Aufgewirbelter Schotter - Lackschaden
Hallo Community,
folgendes Problem. Ich bin letzten Samstag mit meinem Quad eine Testrunde gefahren. Bin dabei auch im Dorf auf einen mit Schotter aufgeschütteten Platz gefahren, hab eine Runde gedreht und bin wieder heim. Kurz darauf kam ein Autobesitzer, welcher vorn an dem Platz sein Auto geparkt hat und sagte mir, durch mein Quad wären Steinchen vom Schotter aufgewirbelt worden und hätten seinen Lack beschädigt. Ich bin später noch einmal zurück, habe mich entschuldigt und er hat mir zwei kleine Einschläge an der Stoßstange gezeigt. Ich habe mich nochmals entschuldigt und sagte, dass ich ihm auch gern einen Lackstift spendiere und einen Kasten Bier als Entschädigung.
Zwei Tage später meldete er sich und schrieb, dass mit einem Lackstift das ganze nicht zu machen wäre und die Stoßstange und die Motorhaube bräuchten eine neue Lackierung. Kostenpunkte 1500-2000 Euro.
Ich bin zu meiner Versicherung, habe das ganze so gemeldet und die sagten, dass der Schaden zwar aufgenommen, aber sehr wahrscheinlich abgelehnt wird von der Versicherung.
Ich bin ein sehr friedliebender Mensch und wollte keinen Schaden anrichten. Jetzt hab ich den Spaß an der Backe, aber weiß nicht wirklich, was ich machen soll.
Was ist, wenn der Schaden von der Versicherung abgelehnt wird? Muss ich zahlen? Ist der Schaden wirklich 1500-2000 Euro teuer? Ob die gezeigten Schäden alle von mir sind, weiß ich nicht, kann weder das eine, noch das andere beweisen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@noelred schrieb am 3. April 2019 um 12:19:37 Uhr:
Ich habe auch an keiner Stelle in meinem Beitrag behauptet, dass mich keinerlei Schuld trifft. Ich bin dort lang gefahren und war nicht vorsichtig genug.
Ich wollte hierbei ja nur eure Meinung zu dem Fall hören. Was es für Möglichkeiten gibt und wie das Ganze ausgehen kann. Und dabei habt ihr mir sehr geholfen!
Ich wollte niemals behaupten, dass mich keine Schuld trifft! Das wollte ich nur klar stellen!
Danke euch!
Diese Haltung hast Du von Anfang an gezeigt und das ist prima und aller Ehren wert!
Daran sollten sich die Meisten hier ein Beispiel nehmen, denen nur der Sinn danach steht, wie man sich vor dem Ersatz eines angerichteten Schadens am besten drücken kann...
101 Antworten
1. sehe ich ähnlich bzw. würde es zumindest in Betracht ziehen.
2. Motorfahrzeuge sind idR von der PHV ausgeschlossen.
3. irrelevant, warum sollte er?!
4. irrelevant, ich darf falsch geparkte Eigentum anderer in keinem Fall beschädigen. Selbst wenn er auf einem Quad-Übungs-Drift-Gelände gestanden hätte, wäre das kein Freibrief. Woher kommen solche Irrglauben?
Zitat:
@guruhu schrieb am 7. April 2019 um 22:49:29 Uhr:
Woher kommen solche Irrglauben?
Entweder aus dem Internet oder von Leuten, die in Büchern gelesen haben wollen, dass dem Nachbarn des Cousins fünften Grades genau das passiert ist...
......oder von den selbsternannten Unfallanalytikern bei Motortalk, die glauben eine Flugbahn von Steinchen berechnen zu können.....😁
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Ich bin zwar auch der Meinung, dass der Zeuge gesehen haben müsste, dass Steine auf das Auto geflogen sind, um eine Schuld nachzuweisen. Aber der TE ist offensichtlich so dicht an dem geparkten Auto vorbei gefahren, dass dies der Fall war. Warum hätte er sonst die Schuld eingestehen sollen?
Zitat:
@Autofahrer- schrieb am 8. April 2019 um 13:31:14 Uhr:
Ich bin zwar auch der Meinung, dass der Zeuge gesehen haben müsste, dass Steine auf das Auto geflogen sind, um eine Schuld nachzuweisen. Aber der TE ist offensichtlich so dicht an dem geparkten Auto vorbei gefahren, dass dies der Fall war. Warum hätte er sonst die Schuld eingestehen sollen?
