einer anderen Messung hatte der Messdiener die Fahrstreifenbreiten angeben müssen. War "leider" auch falsch, wie ihm nachgewiesen werden konnte.
Und die einzige Bedienungsanleitung, die nach Herstellervorschrift während der Messung griffbereit sein musste, lag für rund 4 Wochen hier.
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Die Vorderreifen sollten schon auf den Potenziellen Verkehrsünder ausgerichtet sein, nicht das die vorbeifliegende Schwalbe geblitzt wird....
Zitat:
@ceinsler schrieb am 24. Juli 2018 um 15:34:32 Uhr:
Die Vorderreifen sollten schon auf den Potenziellen Verkehrsünder ausgerichtet sein, nicht das die vorbeifliegende Schwalbe geblitzt wird....
hä?
In der Regel blitzen die durch das Rückfenster nach hinten. Dabei steht das Auto parallel und die Kamera im Kofferraum ist auf den zu überwachenden Fahrstreifen ausgerichtet. Bisschen auffällig sonst.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 24. Juli 2018 um 16:35:30 Uhr:
Zitat:
@ceinsler schrieb am 24. Juli 2018 um 15:34:32 Uhr:
Die Vorderreifen sollten schon auf den Potenziellen Verkehrsünder ausgerichtet sein, nicht das die vorbeifliegende Schwalbe geblitzt wird....
hä?In der Regel blitzen die durch das Rückfenster nach hinten. Dabei steht das Auto parallel und die Kamera im Kofferraum ist auf den zu überwachenden Fahrstreifen ausgerichtet. Bisschen auffällig sonst.
Ausserdem fliegen die Schwalben an Bordsteinen normalerweise nicht. Sie stehen rum.
Die Aufstellung des Messwagens und die Ausrichtung des Messgerätes sind vorgeschrieben und werden Protokolliert.
Das sind dann die Stellen wo ein versierter Anwalt das Haar in der Suppe findet.
Moorteufelchen
Guten Morgen,
also das Fahrzeug stand auf dem Gehweg am Ende einer Schulbushaltestelle.
Das gestrichelte ist ein Fahrradschutzstreifen.
Sorry, das Foto bekam ich erst heute morgen.
Die werden wohl ihre Genehmigung gehabt haben.
Ich sehe das ehrlich gesagt etwas kritisch.
An einer Schulbushaltestelle den Gehweg verengen, sodass bei viel Andrang (soll es ja geben, wenn ein Schulbus 50 Schüler auf einmal "ablädt"😉 auf die Straße ausgewichen werden muss? Hmm...
Zu stosszeiten, sprich früh 7-8 oder 12-14 Uhr stellen die sich bestimmt nicht da hin. Ganz blöd sind die ja auch nicht.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 25. Juli 2018 um 09:02:09 Uhr:
Zu stosszeiten, sprich früh 7-8 oder 12-14 Uhr stellen die sich bestimmt nicht da hin. Ganz blöd sind die ja auch nicht.
Stimmt, dann wäre ja das Tempolimit sinnvoll und manch einer würde sich vielleicht daran halten.
Da verdient man ja nix, da wird schon um 18 Uhr im Feierabendverkehr geblitzt (Gewinnmaximierung). 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@heiron schrieb am 25. Juli 2018 um 06:46:08 Uhr:
Guten Morgen,
also das Fahrzeug stand auf dem Gehweg am Ende einer Schulbushaltestelle.
Das gestrichelte ist ein Fahrradschutzstreifen.
Sorry, das Foto bekam ich erst heute morgen.
Sind das die Herren mit dem Blitzerfahrzeug auf Beutezug ?
Ich kann hier keinerlei Absicherung des Fahrzeugs erkennen !
Desweiteren wird hier die nutzbare Gehwegbreite deutlich reduziert, so, daß für die Fußgänger der Sicherheitsraum nicht mehr gegeben ist und es daher schnell gefährlich werden kann.
Für zwei entgegenkommende Fußgängerinnen oder Fußgänger mit Kinderwagen wird es hier zu eng.
Ich würde bei der zuständigen Behörde beschwerde einreichen, da der Gehweg so nicht nutzbar ist.
Das Fahrzeug hat hier definitiv nicht zu stehen !