Auflastung Carawelle T4 111kW Bj. 02.2000
Hallo Leute!
Wer hat schon Auflastung einer T4 111kW durchgeschaft?
Meine erste Anfragen beim TÜV und VW-Händler sind erfolglos.
Für jeden Rat bedanke ich mich schon im Voraus.
17 Antworten
So, dann gackern wir mal weiter über ungelegte Eier - aber verbreiten dennoch keine Vergackeierung:
Es gibt keinen "Bestandschutz für eine Besteuerung". Die Auflastung ist eine Änderung des zul.GG. Das bleibt erhalten. Aber NICHT die Besteuerung.
CU Martin
ok...ok...
dann halt schutz der auflastung...
kann man lesen wie man will...
lagerregal=regallager...
😉
Meiner Meinung nach kann man es eben nicht so lesen.
Momentan verkaufen einige (nicht alle) "Auflastungsgutachterverkäufer" ihre Gutachten mit dem Hinweis auf den Bestandschutz.
Hänschen Klein glaubt dann, dass die Steuer einen "Bestandschutz" erhält. Dem ist eben nicht so.
Das ist für mich Leuteverarsche.
Wird ein "Kuhfänger" mit Teilegutachten und dem Hinweis auf den Bestandschutz verkauft => dann sage ich "ist okay", denn da passt es zum Thema.
CU Martin