Aufprallgeschwindigkeit
Hallo!
Ich habe vor Kurzem einen Auffahrunfall gehabt. Im Großen und Ganzen bin ich gut davon gekommen.
Meine Heckschürze war allerdings beschädigt (leicht Eindellung, Spaltmaß verkürzt). Außerdem hat sie ihre Steifigkeit verloren, man konnte richtig daran rütteln.
Ich selbst habe einen verschobenen Wirbel davongetragen. Vielleicht lag es daran, dass ich mich beim Aufprall an der roten Ampel nach hinten, zu meinen Bekannten auf der Rückbank, gedreht habe.
Wir haben, als es passiert ist, einen ordentlichen Ruck bemerkt. Es war jetzt aber auch nicht so, dass ich von einem Crash reden würde. Das Fahrzeug hat sich lediglich ein bisschen nach vorne bewegt.
Die gegnerische Versicherung hat zwar den Schaden an dem Fahrzeug sowie die Kosten der Heilbehandlung anerkannt. Jedoch hat mein Arbeitgeber ein Schreiben bekommen, dass mein Verdientsausfall nicht getragen wird, da der Gutachter der Versicherung anhand der Rechnung festgestellt hat, dass die Auffahrgeschwindigkeit bei 5-7 km/h lag. Die
Begründung von ihm war, dass die Stoßstange, nicht jedoch der Träger der
Heckverkleidung, das Heckabschlussblech oder der Quer- und Längsverbund beschädigt waren.
Daraus schließt die Versicherung, dass mein Krankheitsfall nichts mit dem Auffahrunfall zu tun hätte.
Dadurch stehe ich jetzt vor meinen Arbeitgeber wie eine Tussi da, die sich mal schnell aufgrund des Unfalls krankschreiben ließ.
Bitte beantwortet mir meine Frage. Ich bin hin- und hergerissen, ob ich das Ganze privat weiterverfolgen sollte (mein Arbeitgeber meint, dass wenn ich das Schmerzensgeld einklagen würde und Recht bekäme, auch mein Verdienstausfall gezahlt werden müsste).
Was meint Ihr, welche Geschwindigkeit fängt beim 1er die Stoßstange ab?
Bzw. ab wann geht es auf die darunter liegenden Bauteile?
Woran hätte der geringe Schaden noch liegen können?
LG
Lili
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von lilyrose
Vielleicht lag es daran, dass ich mich beim Aufprall an der roten Ampel nach hinten, zu meinen Bekannten auf der Rückbank, gedreht habe.
Das ist mit Sicherheit die Begründung, warum dein Wirbel verschoben ist, trotz der geringen Geschwindigkeit. Weiß das die Versicherung auch?
Das Problem ist nur, wenn sie es noch nicht weiß und du deinen Verdienstausfall damit rechtfertigen willst, wird man dir wohl eine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen.
Gruß Tim
Im Audi Forum will gerade einer einen Anwalt nehmen, weil sein Lichtsensor nach einer gewerblichen Fahrzeugpolitur nicht mehr geht. Hier aber würde ich nicht zögern. Man ist immer wieder erstaunt, wie einfach manche Sachen werden, wenn erst mal der Anwalt nur einen Brief an die Versicherung schreibt ... und wieviele Nerven man sich damit sparen kann.
Zitat:
Original geschrieben von lilyrose
Bitte beantwortet mir meine Frage. Ich bin hin- und hergerissen, ob ich das Ganze privat weiterverfolgen sollte (mein Arbeitgeber meint, dass wenn ich das Schmerzensgeld einklagen würde und Recht bekäme, auch mein Verdienstausfall gezahlt werden müsste).Was meint Ihr, welche Geschwindigkeit fängt beim 1er die Stoßstange ab?
Bzw. ab wann geht es auf die darunter liegenden Bauteile?
Woran hätte der geringe Schaden noch liegen können?
Laut BMW-Prospekt fängt die Stoßstange einen Aufprall bis zu 4 km/h ab.
Da du den Aufprall selbst nicht als Crash beschreibst, ist wohl nicht die Geschwindigkeit, sondern die Tatsache, dass Du dich nach hinten gedreht hast für Deine Beschwerden verantwortlich.
Die Frage ist nun, wie dies rechtlich zu bewerten ist. Ein Anwalt müsste klären, ob das grob fahrlässig ist. Falls ja, lohnt es sich nicht den Rechtsweg zu bestreiten, als Tussi stehst Du dann auch nicht da, vielmehr hast Du dich dann aufgrund einer grob fahrlässigen Handlung verletzt. Wer dann für den verdienstausfall aufkommen muss, weiß ich nicht.
