Auflage Sehhilfe im Führerschein löschen lassen?
Hallo,
wie der Titel schon aussagt habe ich eine Auflage hinsichtlich einer "Sehhilfe" im Führerschein.
Da ich in den letzten 4 Monaten an beiden Augen wegen grauen Stars operiert wurde, benötige ich nur noch eine Lesebrille. Anlässlich des Austauschs der Linsen wurden aus meinen + 4,5 Dioptrien - 0,2.
Ist es Euch bekannt, ob ich die Auflage streichen lassen muss oder eine Bescheinigung des Augenarztes genügt.
Danke im Voraus für konstruktive Antworten, die über das Spekulative hinausgehen.
Klaus
Beste Antwort im Thema
Mit der Bescheinigung / Gutachten des Augenarztes zur Führerscheinstelle und Eintrag streichen lassen.
66 Antworten
Zitat:
@Nogolf schrieb am 20. Dezember 2018 um 19:44:30 Uhr:
Und danach dürfte es - wenn korrekt gehandhabt - nur laufen, wie von mir beschrieben
Das persönliche Erscheinen kann angeordnet werden (§ 21 Abs. 1 FeV). Und selbst das ist nur für die Erteilung einer Fahrerlaubnis geregelt, nicht für die Umstellung eines alten Führerscheins in einen Kartenführerschein.
Zur Streichung eines Brilleneintrags sagt die FeV nichts. Es liegt also auch im Ermessen der Führerscheinstelle. Dass ein normaler Sehtest für die Klasse B ausreicht, gilt wiederum nur für die Erteilung.
Beim Führen von Kraftfahrzeugen sind geeignete Korrekturgläser oder Kontaktlinsen zu tragenZitat:
@Florian333 schrieb am 20. Dezember 2018 um 19:28:08 Uhr:
Zitat:
@Nogolf schrieb am 20. Dezember 2018 um 18:49:54 Uhr:
Beim alter "3er" Führerschein wurde meines Wissens nach i.d.R. immer nur 01 eingetragen.Beim alten 3er gab es noch keine Schlüsselzahlen, die Eintragung erfolgte in Klartext. Wenn es notwendig war, konnte man aber auch damals schon zwischen Brille und Kontaktlinsen unterscheiden, ansonsten hieß es allgemein "Sehhilfe".
so zumindest der Stempel in meiner schweinchenrosanen Pappe
Ja, der genaue Wortlaut war nicht vorgeschrieben. In noch älteren (grauen) Führerscheinen aus den 70er Jahren war oft nur von "Brille" die Rede, weil es Kontaktlinsen damals noch nicht gab oder sie nicht weit verbreitet waren.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 20. Dezember 2018 um 20:04:52 Uhr:
Ja, der genaue Wortlaut war nicht vorgeschrieben. In noch älteren (grauen) Führerscheinen aus den 70er Jahren war oft nur von "Brille" die Rede, weil es Kontaktlinsen damals noch nicht gab oder sie nicht weit verbreitet waren.
Klugscheißermodus ein:
In meinem "grauen Lappen" von 1969 lautet der Stempel: Beim Führen eines Fahrzeuges sind geeignete Sehhilfen zu tragen.
Klugscheißermodus aus
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Was war jetzt daran Klugscheißerei? Ich schrieb doch: "Beim alten 3er gab es noch keine Schlüsselzahlen, die Eintragung erfolgte in Klartext. Wenn es notwendig war, konnte man aber auch damals schon zwischen Brille und Kontaktlinsen unterscheiden, ansonsten hieß es allgemein "Sehhilfe". In anderen Führerscheinen konnte aber auch das Wort "Brille" stehen. Verallgemeinert doch bitte nicht immer von einem Einzelfall auf alle anderen Millionen Fälle.
Zitat:
@HelmutS60 schrieb am 20. Dezember 2018 um 22:26:59 Uhr:
In meinem "grauen Lappen" von 1969 lautet der Stempel: Beim Führen eines Fahrzeuges sind geeignete Sehhilfen zu tragen.
Den Stempel hat mein grauer Lappen auch. Man kann ihn aber nur noch schwer lesen - seit der Lappen mal eine Nacht im Regen vor dem Haus lag. 😉
Grüße vom Ostelch
hier mal eine Übersicht aller möglichen Schlüsselzahlen im Führerschein
https://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen/schluesselzahlen.html
Na, da darf man ja heutzutage nicht mal mehr mit Brille UND Kontaktlinsen fahren...😁
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 21. Dezember 2018 um 08:43:07 Uhr:
Na, da darf man ja heutzutage nicht mal mehr mit Brille UND Kontaktlinsen fahren...😁
Das kann durchaus erforderlich sein, je nachdem welche Sehschwäche diese "Sehhilfen" ausgleichen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
Das kann durchaus erforderlich sein, je nachdem welche Sehschwäche diese "Sehhilfen" ausgleichen.
Grüße vom Ostelch
Ist aber in den Auflage nicht vorgesehen:-) - geht also nicht mehr.
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 21. Dezember 2018 um 08:49:28 Uhr:
Zitat:
Das kann durchaus erforderlich sein, je nachdem welche Sehschwäche diese "Sehhilfen" ausgleichen.
Grüße vom Ostelch
Ist aber in den Auflage nicht vorgesehen:-) - geht also nicht mehr.
Könnte sein. Da behalte ich lieber den grauen Lappen. So jung, wie auf diesem Bild, werde ich auch in keinem Führerschein mehr aussehen. 😉
Grüße vom Ostelch
Wens interessiert:
Hier der Text von einem Grauen Lappen aus 1983 in München gemacht.
Damit war vielleicht ein Monokel gemeint. 😛
Bei uns waren meistens Augengläser vorgeschrieben, also im Plural.
Monokel ist gut! 🙂
So hab ich das bisher noch nicht gesehen. ..
Zitat:
@Nogolf schrieb am 20. Dezember 2018 um 18:49:54 Uhr:
Führerscheininhaber der alten Klasse 3 haben aber beim Umschreiben auf die neuen Führerscheinklassen ggf. auch die Klassen C1, C1E und CE eingetragen bekommen. Die haben in dem Fall im Vergleich die A****karte gezogen und brauchen zum Austragen der Sehhilfe ein augenärztliches Gutachten (80-100€) nach §6 Nr. 2.1 FeV (Führerscheinverordnung). Ebenso benötigen selbstverständlich auch all diejenigen ein solches augenärztliches Gutachten, die anderweitig den LKW- bzw. Busschein erworben haben
Ich habe heute ein "Augenärztliches Zeugnis anstelle einer Sehtestbescheinigung" von meinem Augenarzt ausgestellt bekommen. Das hat mich 7€ gekostet. Was ist der Unterschied zu einem augenärztlichen Gutachten? Oder gibt es da keinen Unterschied?
Ich habe heute auch direkt die Sehhilfe austragen lassen. Allerdings für die Fahrerlaubnisklasse B.
Mich interessiert einfach nur, ob dieses ärztliche Zeugnis gleichwertig mit einem ärztlichen Gutachten ist. Falls nicht, was steht denn alles so in einem Gutachten? In dem Zeugnis steht nur die Sehstärke drin, und dass damit die Sehtestanforderungen erfüllt werden.