Auflage Sehhilfe im Führerschein löschen lassen?
Hallo,
wie der Titel schon aussagt habe ich eine Auflage hinsichtlich einer "Sehhilfe" im Führerschein.
Da ich in den letzten 4 Monaten an beiden Augen wegen grauen Stars operiert wurde, benötige ich nur noch eine Lesebrille. Anlässlich des Austauschs der Linsen wurden aus meinen + 4,5 Dioptrien - 0,2.
Ist es Euch bekannt, ob ich die Auflage streichen lassen muss oder eine Bescheinigung des Augenarztes genügt.
Danke im Voraus für konstruktive Antworten, die über das Spekulative hinausgehen.
Klaus
Beste Antwort im Thema
Mit der Bescheinigung / Gutachten des Augenarztes zur Führerscheinstelle und Eintrag streichen lassen.
66 Antworten
Im Gutachten, allerdings war das leider schon vor 37 Jahren, steht zum Beispiel drin:
- Die Sehschärfe jeden einzelnen Auges und zwar sowohl mit als auch ohne Korrekturgläser.
- Das Farbsehvermögen. Z.B.ob Rot-Grünblindheit vorliegt.
- Das stereoskopische (räumliche) Sehen. Vorhanden oder nicht.
- Das Gesichtsfeld, regelrecht oder eingeschränkt.
- Die genauen ärztlichen Diagnosen wodurch das Sehen beeinträchtigt ist.
Mit Medizinischen Fachausdrücken.
- Eine Empfehlung für die FS Behörde, welche evtl.Auflagen in Frage kàmen.
Z.B. Brille tragen, 2.Aussensspiegel vorschreiben, Darf KFZ nicht schneller als 80 km/h fahren.
Das Gutachten hat damals 1982 übrigens 55.- DM gekostet.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 10. April 2016 um 15:52:54 Uhr:
Schade bloss, das die Führerscheine heute so teuer sind und man ein nicht mehr "junges" Foto drinhat.
Ich wäre für eine Aufwertung des Führerscheins zum vollwertigen Ausweisdokument:
Im Prinzip bräuchte die Behörde jetzt nur noch die gemeldete Wohnadresse des Inhabers auf dem Führerschein einzutragen und dann könnte man damit eigentlich den überflüssigen Personalausweis ersetzen. Wer außerhalb der EU in Urlaub geht (oder auf Geschäftsreise), braucht sowieso einen Reisepass, da nützt der Perso nichts. Und für die meisten innerdeutschen Belange (Polizeikontrollen, Altersnachweis für Pakete etc.) langt der Führerschein heute schon. Was mit dem Führerschein nicht geht: Mobilfunkverträge abschließen, eben weil die Wohnadresse fehlt. Schon deppert, wenn man für sowas dann extra den Reisepass mitschleppen muss, der in keine Geldbörse passt!
Zitat:
@DaXXes schrieb am 25. April 2019 um 20:02:46 Uhr:
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 10. April 2016 um 15:52:54 Uhr:
Schade bloss, das die Führerscheine heute so teuer sind und man ein nicht mehr "junges" Foto drinhat.Ich wäre für eine Aufwertung des Führerscheins zum vollwertigen Ausweisdokument:
EkIm Prinzip bräuchte die Behörde jetzt nur noch die gemeldete Wohnadresse des Inhabers auf dem Führerschein einzutragen und dann könnte man damit eigentlich den überflüssigen Personalausweis ersetzen. Wer außerhalb der EU in Urlaub geht (oder auf Geschäftsreise), braucht sowieso einen Reisepass, da nützt der Perso nichts. Und für die meisten innerdeutschen Belange (Polizeikontrollen, Altersnachweis für Pakete etc.) langt der Führerschein heute schon. Was mit dem Führerschein nicht geht: Mobilfunkverträge abschließen, eben weil die Wohnadresse fehlt. Schon deppert, wenn man für sowas dann extra den Reisepass mitschleppen muss, der in keine Geldbörse passt!
