Auflage Sehhilfe im Führerschein löschen lassen?
Hallo,
wie der Titel schon aussagt habe ich eine Auflage hinsichtlich einer "Sehhilfe" im Führerschein.
Da ich in den letzten 4 Monaten an beiden Augen wegen grauen Stars operiert wurde, benötige ich nur noch eine Lesebrille. Anlässlich des Austauschs der Linsen wurden aus meinen + 4,5 Dioptrien - 0,2.
Ist es Euch bekannt, ob ich die Auflage streichen lassen muss oder eine Bescheinigung des Augenarztes genügt.
Danke im Voraus für konstruktive Antworten, die über das Spekulative hinausgehen.
Klaus
Beste Antwort im Thema
Mit der Bescheinigung / Gutachten des Augenarztes zur Führerscheinstelle und Eintrag streichen lassen.
66 Antworten
Bei der Führerscheinstelle anrufen und kurz nachfragen, ist anscheinend je nach Ort unterschiedlich. Bei uns reicht der 6,50 Führerscheinsehtest vom Optiker, im Nachbarkreis wird das 15,- € Attest vom Augenarzt gefordert. Dann mit neuem Foto einen neuen FS ohne Eintragung beantragen und mit einem vorläufigen FS sorglos durch die Gegend fahren bis nach ein paar Tagen der neue im Briefkasten ist.
Neben den paar Euro Kostenersparnis und Terminvergabe gibt es auch einen Zeitvorteil. Das Attest wird üblicherweise erst nach der letzten Kontrolluntersuchung nach 4-6 Wochen ausgestellt (zumindest in meiner Klinik), den Sehtest beim Optiker kann man prinzipiell zwei Tage nach der (zweiten) OP machen.
Zitat:
@Nanofaser schrieb am 10. April 2016 um 15:13:30 Uhr:
Eine Bekannte hat das austragen der Brillenauflage 2013 in Nordbayern durchgezogen (beim Optikertest vor vielen Jahren für den erstmaligen Pkw-Führerschein hatte sie einen schlechten Tag erwischt, daher die nervige Auflage für sie). Sie musste dafür beim Augenarzt einen umfassenden Sehtest für Erteilung des Lkw-Führerscheins durchführen. Also einen ziemlich ausführlichen Test, dabei hat sie nur die B-Klasse.
Im Fall deiner Bekannten gab es ja auch keine triftige Begründung, weshalb sie plötzlich besser sehen kann.
Vielmehr hat sie wohl beim ersten Sehtest ohne Sehhilfe die Prüfung nicht bestanden und beim zweiten hingegen schon. Wie soll die Führerscheinstelle dies nun bewerten? Klar verlangt sie dann einen Sehtest einer höheren Instanz, also von einem Augenarzt.
Hinzu kommt noch die Tatsache, dass sie ja auch den zweiten Sehtest nicht mit Bravour bestanden haben kann. Sie möchte also mit nicht optimaler Sehkraft fahren, obwohl sie durch ihre Brille oder Kontaktlinsen die Möglichkeit dazu hätte. Dass das nicht gern von der Führerscheinstelle gesehen wird, dürfte doch wohl klar sein. Daher eben auch die hohen Hürden.
Anders sieht es doch aber beim TE aus, denn der hat eine triftige Begründung, weshalb er ohne Brille optimal sehen kann und wird wohl den Sehtest mir Bravour bestehen. Daher könnte also ein Sehtest ausreichend sein.
Dein Vorschlag, einfach bei der Führerscheinstelle nachzufragen, ist so genial logisch, dass halt nicht jeder darauf kommt. 😁
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 10. April 2016 um 16:35:51 Uhr:
Dein Vorschlag, einfach bei der Führerscheinstelle nachzufragen, ist so genial logisch, dass halt nicht jeder darauf kommt. 😁
Scheint wohl irgendso ein Problem mit der heutigen Jugend zu sein :-(
Anstatt direkt bei der Behörde oder der zuständigen Stelle mal nachzufragen, wie man sein Problem oder Angelegenheit lösen kann, wird erstmal versucht "im Internet" mit deutlich höheren Zeitaufwand eine unzuverlässige Antwort zu bekommen.
