Aufgewirbelter Schotter - Lackschaden

Hallo Community,

folgendes Problem. Ich bin letzten Samstag mit meinem Quad eine Testrunde gefahren. Bin dabei auch im Dorf auf einen mit Schotter aufgeschütteten Platz gefahren, hab eine Runde gedreht und bin wieder heim. Kurz darauf kam ein Autobesitzer, welcher vorn an dem Platz sein Auto geparkt hat und sagte mir, durch mein Quad wären Steinchen vom Schotter aufgewirbelt worden und hätten seinen Lack beschädigt. Ich bin später noch einmal zurück, habe mich entschuldigt und er hat mir zwei kleine Einschläge an der Stoßstange gezeigt. Ich habe mich nochmals entschuldigt und sagte, dass ich ihm auch gern einen Lackstift spendiere und einen Kasten Bier als Entschädigung.
Zwei Tage später meldete er sich und schrieb, dass mit einem Lackstift das ganze nicht zu machen wäre und die Stoßstange und die Motorhaube bräuchten eine neue Lackierung. Kostenpunkte 1500-2000 Euro.
Ich bin zu meiner Versicherung, habe das ganze so gemeldet und die sagten, dass der Schaden zwar aufgenommen, aber sehr wahrscheinlich abgelehnt wird von der Versicherung.
Ich bin ein sehr friedliebender Mensch und wollte keinen Schaden anrichten. Jetzt hab ich den Spaß an der Backe, aber weiß nicht wirklich, was ich machen soll.
Was ist, wenn der Schaden von der Versicherung abgelehnt wird? Muss ich zahlen? Ist der Schaden wirklich 1500-2000 Euro teuer? Ob die gezeigten Schäden alle von mir sind, weiß ich nicht, kann weder das eine, noch das andere beweisen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@noelred schrieb am 3. April 2019 um 12:19:37 Uhr:


Ich habe auch an keiner Stelle in meinem Beitrag behauptet, dass mich keinerlei Schuld trifft. Ich bin dort lang gefahren und war nicht vorsichtig genug.
Ich wollte hierbei ja nur eure Meinung zu dem Fall hören. Was es für Möglichkeiten gibt und wie das Ganze ausgehen kann. Und dabei habt ihr mir sehr geholfen!
Ich wollte niemals behaupten, dass mich keine Schuld trifft! Das wollte ich nur klar stellen!
Danke euch!

Diese Haltung hast Du von Anfang an gezeigt und das ist prima und aller Ehren wert!
Daran sollten sich die Meisten hier ein Beispiel nehmen, denen nur der Sinn danach steht, wie man sich vor dem Ersatz eines angerichteten Schadens am besten drücken kann...

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Dann dürfte man mit seinem Auto auch nicht mehr auf einem Schotterparkplatz parken. Und davon gibt es ja relativ viele. Man muss als Autofahrer doch nicht damit rechnen, oder gar damit leben, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer dort mit durchdrehenden Rädern beschleunigt . Das gehört meines Erachtens absolut nicht zum allgemeinen Verkehrsrisiko.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 5. April 2019 um 17:54:44 Uhr:


Dann dürfte man mit seinem Auto auch nicht mehr auf einem Schotterparkplatz parken. Und davon gibt es ja relativ viele. Man muss als Autofahrer doch nicht damit rechnen, oder gar damit leben, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer dort mit durchdrehenden Rädern beschleunigt . Das gehört meines Erachtens absolut nicht zum allgemeinen Verkehrsrisiko.

Muss man nicht. Die Realität zeigt da aber ein anderes Bild.
Und nochmal: man muss nicht damit rechnen, dass jemand Bournouts auf dem Schotterplatz vollzieht, man sollte aber bedenken, dass man seinen Schaden durchaus nicht bewiesen bekommt.

Im vorliegenden Fall, gibt's ja wohl einen Zeugen. Wenn der nicht einknickt und fix aussagt, dass er Steine hat fliegen sehen,sollte die Versicherung des Quads das regulieren. Knick er ein und reisst evtl an,dass er das nicht genau gesehen hat und nur das FahrGeräusch gehört hat,könnte ein Richter das evtl auch nicht so eindeutig sehen.

