Auflagen für Nebelscheinwerfer
Hallo!
Ja, ich weiß, das steht in irgendeinen Thread schon drin, kann ihn aber (wirklich!!) nicht finden!
Also nochmal: Welche Auflagen gibts für NSW, sprich Mindestabstand von Boden zu den NSW oder sie dürfen nur so und so weit außen/innen sein oder ...
Danke schon mal...
19 Antworten
Ich habe auf meinem Desk einen Auflagenbericht liegen. Bei Interesse einfach PN an mich.
Habe leider die URL nicht mehr.
Vielleicht kann einer hier weiterhelfen (mit der URL meine ich)
Gruß
Re: Auflagen für Nebelscheinwerfer
Zitat:
Original geschrieben von Golf_for_life
Hallo!
Ja, ich weiß, das steht in irgendeinen Thread schon drin, kann ihn aber (wirklich!!) nicht finden!
Also nochmal: Welche Auflagen gibts für NSW, sprich Mindestabstand von Boden zu den NSW oder sie dürfen nur so und so weit außen/innen sein oder ...Danke schon mal...
Ganz einfach:
3.6 Nebelscheinwerfer
(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52)
Vorhandensein: zulässig
Anzahl: zwei
Farbe: weiß oder hellgelb
in der Breite: keine besondere Vorschrift
in der Höhe: nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht, nach ECE mind. 250mm.
Elektr. Schaltung: mit Abblend-, Fernlicht; mit Begrenzungslicht möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt der Breite entfernt ist
Das und noch mehr findest du in der PDF-Datei in meiner Signatur.
Re: Re: Auflagen für Nebelscheinwerfer
Zitat:
Original geschrieben von Caddy1991
in der Höhe: nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht, nach ECE mind. 250mm.
Sprich NSW in den Air-In-Takes sind nicht legal...!? 🙁
@Caddy
Du hast echt alles. Gib mir doch auch mal ne Chance zu helfen. :-)
Ähnliche Themen
Re: Re: Re: Auflagen für Nebelscheinwerfer
Zitat:
Original geschrieben von Golf_for_life
Sprich NSW in den Air-In-Takes sind nicht legal...!? 🙁
Dann richte dich halt nur nach der StVZO §52 Abs. 1 danach ist die Höhe egal, solange die NSW nicht höher als das Abblendlicht sind 😉
Re: Re: Re: Re: Auflagen für Nebelscheinwerfer
Zitat:
Original geschrieben von Caddy1991
Dann richte dich halt nur nach der StVZO §52 Abs. 1 danach ist die Höhe egal, solange die NSW nicht höher als das Abblendlicht sind 😉
Aaah, jetzt hat *klick*gemacht... Was würden wir (ok, ich) nur ohne unsren "Mr. Stvo" machen?! 🙂 *g*
Re: Re: Re: Re: Re: Auflagen für Nebelscheinwerfer
Zitat:
Original geschrieben von Golf_for_life
Aaah, jetzt hat *klick*gemacht... Was würden wir (ok, ich) nur ohne unsren "Mr. Stvo" machen?! 🙂 *g*
Die Teile müssen allerdings 2% nach unten leuchten. Also wenn Du wert auf ne halbwegs ordentliche Leuchtweite legst, dann setz sie nicht ganz so tief. Pro 10cm Abstand vom Boden leuchten sie 5 Meter
Mir bleibt allerdings nix anderes übrig als sie in die Air-In-Takes zu setzen... Hab meine Stoßstange gecleant und sonst is nirgendsmehr platz. Die dürften so 10 - 15 cm über den Boden sein...
ich hab meine Hella Micro DE doch auch ganz unten...
gerade sehr gut durch den TÜV gekommen, also macht euch nicht ins Hemd ;o)
Moin!
Hab gehört, die NSW dürfen nur leuchten, wenn mindestens auch das Standlicht an ist. So hab ich die Dinger beim nachrüsten bei mir verkabelt.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auflagen für Nebelscheinwerfer
Zitat:
Original geschrieben von Daedalus
Die Teile müssen allerdings 2% nach unten leuchten. Also wenn Du wert auf ne halbwegs ordentliche Leuchtweite legst, dann setz sie nicht ganz so tief. Pro 10cm Abstand vom Boden leuchten sie 5 Meter
Dabei gibt es aber zu bedenken, daß sie eh' nur bei Nebel/Schneefall/Regen (also Sichtbeeinträchtigungen, keine Dunkelheit!) mit einer Sichtweite unter 50 m eingesetzt werden dürfen. D. h. in der Regel bringt es nicht die Leuchtweite, sondern die breitere Ausleuchtung der Staße von Rand zu Rand bis ca. 20 m vor dem Fahrzeug.
Und da das Haupteinsatzfeld der Dinger ja der Nebel ist, sollten sie auch so tief wie möglich montiert werden, damit sie den Nebel unterstrahlen können (der ist in Bodennähe nicht so dicht) und man nicht selbst durch die Reflektion des Lichts am Nebel geblendet wird. Außerdem ist so die Reichweite größer, da das Licht auf dem Weg vom Scheinwerfer zu einem evtl. Hindernis und zurück zum Auge nicht zwei mal durch den dichtesten Nebel muß. Daher ist es auch sinnvoll, die Dinger so zu montieren, daß man sie mit dem Standlicht gemeinsam betreiben darf (Abstand des Außenrandes der leuchtenden Fläche weniger als 400 mm von der Fahrzeugsilhouette nach innen). Denn dann entfällt ja die Reflektion des Abblendlichtes an den Wassertröpfchen.
Unter diesen technischen Aspekten gesehen war es z. B. Schwachsinn von VW, beim Golf IV die Nebelleuchten in die Hauptleuchten zu integrieren. Das haben sie ja zum Glück beim Golf V korrigiert. Aber das sich die Designer überhaupt mit dieser Idee durchsetzten konnten... Das ist in etwas so, als würde man aus optischen Gründen eben mal hinten viereckige Reifen montieren 😁 .
Schönen Gruß
Zitat:
Original geschrieben von educatdcc
Moin!
Hab gehört, die NSW dürfen nur leuchten, wenn mindestens auch das Standlicht an ist. So hab ich die Dinger beim nachrüsten bei mir verkabelt.
Das ist fast richtig 😉 Wenn die NSW nicht weiter wie 400mm von der Außenkante des Fahrzeugs weg sind dürfen sie einschaltbar sein wenn Stand-, Abblaend- oder Fernlicht leuchten. Wenn die NSW mehr als 400mm von der Außenkante weg sind dann dürfen sie nur mit Abblend- oder Fernlicht einschaltbar sein.