Aufforderung der Rennleitung zur Fahrzeugbesichtigung
Hallo zusammen!
Hab gerade etwas Stress mit der Rennleitung. Eines meiner Autos soll dabei beobachtet worden sein, wie es letzte Woche ein fremdes Fahrzeug beschädigt hat. Habe dazu per Post eine „Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung“ nebst Aufforderung zur Terminvereinbarung einer Fahrzeugbesichtigung bekommen. Fakt ist, weder ich noch mein Fahrzeug war zum besagten Zeitpunkt an der Unfallstelle, ich habe also nichts zu befürchten. Das Fahrzeug wird außer von mir als Halter von niemandem sonst gefahren. Es kann sich also nur um eine Verwechslung handeln.
Jetzt will die Rennleitung von mir, dass ich mein Fahrzeug in Neuss bei der Kreispolizeibehörde vorstelle. Das bedeutet für mich erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand (Fahrtkosten). Können die das von mir erwarten oder kann ich verlangen, dass das Fahrzeug bei mir vor Ort besichtigt wird? Habe keinen Bock, für sowas Zeit und Sprit zu vergeuden, hab ja schließlich nix verbrochen.
Weiß das jemand?
Beste Antwort im Thema
Man kann natürlich diese Stunde auch im Forum verbringen, um zu klären, wer denn nun was darf und muss 😁
151 Antworten
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 27. April 2018 um 10:04:28 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 26. April 2018 um 23:34:37 Uhr:
"Angehängt" sollte ihm von der Rennleitung gar nichts werden. Die suchen nun mal nach einem Fahrzeug dieses Typs und müssen nun alle ermittelten besichtigen. Das ist das Normalste der Welt.
Grüße vom Ostelch
Alle ermittelten besichtigen - richtig. Ist nur die Frage, wie man da ran geht. Lässt man die Autos zu sich kommen oder fährt man zu den Autos?
Darum geht ja hier der Streit. Wenn ich die Polizei bei der Suche unterstützen möchte und Zeit habe, fahre ich dorthin. Wenn nicht, muss sich der Ermittler zu mir bewegen. Letztendlch gibt es aber jemanden, der darauf wartet zu erfahren, wer ihm die Karre kaputtgefahren und sich dann aus dem Staub gemacht hat. Die Polizei hier zu unterstützen ist als nicht nur braver Bürgersinn sondern auch Solidarität mit dem Geschädigten. In anderen Freds wird gejammert, dass die Polizei keine Sonderermittler zur Suche nach dem, der das eigenen Blech gerammt hat und dann verschwunden ist, einsetzt, hier macht man die Unterstützung bei der Suche wieder zu einer "Prinzip"-Sache. Wen wundert es da, wenn solche Ermittlungen zäh verlaufen?
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 27. April 2018 um 10:27:02 Uhr:
... Letztendlch gibt es aber jemanden, der darauf wartet zu erfahren, wer ihm die Karre kaputtgefahren und sich dann aus dem Staub gemacht hat. Die Polizei hier zu unterstützen ist als nicht nur braver Bürgersinn sondern auch Solidarität mit dem Geschädigten. In anderen Freds wird gejammert, dass die Polizei keine Sonderermittler zur Suche nach dem, der das eigenen Blech gerammt hat und dann verschwunden ist, einsetzt, hier macht man die Unterstützung bei der Suche wieder zu einer "Prinzip"-Sache. Wen wundert es da, wenn solche Ermittlungen zäh verlaufen?
Es ist schon erstaunlich, welche Interpretationen ein ganz einfacher Sachverhalt im Zuge dieser Diskussion so erfährt.
Zitat:
Eines meiner Autos soll dabei beobachtet worden sein, wie es letzte Woche ein fremdes Fahrzeug beschädigt hat. Habe dazu per Post eine „Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung“ nebst Aufforderung zur Terminvereinbarung einer Fahrzeugbesichtigung bekommen. Fakt ist, weder ich noch mein Fahrzeug war zum besagten Zeitpunkt an der Unfallstelle, ich habe also nichts zu befürchten. Das Fahrzeug wird außer von mir als Halter von niemandem sonst gefahren. Es kann sich also nur um eine Verwechslung handeln.
