Auflagen für Nebelscheinwerfer

VW Vento 1H

Hallo!

Ja, ich weiß, das steht in irgendeinen Thread schon drin, kann ihn aber (wirklich!!) nicht finden!
Also nochmal: Welche Auflagen gibts für NSW, sprich Mindestabstand von Boden zu den NSW oder sie dürfen nur so und so weit außen/innen sein oder ...

Danke schon mal...

19 Antworten

der golf 4 mit xenon-sw hat die nebels unten drinne! 😁 *klugscheissermodusaus*

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auflagen für Nebelscheinwerfer

Zitat:

Original geschrieben von unbrakeable


Dabei gibt es aber zu bedenken, daß sie eh' nur bei Nebel/Schneefall/Regen (also Sichtbeeinträchtigungen, keine Dunkelheit!) mit einer Sichtweite unter 50 m eingesetzt werden dürfen.

Das mit den 50 Metern war die Nebelschlußleuchte, also das rote Blendding was die Raser auf der Autobahn bei leichtem Nieselregen einmachen und die Rentner nicht mehr schaffen auszuschalten. Die Nebelscheinwerfer darfst du bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee einmachen. Das Ganze findest du in der StVO §17 Abs.3:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Heisst das jetzt das man bei starkem Schneefall mit Standlicht und Nebelscheiwerfern fahren darf? Weil dann der schnee nicht so stark reflektiert.
Will nicht gegen gesetze verstoßen, aber eigentlich bringt ja nebel + Abblendlicht nix, weil ja genau die Blendung die durch Abblendlicht entsteht verhindert werden soll, durch nur Nebelscheinwerfer.

@Caddy1991:
Ahhhhhja! Stimmt, ich erinnere mich. Dann hab' ich das wohl etwas zu eng gefasst 😁 . (Es geht im Zweifelsfall doch nichts über ein korrektes Vorschriftenzitat 😉 .)

@Bigdog71:
Ja - wenn die Dinger der Vorschrift entsprechend (s. o.: 400 mm maximaler Abstand zwischen Leuchtfläche der Scheinwerfer und Fahrzeugsilhouette) montiert sind.

Schönen Gruß

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also wie is das jetzt? wenn ich die unten in die airintakes baue, sagt der tüv und die polizei nichts, solange die 2% nach unten leuchten. aber das mit den europäischen richtlinien, dafr ich dann nicht mehr ins ausland damit oder wie muss ich das verstehen?
für ne klare aussage wäre ich dankbar, ich würde mir die nebels gerne unten einbauen, nur es soll ja auch legal sein.

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