Wie ich weiter vorn schon mal erwähnt hab,sehen für mich die Spuren tatsächlich danach aus,dass das Quad mit durchdrehenden Rädern und leicht driftend am Pkw vorbei gezogen ist.
Als Pkw Fahrer hätte ich ebenfalls den Quad Fahrer zur Kasse gebeten. Ob über Versicherung oder man sich so einigen kann,hätte die Situation gezeigt.
Mir wurde 2015 die Tür beschädigt und weil ich ein Netter bin,hab ich der Verursacherin angeboten einen Betrag x zu zahlen. 1/5 dessen was der KV vom freundlichen aufzeigte. Nach 2 Monaten hinhalten und Verarschen hab ich das meinem Anwalt übergeben und aktuell hab ich Haftbefehl beantragen lassen,da die Dame nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft belm Gerichtsvollzieher erschienen ist.

Gruß M

Zitat:

@guruhu schrieb am 5. April 2019 um 18:07:25 Uhr:



Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 5. April 2019 um 17:54:44 Uhr:


Dann dürfte man mit seinem Auto auch nicht mehr auf einem Schotterparkplatz parken. Und davon gibt es ja relativ viele. Man muss als Autofahrer doch nicht damit rechnen, oder gar damit leben, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer dort mit durchdrehenden Rädern beschleunigt . Das gehört meines Erachtens absolut nicht zum allgemeinen Verkehrsrisiko.

Muss man nicht. Die Realität zeigt da aber ein anderes Bild.
Und nochmal: man muss nicht damit rechnen, dass jemand Bournouts auf dem Schotterplatz vollzieht, man sollte aber bedenken, dass man seinen Schaden durchaus nicht bewiesen bekommt.

Es ist eben doch ein Unterschied, ob der Steindchlag beim Benutzen im Verkehr passiert oder aber beim nicht benutzen, sprich Parken, auf einem Parkplatz. Und um gensu das geht es in diesem Fall.
Zumal eben hier auch ein Zeuge vor Ort war.

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Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 5. April 2019 um 22:25:58 Uhr:



Zitat:

@guruhu schrieb am 5. April 2019 um 18:07:25 Uhr:


Muss man nicht. Die Realität zeigt da aber ein anderes Bild.
Und nochmal: man muss nicht damit rechnen, dass jemand Bournouts auf dem Schotterplatz vollzieht, man sollte aber bedenken, dass man seinen Schaden durchaus nicht bewiesen bekommt.

Es ist eben doch ein Unterschied, ob der Steindchlag beim Benutzen im Verkehr passiert oder aber beim nicht benutzen, sprich Parken, auf einem Parkplatz. Und um gensu das geht es in diesem Fall.
Zumal eben hier auch ein Zeuge vor Ort war.

Muss mir entgangen sein, dass der Zeuge die Steine hat einschlagen sehen.

Nochmal, weil es so schön ist: niemand weiß und wird jemals wissen wann welcher Schaden wo und wieso entstanden ist. Das sind alles Vermutungen. Die Versicherung wird (vermutlich) reagulieren. Weil es einfach günstiger ist, als ein Rechtsstreit zu riskieren, da anzunehmen ist, dass der Quadfahrer einen Teil der Schäden verursacht hat.

Wir werden es nie endgültig klären, aber ich würde meinen Arsch darauf verwetten, dass der Wagen auch vorher schon beschädigt war. Ist eben bei Autos mit Kilometern auf dem Tacho so.

Du kennst den Kilometerstand?

Zitat:

@guruhu schrieb am 5. April 2019 um 23:29:20 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 5. April 2019 um 22:25:58 Uhr:


Es ist eben doch ein Unterschied, ob der Steindchlag beim Benutzen im Verkehr passiert oder aber beim nicht benutzen, sprich Parken, auf einem Parkplatz. Und um gensu das geht es in diesem Fall.
Zumal eben hier auch ein Zeuge vor Ort war.

Muss mir entgangen sein, dass der Zeuge die Steine hat einschlagen sehen.

Nochmal, weil es so schön ist: niemand weiß und wird jemals wissen wann welcher Schaden wo und wieso entstanden ist. Das sind alles Vermutungen. Die Versicherung wird (vermutlich) reagulieren. Weil es einfach günstiger ist, als ein Rechtsstreit zu riskieren, da anzunehmen ist, dass der Quadfahrer einen Teil der Schäden verursacht hat.

Wir werden es nie endgültig klären, aber ich würde meinen Arsch darauf verwetten, dass der Wagen auch vorher schon beschädigt war. Ist eben bei Autos mit Kilometern auf dem Tacho so.

Laut TE ist der Wagen gerade mal 1 Jahr alt! So viele Kilometer werden das nicht sein!

Mein Auto war kein viertel Jahr alt und fast keine KM drauf und trotzdem waren schon Steinschläge sichtbar.
Ich fahre mit Sicherheit nicht zu dicht auf um genau diese Steinschläge zu vermeiden, trotzdem passiert es.