Jetzt will die Rennleitung von mir, dass ich mein Fahrzeug in Neuss bei der Kreispolizeibehörde vorstelle. Das bedeutet für mich erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand (Fahrtkosten). Können die das von mir erwarten oder kann ich verlangen, dass das Fahrzeug bei mir vor Ort besichtigt wird? Habe keinen Bock, für sowas Zeit und Sprit zu vergeuden, hab ja schließlich nix verbrochen.
Dem Geschädigten ist bereits dadurch geholfen, dass der TE der Polizei telefonisch mitteilt, dass das nicht sein Auto gewesen sein kann. Irgendwelche Wahrheitsbeweise, Unterstützungshandlungen usw. sind nicht geschuldet und nicht erforderlich. Denn bereits in diesem Moment weiß die zuständige Polizeidienststelle, dass die Ermittlungen anderweitig auszurichten sind. Ob der Sachbearbeiter das glaubt oder nicht, das bleibt ihm selber überlassen, hat aber mit "Zähigkeit der Ermittlungen", "bravem Bürgersinn" oder "Solidarität mit dem Geschädigten" nichts, rein gar nichts zu tun.
🙄
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 27. April 2018 um 11:13:04 Uhr:
Dem Geschädigten ist bereits dadurch geholfen, dass der TE der Polizei telefonisch mitteilt, dass das nicht sein Auto gewesen sein kann. Irgendwelche Wahrheitsbeweise, Unterstützungshandlungen usw. sind nicht geschuldet und nicht erforderlich. Denn bereits in diesem Moment weiß die zuständige Polizeidienststelle, dass die Ermittlungen anderweitig auszurichten sind. Ob der Sachbearbeiter das glaubt oder nicht, das bleibt ihm selber überlassen, hat aber mit "Zähigkeit der Ermittlungen", "bravem Bürgersinn" oder "Solidarität mit dem Geschädigten" nichts, rein gar nichts zu tun.🙄
Das wäre schön, wenn Ermittlungsarbeit so einfach wäre. Was wird wohl der Täter sagen, wenn ihn die Polizei anruft oder anschreibt? 🙄
Grüße vom Ostelch
Ähnliche Themen
Zitat:
@Ostelch schrieb am 27. April 2018 um 12:06:06 Uhr:
...Das wäre schön, wenn Ermittlungsarbeit so einfach wäre. Was wird wohl der Täter sagen, wenn ihn die Polizei anruft oder anschreibt? 🙄
Grüße vom Ostelch
Du weißt halt alles, und alles besser... am besten gibt man dem Geschädigten deine Telefonnummer. Und dem ermittelnden Beamten auch.
🙄
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 27. April 2018 um 12:08:44 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 27. April 2018 um 12:06:06 Uhr:
...Das wäre schön, wenn Ermittlungsarbeit so einfach wäre. Was wird wohl der Täter sagen, wenn ihn die Polizei anruft oder anschreibt? 🙄
Grüße vom Ostelch
Du weißt halt alles, und alles besser... am besten gibt man dem Geschädigten deine Telefonnummer. Und dem ermittelnden Beamten auch.
🙄
Warum wirst du jetzt wieder persönlich? Glaubst du im Ernst, der Ermittler dürfte sich mit einer telefonischen Aussage zufrieden geben? Dann wären unsere Strafgerichte bald arbeitslos oder jeder würde ehrlich und im Zweifel zum eigenen Schaden Auskünfte geben, also auch Straftaten zugeben. Wie realistisch ist das?
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 27. April 2018 um 12:14:19 Uhr:
...Warum wirst du jetzt wieder persönlich? Glaubst du im Ernst, der Ermittler dürfte sich mit einer telefonischen Aussage zufrieden geben? Dann wären unsere Strafgerichte bald arbeitslos oder jeder würde ehrlich und im Zweifel zum eigenen Schaden Auskünfte geben, also auch Straftaten zugeben. Wie realistisch ist das?