Führerschein, Personalausweis und Reisepass haben nun einmal unterschiedliche Funktionen. Theoretisch könnte man vielleicht auch den Impfausweis, die Gesundheitskarte und anderes zum Dokument der Identitätsfeststellung machen. Nicht jeder, der einen deutschen Führerschein besitzt, hat auch Anspruch auf einen deutschen Personalausweis oder Reisepass und umgekehrt.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@DaXXes schrieb am 25. April 2019 um 20:02:46 Uhr:
Ich wäre für eine Aufwertung des Führerscheins zum vollwertigen Ausweisdokument:
Im Prinzip bräuchte die Behörde jetzt nur noch die gemeldete Wohnadresse des Inhabers auf dem Führerschein einzutragen und dann könnte man damit eigentlich den überflüssigen Personalausweis ersetzen.
und ein Fahrverbot oder gar ein Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet dann ein Reiseverbot, für Personen mit jugendlichem Aussehen auch noch Kino-, Casino-, Alkohol-und-Tabak-Kaufverbot, und Pakete im Shop abholen kann man auch nicht mehr?
Zitat:
Was mit dem Führerschein nicht geht: Mobilfunkverträge abschließen, eben weil die Wohnadresse fehlt. Schon deppert, wenn man für sowas dann extra den Reisepass mitschleppen muss, der in keine Geldbörse passt!
Vor allem, wenn man dann vor Ort feststellt, dass da die Meldedresse auch nicht drinsteht 😁
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Ich verstehe den Sinn der Kopplung "Führerschein" + "BPA" nicht... beides ist kleinformatig und kann doch ohne Probleme im Geldbeutel mitgeführt werden. Außerdem würde eine Kombination beider Dokumente auch das Problem mit sich bringen, die Informationen, die auf beiden Karten drauf sind, auf einer zu kombinieren - und wo bekommt man dann die Lupe zum Entziffern her?
Was ich viel interessanter fände: Die ZB I im Scheckkartenformat - seitdem ich auch meinen alten rosa Führerschein in einen Kartenführerschein umgetauscht habe, stört mich das Format der ZB I (auch als "Zulassung" oder "Kfz-Schein" bekannt) ein wenig - entweder hab ich ein extra Mäppchen für die Fahrzeugpapiere dabei oder ich fummel die ZB I in das Scheinfach meines Geldbeutels. Im Scheckkartenformat hätte ich für mich das Verstauproblem einfacher gelöst. Aber das sind ja eher "First World Problems"... oder geht es da jemandem ähnlich wie mir in Hinsicht auf das Format?
Am einfachsten geht das mit dem Chippen. Dann braucht man nur noch in der Datenbank die Merkmale abspeichern und kann sie jederzeit in Echtzeit updaten.
Die ZB I braucht man doch eigentlich nur direkt mitzunehmen, wenn man zum TÜV, zum Landratsamt oder in die Werkstatt muss. Ansonsten liegt das Teil im Handschuhfach bzw. im Helmfach rum. Ich versteh daher dein Problem nicht so ganz?
Zitat:
und ein Fahrverbot oder gar ein Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet dann ein Reiseverbot, für Personen mit jugendlichem Aussehen auch noch Kino-, Casino-, Alkohol-und-Tabak-Kaufverbot, und Pakete im Shop abholen kann man auch nicht mehr?
Würde vllt auch dazu beitragen, dass man auf seinen Führerschein besser aufpasst und nicht rast wie verrückt :-))
Übrigens, das jugendlichere Foto von mir prangt tatsächlich im PA (Ausweis ist von 2011, Foto selbst von 2009). Führerschein ist mitsamt Bild von 2017, der 5-jährigen Erneuerung wegen Klasse C zu verdanken. Es ist also bei weitem nicht immer so, dass der Personalausweis das aktuellere oder aufschlussreichere Dokument ist.
Bin hier drauf gestoßen und hätte da mal Fragen... in Verbindung mit meinem Alter, muss ich das Dingen bis 19.01.2024 getauscht haben... soweit so gut. nun stellt sich mir hier die Frage, was ist der rosafarbene Lappen? Is das der 3-er Führerschein? Früher wusste ich das mal... heute weiß ich nur noch, ich darf neben PKW's noch LKW's bis 7,5 Tonnen fahren,"Krafträder" bis 50cm³, elektr. Rollis (wird in meinem Alter immer wichtiger 😁) 7und Anhänger...