Für mich sind diese Diskussionsforen Laienforen. Für irgendwelche Alltagsprobleme ("wie binde ich mir die Schuhe?"😉 absolut ok, aber wenn es dann deutlich Richtung Rechtsauskunft geht, versagt das System halt. Und hier sollte doch der erste Reflex sein, ruf die Behörde an und frag die, wie es geht.
Es stimmt, das Austragen von der Sehhilfe meiner Bekannte hatte andere Umstände. Ich hab zwischenzeitlich noch mal mit ihr gesprochen. Sie hat halt vor 7 Jahren nur knapp nicht den Sehtest ohne Brille bestanden. Hatte auch die ersten Jahre kein Problem, dass im Auto immer die Brille griffbereit lag und sie benutzt hat. Aber mit der Zeit empfand sie das als nervig und hat die Briller beim Autofahren nicht mehr regelmäßig aufgesetzt. Damit hatte sie Angst Bußgeld bei einer Kontrolle zahlen zu müssen, sodass sie sich aufgerafft hat, was zu unternehmen diese blöde Schlüsselziffer wegzubekommen. Im Alltag kommt sie perfekt ohne Brille zurecht, sie ist halt so ein Grenzfall, wo man gerade noch keine Brille braucht. Beim Augenarzt war es das volle Programm, einschl. Sichtfeldmessung. Ich kenne das von meiner "Begutachtung" alle 5 Jahre, wenn ich immer meinen CE-Führerschein verlängere.
Die Argumentation, dass die FS-Stelle dann es aber genau wissen will, wie ohne medizinischen Eingriff die Sehkraft plötzlich wieder besser wurde, ist nachvollziehbar.
Ich vermute aber stark, dass es trotzdem noch Auslegungsspielräume gibt. Wenn du Pech hast, sieht die Lage sogar je nach Sachbearbeiter anders aus. Evtl. ist die FS-Stelle des TE mit dem Klinikattest zufrieden, oder verlangt halt auch einen ausführlichen Sehtest (nicht den vom Optiker für 10 Euro) vom zertifizierten Augenarzt. Jetzt kann einer Schreien, dass der FS-Stelle in Leverkusen das Klinikattest ausreicht. Aber die FS-Stelle in Jena will es genau wissen und schickt den Antragsteller wiederum zum Augenarzt.
Ich vermute auch stark, dass die Frage "wie kann ich die Sehhilfe austragen lassen" mehrmals pro Woche den FS-Stellen gestellt wird.
@Nanofaser
Wegen deiner Bekannten, es ist schon ein deutlicher Unterschied zwischen der optimalen Sehschärfe und die, die für den Führerschein gefordert wird (als Brillenträger kann ich das gut einschätzen). Daher sollte deine Bekannte wenigstens in der Dämmerung, bei schlechter Sicht und Dunkelheit eine Brille tragen. Gerade bei Dunkelheit sind die Kontraste gering und um Gegenstände, Personen zu erkennen hilft ein scharfes Sehen.
Man muss auch bedenken, dass auf eine auf der Landstraße dunkel gekleidete Person erkennen muss und dass auch, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt, das einen blendet. Ohne, dass man scharfe Konturen wahrnimmt ist das kaum möglich.
Wenn deine Bekannte bei schlechten Sichtverhältnissen, Dämmerung, Dunkelheit usw. keine Brille trägt, solltest du ihr in diesem Sinne ins Gewissen reden.
Ich hoffe mein Hinweis ist für dich ok.