Wie will denn ein Gutachter feststellen durch welche Geschwindigkeit man sich welche Verletzung zuzieht? Ist der zufällig auch studierter Mediziner? Total lächerlich die Begründung, Anwalt nehmen, mit Klage drohen und vorbei ist der Spuk. Der GA soll Autos anschauen und keine Anamnesen erstellen... Dafür hast Du deinen Arzt und der hat dich krank geschrieben, das ist nunmal Fakt...
Oh Gott, Leute, ist es Euer Ernst? Ist es in Deutschland mittlerweile grob fahrlässig sich nach hinten umzudrehen, wenn die Ampel "rot" ist? Muss man denn grundsätzlich davon ausgehen, dass einem jemand auffahren könnte?
Was das Gutachten anbetrifft... der Sachverständige schreibt... aus unfallrekonstruktiver und verletzungsmechanischer Sicht ist die Unfallkausalität der zervikalen Beschwerden nicht nur nicht plausibel und nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern auszuschließen.
Zitat:
Original geschrieben von lilyrose
Oh Gott, Leute, ist es Euer Ernst? Ist es in Deutschland mittlerweile grob fahrlässig sich nach hinten umzudrehen, wenn die Ampel "rot" ist?
Ich habe geschrieben, dass Du das klären lassen solltest, nicht dass es so ist.
Zitat:
Muss man denn grundsätzlich davon ausgehen, dass einem jemand auffahren könnte?
Das auf jeden Fall. Trotzdem gibt es zwischen "ok" und "grob fahrlässig" auch noch "fahrlässig". Und das würde die Versicherung bezahlen müssen.
Zitat:
Was das Gutachten anbetrifft... der Sachverständige schreibt... aus unfallrekonstruktiver und verletzungsmechanischer Sicht ist die Unfallkausalität der zervikalen Beschwerden nicht nur nicht plausibel und nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern auszuschließen.
Was mir halt auch komisch voprkommt: Du beschreibst den Unfall selbst nicht als Crash, sondern als sehr harmloses Ereignis. Ich würde mir vorstellen, dass Dein subjektives Empfinden anders hätte sein müssen, wenn Du direkt beim Aufprall eine Verletzung erfahren hast. Hast Du diese erst später bemerkt oder wie ist dieser Sachverhalt gewesen?
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Ich habe geschrieben, dass Du das klären lassen solltest, nicht dass es so ist.Zitat:
Original geschrieben von lilyrose
Oh Gott, Leute, ist es Euer Ernst? Ist es in Deutschland mittlerweile grob fahrlässig sich nach hinten umzudrehen, wenn die Ampel "rot" ist?
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Das auf jeden Fall. Trotzdem gibt es zwischen "ok" und "grob fahrlässig" auch noch "fahrlässig". Und das würde die Versicherung bezahlen müssen.Zitat:
Muss man denn grundsätzlich davon ausgehen, dass einem jemand auffahren könnte?
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Was mir halt auch komisch voprkommt: Du beschreibst den Unfall selbst nicht als Crash, sondern als sehr harmloses Ereignis. Ich würde mir vorstellen, dass Dein subjektives Empfinden anders hätte sein müssen, wenn Du direkt beim Aufprall eine Verletzung erfahren hast. Hast Du diese erst später bemerkt oder wie ist dieser Sachverhalt gewesen?Zitat:
Was das Gutachten anbetrifft... der Sachverständige schreibt... aus unfallrekonstruktiver und verletzungsmechanischer Sicht ist die Unfallkausalität der zervikalen Beschwerden nicht nur nicht plausibel und nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern auszuschließen.
Ein Crash ist für mich ein Unfall, bei dem das Fahrzeug sich überschlägt oder bei dem sich zumindest ein Airbag entfaltet. Beides war nicht der Fall. Wie gesagt, wir wurden ein Stück nach vorne geschoben. Das war der erste Unfall meines Lebens und ich war total schockiert, obwohl ich körperlich auf den ersten Blick keinen Schaden davon getragen hab.
Auch am nächsten Tag ging es noch. Am übernächsten Tag habe ich starke Kopfschmerzen gehabt und konnte praktisch von Stunde zu Stunde
eine Verschlechterung bei der Verspannung der Nackenmuskulatur feststellen.
Sorry ...
MT ist kein Rechtsberaterforum ... MT ist ein Technikforum ..
Also bitte gehe zum Rechtsverdreher und gut ist.
Hallo Lilyrose,
aus deinem ersten Beitrag geht für mich nicht hervor, dass dir jemand draufgefahren ist. Du schriebst nur, dass du einen Auffahrunfall hattest. Da ging ich davon aus, dass du dem Vordermann aufgefahren bist, weil du dich beim Ausrollen zur Ampel bereits nach hinten umgedreht hast.