...
Wieso werde ich denn nun persönlich?
Mir geht diese Denke, die du hier etablierst, schlicht auf die Nerven, ebenso wie die Art, dass du nichts unkommentiert stehen lassen kannst.
Es ist in einem Ermittlungsverfahren schei**egal, ob sich der polizeiliche Ermittler mit dieser Aussage zufrieden gibt oder nicht.
Der zu Unrecht beschuldigte TE (und davon gehen wir aus, ohne schon wieder dem TE Lügen zu unterstellen) muss keine Beweise erbringen und er muss auch nicht mithelfen. Aus keinem Grund. Erst recht nicht aus "Solidarität mit irgend einem behaupteten Geschädigten" (vielleicht lügt ja auch der?) oder aus "bravem Bürgersinn" heraus.
Es geht ausschließlich darum, ob der TE irgendwo vorreiten muss, um sich zu entlasten oder nicht. Und das muss er eben nicht.
Auch wenn der eine oder andere da gesellschaftspolitisch abweichende Ansichten hat. Und auch wenn der eine oder andere Phantasieszenarien in den Raum stellt.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 27. April 2018 um 09:52:18 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 26. April 2018 um 23:34:37 Uhr:
..."Angehängt" sollte ihm von der Rennleitung gar nichts werden. ...
Wieso denn von der Rennleitung? Wer hat das denn behauptet? Vom Anzeigeerstatter... 🙄
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 27. April 2018 um 09:52:18 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 27. April 2018 um 00:52:01 Uhr:
...
Nur dass die Streifenhörnchen, wie du sie so abfällig nennst, selten Ermittlungen für die Sachbearbeitung fahren. Sollte man wissen bevor man sowas schreibt. Und die Streifenhörnchen haben auch etwas anderes zu tun, weil ständig Bürger wegen irgendwelchem Scheiss anrufen und dementsprechend bedient werden wollen und leider auch müssen.Ach ja... 🙄 Alle Polizisten, die ich kenne (und das sind einige), reden von ihren Streifenwagen als von "Streifenhörnchen". Das hat nichts mit Abfälligkeit oder Geringschätzung zutun, sondern mit Humor. Das Wort haste schon mal gehört?
Und wenn ich mit dieser Verfahrensweise nicht vertraut wäre, hätte ich sie nicht vorgeschlagen. Also: Ganz locker bleiben. 😉
Und wenn dir der Streifendienst zu viel ist, weil die "Bürger immer wegen irgendwelchem Scheiss anrufen", wie du dich auszudrücken beliebst, dann kannst du dich ja in den Innendienst versetzen lassen.
Polizei, der Beruf. Klar. Aber man muss das halt mögen.
Ich bin sowas von locker.🙂
Ich kenne vermutlich mehr Polizisten als du und der Begriff ist hier nicht geläufig, zumindest nicht im positiven Sinne. Mag an der Gegend liegen.
Und dass die Leute für jeden Scheiss anrufen hat nichts mit "mir ist das zu viel zu tun" sondern sollte darauf hinweisen, dass etliche Polizisten mit überflüssigen Sachen beschäftigt sind und dementsprechend keine oder weniger Zeit für wichtige Dinge vorhanden ist.
Und falls es dich interessiert. Ich bin mittlerweile nach 40 Jahren im Innendienst und telefoniere "nur" noch mit diesen Bürgern. Und du würdest staunen wofür tagtäglich der Notruf gewählt wird: Fragen nach der Uhrzeit - Klo verstopft - Nachbar bringt die Mülltonne nicht raus u.s.w. Wenn man das nicht selbst erlebt hat, tut man sich schwer das zu glauben. Und genau das meine ich.