Gruß
Uwe
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Zitat:
@Nanofaser schrieb am 10. April 2016 um 19:14:44 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 10. April 2016 um 16:35:51 Uhr:
Dein Vorschlag, einfach bei der Führerscheinstelle nachzufragen, ist so genial logisch, dass halt nicht jeder darauf kommt. 😁
Scheint wohl irgendso ein Problem mit der heutigen Jugend zu sein :-(
Anstatt direkt bei der Behörde oder der zuständigen Stelle mal nachzufragen, wie man sein Problem oder Angelegenheit lösen kann, wird erstmal versucht "im Internet" mit deutlich höheren Zeitaufwand eine unzuverlässige Antwort zu bekommen.
Für mich sind diese Diskussionsforen Laienforen. Für irgendwelche Alltagsprobleme ("wie binde ich mir die Schuhe?"😉 absolut ok, aber wenn es dann deutlich Richtung Rechtsauskunft geht, versagt das System halt. Und hier sollte doch der erste Reflex sein, ruf die Behörde an und frag die, wie es geht.Es stimmt, das Austragen von der Sehhilfe meiner Bekannte hatte andere Umstände. Ich hab zwischenzeitlich noch mal mit ihr gesprochen. Sie hat halt vor 7 Jahren nur knapp nicht den Sehtest ohne Brille bestanden. Hatte auch die ersten Jahre kein Problem, dass im Auto immer die Brille griffbereit lag und sie benutzt hat. Aber mit der Zeit empfand sie das als nervig und hat die Briller beim Autofahren nicht mehr regelmäßig aufgesetzt. Damit hatte sie Angst Bußgeld bei einer Kontrolle zahlen zu müssen, sodass sie sich aufgerafft hat, was zu unternehmen diese blöde Schlüsselziffer wegzubekommen. Im Alltag kommt sie perfekt ohne Brille zurecht, sie ist halt so ein Grenzfall, wo man gerade noch keine Brille braucht. Beim Augenarzt war es das volle Programm, einschl. Sichtfeldmessung. Ich kenne das von meiner "Begutachtung" alle 5 Jahre, wenn ich immer meinen CE-Führerschein verlängere.
Die Argumentation, dass die FS-Stelle dann es aber genau wissen will, wie ohne medizinischen Eingriff die Sehkraft plötzlich wieder besser wurde, ist nachvollziehbar.Ich vermute aber stark, dass es trotzdem noch Auslegungsspielräume gibt. Wenn du Pech hast, sieht die Lage sogar je nach Sachbearbeiter anders aus. Evtl. ist die FS-Stelle des TE mit dem Klinikattest zufrieden, oder verlangt halt auch einen ausführlichen Sehtest (nicht den vom Optiker für 10 Euro) vom zertifizierten Augenarzt. Jetzt kann einer Schreien, dass der FS-Stelle in Leverkusen das Klinikattest ausreicht. Aber die FS-Stelle in Jena will es genau wissen und schickt den Antragsteller wiederum zum Augenarzt.
Ich vermute auch stark, dass die Frage "wie kann ich die Sehhilfe austragen lassen" mehrmals pro Woche den FS-Stellen gestellt wird.
In meinem Wohnort bekommt man beim Bürgeramt einen Termin in 3 Monaten.
Telefonisch ist auch schwer ein Durchkommen.
Auch deshalb bat ich um konstruktive Antworten.
Ist das Bürgeramt überhaupt die richtige Ansprechstellte? Muss da nicht eher die Führerscheinstelle entscheiden?
Gruß
Uwe
Zitat:
@germania47 schrieb am 10. April 2016 um 21:39:52 Uhr:
In meinem Wohnort bekommt man beim Bürgeramt einen Termin in 3 Monaten.
Telefonisch ist auch schwer ein Durchkommen.
Auch deshalb bat ich um konstruktive Antworten.
Klingt irgendwie nach Berlin. Gibts nicht alternativ die Behördennr. 115 bei dir in der Gegend?
