Aufgewirbelter Schotter - Lackschaden
Hallo Community,
folgendes Problem. Ich bin letzten Samstag mit meinem Quad eine Testrunde gefahren. Bin dabei auch im Dorf auf einen mit Schotter aufgeschütteten Platz gefahren, hab eine Runde gedreht und bin wieder heim. Kurz darauf kam ein Autobesitzer, welcher vorn an dem Platz sein Auto geparkt hat und sagte mir, durch mein Quad wären Steinchen vom Schotter aufgewirbelt worden und hätten seinen Lack beschädigt. Ich bin später noch einmal zurück, habe mich entschuldigt und er hat mir zwei kleine Einschläge an der Stoßstange gezeigt. Ich habe mich nochmals entschuldigt und sagte, dass ich ihm auch gern einen Lackstift spendiere und einen Kasten Bier als Entschädigung.
Zwei Tage später meldete er sich und schrieb, dass mit einem Lackstift das ganze nicht zu machen wäre und die Stoßstange und die Motorhaube bräuchten eine neue Lackierung. Kostenpunkte 1500-2000 Euro.
Ich bin zu meiner Versicherung, habe das ganze so gemeldet und die sagten, dass der Schaden zwar aufgenommen, aber sehr wahrscheinlich abgelehnt wird von der Versicherung.
Ich bin ein sehr friedliebender Mensch und wollte keinen Schaden anrichten. Jetzt hab ich den Spaß an der Backe, aber weiß nicht wirklich, was ich machen soll.
Was ist, wenn der Schaden von der Versicherung abgelehnt wird? Muss ich zahlen? Ist der Schaden wirklich 1500-2000 Euro teuer? Ob die gezeigten Schäden alle von mir sind, weiß ich nicht, kann weder das eine, noch das andere beweisen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@noelred schrieb am 3. April 2019 um 12:19:37 Uhr:
Ich habe auch an keiner Stelle in meinem Beitrag behauptet, dass mich keinerlei Schuld trifft. Ich bin dort lang gefahren und war nicht vorsichtig genug.
Ich wollte hierbei ja nur eure Meinung zu dem Fall hören. Was es für Möglichkeiten gibt und wie das Ganze ausgehen kann. Und dabei habt ihr mir sehr geholfen!
Ich wollte niemals behaupten, dass mich keine Schuld trifft! Das wollte ich nur klar stellen!
Danke euch!
Diese Haltung hast Du von Anfang an gezeigt und das ist prima und aller Ehren wert!
Daran sollten sich die Meisten hier ein Beispiel nehmen, denen nur der Sinn danach steht, wie man sich vor dem Ersatz eines angerichteten Schadens am besten drücken kann...
101 Antworten
Der Anspruchsteller kann Dich allein verklagen, also die HP-Versicherung nicht mitverklagen. Allerdings ist die HP-Versicherung vertraglich verpflichtet, Dich mit Handlungsansweisungen zu versehen und ggf. für einen Anwalt zu sorgen. Wichtig ist nur, dass Du die HP-Versicherung immer in nachweisbarer Form sofort informierst. Dann müssen die im Fall der Fälle auch die "Musik" bezahlen.
Zitat:
@noelred schrieb am 2. April 2019 um 11:37:43 Uhr:
Inwiefern kann er mich allein in die Haftung nehmen?
Wenn Du der Verursacher bist, haftest Du natürlich auch.
Zitat:
Muss ich dann den Schaden beweisen?
Nein, beweisen muss den Schaden der Geschädigte. Dies macht er sinnvollerweise für die Höhe mit einem Sachverständigengutachten und für das Verschulden mit dem Augenzeugen.
Über die Zahlung des Schadensersatzes musst Du Dir keine Sorgen machen, die trägt am Ende, wie schon richtig bemerkt, die Versicherung.
Eventuell könnte der TE eine kleine Zeichnung machen wo und wie das Auto stand seine Fahrstrecke und von welcher Position der Zeuge das rumfahren gesehen hat. Diese wird wahrscheinlich auch von der Versicherung verlangt.
M.E. müsste der Zeuge gesehen haben, dass Du das Auto getroffen hast (oder zumindest in unmittelbarer Nähe Steine aufgewirbelt hast) und nicht nur, dass Du auf dem Parkplatz herumgefahren bist.
Ähnliche Themen
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 2. April 2019 um 09:38:19 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 2. April 2019 um 09:18:59 Uhr:
Wie kommst du denn auf die Gedanken?Was genau meinst du damit?
Wer einen Schaden verursacht, ist zu Schadenersatz verpflichtet.
Wenn die Versicherung nicht zahlt, wird der Geschädigte den Anspruch an den Verursacher stellen.
Es bleibt abzuwarten, welche Begründung die Versicherung ggf. für eine Ablehnung nennt.