Also ganz locker bleiben.😉
Edit:
hab jetzt erst gesehen, dass du mir ernsthaft sagen willst, dass man sich vorher überlegen sollte, welchen Beruf man ergreift. Ich weiß nicht, ob du vorher nachdenkst, bevor du so etwas von dir gibst. Halte so eine Äußerung von jemandem, der diesen Beruf vermutlich nur von "bekannten Polizisten" kennt, also gar nicht, für ganz schön unverschämt.
Man sollte als Blinder nicht von den Farben reden.
Und das soll es jetzt auch gewesen sein zu dem Thema "Streifenhörnchen fahren sowieso rum"
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 27. April 2018 um 12:19:42 Uhr:
Der zu Unrecht beschuldigte TE (und davon gehen wir aus, ohne schon wieder dem TE Lügen zu unterstellen) muss keine Beweise erbringen und er muss auch nicht mithelfen. Aus keinem Grund. Erst recht nicht aus "Solidarität mit irgend einem behaupteten Geschädigten" (vielleicht lügt ja auch der?) oder aus "bravem Bürgersinn" heraus.
Müssen muss er nicht, da hast du recht. Aber können, kann man schon. Es kann schon nützlich sein, ein Verfahren, das sich in die Länge zieht, schlicht und ergreifend abzukürzen. Das schont die Nerven aller Beteiligten. Ich frage mich auch, warum es z.B. nicht möglich sein sollte, wenn man schon auf seine Pause nicht verzichten will, wie der TE verlauten ließ, am Feierabend kurz auf die Dienststelle zu fahren und das Problem aus der Welt zu schaffen.
Zitat:
@d118bmw schrieb am 27. April 2018 um 13:52:59 Uhr:
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 27. April 2018 um 12:19:42 Uhr:
Der zu Unrecht beschuldigte TE (und davon gehen wir aus, ohne schon wieder dem TE Lügen zu unterstellen) muss keine Beweise erbringen und er muss auch nicht mithelfen. Aus keinem Grund. Erst recht nicht aus "Solidarität mit irgend einem behaupteten Geschädigten" (vielleicht lügt ja auch der?) oder aus "bravem Bürgersinn" heraus.Müssen muss er nicht, da hast du recht. Aber können, kann man schon. Es kann schon nützlich sein, ein Verfahren, das sich in die Länge zieht, schlicht und ergreifend abzukürzen. Das schont die Nerven aller Beteiligten. Ich frage mich auch, warum es z.B. nicht möglich sein sollte, wenn man schon auf seine Pause nicht verzichten will, wie der TE verlauten ließ, am Feierabend kurz auf die Dienststelle zu fahren und das Problem aus der Welt zu schaffen.
Weil er eben nicht will und es mittlerweile nur noch um´s Prinzip geht. Ist ja auch sein gutes Recht.
Jeder so wie er möchte.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 27. April 2018 um 12:19:42 Uhr:
Wieso werde ich denn nun persönlich?Mir geht diese Denke, die du hier etablierst, schlicht auf die Nerven, ebenso wie die Art, dass du nichts unkommentiert stehen lassen kannst.
Es ist in einem Ermittlungsverfahren schei**egal, ob sich der polizeiliche Ermittler mit dieser Aussage zufrieden gibt oder nicht.
Der zu Unrecht beschuldigte TE (und davon gehen wir aus, ohne schon wieder dem TE Lügen zu unterstellen) muss keine Beweise erbringen und er muss auch nicht mithelfen. Aus keinem Grund. Erst recht nicht aus "Solidarität mit irgend einem behaupteten Geschädigten" (vielleicht lügt ja auch der?) oder aus "bravem Bürgersinn" heraus.Es geht ausschließlich darum, ob der TE irgendwo vorreiten muss, um sich zu entlasten oder nicht. Und das muss er eben nicht.
Auch wenn der eine oder andere da gesellschaftspolitisch abweichende Ansichten hat. Und auch wenn der eine oder andere Phantasieszenarien in den Raum stellt.
Warum sollte ich etwas unkommentiert lassen? Weil dir der Kommentar nicht gefällt? Das Kommentieren von Beiträgen ist wohl Sinn und Zweck dieses Forums.