Andere Möglichkeit, frag mal in den Nachbarlandkreisen/-städten telefonisch nach, sofern die im gleichen Bundesland liegen, wie die das handhaben. Damit bekommst du ebenfalls eine recht verlässliche Aussage. Sicherheitshalber angeben, dass man in diesem Landkreis wohnt etc., nicht das dir schon ganz am Anfang das Gespräch mit "dafür sind wir örtlich nicht zuständig" abgewürgt wird.
Wenn es die Angelegenheit ganz wichtig/dringend für dich ist, kann man sich ja mal für ein paar Tagen offiziell zur Verwandtschaft auf dem Lande ummelden, wo das Landratsamt mehr Kapazitäten hat, sodass sich die Wartezeit schlimmstenfalls im unteren einstelligen Stundenbereich bewegt. Ja, ist nicht der sauberste legale Weg, eher ein Trick 17.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 10. April 2016 um 22:09:00 Uhr:
Ist das Bürgeramt überhaupt die richtige Ansprechstellte? Muss da nicht eher die Führerscheinstelle entscheiden?
Hängt von der Stadt/Gemeinde ab. Von Erlangen weiß ich, dass da alles in einem "Großraumbüro" von ein- und demselben Sachbearbeiter gemacht wird. Also vom Meldeamt, Kfz-Zulassung, Führerscheinangelegenheiten, Wahlunterlagen, Anwohnerparkausweis, Angelgenehmigung etc. Wird unter dem Argument "alles aus einer Hand bei Umzug etc." verkauft. Ist recht praktisch, da man nicht zig Abteilungen anlaufen muss.
@Nanofaser
Danke Dir, wollte nur erklären, aus welchem Grunde ich einen Thread aufgemacht habe.
Ist ja in 8 Jahren äußerst selten gewesen.
Meine Antworten hatten eindeutig die Überzahl.
Berlin ist schon ok.
Nachdem dieses Thema ja auch für nachfolgende User interessant sein könnte, hol ich den Thread mal ganz bewusst wieder aus den Tiefen von MT hoch.
Ich komme eben von der Führerscheinstelle und habe mich dort aktuell erkundigt, welcher Voraussetzungen es bedarf, um eine im Führerschein unter Punkt 12 vermerkte Sehhilfe austragen zu lassen.
Unter Punkt 12 gibt es im FS folgende mögliche Eintragungen in Bezug auf eine Sehhilfe:
- 01 Sehhilfe und/oder Augenschutz, wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert
- 01.01 Brille
- 01.02 Kontaktlinsen
- 01.03 Schutzbrille
Beim alter "3er" Führerschein wurde meines Wissens nach i.d.R. immer nur 01 eingetragen. Erst bei späteren Führerscheinausstellungen gab es die Unterscheidung zwischen 01.01 und 01.02. Hinweis: wer 01.01 eingetragen hat, darf (im Gegensatz zum Eintrag 01) nicht mit Kontaktlinsen fahren und umgekehrt.
So … jetzt zum Austragen der Sehhilfe.
In jedem Fall ist ein persönliches Erscheinen erforderlich, da ein Antrag eigenhändig zu unterzeichnen ist. Weiterhin wird ein biometrisches Führerscheinfoto benötigt (nicht auf normalem Papier gedruckt, sondern auf Fotokarton/Fotopapier).
Bei Führerscheinen, welche keine der C- oder D-Klassen (LKW/Bus) beinhalten - also z.B. nur B, B96 oder BE - reicht zum Austragen der Sehhilfe ein einfacher bestandener Sehtest vom zugelassenen Optiker oder Augenarzt (wie er zum Führerscheinerwerb B/BE auch erforderlich ist).