Wenn der Zeuge glaubhaft Steine auf das Auto fliegen gesehen hat wäre für mich die Sache klar, hat er allerdings nur mitbekommen das der TE im Schotterplatz rum gefahren ist und nur mal in die Nähe des Fahrzeuges gekommen ist........

Der Zeuge hat den Geschädigten doch extra informiert. Glaubst du der hätte den Halter des meines Erachtens neuwertigen weißen Skoda oder angesprochen , nur weil da gerade einer mit dem Quad vorbeigefahren ist? Aber vielleicht meldet sich der TE ja noch und gibt explizit darauf Auskünfte; er wollte ja sowieso noch Rückmeldung geben, wie die Sache ausgeht. 🙂

Ich rechne dem TE sein Verhalten hoch an, weil ich gerade selbst einen erheblichen Parkschaden mit Unfallflucht erfahren durfte.

Ich halte die Argumentation für absurd, ursächlich sei z. B.ein zur Traktion übermotorisiertes Quad. Dann sehe ich jeden Tag fast nur Fahrzeuge, die zum Durchdrehen neigen, also alle dann übermotorisiert sind.

Es ist nun mal passiert und wird geregelt.

Zitat:

@noelred schrieb am 2. April 2019 um 11:40:54 Uhr:



Zitat:

@Tomy 69 schrieb am 2. April 2019 um 11:37:54 Uhr:


Was hat der Kumpel gesehen? Das du drin rumgefahren bist oder das Auto getroffen hast?

Das ist dort nebenan ein Jugendclub, etwas höher gelegen. Er war wohl im Flur und hat gesehen, dass ich dort rumgefahren bin.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 6. April 2019 um 08:15:01 Uhr:


Der Zeuge hat den Geschädigten doch extra informiert. Glaubst du der hätte den Halter des meines Erachtens neuwertigen weißen Skoda oder angesprochen , nur weil da gerade einer mit dem Quad vorbeigefahren ist? Aber vielleicht meldet sich der TE ja noch und gibt explizit darauf Auskünfte; er wollte ja sowieso noch Rückmeldung geben, wie die Sache ausgeht. 🙂

Was der Zeuge mitbekommen hat wurde vom TE schon geschrieben.

Ich möchte mal noch andere Aspekte einbringen:
1. Auf dem Parkplatz ist nach meiner Einschätzung kein Schotter sondern nur feiner Splitt. M.E. entstehen solche am PkW zu sehenden Steinschläge eher auf der Autobahn, auf der Steinchen auf ganz andere Geschwindigkeit beschleunigt werden und mit hoher Wucht einschlagen. Wenn der TE tatsächlich mit durchdrehenden Rädern am parkenden Auto vorbeigedriftet ist, müsste doch das Auto regelrecht mit Steinen "geduscht" worden sein. Dann sollten aber - sofern die vom TE geschilderte Situation ursächlich sein sollte - am Auto viel mehr als nur die paar einzelnen Steinschläge vorhanden sein.
Wenn auf Straßen Risse ausgebessert werden oder aber die Straßenoberfläche mit flüssigem Asphalt "gespritzt" wird, kommt auch immer eine reichliche Splittschicht darauf. Zur Vermeidung von Steinschlägen wird dann i.d.R. die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt, in Ortschaften manchmal aber auch bei 50 km/h belassen. Ich nehme daher an, das bei 30-50 km/h hochgeschleudertem Splitt eher nicht mit Steinschlägen zurechnen ist.

2. Wenn die Haftpflicht des Quad die Regulierung ablehnt und der TE dennoch leisten möchte oder aber der PKW-Besitzer den TE ggf. verklagt - vielleicht könnte die Privathaftpflicht des TE leisten (jenachdem, was versichert ist)?

3. Was mich wundert: wenn der PkW-Besitzer so sicher ist, dass der TE den Schaden verursacht hat: warum hat dieser nicht die Polizei gerufen?

4. Stand der Pkw dort rechtmäßig abgestellt, war der Platz zum Befahren (für PkW und Quad) freigegeben?

Ich kann und will nicht ausschließen, dass die Quadfahrt ursächlich für den Schaden ist, dann muss der TE auch für den Schaden haften. Denkbar ist das schon, vor allem wenn der TE es dort hat richtig krachen lassen. Dennoch kommt mir das alles etwas komisch vor.

Mir schon von Anfang an.

Wenn die KFZ Haftpflicht des Quad eine Regulierung abgelehnt hat, wird auch die Privathaftpflichtversicherung nicht regulieren!

Die Privathaftpflicht hat damit per se nix zu tun.

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