Hier wurde niemand zu unrecht beschuldigt, sondern lediglich im Zuge von Ermittlungen zu einem Fall von Fahrerflucht gebeten, den Ermittlern sein Fahrzeug vorzuführen. Mehr war hier nicht.
Der TE ist nicht verpflichtet, sein Fahrzeug bei der Polizei vorzuführen. Er ist auch nicht verpflichtet, eine Besichtigung seines Fahrzeuges durch die Polizei zu gestatten. Wäe er nämlich der Täter, würde er sich so selbst belasten. Alles, was der TE hier macht, macht er bislang freiwillig. Und da kommt wieder die Frage ins Spiel, inwieweit man auch im Interesse des Geschädigten die Polizei bei ihren Ermittlungen unterstützt oder nicht. So simpel ist die Lage. Wenn der TE dafür weder Kosten noch Zeit für die Fahrt zur Polizeistation wenden will, dann ist das ok. Dann muss der Ermittlungsbeamte eben zu ihm bzw. zum Fahrzeug kommen. Aber selbst das könnte der TE untersagen. Damit bleibt er eben mit seinem Fahrzeug auf der Liste und die Ermittler müssen sehen, wie sie das Fahrzeug ausfindig machen. Wie man dieses mögliche Verhalten beurteilt, wen man sich mal in die Rolle des Geschädigten versetzt, kann jeder selbst entscheiden.
Grüße vom Ostelch
Na ja, Gesetzesänderungen kriegt man halt nicht immer mit. Daher etwas Aufklärung:
Das vom Bundestag beschlossene sogenannte „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ bringt insbesondere eine weitreichende Neuregelung der Vorschrift des § 163 StPO, die sich die Ermittlungsbehörden schon lange sehnlichst gewünscht hatten. Dieses Gesetz ist mit dem 24.08.2017 in Kraft getreten und somit ab sofort auch auf bereits laufende Verfahren anzuwenden.
Nach der damit jetzt geltenden Gesetzeslage ist ein Zeuge nicht nur verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten, sondern dort auch eine Aussage zur Sache zu machen.
§ 163 Abs. 3 StPO lautet nun:
„(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (…).“
„Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft“ sind die Polizei. Damit sind auch die Lager klar. Die Einschränkung, dass es eines Auftrags der Staatsanwaltschaft zu einer solchen Ladung bedarf, wird man in der Praxis voraussichtlich getrost vernachlässigen können.
Der Gesetzestext wurde hier derart vage abgefasst, dass zu erwarten ist, dass an eine Konkretisierung der „Auftragslage“ keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden. Schließlich ist der erklärte Zweck der Gesetzesänderung ja auch die „effektivere Ausgestaltung des Strafverfahrens“ Keine Frist, keine Form
Eine Ladungsfrist hat der Gesetzgeber für die polizeiliche Zeugenladung ebenso wenig vorgesehen, wie eine bestimmte Form.
Es kann damit sowohl mündlich, als auch sofort und auch an Ort und Stelle „vorgeladen“ werden.
Für den TE heißt das, Trotzkopf vergessen, hinfahren und angucken lassen.🙂
Zitat:
@meepmeep schrieb am 27. April 2018 um 14:44:56 Uhr:
Über den “Auftrag der Staatsanwaltschaft“ werde ich ja wohl hoffentlich belehrt.
Das wird in der schriftlichen Vorladung stehen.
Solche Vorladungen werden von der Polizei meines Wissens im Vorfeld verschickt, bevor der Vorgang zur StA geht.
Kannst also weiter trotzig bleiben.😉
Zitat:
@meepmeep schrieb am 27. April 2018 um 14:44:56 Uhr:
Über den “Auftrag der Staatsanwaltschaft“ werde ich ja wohl hoffentlich belehrt.
Dieser ist lediglich Grundlage für die polizeiliche Vorladung. Und da ja offensichtlich in einem Strafverfahren ermittelt wird, dürfte diese ohne Zweifel vorliegen.