Führerscheininhaber der alten Klasse 3 haben aber beim Umschreiben auf die neuen Führerscheinklassen ggf. auch die Klassen C1, C1E und CE eingetragen bekommen. Die haben in dem Fall im Vergleich die A****karte gezogen und brauchen zum Austragen der Sehhilfe ein augenärztliches Gutachten (80-100€) nach §6 Nr. 2.1 FeV (Führerscheinverordnung). Ebenso benötigen selbstverständlich auch all diejenigen ein solches augenärztliches Gutachten, die anderweitig den LKW- bzw. Busschein erworben haben
Und da es sich Stand 12/2018 hierbei nicht um einen "regionalen Vorschlag", sondern um ein bundesweit gültiges bindendes Gesetz handelt, gilt dies ausdrücklich für jede Führerscheinstelle im Bundesgebiet. Trotzdem waren sich einzelne Führerscheinstellen in der Vergangenheit dieser Vorschriften allem Anschein nach auch nicht immer so wirklich bewusst und haben wohl in wenigen Einzelfällen auch Führerscheininhaber mit C-Klassen lediglich per Sehtest "durchgewunken".
Gruß
NoGolf
Zitat:
@Nogolf schrieb am 20. Dezember 2018 um 18:49:54 Uhr:
Beim alter "3er" Führerschein wurde meines Wissens nach i.d.R. immer nur 01 eingetragen.
Beim alten 3er gab es noch keine Schlüsselzahlen, die Eintragung erfolgte in Klartext. Wenn es notwendig war, konnte man aber auch damals schon zwischen Brille und Kontaktlinsen unterscheiden, ansonsten hieß es allgemein "Sehhilfe".
Zitat:
@Nogolf schrieb am 20. Dezember 2018 um 18:49:54 Uhr:
Und da es sich Stand 12/2018 hierbei nicht um einen "regionalen Vorschlag", sondern um ein bundesweit gültiges bindendes Gesetz handelt, gilt dies ausdrücklich für jede Führerscheinstelle im Bundesgebiet.
Das stimmt so nicht. Es kann nach wie vor regionale Unterschiede geben.
Zitat:
@Nogolf schrieb am 20. Dezember 2018 um 18:49:54 Uhr:
Bei Führerscheinen, welche keine der C- oder D-Klassen (LKW/Bus) beinhalten - also z.B. nur B, B96 oder BE - reicht zum Austragen der Sehhilfe ein einfacher bestandener Sehtest vom zugelassenen Optiker oder Augenarzt (wie er zum Führerscheinerwerb B/BE auch erforderlich ist).
Die Austragung einer Sehhilfe ist in der FeV nicht ausdrücklich geregelt. Wenn der Führerscheinstelle ein Sehtest reicht, dann ist es in Ordnung. Sie wird aber in vielen Regionen ein augenärztliches Gutachten verlangen.
Zitat:
@Nogolf schrieb am 20. Dezember 2018 um 18:49:54 Uhr:
In jedem Fall ist ein persönliches Erscheinen erforderlich, da ein Antrag eigenhändig zu unterzeichnen ist.
Auch das lässt sich nicht verallgemeinern. Es gibt Führerscheinstellen, die bei einer Umstellung in einen Kartenführerschein oder bei der Streichung einer Schlüsselzahl kein persönliches Vorsprechen verlangen. Der entsprechende Antrag lässt sich auch zuhause ausfüllen und unterschreiben.
Beim alten 3er hast Du vermutlich recht. Deswegen schrieb ich da auch "meines Wissens nach".
Nur interessant, dass die restlichen von mir geschilderten Informationen direkt vom Leiter der Führerscheinstelle gegeben wurden. Ich war dort erstmals vor 3 Monaten und bin falsch beraten worden. Deswegen das heutige Gespräch mit dem Vorgesetzten. Und danach dürfte es - wenn korrekt gehandhabt - nur laufen, wie von mir beschrieben
Wie gut, das ich meinen Führerschein noch ohne Sehbeeinträchtigung gemacht habe und heute ohne jede Eintragung mit 4 dpt. durch die Gegend fahren kann😁😉