Weil es zwei Schuldigkeiten gibt. Eine moralische und eine rechtliche. Erstere ist eben kaum rational zu bewerten. Ein abgebrühterer TE hätte vielleicht anders gehandelt.
Zitat:
@guruhu schrieb am 8. April 2019 um 13:40:22 Uhr:
Weil es zwei Schuldigkeiten gibt. Eine moralische und eine rechtliche.
Die beide zu 100% identisch sind: der sowohl für die Regulierung berechtigter, wie auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständigen Versicherung wahrheitsgemäß den Sachverhalt zu schildern.
Nö, meine Moral hat nichts, aber auch gar nichts mit einem Recht zu tun. Moral ist allein eine Frage der Kinderstube. Ich glaube auch kaum, dass hier die Versicherung auch nur dran denkt einen Cent zu regulieren, obwohl es an entsprechender Rechtsgrundlage fehlt, nur weil der TE sich gerade schlecht fühlt.
Zitat:
@Autofahrer- schrieb am 8. April 2019 um 13:31:14 Uhr:
Ich bin zwar auch der Meinung, dass der Zeuge gesehen haben müsste, dass Steine auf das Auto geflogen sind, um eine Schuld nachzuweisen. Aber der TE ist offensichtlich so dicht an dem geparkten Auto vorbei gefahren, dass dies der Fall war. Warum hätte er sonst die Schuld eingestehen sollen?
Hast Dir das Bild angesehen?
Finde ich schon sehr dicht, insbesondere wenn man die Räder durchdrehen lässt. Sieht man auch deutlich auf dem Bild.
Ob die Schäden nun von den Steinen sind oder von vorher beim hinterherfahren, wird nicht bewiesen werden können.
Bin echt gespannt,ob die Versicherung reguliert.
Gruß M
Zitat:
@guruhu schrieb am 7. April 2019 um 22:49:29 Uhr:
1. sehe ich ähnlich bzw. würde es zumindest in Betracht ziehen.
2. Motorfahrzeuge sind idR von der PHV ausgeschlossen.
3. irrelevant, warum sollte er?!
4. irrelevant, ich darf falsch geparkte Eigentum anderer in keinem Fall beschädigen. Selbst wenn er auf einem Quad-Übungs-Drift-Gelände gestanden hätte, wäre das kein Freibrief. Woher kommen solche Irrglauben?
Ich habe an keiner Stelle geschrieben (und auch nicht indirekt ausdrücken wollen), dass falsch geparktes Eigentum beschädigt werden darf. Es war eine rein sachliche Frage zu örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Nutzung durch Fahrzeuge. Alle anderen "Auslegungen" entsprechen nicht meiner Intention.
Zitat:
@MB-Fischi schrieb am 9. April 2019 um 19:46:06 Uhr:
Zitat:
@guruhu schrieb am 7. April 2019 um 22:49:29 Uhr:
1. sehe ich ähnlich bzw. würde es zumindest in Betracht ziehen.
2. Motorfahrzeuge sind idR von der PHV ausgeschlossen.
3. irrelevant, warum sollte er?!
4. irrelevant, ich darf falsch geparkte Eigentum anderer in keinem Fall beschädigen. Selbst wenn er auf einem Quad-Übungs-Drift-Gelände gestanden hätte, wäre das kein Freibrief. Woher kommen solche Irrglauben?Ich habe an keiner Stelle geschrieben (und auch nicht indirekt ausdrücken wollen), dass falsch geparktes Eigentum beschädigt werden darf. Es war eine rein sachliche Frage zu örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der Nutzung durch Fahrzeuge. Alle anderen "Auslegungen" entsprechen nicht meiner Intention.
Dann Frage ich mich bloß in welchem Zusammenhang die Frage des rechtmäßigen Befahrens/Parkens von Relevanz sein sollte. Halt die Frage der reinen Befriedigung deiner Neugierde, wäre die PN dafür prädestiniert gewesen, um nicht durch solche impliziten Formulierungen dem „Unwissenden“ zu suggerieren, eine „Straftat“ wäre durch ein vorangegangenes Fehlverhalten zu billigen. 😉