Da dir aber jemand ins Heck gefahren ist und du bereits standest, liegt natürlich keine Fahrlässigkeit vor. Wenn du beim ADAC versichert bist kannst du von einer ersten kostenlosen Rechtsberatung gebrauch machen. Und wenn nicht, dann hast du hoffentlich eine Rechtschutzversicherung, denn ohne Anwalt wird es schwer werden einen Verdienstausfall bzw. Schmerzensgeld einzuklagen. Eventuell solltest du einen unabhängigen Gutachter, der nicht an einer möglichst geringen Entschädigung durch die gegnerische Versicherung interessiert ist, aufsuchen.
Gruß Tim
Wie schon mehrfach gesagt, um das hier bewerten zu können braucht man kein Jurist zu sein, die Aussage der gegnerischen Versicherung steht auf sehr wackligen Beinen. Wie schon mehrfach geraten: Ab zum Rechtsverdreher und das ein für alle Male mit der gg. Versicherung klären. Wahrscheinlich reicht sogar dort anzurufen und anzubieten, dass ganze durch juristischen Beistand mal vor Gericht auf Haltbarkeit prüfen zu lassen. Ich möchte den VR sehen, der es zur Klage kommen lässt. Stelle mir gerade vor wie ein Mediziner den KFZ-Sachverständigen vor Gericht zerlegt wie er zu der These kommt - da tut schon die Vorstellung weh...
@cl25:
Du wirst dich wundern, womit so manche Versicherung vor Gericht geht, wenn sie versucht Zahlungen zu vermeiden.
Ich selbst war Geschädigter bei einem "Auffahrunfall" (jemand ist in mein stehendes Fahrzeug reingefahren).
Mein Fahrzeug war Totalschaden. Ich bin mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus.
Bei mir wurde das vielzitierte "Schleudertrauma" festgestellt - sogar die Variante die man auf dem Röntgenbild einwandfrei erkennen kann.
Die Unfallverursachung durch die gengerische Partei wurde nicht in Frage gestellt.
Es hat trotzdem ein Zivilgerichtsverfahren wegen des Schmerzensgeldes gegeben.
@TE:
Mein Tip daher:
Informier dich umfassend.
Ich bin kein Freund davon direkt zum Anwalt zu rennen (obwohl ich eine Rechtsschutzversicherung habe). Die empfehlen einem eh meistens das durchzuziehen - müssen ja auch wovon leben und es gibt viele Anwälte.
Es gibt auch noch anderer Wege der Erkenntnisgewinnung ohne mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen. Allerdings ist dieses Forum hier m.E. nicht die passende Referenz hierzu.
Viele Grüße
und alles Gute
Naja, Klagen kann ein kleiner Sachbearbeiter nicht selber zulassen, da sitzen viele die da eigentlich nicht sitzen dürften (ich habe leider mehr Erfahrung als mir lieb ist), die Klage muss er sich meist genehmigen lassen, und Leute mit Vollmacht dazu sind meist fähigere Leute die dem ganzen Spuk schonmal ein Ende machen...
ah, verstanden
Du baust auf die Einsicht und die Selbstreinigungseffekte der Hierarchie.
Da ist was dran - kann klappen.
CU - oder lieber nicht, wenn du beruflich damit zu tun hast - ;-)
Nirgendwo habe ich bisher gelesen, daß man sich vor roter Ampel in einem stehenden Fahrzeug nicht nach hinten umdrehen dürfte. Wäre ja wohl auch ein Witz. Wieso also überhaupt von Fahrlässigkeit ausgehen?
Sehr wohl kann ich mir allerdings auch als Laie vorstellen, daß eine verdrehte Wirbelsäule (die sich sozusagen am seitlichen "Anschlag" befindet) nur einen kleinen Kick braucht, um einen Wirbel zu verschieben.
Das ist natürlich nicht der Alltag des KFZ-Gutachters, aber selbst der sollte diese Möglichkeit begreifen.
Auch mein Rat: Sofort zum Anwalt.
@ CheckerCab: Schmerzensgeld ist noch mal ganz was Anderes. Da ist man in Deutschland sehr kleinlich und muß meistens klagen, um nicht mit Bagatellsummen abgespeist zu werden.
Aus der Erfahrung einer Bekannten möchte ich hier sogar raten, sich nicht auf eine Pauschalsumme einzulassen. Deren Knieverletzung wurden pauschal abgegolten, jedoch summieren sich mittlerweile die Kosten der Spätschäden auf eine bereits jetzt deutlich höhere Summe. Sie ärgert sich natürlich über ihre Einwilligung in die Pauschalsumme.