Aufprallgeschwindigkeit

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo!

Ich habe vor Kurzem einen Auffahrunfall gehabt. Im Großen und Ganzen bin ich gut davon gekommen.

Meine Heckschürze war allerdings beschädigt (leicht Eindellung, Spaltmaß verkürzt). Außerdem hat sie ihre Steifigkeit verloren, man konnte richtig daran rütteln.

Ich selbst habe einen verschobenen Wirbel davongetragen. Vielleicht lag es daran, dass ich mich beim Aufprall an der roten Ampel nach hinten, zu meinen Bekannten auf der Rückbank, gedreht habe.

Wir haben, als es passiert ist, einen ordentlichen Ruck bemerkt. Es war jetzt aber auch nicht so, dass ich von einem Crash reden würde. Das Fahrzeug hat sich lediglich ein bisschen nach vorne bewegt.

Die gegnerische Versicherung hat zwar den Schaden an dem Fahrzeug sowie die Kosten der Heilbehandlung anerkannt. Jedoch hat mein Arbeitgeber ein Schreiben bekommen, dass mein Verdientsausfall nicht getragen wird, da der Gutachter der Versicherung anhand der Rechnung festgestellt hat, dass die Auffahrgeschwindigkeit bei 5-7 km/h lag. Die
Begründung von ihm war, dass die Stoßstange, nicht jedoch der Träger der
Heckverkleidung, das Heckabschlussblech oder der Quer- und Längsverbund beschädigt waren.

Daraus schließt die Versicherung, dass mein Krankheitsfall nichts mit dem Auffahrunfall zu tun hätte.

Dadurch stehe ich jetzt vor meinen Arbeitgeber wie eine Tussi da, die sich mal schnell aufgrund des Unfalls krankschreiben ließ.

Bitte beantwortet mir meine Frage. Ich bin hin- und hergerissen, ob ich das Ganze privat weiterverfolgen sollte (mein Arbeitgeber meint, dass wenn ich das Schmerzensgeld einklagen würde und Recht bekäme, auch mein Verdienstausfall gezahlt werden müsste).

Was meint Ihr, welche Geschwindigkeit fängt beim 1er die Stoßstange ab?
Bzw. ab wann geht es auf die darunter liegenden Bauteile?
Woran hätte der geringe Schaden noch liegen können?

LG
Lili

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Tim_1,6


Hallo Lilyrose,

aus deinem ersten Beitrag geht für mich nicht hervor, dass dir jemand draufgefahren ist. Du schriebst nur, dass du einen Auffahrunfall hattest. Da ging ich davon aus, dass du dem Vordermann aufgefahren bist, weil du dich beim Ausrollen zur Ampel bereits nach hinten umgedreht hast.

Gruß Tim

Sie schrieb das sie einen Auffahrunfall hatte und ihre Heckschürze beschädigt ist ... daraus kann man eigentlich erkennen, wer wem drauf gefahren ist.

Zitat:

Original geschrieben von redbiker


Nirgendwo habe ich bisher gelesen, daß man sich vor roter Ampel in einem stehenden Fahrzeug nicht nach hinten umdrehen dürfte. Wäre ja wohl auch ein Witz.

Es hat ja auch niemand behauptet, dass es verboten ist. Es ist eben nur die Frage, in welchem Maße man damit einen sich selbst zugefügten Schaden begünstigt hat und in wieweit der Unfallgegner für diese Folgen zu haften hat.

Es ist auch nicht verboten auf der Autobahn 160 km/h zu fahren, trotzdem kann es bei einem Unfall eine Rolle spielen, ob dieser auch bei niedrigerer Geschwindigkeit geschehen wäre.

Zitat:

Wieso also überhaupt von Fahrlässigkeit ausgehen?

Wie gesagt, niemand hat behauptet, dass der Fall so oder so gelagert ist, sondern dass man es prüfen lassen sollte...

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala



Zitat:

Sie schrieb das sie einen Auffahrunfall hatte und ihre Heckschürze beschädigt ist ... daraus kann man eigentlich erkennen, wer wem drauf gefahren ist.

Stimmt, das hatte ich überlesen.

Gruß Tim

Moin,

wie hier schon beschrieben wurde befinden wir uns in einem Technikforum und daher werde ich den Beitrag sogleich schliessen.

Ich möchte vorab aber noch zu bedenken geben, dass der Führer eines Fahrzeugs sich auch an einer roten Ampel mit dem Verkehrsgeschehen VOR ihm beschäftigen sollte, indem er die Ampel beobachtet, um bei grün die querende Strasse zu passieren.

Vermutlich wird der Versicherer in einem Prozeß recht gute Karten haben, da das vorliegende Verhalten eben vom Idealfahrer abweicht und somit wird die Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs schonmal kompliziert.

Ich wünsche trotzdem viel Glück und verweise nun an einen Rechtsanwalt Deiner Wahl - sofern das Ergebnis hier bekannt gegeben werden soll, so lass es mich gerne wissen und ich ermögliche dieses...

Beste Grüße