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Aufkleber für Bremsleuchte

Themenstarteram 29. April 2004 um 18:15

Hallo,

was denkt ihr sagt der TÜV zu sowas?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Geil aussehen tuts, finde ich

28 Antworten
Themenstarteram 5. Mai 2004 um 21:12

Hast du ein Bild von nem PT Cruiser wo man des sieht?

So habe die bilder als anhang dran gemacht. aber es ist nur bei einer Serie glaube die "Limited Edition".aber weiss da nicht genau bescheid.

Themenstarteram 6. Mai 2004 um 8:43

Dann, kanns ja auf den Fall mal nicht generell ILLEGAL sein.

Nein für den PT Cruiser ist es legal das heisst nicht dass du jetzt jede 3 Bremsleuchte zukleben kannst.

am 6. Mai 2004 um 15:11

Also meiner muss eh im juni zum tüv :) Ich glaub ich hol mir das und mach es vorher drauf und dann schau ich ob der tüv was sagt und wenn nicht kann ich sagen das der wagen so durch den tüv ist und das ich ja nix dafür kann.. somit bin ich dann ausm schneider falls die das beanstanden bei nem unfall etc...

ICh würd aber sagen da die dritte bremsleuchte nicht pflicht ist könnte man die auch abmontieren... wenn man mal an die theoriestunden denkt... da wurde immer nur drüber gesprochen was vorgeschrieben ist und da war halt die dritte bremsleuchte nicht bei... ergo muss man die nicht haben bzw kann sie zukleben :)

Andererseits könnte das auch als leuchtschrift am auto gewertet werden was dann schon wieder verboten sein könnte..

MfG

Niklas

am 6. Mai 2004 um 15:22

Zitat:

Original geschrieben von eViLfReak

ICh würd aber sagen da die dritte bremsleuchte nicht pflicht ist könnte man die auch abmontieren... wenn man mal an die theoriestunden denkt... da wurde immer nur drüber gesprochen was vorgeschrieben ist und da war halt die dritte bremsleuchte nicht bei... ergo muss man die nicht haben bzw kann sie zukleben :)

Was am Fahrzeug ist, muß (uneingeschränkt) funktionieren - so ist es zumindest bei der HU.

Nebelscheinwerfer - sind auch nicht Pflicht.

Birne defekt? - Geringe Mängel!

Dritte Bremsleuchte - Birne defekt? - Geringe Mängel.

Also wird für solche Aufkleber wohl kein normaler Prüfer Verständnis haben.

am 6. Mai 2004 um 15:23

Hab gerade nochma geschaut und hab nur für sw und cc gefunden! Habter mal nen link zu einem für normale 206?

Bei einem Unfall wird alles versucht damit die Versicherungen nicht soviel zahlen müssen. und dann wäre eine "beklebte" 3 bremsleuchte doch grund genug. also wäre mir zu riskant.

am 6. Mai 2004 um 16:03

Tach!

Da gebe ich unknown_letter vollkommen recht. So ein Aufkleber sieht zwar witzig aus und ist ein nettes gimmick (richtig geschrieben??). Aber falls es zu einem Unfall kommen sollte, siehts dann schlecht aus. Die Versicherungen versuchen einem alles anzuhängen!

MfG

Frazor

am 7. Mai 2004 um 12:26

Hmm ich werd einfach mal fragen wenn meiner zum tüv kommt und dann sag ich bescheid :)

MfG

Niklas

am 7. Mai 2004 um 12:43

Hab hier im FOrum schonmal gefragt und auch nen Kollege bei den Grünen.. die Brmesleuchte ist tatsächlich verboten und kann dir bei Polizeikontrolle, Tüv und Unfall zum Verhängnis werden...

Laut http://www.motor-talk.de/.../bremslicht-aufkleber-t2812375.html?... heisst es (leider):

StVZO § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an

zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in

einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:

...

14. Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2);

 

...

 

StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. ...

Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.

...

 

(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger (Fahrzeugkombination) unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt:

...

18. des § 49a Abs. 1 bis 4, 5 Satz 1, Abs. 6, 8, 9 Satz 2, Abs. 9a oder 10

Satz 1 über die allgemeinen Bestimmungen für lichttechnische

Einrichtungen;

...

 

Soweit die Theorie...

jetzt die Praxis.

Es kommt drauf an, was das Landratsamt draus macht :D

Lt KBA, bzw des BussgeldKatalog

 

175 Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt

3P 50€

 

bzw.

 

214 Fahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen oder Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

214.2 ... bei anderen Kraftfahrzeugen

3P 90€

 

bzw.

 

189 Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl

189.2 das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

189.2.2 ... bei anderen als in Nummer 189.2.1 genannten Kraftfahrzeugen

3P 135€

 

Also, es ist verboten, und kann! richtig teuer werden...

 

Siehe auch die Problematik mit den ersten LED-Rückleuchten! hier der Beitrag!

Datum 2004

am 7. Mai 2016 um 7:05

Und dann waren da noch die Anhänger, die deine Bremsleuchten verdecken und selbst nur 2 haben :P

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