Auflastung

VW T4 T4

Ich habe in einer Zeitschrift gelesen, daß ab nächstes Jahr die Steuervorteile bei Auflastung wegfallen sollen!! Stimmt das??

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von OPATAKER


nehmen wir doch das Beispiel der neue Caddy

als Kasten ist das ein LKW

als Kasten mit Fenster immernoch LKW

als Kasten mit Sitzvorbereitung bereits PKW

Gewichte sind hierbei fast identisch.

Wir haben hier im Verkauf jetzt folgenden Fall gehabt. Bitte nicht lachen es ist die Tatsache und für uns leider nicht witzig.

Kunde kauft bei uns ein neues Fahrzeug und gibt seine Doppelkabine Pritsche in Zahlung

Alles kein Problem bis hierher.

Wir verkaufen den gebrauchten an einen gewerbetreibenden.

Dieser will das Fahrzeug wie üblich als LKW anmelden.

FA sagt ( nicht das gleiche wie von dem Kunden wo wir das Fahrzeuge erworben haben )
Zulassung ist PKW weil 7 Sitze

da hat doch einer den Knall nicht gehört

Wir als Verkäufer sind da sehr vorsichtig geworden.
Wenn wir dem Kunden sagen jendes Fahrzeug ist ein LKW dann ist das eine zugesicherte Eigenschaft.

Leider können wir nicht jedes FA anschreiben und jede möglichkeit durchspielen.

Ich wußte bis heute nicht, dass eine Pritsche mit Doppelkabine 7 Sitze hat. Man lernt halt immer noch dazu.

Ich wußte auch nicht das die FA. die Gesetze unterschiedlich auslegen.

Da ich nun mal von Natur aus misstrauisch bin frage ich

bzw. lasse es mir schriftlich geben, vor Kaufabschluß

nach. Ich gehe somit jedem Risiko aus dem Weg.

Dein Käufer hätte sich auch vorher erkundigen können. Wenn Du ihm im Kaufvertrag diese Eigenschaften nicht zugesichert hast, hat er Pech gehabt, Du bist aus dem Schneider.

Da ist man als Händler aber auch auf der sicheren Seite: Steht in Schein/Brief, dass das Fahrzeug ein LKW ist => dann wurde es als LKW verkauft. Punkt.

Was das FA dann daraus macht oder nicht macht => betrifft den Händler nicht mehr.

Die Versicherung läuft als LKW; es wurde als LKW zugelassen => keine Probleme für den Händler. So sehe ich das.

CU Martin

Ich kann nur auf den richterspruch des Bundesfinanzhofes verweissen, nämmlich das gleiche problem hatte ein Land-Rover fahrer, dessen Geländewagen 2,9 to GG hatte, aber da er zu luxirös ausgestattet war, hat das FA die zulassung als LKW verweigert, das bundesfinanzhof, hat darauf fesgelegt, beschlossen, alles über 2,81 to GG ist als LKw zu besteuern, ein Richterspruch ist Gesetz, und kein Finanz-Beamter kann etwas am deutschen Recht ändern...ohne selbst zu klagen...dummerweisse werden im gegenzug die "mini"-laster ala Golf usw...jetzt nur noch als PKw geltend gemacht, das ist jetzt auslegungs sache, das FA sagt, ein golf ohne scheiben ist nen LKw, das andere sagt, wenn ALLE Fahrzeuge über 2,81 to LKw sind, sind alle drunter keine mehr, und noch andere FAs lassen soagr die schon längst als LKW eingestuften kleinwagen "ala golf, kadett usw..." wieder als PKw einstufen...nur eins ist sicher, über 2,81 to wird als lkw besteuert...

Bundesfinanzhof Az. VII R 115/97 am 31.03.1998 für recht erkannt...

So leid es mir tut. Du liegst falsch.

