Aufkleber bei Winterreifen immer?

Hallo zusammen,

Winterreifen sind jetzt ja fast Pflicht.
Ich weis, dass man einen Sicherheitsaufkleber im Cockpit haben muß, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Autos größer als die zugelassene Geschwindigkeit der Reifen ist.
Auf diesem Aufkleber steht dann die max. Geschwindigkeit die man mit diesen Reifen fahren darf.

Ein Freund behauptet nun, dass diese Aufkleber immer bei Benutzung von Winterreifen erforderlich sind. Auch wenn die Reifen für höhere Geschwindigkeiten zugelassen sind.

Kann hier jemand helfen ?

Gruß Nordeos

61 Antworten

Tach,

ich habe ne Vmax von 207 und H Reifen...die haben nen Aufkleber rein gemacht. Ich ihn wieder runter.... ich habe auch noch nie gehöhrt das die Rennletung sowas kontrolliert...und ausserdem bei nem modernen Fzg kann ja jeder sagen, das der BC einen warnt..
glaube nicht das die mit einem ne testfahrt machen

Sagen kann man viel. Kenn aber schon Leute die da bei einer allgemein Fahrzeugkontrolle gezahlt haben. Aber das sie einen erwischen ist doch ein sehr großer Zufall. Meiner bleibt drinnen Sommer oder Winter mich stört das nicht.

zahlen?

Welche Tatbestand soll erfüllt sein?

Sie haben am.... nicht den kleinen runden Aufkleber im Auto gehabt?

Genau, das bezahlst du dann.
Ich glaube es sind 5€

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Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Nachdem was hier steht (§36 StVZo), gilt die eingetragene Höchstgeschwindigkeit.

Das heisst, 187 km/h eingetragen, dann brauch ich bei "T" Reifen keinen Aufkleber, egal was im Fahrzeugschein steht.

Nach dem Beitrag von haschee vom 1.11.
müssen wir jedoch nach der Formel des Bundesverband Reifenhandel gehen:
Höchstgeschwindigkeit+6,5km/h+0,01xHöchstgeschwindigkeit.

Bei deine Angaben ergibt das 195km/h und somit eine überschreitung um 5km/h.

Ich will da nicht spitzfindig sein, und die wahrscheinlichkeit tatsächlich kontrolliert zu werden ist auch klein.
Aber raus ist raus.

Das was ich oben geschrieben habe, ist aber der GESETZESTEXT.

Es ist ja möglich, daß nach der Formel berechnet wird, welcher Geschwindigkeitsindex in den Papieren einzutragen ist. Und somit, welcher Sommerreifen zu fahren ist. Bei meinem Zafira 2.2 DTI (187 km/h steht "H" im Fahrzeugschein).

Und das mit M+S ist ja wieder eine ganz andere Sache. In dem Gesetz steht, ein Aufkleber ist nötig, wenn der Index des Reifens kleiner als die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist.

Und das ist bei mir nicht der Fall: Speedindex 190 km/h und Höchstgeschwindigkeit 187 km/h.

Ich hab einen Aufkleber drin. Mich stört er nicht.

Grüße Christian

Wobei die Formen wohl auch nicht richtig ist den sonst dürfte ich im Sommer auch keine H Reifen fahren. Aber das hat ja mit den Thema nix zu tun wie das Berechnet ist.
Fakt ist das die Bauarthöchstgeschwindigkeit ausschlaggeben ist für den Aufkleber.

Ist denn die Bauarthöchstgeschwindigkeit nicht die im Schein angegebene?
Wenn sie die im Scvhein ist dann ist sie eben nicht ausschlaggebend wenn obige Formel stimmt und man danach rechnen muss.

Wie kommt denn der Warnhinweis im BC zustande? Durch die Werkstatt einprogrammiert?

Zitat:

Original geschrieben von AcJoker


Ist denn die Bauarthöchstgeschwindigkeit nicht die im Schein angegebene?
Wenn sie die im Scvhein ist dann ist sie eben nicht ausschlaggebend wenn obige Formel stimmt und man danach rechnen muss.

Wenn im Gesetz steht, daß die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit relevant ist, dann ist das sehr wohl ausschlaggebend.

Schreibt der Polizist einen Strafzettel, weil ich gegen ein Gesetz verstossen habe oder weil ich gegen eine Formel verstossen habe??? 🙂

Sonst würde ja in dem Gesetz stehen:

Wenn der Geschwindigkeitsindex des M+S Reifens niedriger ist als der, der im Fahrzeugschein vorgeschrieben wird..........

Steht da aber nicht...........

Gruß Christian

Ganz einfach dann müsste man immer einen Rechner haben und kein Mensch weis das. Deshalb diese Regelung die auch Sinnvoll ist.

bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ist der Fahrzeugscheineintrag.
Insofern sind T Winterreifen und 187 km/h Höchstgeschwindigkeit ohne Aufkleber kein Problem.

Daß man damit nicht 205 km/h Tachoangabe auf der Autobahn rumdüsen sollte versteht sich aber von selbst. 😉

OT:
@Hankofer:
wenn ,52 abgerundet werden sind die H Reifen nach der Formel zulässig. Höchstgeschwindigkeit lt. Schein sollten 202 km/h sein.
Bei den Änderungen z. B. dbilas Saugrohr sollten theoretisch die H Reifen gestrichen werden, habs aber auch schon ohne Streichung gesehen. Genauso dürften dann manche Zubehörsachen nicht mehr gefahren werden da die meisten nicht über 210 km/h getestet wurden. Schaut aber auch mal wieder kein Prüfer drauf... Aber da können wir mal ein andres Thema aufmachen.

Naja mathematisch werden sie ja aufgerunden. Klar wenn die sagen einfach abrunden ok dann ist das vieleich ein Argument. Aber rechnerisch würde ich mal sagen ist es falsch.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Wie kommt denn der Warnhinweis im BC zustande? Durch die Werkstatt einprogrammiert?

Das kommt aufs fahrzeug drauf an.

Beim meinem golf 5 kann ich das im menü der MFA (so nennt sich der bordcomputer da) den wert für die winterreifen in km/h einstellen.

Erreiche ich z.B. dann meine eingestellten 190km/h ertönt ein warnsignal (ähnlich wie das der tankleuchte) und es steht im display "geschwindigkeitswarnung winterreifen".

Deswegen klebe ich mir so ein aufkleber nicht rein, ich hab noch nie einen gebraucht, bzw. wollte das auch noch niemand sehen.

Gruss
Maik

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