Auflagen für Nebelscheinwerfer

VW Vento 1H

Hallo!

Ja, ich weiß, das steht in irgendeinen Thread schon drin, kann ihn aber (wirklich!!) nicht finden!
Also nochmal: Welche Auflagen gibts für NSW, sprich Mindestabstand von Boden zu den NSW oder sie dürfen nur so und so weit außen/innen sein oder ...

Danke schon mal...

19 Antworten

Ich habe auf meinem Desk einen Auflagenbericht liegen. Bei Interesse einfach PN an mich.

Habe leider die URL nicht mehr.

Vielleicht kann einer hier weiterhelfen (mit der URL meine ich)

Gruß

Re: Auflagen für Nebelscheinwerfer

Zitat:

Original geschrieben von Golf_for_life


Hallo!

Ja, ich weiß, das steht in irgendeinen Thread schon drin, kann ihn aber (wirklich!!) nicht finden!
Also nochmal: Welche Auflagen gibts für NSW, sprich Mindestabstand von Boden zu den NSW oder sie dürfen nur so und so weit außen/innen sein oder ...

Danke schon mal...

Ganz einfach:

3.6 Nebelscheinwerfer

(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52)

Vorhandensein: zulässig

Anzahl: zwei

Farbe: weiß oder hellgelb

in der Breite: keine besondere Vorschrift

in der Höhe: nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht, nach ECE mind. 250mm.

Elektr. Schaltung: mit Abblend-, Fernlicht; mit Begrenzungslicht möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt der Breite entfernt ist

Das und noch mehr findest du in der PDF-Datei in meiner Signatur.

Re: Re: Auflagen für Nebelscheinwerfer

Zitat:

Original geschrieben von Caddy1991


in der Höhe: nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht, nach ECE mind. 250mm.

Sprich NSW in den Air-In-Takes sind nicht legal...!? 🙁

@Caddy

Du hast echt alles. Gib mir doch auch mal ne Chance zu helfen. :-)

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Re: Re: Re: Auflagen für Nebelscheinwerfer

Zitat:

Original geschrieben von Golf_for_life


Sprich NSW in den Air-In-Takes sind nicht legal...!? 🙁

Dann richte dich halt nur nach der StVZO §52 Abs. 1 danach ist die Höhe egal, solange die NSW nicht höher als das Abblendlicht sind 😉

Re: Re: Re: Re: Auflagen für Nebelscheinwerfer

Zitat:

Original geschrieben von Caddy1991


Dann richte dich halt nur nach der StVZO §52 Abs. 1 danach ist die Höhe egal, solange die NSW nicht höher als das Abblendlicht sind 😉

Aaah, jetzt hat *klick*gemacht... Was würden wir (ok, ich) nur ohne unsren "Mr. Stvo" machen?! 🙂 *g*

@Caddy:
Was ist heißt/ist eigentlich dieses ECE?!

ECE sind die Europäischen Richtlinien.

Re: Re: Re: Re: Re: Auflagen für Nebelscheinwerfer

Zitat:

Original geschrieben von Golf_for_life


Aaah, jetzt hat *klick*gemacht... Was würden wir (ok, ich) nur ohne unsren "Mr. Stvo" machen?! 🙂 *g*

Die Teile müssen allerdings 2% nach unten leuchten. Also wenn Du wert auf ne halbwegs ordentliche Leuchtweite legst, dann setz sie nicht ganz so tief. Pro 10cm Abstand vom Boden leuchten sie 5 Meter

Mir bleibt allerdings nix anderes übrig als sie in die Air-In-Takes zu setzen... Hab meine Stoßstange gecleant und sonst is nirgendsmehr platz. Die dürften so 10 - 15 cm über den Boden sein...

ich hab meine Hella Micro DE doch auch ganz unten...

gerade sehr gut durch den TÜV gekommen, also macht euch nicht ins Hemd ;o)

Moin!

Hab gehört, die NSW dürfen nur leuchten, wenn mindestens auch das Standlicht an ist. So hab ich die Dinger beim nachrüsten bei mir verkabelt.

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auflagen für Nebelscheinwerfer

Zitat:

Original geschrieben von Daedalus


Die Teile müssen allerdings 2% nach unten leuchten. Also wenn Du wert auf ne halbwegs ordentliche Leuchtweite legst, dann setz sie nicht ganz so tief. Pro 10cm Abstand vom Boden leuchten sie 5 Meter

Dabei gibt es aber zu bedenken, daß sie eh' nur bei Nebel/Schneefall/Regen (also Sichtbeeinträchtigungen, keine Dunkelheit!) mit einer Sichtweite unter 50 m eingesetzt werden dürfen. D. h. in der Regel bringt es nicht die Leuchtweite, sondern die breitere Ausleuchtung der Staße von Rand zu Rand bis ca. 20 m vor dem Fahrzeug.

Und da das Haupteinsatzfeld der Dinger ja der Nebel ist, sollten sie auch so tief wie möglich montiert werden, damit sie den Nebel unterstrahlen können (der ist in Bodennähe nicht so dicht) und man nicht selbst durch die Reflektion des Lichts am Nebel geblendet wird. Außerdem ist so die Reichweite größer, da das Licht auf dem Weg vom Scheinwerfer zu einem evtl. Hindernis und zurück zum Auge nicht zwei mal durch den dichtesten Nebel muß. Daher ist es auch sinnvoll, die Dinger so zu montieren, daß man sie mit dem Standlicht gemeinsam betreiben darf (Abstand des Außenrandes der leuchtenden Fläche weniger als 400 mm von der Fahrzeugsilhouette nach innen). Denn dann entfällt ja die Reflektion des Abblendlichtes an den Wassertröpfchen.

Unter diesen technischen Aspekten gesehen war es z. B. Schwachsinn von VW, beim Golf IV die Nebelleuchten in die Hauptleuchten zu integrieren. Das haben sie ja zum Glück beim Golf V korrigiert. Aber das sich die Designer überhaupt mit dieser Idee durchsetzten konnten... Das ist in etwas so, als würde man aus optischen Gründen eben mal hinten viereckige Reifen montieren 😁 .

Schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von educatdcc


Moin!

Hab gehört, die NSW dürfen nur leuchten, wenn mindestens auch das Standlicht an ist. So hab ich die Dinger beim nachrüsten bei mir verkabelt.

Das ist fast richtig 😉 Wenn die NSW nicht weiter wie 400mm von der Außenkante des Fahrzeugs weg sind dürfen sie einschaltbar sein wenn Stand-, Abblaend- oder Fernlicht leuchten. Wenn die NSW mehr als 400mm von der Außenkante weg sind dann dürfen sie nur mit Abblend- oder Fernlicht einschaltbar sein.

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