Der TE muss nicht nur, weil ihm dann wohler ist, den Schaden ersetzen.
Fünfzig Euro sind doch wohl ein Scherz, der Schaden liegt deutlich über 1.000 €, denn zu den Lackierungskosten kommen auch noch Wertminderung, Ersatzfahrzeug usw..
Zitat:
@Oetteken schrieb am 2. April 2019 um 12:35:01 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 2. April 2019 um 09:38:19 Uhr:
Was genau meinst du damit?
Wer einen Schaden verursacht, ist zu Schadenersatz verpflichtet.
Wenn die Versicherung nicht zahlt, wird der Geschädigte den Anspruch an den Verursacher stellen.
Es bleibt abzuwarten, welche Begründung die Versicherung ggf. für eine Ablehnung nennt.
Das ist zwar theoretisch möglich, wird aber bei weitem nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird. Wurde auch schon zuvor gut beschrieben. Deshalb würde ich diesem Szenario relativ gelassen entgegen blicken.
Zitat:
Der TE muss nicht nur, weil ihm dann wohler ist, den Schaden ersetzen.
Fünfzig Euro sind doch wohl ein Scherz, der Schaden liegt deutlich über 1.000 €, denn zu den Lackierungskosten kommen auch noch Wertminderung, Ersatzfahrzeug usw..
Das war von mir in der Tat ein wenig missverständlich ausgedrückt. Mir ging es nicht um den tatsächlichen Schadensersatz, sondern eher um eine kleine Entschuldigung für den Ärger falls die Versicherung ablehnt - selbstverständlich ohne Anerkennung einer Verpflichtung.
Danke für die vielen facettenreichen Antworten.
Ich habe ihn jetzt privat die Zahlung einer Smart Reparatur vorgeschlagen. Wenn nicht, lasse ich den Rest die Versicherung regeln.
Mal schauen, wie es ausgeht. Wenn Interesse besteht, kann ich gern Info geben, wie die Sache ausgegangen ist!
Auf jeden Fall.
Aber so ein Angebot hätte ich wenn überhaupt nur mit dem Hinweis "Nur ohne Eingestehung einer Rechtspflicht" gemacht.
Zitat:
@noelred schrieb am 2. April 2019 um 14:18:38 Uhr:
Danke für die vielen facettenreichen Antworten.
Ich habe ihn jetzt privat die Zahlung einer Smart Reparatur vorgeschlagen. Wenn nicht, lasse ich den Rest die Versicherung regeln.
Mal schauen, wie es ausgeht. Wenn Interesse besteht, kann ich gern Info geben, wie die Sache ausgegangen ist!
Du solltest der Versicherung nicht vorgreifen, bevor du keine ablehnende Antwort von denen hast.
Mal ganz allgemein gefragt: Kann er denn nicht seine Schadensmeldung zurück ziehen wenn er sich privat mit dem Geschädigten einigen möchte? 😕
Kann er. Aber warum sollte er das machen?
Er könnte auch später den Schaden zurückkaufen wenn es ihm günstiger erscheint.
Aber ich würde da erst mal weder was zugeben noch was zahlen.
Aber sag mal, wie bist du denn da genau rum gefahren, einmal kurz drauf ne Runde gedreht und wieder runter oder hast du da ein paar Runden gedreht und dabei schön am Hahn gezogen? Wie bist du da am angeblich von dir geschädigtem Auto vorbei gefahren? Da müsstest ja schon Geschwindigkeit bzw. Gas drauf gehabt haben und direkt davor weg gefahren sein. Oder in einem Drift da vorher geknallt sein.
So ganz kann ich das noch nicht nachvollziehen.
Ein Zeichnung könnte da vielleicht wirklich helfen.
Denn ich bin noch gar nicht überzeugt ob der Schaden denn auch wirklich von dir herrührt. Ich/wir waren aber nicht dabei.
Da bei den meisten Quad s die Radbbdeckung ungenügend ist und die dann regelmäßig nur mit einer AusnahmeGenehmigung zugelassen werden können, ist die Chance von einem Quad hochgeschleuderte Steine abzubekommen schon groß.
Auf unbefestigter Straße mit durchdrehenden Reifen an parkenden Fahrzeugen vorbeizufahren ist schon mit Risiko behaftet.
Bin ebenfalls gespannt, wie hier die Versicherung entscheidet.
Gruß M
Wie sollen vorne Steine drauf kommen wenn man nur an einem Auto vorbeifährt. Da wären ja die Einschläge wohl eher seitlich.
Deswegen soll er das ja mal genauer beschreiben.
Zudem merkt man manchmal gar nicht, wenn die Räder durchdrehen. Klar kann man das beim Quad bewusst provozieren indem man einfach kräftig am Gas dreht, aber auch bei minimalen Gas und losen Schotter drehen die Räder schon durch.