Auf eben jenem Führerschein hab ich den sehr verwitterten- und nicht mehr lesbaren Hinweis, dass ich zum führen eines PKW (oder so ähnlich) eine geeignete Sehhilfe zu tragen hätte. Ich glaub nicht, dass da Brille stand (is wirklich nicht mehr lesbar). Dürfte ich ernsthaft nur mit Brille- und nicht mit Kontaktlinsen fahren? Ne geeignete Sehhilfe kann ja alles sein.
Und ist das noch irgendwo im System dokumentiert, dass ich ne Sehhilfe zu tragen hätte? Der Führerschein ist von 1988. Könnte ich beim umschreiben auch einfach sagen, näh, ich brauche zum Auto fahren keine Sehhilfe, wenn die mich danach fragen, weil der Hinweis nicht mehr lesbar ist?
Ich mein, ich fahr ja eh nicht ohne Sehhilfe... hab knapp 6 Dioptrien... das is ja quasi blind... fahren könnte ich da nur, wenn ich die Frontscheibe raus trete und mir den Weg mitm Blindenstock ertaste. Insofern trage ich eh immer ne "geeignete" Sehhilfe, aber dennoch würde ich künftig mit neuem Ausweis auch gerne auf den Hinweis verzichten, da ich erwäge, mir die Augen lasern zu lassen und mir dann das Gutachten, zum austragen des Hinweises, sparen könnte.
Zitat:
@Nogolf schrieb am 20. Dezember 2018 um 18:49:54 Uhr:
Nachdem dieses Thema ja auch für nachfolgende User interessant sein könnte, hol ich den Thread mal ganz bewusst wieder aus den Tiefen von MT hoch.Ich komme eben von der Führerscheinstelle und habe mich dort aktuell erkundigt, welcher Voraussetzungen es bedarf, um eine im Führerschein unter Punkt 12 vermerkte Sehhilfe austragen zu lassen.
Unter Punkt 12 gibt es im FS folgende mögliche Eintragungen in Bezug auf eine Sehhilfe:
- 01 Sehhilfe und/oder Augenschutz, wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert
- 01.01 Brille
- 01.02 Kontaktlinsen
- 01.03 Schutzbrille
Beim alter "3er" Führerschein wurde meines Wissens nach i.d.R. immer nur 01 eingetragen. Erst bei späteren Führerscheinausstellungen gab es die Unterscheidung zwischen 01.01 und 01.02. Hinweis: wer 01.01 eingetragen hat, darf (im Gegensatz zum Eintrag 01) nicht mit Kontaktlinsen fahren und umgekehrt.
So … jetzt zum Austragen der Sehhilfe.
In jedem Fall ist ein persönliches Erscheinen erforderlich, da ein Antrag eigenhändig zu unterzeichnen ist. Weiterhin wird ein biometrisches Führerscheinfoto benötigt (nicht auf normalem Papier gedruckt, sondern auf Fotokarton/Fotopapier).
Bei Führerscheinen, welche keine der C- oder D-Klassen (LKW/Bus) beinhalten - also z.B. nur B, B96 oder BE - reicht zum Austragen der Sehhilfe ein einfacher bestandener Sehtest vom zugelassenen Optiker oder Augenarzt (wie er zum Führerscheinerwerb B/BE auch erforderlich ist).
Führerscheininhaber der alten Klasse 3 haben aber beim Umschreiben auf die neuen Führerscheinklassen ggf. auch die Klassen C1, C1E und CE eingetragen bekommen. Die haben in dem Fall im Vergleich die A****karte gezogen und brauchen zum Austragen der Sehhilfe ein augenärztliches Gutachten (80-100€) nach §6 Nr. 2.1 FeV (Führerscheinverordnung). Ebenso benötigen selbstverständlich auch all diejenigen ein solches augenärztliches Gutachten, die anderweitig den LKW- bzw. Busschein erworben haben
Und da es sich Stand 12/2018 hierbei nicht um einen "regionalen Vorschlag", sondern um ein bundesweit gültiges bindendes Gesetz handelt, gilt dies ausdrücklich für jede Führerscheinstelle im Bundesgebiet. Trotzdem waren sich einzelne Führerscheinstellen in der Vergangenheit dieser Vorschriften allem Anschein nach auch nicht immer so wirklich bewusst und haben wohl in wenigen Einzelfällen auch Führerscheininhaber mit C-Klassen lediglich per Sehtest "durchgewunken".