Was richtig ist: Du kannst "verweisen". Hättest du mal genauer gelesen, dann wäre dir das mit dem Kombinationskraftfahrzeug aufgefallen. Weiterhin gibt's dieses meines Wissens seit etwa Mitte der 90er nicht mehr unter Ziffer 1. Sondern nur noch die Formulierung "entspricht Kombinationskfz" unter Ziffer 33. Das Fahrzeug selbst bleibt nachwievor ein PKW (hatten wir ja schonmal).

Zitat:

...ein Richterspruch ist Gesetz, und kein Finanz-Beamter kann etwas am deutschen Recht ändern..

In England ja, in Deutschland nein. England hat weder Verfassung noch Grundgesetz => die gesamte Rechtssprechung basiert auf Urteilen. Haste dich schonmal gefragt warum die bekannten Taxen in London so aussehen wie sie aussehen? Such mal danach - Tipp: Heuballen und Zylinder.

Deutschland hat ja wenigstens ein Grundgesetz und genügend Paragraphen (und Gegenparagraphen), die schriftlich festgehalten worden sind - NICHT im Bezug auf spezielle Vorkommnisse.

Aber wenn du's schon so mit Urteilen hast => die "Ermessensfreiheit" vom FA ist auch festgeschrieben.

Die Kombination von (gefährlichem) Halbwissen mit etwas (pampig) Selbstverfasstem macht es nicht gleich zum derzeit gültigen Stand in Deutschland.

Zitat:

nur eins ist sicher, über 2,81 to wird als lkw besteuert...

(etc.)

Hell no!

Liest du überhaupt was andere schreiben? Irgendwie nur die Stellen, die dir in den Kram passen...

1.) Es gibt keine "Besteuerung als LKW". Es gibt eine Besteuerung nach Hubraum und eine nach zul.GG.

2.) Es gibt sehr wohl LKWs mit einem zul.GG unter "> 2,8 t". Diese sind versicheruntstechnicsh interessanter als welche über > 2,8 t.

3.) Es gibt LKWs mit exakt (!) 2,8 t - dann entfällt die Fahrtenschreiberfläicht, welche erst bei > 2,8 t greift. Dito natürlich bei den LKWs unter 2,8 t.

Nochmals: Erstmal richtig Informieren bevor man wilde Gerüchte in den Raum stellt. Was hier teilweise schon zum Thema Auflastung zu lesen war (in der Vergangenheit) => da wurde schon die Kfz-Steuer mehrfach revolutioniert.

CU Martin

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Nicht verrückt machen...

AUFLASTEN!!!

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Ich habe einen Golf 2 TD als Umbau auf Lkw Steuer und würde mit diesem gern einen Autotrailer ziehen. Nur leider darf ich nur 1000 Kg gebremst an den Haken nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit durch Veränderungen an der Hinterachse bzw. Federung und Bremsanlage ein Gutachten zu erlangen in dem steht, dass ich mit dem Golf 1,8 - 2,0 to gebremst ziehen darf?

Re: Ich will meinen Auflasten

Zitat:

Original geschrieben von Rallepopalle


Hallo,

ich hab mir vor 4 wochen einen T4 Multivan gekauft und will ihn ausfalsten. Jetzt war ich beim Händler und der hat mir gesagt ich kann meinen nicht auflasten weil er ESP hat. Stimmt das??? Meiner ist Erstzulassung 07/2001. Die Neuen T5 kommen ja ab werk schon mit auflastung. Die haben ja auch ESP.
Dann müßte ich meinen doch auch auflasten können.

Wer kann mir helfen, was muß ich tun???

Grus Ralph

Riesenblödsinn, die Händler und besonders Volkswagen machen eine unheimliche Welle mit ESP etc. und wollen Umbauten aller möglichen Teile haben. In Wirklichkeit ist das alles dummes Geschwätz, im Grunde kann man jeden T4 auflasten. Schau mal bei ebay rein, da kriegste die Gutschten nachgeworfen. Der beste Anbieter ist "DR international" aus Hannover, die sind ehrlich und fair.

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