Auflastung T 3

VW T3

Möchte meinen T 3 auflasten lassen. Jetzt habe ich aber gehört ,das ab 1.April 2005 die Steuervorteile durch Auflastung gestrichen werden sollen.Weiß jemand ob dies nur für Geländewagen gilt oder soll es auch auf VW Busse angewandt werden??
Bin dankbar für Hinweise, da ich es dann bleiben lasse!

23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von T3-Staff


Hi!@hgruber:Ich gebe dir vollkommen Recht,aber:
Das Sk-Gutachten 351-0027-02FBTP ist definitiv zurückgezogen worden.Damit ist keine Auflastung mehr möglich.Es wurden mehrere Gutachten dieser Firma als ungültig erklärt.Auch einige der Firma KW.
Das Schreiben der Tüv-Automotiv liegt mir vor.
Gruß Frank!

Seltsam: Beim KBA in Flensburg, wo diese Gutachten verwaltet werden, ist das Gutachten von S.K. aber weiterhin in der Datenbank vorhanden und daher auch nicht als zurückgezogen gekennzeichnet! Würde mich interessieren, wo der TÜV Süd diese Angaben her hat - jedenfalls nicht vom KBA (oder die sind im hohen Norden noch nicht so schnell, ihre Daten anzugleichen...

Ich werde mich jedenfalls nächste Woche dort erkundigen, wie es nun Sache ist.

Laut Leitung der Technischen Prüfstelle der DEKRA in Dresden dürfen eben keine neuen Teiel-GA mehr erstellt werden, bereits erstellte GA sind aber nach wie vor definitiv gültig und auch verwendbar (war vor etwa zwei Wochen).

Anders sieht es mit als ungültig erklärten Teile-GA aus wie etwa das vom TÜV für den Heckspoiler aus Alu - das musste auf Anweisung des KBA in der Tat vom TÜV zurückgezogen werden.

Aber nächste Woche weiß ich hoffentlich mehr darüber...

Also:
Es stimmt leider tatsächlich: Es sind etliche Teilegutachten inzwischen als ungültig erklärt worden, da es sich um eine Erhöhung des zGG OHNE TECHNISCHE ÄNDERUNG handelt, was dem Sinn nach auch kein Fall für §19.3 ist, sondern eben für §27 - daher auch nur noch Auflastung über Gutachten nach §27 möglich (falls kein anderes Fahrwerk o.ä. eingebaut wird... ==> weiterhin Teilegutachten nach §19.3).

So und ich mit meiner Doka gelte doch sowie so als LKW oder nicht? Habe bis jetzt noch nichts vom FA gehört das die mehr kohle von mir haben wollen!

Gruß Blackhawk

Auflastung

Hallo, was `n durcheinander.
Gestern war ich noch beim TÜV- die wussten nichts von einem zurückgezogenen Gutachten. Hat beim KBA nachgeguckt, Gutachten ist weiterhin gültig. Grüsse

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Re: Auflastung

Zitat:

Original geschrieben von angelika711


Hallo, was `n durcheinander.
Gestern war ich noch beim TÜV- die wussten nichts von einem zurückgezogenen Gutachten. Hat beim KBA nachgeguckt, Gutachten ist weiterhin gültig. Grüsse

ACHTUNG!!!!!

Die Teilegutachten von S.K. Handels-AG (und auch anderen) sind definitiv UNGÜLTIG! Lediglich Auflastungen nach §27 sind noch machbar. Eigentlich logisch: TEILEgutachten sind ja gedacht bei Anbau von TEILEN - ohne technische Änderung war immer schon der §27 ("Tatsachenfeststellung ohne technische Änderung"😉 vorgesehen...

Ich weiß, dass auf den Intranetseiten des KBA die GA noch drinstehen als hätte sich nichts geändert - sie sind aber trotzdem nicht mehr gültig, da ist der Prüfer beim TÜV auf das Gleiche reingefallen wie ich - man erfährt ja immer alles zuletzt... (Nicht nur der TÜV macht Fehler - auch die Konkurrenz ;-(( ...)

Hallo,

in jedem Fall sind Auflastungen sinnlos geworden, da die 2,8to Grenze mit der Gesetzesänderung entfallen ist. Also PKW-Steuern für alles, was nicht LKW heisst.

Gutachten sind völlig uninteressant geworden.

Ob Wohnmobile von der PKW-Steuer ausgenommen werden, und wenn ja ab welchem Gewicht, ist noch offen. Dies hat aber nichts mit der nicht mehr existenten 2,8to Grenze zu tun.

Abwarten.

Viele Grüße

Kai

Rechtsunsicherheit

Hallo,

der ADAC sagt auf Anfrage aber was anderes. Probiers mal aus.
Die sagen, wenns als So-KfZ-Wohnmobil schon im Brief drinsteht bleibt es so bestehen. Ich guck mal bein Finanzministerium, vielleicht steht da schon was genaueres.
Beim TÜV weiß auch noch keiner Bescheid. Also ich denke, wer Auflasten will- sollte wenigstens bis April warten.

??
Hallo!
Mich verwirrt das alles etwas... bin ja auch neue Busbesitzerin!
Wieso ist es nicht am billigsten, den Kat nachzurüsten und gleichzeitig die Auflastung machen zu lassen?
Und wenn ab 1.4. das keinen Vorteil mehr bringt, heißt das dann, dass ich die teure Steuer zahle oder dass ich ohne Auflastung die günstigere Steuer zahle?
Und noch was verstehe ich nicht (vielleicht wäre jemand so nett, mir das zu erklären):
Was hat das Finanzamt damit zu tun? Wegen der KFZ-Steuer-Festlegung muss man dorthin? Immer?

Wir wollten unseren 83ger T3 auflasten lassen.
(Im Moment ist er noch bei der Gastankprüfung...)

Liebe Grüße!

Hallo und guten Tag, zum ersten bekommst du immer vom Finanzamt doch die Mitteilung in welcher Höhe du die Kfz-Steuer zu entrichten hast. Die Daten gehen von der Zul.-Stelle direkt zum Finazamt.
Des weiteren, ist es fraglich ob du den Kat. überhaupt nachrüsten kannst, sollste du noch gar keine haben. Geht nicht so ohne weiteres sofort auf Euro2 und bei Euro 1 ist es egal ob du ihn hast oder nicht. Musst dich mal genau informieren. Hast du den Bus aufgelastet auf über 2,8 to. zGG, und inm Schein steht z.B. So-Kfz-Wohnmobil, oder Büromobil, brauchst du keinen Kat, weil er dann nach Gewicht besteuert wird. Die berühmten 143€ im Jahr ( so um den dreh). Machst du alles beides ( prima für die Umwelt und die Werkstatt) hast aber keinen steuerlichen Vorteil davon. Ist ziemlich kompliziert, und brauch viel Zeit. Mit dem Auflasten warte noch bis April oder sobald jemand genau weiss ob das überhaupt noch geht . Mir gings genauso, ich warte, und laste dann auf. Mein T3 hat kein Kat, deswegen.

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