Gruß
NoGolf
Meines Wissens ist das zentral registriert. Aber ist so etwas auf den neuen Führerscheinen überhaupt noch vermerkt? Also es müsste eigentlich immer Sehhilfe heißen, damit auch Contactlinsen umfasst sind, zur Not ein Monokel:-)
Das ist eben die Frage, ob da ALLES zentral registriert ist. Arbeite selber im ö.D und bei ner Programmumstellung wird nicht alles 1:1 überspielt. Muss man im Zweifel halt ins "Papierarchiv" und suchen.
Könnte mir vorstellen, dass da nur die Führerscheinart und der Erwerb des selbigen, unter Zuhilfenahne des Namens und der damaligen Meldeadresse elektronisch gespeichert ist.
Wäre halt schön, wenn da einer antwortete der es weiß, nicht denkt/schätzt/meint, denn das kann ich selbst, gerne dann auch mal falsch 😉
Du suchst Abschnitt III der FeV.
Wer einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion hast, kann sich online und kostenlos eine Registerauskunft beim KBA einholen. Bei mir steht da im Feld "Auflagen/Beschränkungen/Zusatzangaben zur Fahrerlaubnis:" die Schlüsselzahl "01", genau wie im allgemeinen Feld 12 meines Führerscheins. Also Korrektur des Sehvermögens (Brille oder Kontaktlinsen ist da egal).
Hab auch nen alten Ausweis.
Hallo,
Das Thema ist nun schon sehr alt, dennoch möchte ich es noch einmal aufwärmen.
Ich habe Klasse 1 und 3 im Jahre 1984 gemacht, habe somit auch C1 und C1E. Damals musste ich eine Brille tragen und habe auch den Eintrag 01 im allg. Feld 12 unten.
Nun hatte ich 2 Augen OPs wegen grauen Star (die letzte OP war 2019). Ein Sehtest beim Optiker ergab, dass die Augen inzwischen so gut, das ich keine Brille mehr benötige (Anlage 6, Ab. 1). Soweit so gut. Ein Test nach Anlage6, Ab 2 konnte er natürlich nicht machen, dafür müsste ich zum Augenarzt.
Nun wollte ich mir die Brillenpflicht für das Auto aus dem FS austragen lassen und die Brillenpflicht für C1 und C1E in die jeweilige Zeile eintragen lassen. Das war zumindest meine Idee. Das Straßenverkehrsamt bzw. die Führerscheinstelle sieht das jedoch anders.
Die Brillenpflicht könnte man nur ganz austragen - das bedeutet jedoch, dass ich C1 und C1E verlieren würde.
Meine Einwände brachten nichts, ich konnte jedoch einen Antrag auf Prüfung machen.
Ich bin mir rel. sicher, dass dieser abgelehnt wird.
Hatte noch wer dieses Problem ?
Ich bin der Meinung, dass wenn man die Auflage für den Sehtest der Klasse A und B erfüllt, dann sollte die Sehhilfe ausgetragen werden können, aber auch für C1 und C1E drin bleiben können.
Zitat:
@kuzco schrieb am 17. Sept. 2021 um 10:49:05 Uhr:
Ich bin der Meinung, dass wenn man die Auflage für den Sehtest der Klasse A und B erfüllt, dann sollte die Sehhilfe ausgetragen werden können, aber auch für C1 und C1E drin bleiben können.
Wo soll denn da die Logik sein? Entweder die Sehstärke ist ohne Brille OK oder nicht.
Sonst würde das ja bedeuten, der Mann braucht zum LKW Fahren eine Brille, aber naja, zum Auto und Motorrad fahren geht's auch Mal ohne.....
Die Anforderungen an den Visus sind für den Lkw tatsächlich höher.
Man lege sich ggf. eine Brille mit 0-Werten ins Auto.